Reflektorfolie: Ist diese am Fahrzeug erlaubt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Selbstklebende Reflektorfolie und mögliche Einsatzgebiete

Reflektorfolie ist im Gegensatz zu Farblackierungen beim privaten Auto nicht erlaubt.
Reflektorfolie ist im Gegensatz zu Farblackierungen beim privaten Auto nicht erlaubt.

Reflektorfolie, in Rot, Schwarz, Gelb oder auch weiß, wird teilweise als Sicherheitseinrichtung im Straßenverkehr verwendet. Die reflektierende Folie ist auch bekannt unter dem Begriff Reflexfolie und findet sich an ansonsten unbeleuchteten Objekten wieder, vor denen herannahende Autofahrer gewarnt werden sollen. Dabei sind nicht selten mehrere Streifen als sogenannte Konturmarkierung an stehenden Fahrzeugen angebracht.

Auch Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, Pannenhelfern und Polizeibeamten nutzen Reflektorfolie. Nicht selten kommt deshalb die Frage auf: Dürfen Privatpersonen sich selbst Reflektorfolie im Baumarkt kaufen und an ihrem Fahrzeug anbringen? Der folgende Ratgeber verrät Ihnen, ob es erlaubt ist, dass auch in solchen Fällen reflektierende Folie als Konturmarkierung oder Beleuchtungsersatz herhält. In Bezug auf die Verwendung von Reflexfolie im Tuning werden sowohl Autos als auch Fahrräder hier besprochen.

FAQ: Reflektorfolie

Wozu dient die Reflektorfolie?

Durch das Anbringen von reflektierenden Materialien erhöht sich die Sichtbarkeit der jeweiligen Fahrzeuge, was die Sicherheit im Verkehr erhöht.

Wann ist die Verwendung von Reflektorfolie vorgeschrieben?

Seit 2013 müssen neue Lkw in der EU mit Konturmarkierungen aus reflektierendem Material ausgestattet werden.

Ist die Anbringung von Reflektorfolien bei Pkw zulässig?

Nein, gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen Pkw diese nicht verwenden.

Reflektorfolie am Auto

Bei der Frage, ob Reflektorfolie am Auto erlaubt ist, hilft ein Blick in die EU Norm ECE 48, die sich mit dem Anbau von Beleuchtungseinrichtungen befasst. Diese legt einige Fahrzeugtypen fest, bei denen retroflektierende Markierungen zulässig sind.

Davon ausgeschlossen sind jedoch M1-Personenkraftwagen mit vier Rädern und bis zu acht Sitzplätzen. Folglich ist es Privatpersonen auch in Deutschland nicht gestattet, reflektierende Folie in einzelnen Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung an ihrem Pkw anzubringen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) macht außerdem klare Vorgaben dazu, welche Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug vorhanden sein müssen und wann diese benutzt werden dürfen. In Bezug auf die Verwendung von Reflexfolie ist jedoch auch § 53 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entscheidend. Darin steht unter anderem:

Die Kennzeichnung von […]schweren und langen Fahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Reflektorfolie kommt am Fahrrad auch ab und zu zum Einsatz. Strenggenommen ist auch das nicht erlaubt.
Reflektorfolie kommt am Fahrrad auch ab und zu zum Einsatz. Strengge­nommen ist auch das nicht erlaubt.

Reflektorfolie mit der Kennzeichnung ECE 104 darf folglich ebenfalls nicht an der Seitenfläche von Pkw oder von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg angebracht werden.

Kommt entgegen dieser Vorschriften trotzdem reflektierende Folie zum Einsatz, kann von Seiten der Polizei ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Vor allem dann, wenn eine Gefährdung oder Behinderung entstanden ist.

Reflektorfolie am Fahrrad

Reflektorfolie, die sich selbstklebend anbringen lässt, wird von einigen Fahrradliebhabern auch gerne benutzt, um in der Dunkelheit besser gesehen zu werden. Dabei wird die Reflexfolie oft auf den Felgen oder dem Rahmen des Fahrrads angebracht. Doch was sagt der Gesetzgeber dazu?

Streng genommen ist auch diese Verwendung hinsichtlich der oben genannten Richtlinien nicht legal. Anders als bei Kraftfahrzeugen besteht hier jedoch eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass Beamte die lichtreflektierende „Bastellösung“ tolerieren. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht. In jedem Fall sollten Radfahrer bei Dunkelheit darauf achten, die regulär geforderten Beleuchtungseinrichtungen zu nutzen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

7 Kommentare

  1. Ano-Oobist

    22. Juli 2023 um 20:36

    neuere Fahrzeuge haben hinten ein durchgehendes, horizontales Licht oder Refklektorband. Wär es zulässig so etwas in Form einer roten Folie auszuführen?

    Eine Verwechslung mit Einsatzfahrzeugen ist ausgeschlossen.

  2. Marco

    13. März 2023 um 23:26

    Wie sieht es denn mit dem Motorrad aus? Dürfen diese angebracht werden?

    Mfg

  3. Volker

    6. Dezember 2021 um 20:45

    Diese Frage würde mich auch brennend interessieren.
    Gerade am Fahrbahnrand wenn man die Kiddies hinten anschnallt wird einem ja der Arsch abgefahren.

  4. Daniel

    22. August 2021 um 19:36

    §67 (5) StVZO besagt ja für Fahrräder:
    „[…] Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig. […]“

    Gibt es keine gelbe Reflexfolie, die diese Bauartgenehmigung hat? Auf welche Prüfzeichen muss man achten?

  5. Philipp

    21. Juli 2021 um 17:25

    Hi ich habe da eine frage zum thema tuning. Es geht um dunkel getönte rückleuchten mit ABE. Auf diesen rückleuchten sind rote runde reflektoren aufgeklebt. Dürfen diese durch schwarze reflexfolie welche weiss reflektiert ersetzt werden? Natürlich in den selben Maßen und der selben reflektionsstärke.

    Grüße philipp

  6. Martin

    12. Februar 2021 um 6:52

    Hallo,

    auch ich habe dazu eine ähnliche Frage wie Markus: Ich habe eine Vollgarage die das Kennzeichen nicht mit abdeckt und diese hat Reflektoren. Glaube zwar die Antwort schon zu kennen, aber wie ist es bei einem Parkenden Fahrzeug mit Vollgarage? Sind diese Sonnen-Relefektoren für den Sommer, die man auf die Windschutzscheibe legt legal?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin

  7. Markus

    23. August 2020 um 21:33

    Hallo,

    und wie sieht es an nicht von außen sichtbaren Stellen aus?
    Beispielsweise im Kofferraum oder in der Tür (erst sichtbar, wenn geöffnet).

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