Wann tritt die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid ein?
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Eintritt der Rechtskraft: Frist beim Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung
Personen, denen eine Ordnungsgwidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird, haben regelmäßig die Möglichkeit, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen. Ob Beschluss, Urteil oder Bußgeldbescheid, in jedem Falle wird den Beschuldigten eine Frist eingeräumt, innerhalb derer sie von geeigneten Rechtsmitteln Gebrauch machen können, um die Sanktionen ggf. doch noch abwenden oder zumindest abmildern zu können.
Ist diese Rechtsmittelfrist verstrichen, ohne dass ein Rechtsmittel eingelegt wurde, tritt die Rechtskraft bei Urteil, Beschluss oder Bußgeldbescheid ein.
Aber was bedeutet „rechtskräftig“ eigentlich? Die Rechtskräftigkeit beschreibt einen Status einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Ist ein Beschluss oder Bußgeldbescheid rechtskräftig, so ist dieser grundsätzlich unanfechtbar, die Sanktionen wirksam und abschließend durchsetzbar. Ein Vorgehen gegen diese endgültige Entscheidung ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rechtskraft
Ist beispielsweise ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, können gegen diesen keine Rechtsmittel, wie ein Einspruch, mehr eingelegt werden.
Ein Bußgeldbescheid wird zwei Wochen nach dem Erhalt rechtskräftig, sofern Sie keinen Einspruch einlegen.
Ja, legen Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wird dieser zunächst einmal nicht rechtskräftig.
Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?
Wann bei einem Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt, können die Betroffenen regelmäßig der hierin enthaltenen Rechtsmittelbelehrung entnehmen. Demgemäß wird dem Beschuldigten regelmäßig eine Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids gewährt. Erhebt der Beschuldigte innerhalb dieser Frist keinen Einspruch, tritt Rechtskraft ein. Auch Nebenfolgen wie ein Fahrverbot werden so rechtskräftig. Hiernach kann er in aller Regel den Bußgeldbescheid nicht mehr aufheben lassen.
Eine Ausnahme greift, wenn Sie die Rechtsmittelfrist unverschuldet versäumt haben. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Sie während der Zustellung und dem Zeitraum danach im Urlaub oder aber aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage waren, Einspruch zu erheben. In diesen Fällen kann ggf. ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber der Behörde gestellt werden. Bewilligt diese den Wiedereinsetzungsantrag, beginnt die Einspruchsfrist von Neuem, der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Wann tritt bei einer gerichtlichen Entscheidung formelle Rechtskraft ein?
Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um einen verwaltungsrechtlichen Akt. Die Rechtsmittelfrist ist hier wesentlich kürzer als bei gerichtlichen Urteilen und Beschlüssen, die etwa Straftaten im Straßenverkehr zur Folge haben können (z. B. Trunkenheitsfahrt, illegale Autorennen, fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall).
Die Rechtsmittelfrist umfasst bei gerichtlichen Entscheidungen in der Regel einen Monat. Werden in diesem Zeitraum keine Rechtsmittel genutzt (z. B. Revision, Beschwerde oder Berufung), wird das Urteil rechtskräftig.
Wollen Sie gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorgehen? Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern der Gebrauch von Rechtsmitteln Aussicht auf Erfolg hat. Beachten Sie dabei die Fristen, da ein rechtskräftiger Bescheid oder ein rechtskräftiges Urteil nur noch in seltenen Ausnahmefällen angefochten werden kann.
Was genau gilt bei einem Bußgeldbescheid als Datum der eintretenden Rechtskraft? Datum des Bescheides (auf dem Brief), Zustellung/Erhalt, Datum der Überweisung des Bußgeldes – oder liegt das Datum der Rechtskraft IMMER zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides? Also unabhängig zB davon, wann man ein Bußgeld bezahlt und damit die Sanktion ja akzeptiert hat.