Rechtsfahrgebot – Wann gilt es?
Letzte Aktualisierung am: 25. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Als Radfahrer das Rechtsfahrgebot missachtet | 15 € | |
... mit Behinderung | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
Als Fahrzeugführer das Rechtsfahrgebot missachtet und Andere gefährdet | 80 € | 1 |
... mit Unfall | 100 € | 1 |
Was ist das Rechtsfahrgebot?
Auf allen öffentlichen Kraftfahrstraßen, Autobahnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Rechtsfahrgebot in Deutschland. Das heißt: Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie sich möglichst weit rechts halten. Auch in § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Rechtsfahrgebot festgehalten.
Demnach gilt diese Regel „nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit“, sondern immer dann, wenn Sie eine Straße benutzen.
Doch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel? Und welches Bußgeld droht bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot nach StVO?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rechtsfahrgebot
Ja, gemäß § 2 der StVO müssen sich Verkehrsteilnehmer rechts halten, wenn eine Straße befahren wird.
Die Bußgeldtabelle bietet hier einen Überblick zu möglichen Bußgeldern und Punkten.
Ja, auf bestimmten Straßen muss das Rechtsfahrgebot nur eingeschränkt beachtet werden. Wo und wann das so ist, erläutert der Ratgeber hier.
Video: So funktioniert das Rechtsfahrgebot
Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
Es gibt im Verkehrsrecht auch Ausnahmen, die das Rechtsfahrgebot auf Straßen oder Autobahnen einschränken. Besonders beim Rechtsfahrgebot innerorts gelten dabei besondere Regeln. Als Ausnahmen zählen dabei folgende:
- Wenn Fahrbahnen mehrere Fahrstreifen für eine Richtung aufweisen, dürfen Kraftfahrzeuge auch vom Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen. Das ist dann der Fall, wenn die Verkehrsdichte es zulässt, zum Beispiel wenn der Verkehr auf einer Autobahn ins Stocken gerät.
- Das Rechtsfahrgebot innerorts gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht laut § 7 der StVO nicht. Sie können den Fahrstreifen frei wählen und rechts auch durchaus schneller fahren, als auf der linken Spur. Das Rechtsfahrgebot in der Stadt und somit innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es also nicht.
- Das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn gilt in Deutschland laut § 7 der StVO ebenfalls nicht immer zwingend. Sind Sie auf der Autobahn oder auf anderen Straßen mit mindestens drei Fahrstreifen für eine Richtung unterwegs, können Sie ebenfalls den Mittelstreifen durchgängig befahren, wenn hin und wieder rechts ein Auto fährt. Sind mehr als drei Fahrstreifen vorhanden, gilt dieses Gebot entsprechend für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Sie dürfen allerdings niemals auf der mittleren bzw. zweiten Spur von rechts fahren, wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindern oder wenn die rechte Fahrspur komplett frei ist.
Das Rechtsfahrgebot beim Überholen
Auch wenn Sie auf Fahrbahnen unterwegs sind und von einem anderen Fahrzeug überholt werden, gilt das Rechtsfahrgebot entsprechend.
Setzt ein Auto hinter Ihnen zum Überholvorgang an, sollten Sie sich bemühen, möglichst weit rechts zu fahren, um den Überholenden nicht beim Überholvorgang zu behindern.
Außerdem helfen Sie somit dabei, dass das Überholen schnell und sicher abgeschlossen werden kann.
Das ist besonders im Hinblick darauf sinnvoll, dass ein Überholvorgang eines LKW höchstens 45 Sekunden dauern sollte.
Das Rechtsfahrgebot missachtet?
Wenn Sie sich im Straßenverkehr nicht an das Rechtsfahrgebot halten, können ein Bußgeld und Punkte in Flensburg auf Sie zukommen. Verstoßen Sie gegen das Gebot und gefährden dadurch den Gegenverkehr, sind ein Bußgeld beim Rechtsfahrgebot von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Kommt es dabei zu einem Unfall, sind es bereits 100 Euro. Gleiches gilt, wenn Sie sich beim Überholtwerden nicht daran halten, möglichst weit rechts zu fahren.
Sind Sie als Fahrradfahrer unterwegs und halten sich nicht an das entsprechende Rechtsfahrgebot, kann auch eine Geldbuße die Folge sein. Denn: Fahren Sie nicht rechts, obwohl ein markierter Schutzstreifen diesen Abschnitt der Straßen für Fahrradfahrer definiert, kommt ein Verwarngeld von 15 Euro auf Sie zu. Je nachdem, ob Sie dabei weitere Verkehrsteilnehmer behindern, gefährden oder es gar zu einem Unfall kommt, steigert sich das Bußgeld entsprechend.
Weitere Informationen zum Rechtsfahrgebot für Radfahrer finden Sie in diesem Video:
Hallo, ich hätte mal ne Frage und zwar hatte ich vor kurzem einen Unfall an einer 90 Grad Kurve wo direkt danach eine Ampel kommt. Ich fuhr also in die besagte Kurve und direkt nach der Kurve standen die Autos wg. der Ampel und ich hab blöderweise den Verkehrsspiegel übersehen. Als ich dann sah das vor mir ein Auto stand gab es nur noch einen Weg für mich und das war auf die Gegenfahrbahn leider ist ein fahrendes Auto engegengekommen und es kam zum Unfall.
Jetzt 1 Monat später bekomme ich einen Brief von „Freund und Helfer“ (das ich nicht lache) von 128,50 Euro und ein Punkt in dem Sie meinten ich hätte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Also A warum sagt man das nicht am Unfallort das ich einen Strafzettel bekomme da hab ich nichts von gehört und einfach hintterrücks einen Schicken Toller Verein und B ich hab nie gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen ich konnte nirgendwo anders hin ausweichen außer auf die linke Fahrbahn.
So jetzt meine Frage muss ich den Strafzettel bezahlen da es ganz offensichtlich kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot war und das nächste ich würde dem A…….. vom Polizisten gerne eine Reinwürgen für den Strafzettel kann man da was machen ich finde sowas unter aller Sau!!!
Das ist wirklich ziemlich unlogisch geregelt. Es sind doch die Mittelspurfahrer, die den Verkehr blockieren und gefährden und die anderen Fahrer erst dazu verleiten rechts zu überholen. Und diese werden dann bestraft. Es lebe der deutsche Rechtsstaat!
Wenn jemand auf einer Autobahn ständig links fährt, obwohl rechts frei ist, gibt es keine Strafe solange er niemand gefährdet?
Hallo Karl P.,
dies ist schwer pauschal zu beurteilen, da Umstände wie andere Autofahrer, die genaue Geschwindigkeit, Gefährdung etc. eine Rolle spielen. Grundsätzlich ist für solch ein „Trödeln“ auf der linken Spur keine Strafe im Speziellen vorgesehen.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Du kannst sich auf die linke Spur vor der Ampel einornden, aber dann nachdem Ampel wenn du rechtsfahrende Fahrzeug überhollt hast, musst gleich nach rechts einordnen
Hallo, wir haben hier eine Bundesstrasse die mehrere Ort miteinander verbindet. 70KMh darf man fahren und es ist ampelgeregelt. gilt hier das Rechtsfahrgebot?
Vieel GRüße
Hallo Michael S.,
ja, das Rechtsfahrgebot sollte auch hier gelten.
Das Team von bussgeldrechner.org
Muss man in der Probezeit dann ein Aufbauseminar absolvieren wenn ich die 100€ strafe + ein Punkt bekommen habe?
Hallo Thomas,
es wird sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß handeln und dann ist mit derlei Konsequenzen zu rechnen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org