Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Rechtsbehelf: eine Definition

Eine Rechtsmittelbelehrung gibt dem Betroffenen Aufschluss über seine Möglichkeiten, eine Entscheidung anzufechten.
Eine Rechtsmittelbelehrung gibt dem Betroffenen Aufschluss über seine Möglichkeiten, eine Entscheidung anzufechten.

Einen Rechtsbehelf können Sie verwenden, wenn Sie eine gerichtliche oder eine behördliche Entscheidung anfechten und somit Widerspruch einlegen wollen. Das kann dann in Ihrem Interesse sein, wenn die Entscheidung fehlerhaft oder unberechtigt ist und Sie diese nicht akzeptieren wollen oder können.

Wie und wann Sie Rechtsbehelfe stellen können, setzt die Rechtsbehelfsbelehrung bzw. die Rechtsmittelbelehrung beispielsweise beim Bußgeldbescheid fest.

Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Bußgeldbescheid kann diesen ungültig machen bzw. Ihnen dabei helfen, auch nach Verstreichen der zweiwöchigen Frist aufgrund der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegen zu können.

Eigentlich spricht man im Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen vom Einspruch, dennoch ist die Verwendung des Begriffs Widerspruch ebenso zulässig, da die Begrifflichkeiten das gleiche Verfahren bezeichnen.

FAQ: Rechtsbehelfsbelehrung

Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Sie finden diese z. B. im Bußgeldbescheid. Die Belehrung informiert Sie darüber wie und wann Sie dem Bescheid widersprechen können, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne die Belehrung ungültig?

Ja, es kann sein, dass ein Bescheid ohne die Belehrung ungültig ist bzw. Ihnen eine gute Begründung für den Einspruch dagegen liefert.

Wie sieht die Rechtsbehelfsbelehrung aus?

Es gibt dafür keine vorgeschriebene Form. Ein Beispiel können Sie hier sehen.

Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Rechtsbehelfe werden Verfahren genannt, die angewandt werden, um gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung Einspruch bzw. Widerspruch einzulegen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung wiederum vermittelt dem Beschuldigten die Rechte, die er in Bezug auf einen Rechtsbehelf hat und ausüben kann.

Der Rechtsbehelf grenzt sich in seiner Bedeutung vom Rechtsmittel ab. Denn: Ein Rechtsmittel ist das Instrument, mit dem der Betroffene gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen kann.

Je nachdem, ob es um das Rechtsmittel gegen einen Beschluss oder um Einlegung eines Rechtsbehelfs geht, kann eine Rechtsmittelbelehrung bzw. eine Rechtsbehelfsbelehrung Aufschluss über die jeweilige Anwendung geben. Mittel der Rechtsbelehrung können zum Beispiel die Berufung, die Revision oder die Rechtsbeschwerde sein.

Rechtsmittelbelehrung ab dem 1.1.2014

Seit Januar 2014 ist die Rechtsbehelfsbelehrung fester Bestandteil vieler Gesetzesbücher wie der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Seit Januar 2014 ist die Rechtsbehelfsbelehrung fester Bestandteil vieler Gesetzesbücher wie der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Mit dem 1.1.2014 wurde die Rechtsbehelfsbelehrung in § 12c des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) im Zivilprozess offiziell eingeführt. Darin werden die für die Rechtsbehelfsbelehrung gültige Frist, die Form und die Möglichkeit des Rechtsbehelfs festgelegt.

Auch in die Zivilprozessordnung (ZPO) wurde die Belehrung integriert. Somit ist die Rechtsmittelbelehrung in der ZPO in § 232 geregelt. Weiter enthält seit 2014 auch das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG) einen Paragraphen, der die Rechtsbehelfsbelehrung im Verwaltungsakt und im deutschen Gesetz manifestiert. Zudem ist die Belehrung zusätzlich in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) festgelegt.

Abhilfebescheid und Widerspruchsbescheid

Wenn Sie einen Rechtsbehelf einlegen, so kann dieser zwei verschiedene Folgen haben: den Abhilfebescheid und den Widerspruchsbescheid. Erhalten Sie einen Abhilfebescheid nach der Rechtsmittelbelehrung, so ist dies ein Schreiben des zuständigen Amtes, das die Aufhebung des Urteils erklärt. In dieser Erklärung kann das Urteil teilweise oder vollständig aufgehoben werden.

Das Gegenteil davon ist bei der Rechtsbehelfsbelehrung der Widerspruchbescheid. Diesen erhalten Sie, wenn Sie ein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt haben, die Entscheidung des Gerichts allerdings weiterhin gültig bleibt. Der Widerspruchsbescheid enthält eine nochmalige Begründung der Entscheidung des Gerichts und warum den Betroffenen die entsprechende Strafe im Verwaltungsakt erwartet.

Die Rechtsbehelfsbelehrung: ein Muster

Die Belehrung folgt keinem einheitlichen Muster und hat – je nach Bundesland – einen anderen Wortlaut. Eine Rechtsbehelfsbelehrung kann folgende Formulierung vorweisen:

Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Behörde Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, so ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingegangen ist.“

Quelle: Das Muster der Rechtsbehelfsbelehrung NRW, Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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