Rechts überholen in Deutschland: Erlaubt oder nicht?
Letzte Aktualisierung am: 21. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle: Rechts überholen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Rechts überholen innerorts | 30 € | |
… mit Gefährdung | 35 € | |
… mit Sachbeschädigung | 35 € | |
Rechts überholen außerorts | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 |
Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie bei bestehendem Rechtsüberholverbot überholen
Es hat durchaus seine Gründe, weshalb in gewissen Abschnitten im deutschen Straßenverkehr ein Überholverbot herrscht. Schließlich steht die Sicherheit im Verkehr stets an erster Stelle und Gefährdungen sollen weitgehend ausgeschlossen werden.
§ 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt, welche Vorschriften beim Überholen beachtet werden müssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Die wohl wichtigste Regelung in Bezug aufs Überholen befindet sich in § 5 Absatz 1 StVO und besagt, dass Fahrmanöver dieser Art grundsätzlich nur von links aus durchgeführt werden dürfen. Die rechte Spur darf dementsprechend für Überholvorgänge mit dem Auto nicht genutzt werden. Doch ist dem immer so?
Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie über die jeweilige Strafe für Fahrer, die rechts überholen und klären Sie darüber auf, wann das Rechtsüberholen für den Autofahrer außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften unter Umständen keine Ahndungen nach sich zieht.
Weitere Ratgeber zum Rechtsüberholen:
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rechts überholen
Die möglichen Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.
Ja, bei einem Stau ist dies tatsächlich erlaubt, vorausgesetzt, der Verkehr auf der linken Seite steht oder fährt langsamer als 60 km/h.
Ja, die gibt es tatsächlich. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Video: Wann ist es erlaubt, rechts zu überholen?
Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Rechtsüberholen in diesem Video:
Rechts überholen: Welche Strafe ist möglich?
„Was kostet es, rechts zu überholen, wenn dies nicht gestattet ist?“ – diese Frage stellen sich wohl immer wieder besorgte Autofahrer, die sich nicht dem Verkehrsrecht entsprechend verhalten haben. Die Höhe der Sanktionen richtet sich unter anderem danach, wo sich der Verstoß gegen das Überholverbot zugetragen hat.
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie beispielsweise mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Dieser Betrag kann auf 35 Euro ansteigen, wenn es zusätzlich zu einem Unfall kam.
Sollten Sie außerorts ordnungswidrig rechts überholen, können auch Punkte in Flensburg auf Sie zukommen. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 100 Euro. Ein Punkt kommt obendrauf.
Haben Sie rechts überholt und eine Anzeige dafür bekommen, weil Sie andere Teilnehmer am Verkehr durch Ihr Fehlverhalten in Gefahr gebracht haben, steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Auch hier droht zusätzlich ein Punkt. Resultierte sogar ein Unfall daraus, dass Sie ungeduldig waren und unbedingt rechts überholen mussten, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 145 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Außerorts rechts überholen: Wann ist das erlaubt?
Grundsätzlich gilt außerorts ein Rechtsfahrgebot, weshalb Sie ein Überholmanöver in der Regel nur von links aus starten dürfen. In gewissen Situationen drohen allerdings keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, wenn Sie rechts überholen und sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden. Diese sehen wie folgt aus:
- Hat sich auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung bereits eine Schlange aus Fahrzeugen bzw. ein Stau gebildet, weil der Verkehr so dicht ist, dürfen Sie laut § 7 Absatz 2 StVO auch rechts überholen.
- Absatz 2a des gleichen Paragraphen besagt jedoch, dass Autofahrer in einer solchen Situation nur von rechts überholen dürfen, wenn ihre Geschwindigkeit geringfügig höher ist und sie zudem äußerste Vorsicht walten lassen. Normalerweise wird bei zähflüssigem Verkehr von einer Geschwindigkeit um 60 km/h ausgegangen, auf der rechten Seite dürfen Sie dann maximal 20 km/h schneller unterwegs sein.
- Auf den Beschleunigungsstreifen einer Autobahn kann das Überholen von rechts ebenfalls erlaubt sein. Dies ist darin begründet, dass sie als eigenständige Fahrbahnen gelten – allerdings nur, wenn die Fahrstreifen, die davon abgehen, durch eine breite Linie voneinander abgegrenzt sind.
Wann darf man innerorts rechts überholen?
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften droht unter bestimmten Umständen kein Bußgeld, wenn Sie rechts überholen. Mögliche Antworten auf die Frage: „Wann darf ich rechts innerorts überholen?“ können die folgenden sein:
- Verfügen mehrere Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften über Markierungen für eine Richtung, dürfen Sie als Autofahrer gemäß § 7 Absatz 3 StVO rechts schneller fahren als links. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
- Sollte ein Fahrer durch Blinken angezeigt haben, dass er sich auf der linken Spur einordnen möchte, dem nachkommen und nur noch darauf warten, bis er abbiegen kann, dürfen Sie ihn ebenfalls rechts überholen. Dies besagt § 5 Absatz 7 StVO.
- In Bereichen, in denen der Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften durch Ampeln geregelt ist, dürfen Sie rechts überholen, ohne ein Bußgeld fürchten zu müssen.
- Innerorts ist es ausschließlich erlaubt, Schienenfahrzeuge rechts zu überholen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Schienen zu weit an der rechten Seite angebracht wurden und das Rechtsüberholen aus diesem Grund nicht möglich ist. In diesem Fall dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden. Verläuft die Fahrbahn in nur eine Richtung, kommt diese Ausnahme ebenfalls zur Anwendung und Sie dürfen auf der linken Spur überholen.
Unser Sohn hatte einen Unfall innerorts, wo ihn ein Motoroller beim links abbiegen noch links überholen wollte. Bei der Verhandlung wurde der Rollerfahrer von unserem Anwalt befragt, warum er denn nicht rechts vorbei gefahren wäre. Da wäre doch genug Platz gewesen. Da sagte der Richter sofort, innerorts wäre das rechts vorbei fahren verboten.
MfG Frank