Querparken mit dem Smart: Ist das erlaubt?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Bußgeldtabelle zum Querparken

BeschreibungBußgeld
Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt
15 €
… mit Behinderung
25 €
... über eine Stunde25 €
… über eine Stunde mit Behinderung35 €

FAQ: Querparken

Ist Querparken erlaubt?

Das Querparken ist im Gesetz weder ausdrücklich verboten, noch erlaubt. Aus verschiedenen Gesetzesstellen und dem Sinn und Zweck der Vorschriften ergibt sich jedoch, dass es erlaubt ist, solange es den Verkehrsfluss nicht behindert und damit die Verkehrssicherheit gefährdet.

Darf ein Smart quer parken?

Ein Smart darf grundsätzlich quer parken. Dass es erlaubt ist, wenn es nicht zu einer Gefahrerhöhung im Verkehr führt, bestätigen einige Gerichte in ihren Urteilen.

Welche Sanktionen kann das Querparken nach sich ziehen?

Ragt der Smart beim Querparken in den Verkehr hinein, dann kann ein Strafzettel und ein Verwarnungsgeld zwischen 15 und 35 Euro auf den Fahrer zukommen.

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Was sagt das Gesetz zum Parken quer zur Fahrbahn?

Das Querparken ist grundsätzlich erlaubt, da das Gesetz zum platzsparenden Parken ermuntert.
Das Querparken ist grundsätzlich erlaubt, da das Gesetz zum platzsparenden Parken ermuntert.

Vor allem in Städten sind Parkplätze rar. Häufig finden Fahrer keinen Parkplatz. Kleine Autos und vor allem Smarts haben dabei Vorteile. Sie bekommen eher eine Lücke, in die sie hinein passen. Smarts sind dabei bekannt als die kürzesten Kleinwagen Deutschlands. Dabei kommen deren Fahrer auch gern einmal auf die Idee, in ganz kleinen Nischen zu parken, auch mal quer zur Fahrtrichtung. Doch dürfen Smarts eigentlich quer parken? Was sagt das Gesetz zum Querparken?

Zum Parken selbst sagt das Gesetz in § 12 Abs. 4 StVO (Straßenverkehrsordnung), dass für das Parken der rechte Seitenstreifen oder der rechte Fahrbahnrand zu nutzen ist. Dass Fahrer ihr Fahrzeug längs parken sollen oder dass Querparken verboten ist, sagt das Gesetz nicht. § 12 Abs. 6 StVO sagt dagegen Folgendes:

Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Das können Smartfahrer als Argument für das Querparken heranziehen. Allerdings dürfen Autos beim Parken auch nicht den Verkehrsfluss beeinträchtigen. Die meisten Autos im deutschen Verkehr sind bis zu 2,3 m breit. Der Smart ist jedoch 2,7 m lang. Wenn dieser quer parkt, ragt er meist in den Verkehr hinein, was den Verkehrsfluss behindern kann.

Darf man mit einem Smart quer parken?

Sie dürfen quer parken, solange Sie den Verkehrsfluss nicht behindern.
Sie dürfen quer parken, solange Sie den Verkehrsfluss nicht behindern.

Da das Gesetz das Querparken nicht eindeutig verbietet und auch sonst nicht viel Aufschluss über dessen Zulässigkeit gibt, beschäftigten sich Gerichtsentscheidungen mit diesem Thema. Zu der Frage “Darf man mit dem Smart quer parken?” haben daher Gerichte entschieden. Einige gaben demjenigen Recht, der sich gegen einen Strafzettel fürs Querparken wehrte. Das Amtsgericht Viechtach (Az.: 7 II Owi 00605/05) sagte dazu in seinem Urteil vom 23.08.2005 Folgendes:

  • Das Querparken mit einem Smart ist zulässig.
  • Dies nur, solange es dabei zu keiner Gefahrerhöhung für andere Verkehrsteilnehmer kommt.
  • Schließlich sei damit der Parkraum bestmöglich ausgenutzt.

Ob das Querparken in Ihrem Fall erlaubt ist, liegt stets im Ermessen der zuständigen Behörden und ist eine Einzelfallentscheidung.

Was sind die Folgen, wenn Sie mit dem Smart quer parken?

Wenn Sie mit dem Smart quer parken, droht ein Strafzettel, wenn Sie durch das Parken den Verkehrsfluss behindern. Zusätzlich kann ein Verwarnungsgeld zwischen 15 und 35 Euro anfallen. Gegen den Strafzettel, auch umgangssprachlich “Knöllchen” genannt, ist kein Einspruch möglich. Die Behörden müssen Sie jedoch anhören und Sie können die Zahlung des Verwarngeldes verweigern. Das führt dann zu der Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

An der juristischen Fakultät in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Jura-Studium. Im Anschluss verschlug es ihn für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und ist unter anderem im Verkehrsrecht tätig.

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