Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lange dauert es, bis Punkte gelöscht werden?

Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.
Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), egal ob mit Auto, Lkw oder Fahrrad begangen, werden mit Bußgeldern, mitunter auch Punkten in Flensburg oder im äußersten Fall Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot geahndet.

Hat ein Verkehrsteilnehmer 8 Punkte in Flensburg gesammelt, ist der Führerschein auf jeden Fall weg.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wie hoch das Punktekonto ist, wann Punkte in Flensburg verfallen und welche Möglichkeiten es zum Abbau von Punkten gibt.

FAQ: Punkteverfall

Wann verfällt ein Punkt in Flensburg?

Ein Punkt, der für Ordnungswidrigkeiten vergeben wird, verfällt nach 2,5 Jahren.

Wann verfallen zwei Punkte in Flensburg?

Zwei Punkte in Flensburg verfallen nach Ablauf von fünf Jahren.

Wann verfallen drei Punkte in Flensburg?

10 Jahre dauert es, bis bei drei Punkten in Flensburg der Verfall in Kraft tritt.

Verjährungsfrist von Punkten – Erklärung im Video

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

Tilgungsfrist von Punkten

Mit der Reform von Bußgeldkatalog und Punktesystem im Mai 2014 ist der Abbau von Punkten vereinfacht worden. Während vor der Umgestaltung, Punkte durch neue Verkehrsverstöße den Verfall von Punkten in Flensburg stoppten und den Zyklus wieder neu beginnen ließen, verjähren Punkte heute sowohl automatisch als auch für jeden Verstoß separat.

Es ist dabei unerheblich, ob neue Punkte dazukommen. Hinzugewonnene Punkte verlangsamen nicht mehr den Punkteabbau. Hierin liegt eine der großen Reform-Neuerungen. Die Frist, in der Punkte verfallen oder verjähren, ist von der Schwere des jeweiligen Verkehrsverstoßes abhängig.

Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem alten Katalog:Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem neuen Katalog:
Ordnungs­widrigkeiten: verfallen nach 2 JahrenOrdnungs­widrigkeiten (1 Punkt): verfallen nach 2,5 Jahren
Ordnungs­widrigkeiten oder Straftaten: verfallen nach 5 JahrenOrdnungs­widrigkeiten oder Straftaten (2 Punkte): verfallen nach 5 Jahren
Straftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 JahrenStraftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 Jahren

Für vor dem 1. Mai 2014 gesammelte Flensburg-Punkte gelten noch heute die alten Verjährungsfristen. Nach der Reform verbuchte Punkte hemmen dabei jedoch nicht den Punkteabbau. Hier gelten bereits die Regelungen vom Bußgeldkatalog 2015.

Was ist die Überliegefrist?

Ist die Tilgungsfrist verstrichen, werden die gesammelten Punkte in Flensburg gelöscht – jedoch nicht unmittelbar. Die Tilgungsfrist verlängert sich automatisch um noch ein weiteres Jahr, in dem die Flensburg-Punkte weiterhin gespeichert sind. Bezeichnet wird dieses Prozedere als Überliegefrist.

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Punktekonto in Flensburg ist, wann die gesammelten Punkte verfallen und wie viele Punkte sich in der Überliegefrist befinden? Dann beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unentgeltlich Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

Wann werden Punkte gelöscht?

Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.
Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.

Jedem Kraftfahrer steht es frei, sein Punktekonto durch die fakultative Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) zu reduzieren.

Eine vollumfängliche Löschung der Punkte in Flensburg kann dabei nicht erreicht werden. Verkehrssünder haben jedoch die Möglichkeit 1 Punkt abzubauen. Voraussetzung hierfür ist: Das Punktekonto darf maximal mit 5 Punkten belastet sein. Ist es schon voller, kann der Besuch eines FES den Punktestand nicht schmälern.

Beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Kosten verbunden ist. Jede Fahrschule, Anbieter dieser Dienstleistung, definiert die Seminar-Preise selbst. In der Regel zahlen Sie zwischen 300 bis 400 Euro.

Sie glauben, durch die wiederholte Teilnahme an mehreren Kursen binnen kurzer Zeit Ihre Punktelast abbauen zu können? Falsch gedacht. Das Seminar kann nicht beliebig häufig besucht werden. Die Löschung der Punkte in Flensburg ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

138 Kommentare

  1. Wilfried

    22. Dezember 2016 um 20:03

    Hallo Bussgeldrechner-Team,
    Habe für das Überfahren einer roten Ampel, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Zuzüglich ein Bußgeld in höhe von 228,50 €
    Verfallen die Punkte nun in 5 oder 10 Jahren
    Im vorraus besten Dank
    Wilfried

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 9:13

      Hallo Wilfried,
      nach 5 Jahren.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. olaf schütt

    17. Dezember 2016 um 15:10

    Wenn durch Seminar ein Punkt abgebaut wird, welcher Punkt wird konkret gestrichen?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 8:31

      Hallo Olaf,

      es wird ein Punkt von Ihrem vorhandenen Punktestand abgezogen. Welcher dies genau ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt vom Einzelfall ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Klaus

    12. Dezember 2016 um 22:48

    Da ich das gewirr von neuen und alten Punkten nicht so richtig verstehe Frage Sie
    Ich habe insgesamt 4 Punkte.
    Nach dem alten Bewertungssystem:
    16.10.2010 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt
    11.11.2010 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt
    24.04.2012 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt
    18.01.2013 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt

    Umrechnung nach dem neuen Sytem 2 Punkte
    also insgesamt 4 Punkte

    20.1014 wegen Geschwindigkeit 2 Punkte 1 Monat Führerscheineinzug

    Habe ich nach heutigen Stand schon Punke abgebaut?
    Danke vorab
    Gruß Klaus

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 9:48

      Hallo Klaus,
      ein Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.
      Im Übrigen können Sie Ihren aktuellen Punktestand auch bei der zuständigen Behörde erfragen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Charlie

    2. Dezember 2016 um 10:16

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    nun bin ich verwirrt. Habe für das Überfahren einer roten Ampel, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Bleiben meine Punkte nun 5 Jahre oder wegen des Führerscheinentzuges 10 Jahre bestehen?

    Viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 9:24

      Hallo Charlie,

      da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, verfallen die Punkte nach fünf Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Thomas

    15. November 2016 um 12:40

    Wozu dient die „Überliegefrist“?

    D.h. ich kann die getilgten Punkte noch ein Jahr nach der Tilgung sehen. Andere abragende Stellen erhalten diese Information nicht. Wozu das Ganze? Getilgt ist doch getilgt ….

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 9:11

      Hallo Thomas,
      die Überliegefrist ist bei Intensivtätern relevant, die durch Pokern versuchen, die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides herauszuzögern. Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer also bereits sieben Punkte gesammelt hat und einen neuen Punkt in Aussicht hat, versuchte früher auf Zeit zu spielen, bis ein Punkt getilgt wurde und damit wieder nun nur 7 Punkte auf dem Flensburger Punktekonto vermerkt waren. Das geht mit der Reform jetzt nicht mehr. Im beschriebenen Beispiel wäre der Führerschein weg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Christian b.

    5. November 2016 um 11:15

    Moin
    Ich habe jetzt 6 punkte wobei ich das mit dem punkte Verfall nicht ganz verstehe
    Ich habe zwei eintrage nach dem alten punktesystem
    12.11.2011 3 punkte
    06.11.2012 3 punkte

    Der nächste Eintrag ist dann vom 23.11.2016.

    Meine Frage ist müssten dann die ersten beiden eintrage nicht schon lange gelöscht sein?

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 8:58

      Hallo Christian,
      im alten System war es so, dass neue Verstöße die Verjährungsfrist alter Punkte gehemmt haben. Dieses System wurde mit der Punktereform 2014 abgeschafft. Wie viele Punkte derzeit auf Ihrem Punktekonto in Flensburg vermerkt sind, können Sie durch eine kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfinden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Christian b.

        15. November 2016 um 16:37

        Das hab ich ja getan. Aber nach den tilgungsfristen müssen ja die punkte vom
        12.11.2011 3 punkte
        und vom
        06.11.2012 3 punkte
        Schon lange gelöscht sein denoch habe ich 3 punkte in das neue punktesystem
        Übertragen bekommen obwohl ich erst am 23.11.2016. Die nächsten punkte bekommen habe . Da liegen nach meiner Rechnung über vier Jahre ohne Eintragung dazwischen und da die beiden Eintragungen Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeits Übertretungen waren müssen die punkte doch schon lange gelöscht sein. Das ist kann doch nicht sein das die da immer noch drin stehen. Also nach meiner Rechnung hätten die punkte nach 2 Jahren gelöscht werden müssen das heißt zum 06.11.2014 mit der überliegensfrist spätestens zum 06.11.2015. Oder kann ich irgendwie nicht rechnen??

        1. bussgeldrechner.org

          21. November 2016 um 9:45

          Hallo Christian,
          das alte System sah vor, dass Punkte für Ordnungswidrigkeiten prinzipiell nach einer Frist von 2 Jahren verjähren – wenn in dieser Zeit nicht neue Verstöße hinzukamen. Dies war bei Ihnen der Fall. Deshalb verlängerte sich die Verjährungsfrist und begann wieder von vorne. Da alte Punkte nach dem alten System verjähren, kann Ihr Kontostand durchaus korrekt sein. Für neue Punkte gilt die Hemmung der Verjährung übrigens nicht. Haben Sie dennoch Zweifel, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  7. kuli

    4. November 2016 um 12:06

    Hallo.
    Wann verfallen Punkte, die man wegen Überladung bekommen hat?
    Danke für eine Antwort.
    MfG
    kuli

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 8:17

      Hallo Kuli,
      Ordnungswidrigkeiten, die mit 1 Punkt geahndet werden, verschwinden in der Regel nach 2,5 Jahren von Ihrem Konto.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Barbara

    31. Oktober 2016 um 19:46

    Liebes Team,

    Ich habe vor einer Woche mein Führerschein abgegeben weil ich ein Fahrverbot von ein Monat bekommen habe und 2 Punkte in Flensburg.
    War leider 34km/h zu schnell außenort mit LKW gewesen

    Wielange so ich warten bis die 2 Punkte verfallen

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 8:33

      Hallo Barbara,
      Verstöße und Vergehen für die Sie 2 Punkte bekommen, verjähren nach 5 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Ina S.

    29. Oktober 2016 um 12:51

    Liebes Team,

    am 01.04.2010 erhielt ich mein Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer. 1,49 Prom. Geldstrafe, sowie 9 Monate Führerscheinentzug. Wie viele Punkte waren es damals und wann sind sie abgebaut. Ich meine, damals hieß es nach 7 Jahren.
    Vielen Dank, lg Ina

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:37

      Hallo Ina,
      2010 müssten Sie sieben Punkte in Flensburg für die Straftat bekommen haben. Nach der Umrechnung sind dies nun drei Punkte. Die Tilgungsfrist erfolgt allerdings noch nach dem alten System. Dementsprechend sind Ihre Punkte nach fünf Jahren verjährt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Heinrich007

    25. Oktober 2016 um 16:08

    Liebes bußgeldrechner.org Team,

    gemäß der weiter oben von euch aufgeführten Statistik verfallen Straftaten ohne Führerscheinentzug nach 5 Jahren. Bezieht sich das auf das konkrete Strafmaß des Gerichtes oder die potenzielle Strafe?
    Hintergrund: Ich habe 2010 eine Geldstrafe ohne Führerscheinentzug für Trunkenheit im Verkehr (mit dem Fahrrad) gekommen. Gemäß der Auskunft aus Flensburg verfallen die Punkte aber erst nach 10 Jahren?
    Kann das sein oder wurde hier ein Fehler seitens der Behörde gemacht?

    Besten Dank für eine Antwort!

    Heinrich

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 9:34

      Hallo Heinrich007,
      für Alkoholfahrten verordnete Punkte verjähren in der Regel tatsächlich erst nach 10 Jahren. Übrigens: Wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Auswanderer

    18. Oktober 2016 um 11:40

    obwohl rechts alles frei ist, fährt eine Person (Polizei) auf der linken Spur einer Autobahn mit 125 (keine Geschwindigkeitsbegrezung). Ich fahre wohl kurz zu nah auf, werde gefilmt, muss 188,50€ zahlen, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

    Ein vermutlich totsicherer Trick um die Leute in die Falle zu locken. 30 Jahre unfallfrei, 0 Punkte. Danke!

  12. Alex

    20. September 2016 um 0:34

    Hey liebes Team,
    Ich bin 23 Jahre alt.. Ich habe als ich 16-17 Jahre alt war 4 mal Fahren ohne Fahrerlaubnis (Roller) gehabt, 1 mal davon mit Körper verletzung..ist jetzt 5 jahre her…will jetzt meinen Führerschein machen. Ist 5 jahre her. Seit dem ist nichts mehr vorgefallen. Denkt ihr die Punktr die ich damals hatte sind mitlerweile verfallen ? Es waren 18 glaube ich.
    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      26. September 2016 um 10:10

      Hallo Alex,
      wie viele Punkte im Fahreignungsregister noch vermerkt sind, können Sie durch eine kostenlose Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen. Das Schreiben führt konkret auf, ob die Punkte bereits verfallen sind, oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. kirsten

    13. September 2016 um 21:37

    Wie sieht es aus mit Ordnungswidrigkeiten von Fahrern aus dem Ausland? Bekommen sie Punkte und kann von ausländischen Fahrern den Führerschein eingezogen werden? Analoge Frage bez. Fahrer der standing im Ausland lebt/arbeitet aber noch den dt. Führerschein besitzt? Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      19. September 2016 um 8:42

      Hallo Kirsten,
      ausländische Fahrer können in Deutschland Bußgelder, Punkte und auch Fahrverbote verhängt bekommen. Auch die Einziehung eines ausländischen Führerscheins ist grundsätzlich möglich. Das Kraftfahrt-Bundesamt schickt ihn dann an die ausstellende Behörde des jeweiligen Landes zurück.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Eckhard

        15. Januar 2017 um 0:17

        Hallo
        diese Informationen sind falsch.
        Ausländische Führerscheine können vom deutschen Behörden nicht
        eingezogen werden,weil Führerscheine und auch Personenausweise
        sowie Pässe Eigentum des jeweiligen Staates sind.
        Auch werden bei Verstößen im Straßenverkehr im Außland hier in Deutsachland
        nicht mit Punkten geahndet, weil viele Länder auch europäische Länder dieses
        idiotische Punktesystem überhaupt nicht haben.
        Deutschland sollte dieses Punktesystem abschaffen, wenn ein einheitliches Europa angestrebt wird, denn es ist ungerecht, weil hauptsächlich die beruflich viel
        fahren müssen betrofffen sind, und mit diesem System die berufliche Existens von diesem Staat vernichtet wird.
        Gruß Eckhard

        1. bussgeldrechner.org

          16. Januar 2017 um 8:23

          Hallo Eckhardt,

          Wird die Fahrerlaubnis im Ausland entzogen, hat das keine Auswirkungen auf die deutsche Fahrerlaubnis. Ein anderes Land kann zwar die Berechtigung zu Führen eine Kfz bei sich untersagen (vom FÜhrerschein darf dann dort kein Gebrauch gemacht werden), aber ein kompletter Entzug kommt nicht in Frage. Entsprechend darf man in Deutschland dann auch weiterhin fahren. Problematisch kann es lediglich sein, wenn der Führerschein in Gewahrsam von den ausländischen Behörden genommen wurde. Dann darf man zwar hier immer noch fahren, aber muss mit einem Verwarnungsgeld wegen fahren ohne Führerschein rechnen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Petra

    27. Juli 2016 um 9:49

    Ich versuche mal zusammenzufassen was ich verstanden zu haben glaube, denn es ist trotz allem recht kompliziert.
    Tattag 09.07.10 – 1 Pkt. ; Beginn Tilgung 07.09.10 = (Tilgung – 07.09.12 + 5 Monate)
    Tattag 03.08.11 – 3 Pkt. ; Beginn Tilgung 31.12.11 ; (Tilgung – 31.12.13 + 5 Monate)
    Tattag 22.09.13 – 3 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 31.12.13 (Tilgung – 31.12.15 + 5 Monate)
    Dann wäre hier – nach dem alten System der Verfall, der nicht mehr gehemmt wird am 31.12.15 + 5 Monate Überliegefrist, also wäre am am 31.06.2016 das Konto auf 0.
    Soweit komme ich, glaube ich, noch mit… (Dann die Umrechnung auf im neuen System 3 Punkte, auch das scheint noch klar.)
    Nun aber kämen hinzu
    Tattag 23.06.2014 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 01.10.14 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 01.09.17)
    [Verlängert die vor dem 01.05.14 erhaltenen Punkte nicht???]
    Tattag 08.08.2014 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 21.11.14 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 21.10.17)
    Tattag 04.05.15 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungfrist 20.09.15 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 20.08.19)
    Tattag 06.06.2016 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 5.09.2016 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 05.08.19)
    Nun wäre nach altem Recht der Führerschein weg. Nach neuem Recht hat das Punktekonto aber“nur noch“ einen Stand von 4 Pkt. die sich ab 21.10.17 auf 3 reduzieren???
    Ich bin verwirrt…
    Petra

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 9:16

      Hallo Petra,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg vorweist, bringen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung. Das können Sie schriftlich, persönlich oder auch online in Angriff nehmen. Die Auskunft erfolgt kostenlos.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Robert

    16. Juli 2016 um 15:52

    Hallo habe mal für 3 Monate 2010 den Führerschein abgeben müssen, danach habe ich 2 x 3 Punkte gesammelt auf meinen Auszug steht Beginn Tilgung 15.02.13 und Tilgung 24.08.2020 warum so lange verstehe ich nicht war 25kmh zu schnell

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 7:17

      Hallo Robert,
      sind Ihnen die Tilgungsfristen unklar, wenden Sie sich an das KBA.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Micha

        27. August 2017 um 1:53

        10 Jahre sind es nur, wenn der Führerschein ENTZOGEN wurde, also vernichtet wird,
        Bei einem ganz normal Fahrverbot stehen die Punkte mit Sicherheit keine 10 Jahre im Register

        1. bussgeldrechner.org

          4. September 2017 um 9:29

          Hallo Micha,
          vor der Punktereform betrug die Tilgungsfrist grundsätzlich zehn Jahre bei drei Punkten. Für die Punkte vor der Reform gelten weiterhin diese alten Regelungen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Inga U.

    16. Juni 2016 um 16:18

    Ab wann rechnert die Verfallszeit – Ab Tattag, Entscheidung, Eintragung oder Rechtskraft?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:41

      Hallo Inga,

      die Verfallszeit wird ab dem Tag der Rechtskraft berechnet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. Rüdiger H.

    12. Juni 2016 um 11:43

    Ich würde es gut finden wen nan beruflich und privat trennen wüde ich bin bkf berufskraftfahrer

  18. piet p.

    11. Juni 2016 um 20:33

    wann verfallen punkte die man wegen fahrerflucht kassiert hat ?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 8:26

      Hallo Piet,
      Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine schwere Straftat, die mit drei Punkten und Führerscheinentzug geahndet wird. Diese Punkte verfallen in Flensburg erst nach 10 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. W. S.

    9. Dezember 2015 um 0:32

    Nur weil die Leute heutzutage weniger strafftahten begehen muss man alles noch schärfer stellen so das man Um sein seinen Führerschein noch mehr zittern muss falls etwas passiert.
    8 Punkte ist ja lächerlich mit denn punkten manche haben sie inerhalb 6 Monaten zusammen.

    1. PT

      22. März 2016 um 21:14

      Wenn man sich an alle Verkehrsregeln hält.. bekommt man keine Punkte ;)

      1. M.E.

        10. Juni 2016 um 12:39

        Klar sollte man sich immer an alle Regeln halten aber wer sein Auto nicht nur zum Spazierenfahren benutzt wird immer mal wieder, bewust oder unbewust, Regeln brechen.
        Grundsätzlich sollte das Punktesystem auch die gefahrenen Kilometer berüksichtigen, wer wie ich rund 45000km/Jahr fährt sollte anders behandelt werden wie Opi der nur 1000km/Jahr fährt bzw. wer nur 1000km fährt sollte z.B. seine Punkte länger behalten.
        Und was bei uns eh zu wenig beachtet wird, ist wo und wann man gegen Regeln verstößt. Nachts auf der Autobahn oder Innerorts wird ja wenigstens noch teilweise berücksichtigt aber ich würde z.B. an Schulen und Kindergärten a) viel öfter kontrolieren und b) die Strafen vervielfachen. Dann würden mit Sicherheit auch die Wutgesänge auf die Autobahnraser ganz schnell verstummen weil dan die, die am lautesten schreien nämlich die meisten Punkte hätten.

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