Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lange dauert es, bis Punkte gelöscht werden?

Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.
Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), egal ob mit Auto, Lkw oder Fahrrad begangen, werden mit Bußgeldern, mitunter auch Punkten in Flensburg oder im äußersten Fall Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot geahndet.

Hat ein Verkehrsteilnehmer 8 Punkte in Flensburg gesammelt, ist der Führerschein auf jeden Fall weg.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wie hoch das Punktekonto ist, wann Punkte in Flensburg verfallen und welche Möglichkeiten es zum Abbau von Punkten gibt.

FAQ: Punkteverfall

Wann verfällt ein Punkt in Flensburg?

Ein Punkt, der für Ordnungswidrigkeiten vergeben wird, verfällt nach 2,5 Jahren.

Wann verfallen zwei Punkte in Flensburg?

Zwei Punkte in Flensburg verfallen nach Ablauf von fünf Jahren.

Wann verfallen drei Punkte in Flensburg?

10 Jahre dauert es, bis bei drei Punkten in Flensburg der Verfall in Kraft tritt.

Verjährungsfrist von Punkten – Erklärung im Video

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

Tilgungsfrist von Punkten

Mit der Reform von Bußgeldkatalog und Punktesystem im Mai 2014 ist der Abbau von Punkten vereinfacht worden. Während vor der Umgestaltung, Punkte durch neue Verkehrsverstöße den Verfall von Punkten in Flensburg stoppten und den Zyklus wieder neu beginnen ließen, verjähren Punkte heute sowohl automatisch als auch für jeden Verstoß separat.

Es ist dabei unerheblich, ob neue Punkte dazukommen. Hinzugewonnene Punkte verlangsamen nicht mehr den Punkteabbau. Hierin liegt eine der großen Reform-Neuerungen. Die Frist, in der Punkte verfallen oder verjähren, ist von der Schwere des jeweiligen Verkehrsverstoßes abhängig.

Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem alten Katalog:Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem neuen Katalog:
Ordnungs­widrigkeiten: verfallen nach 2 JahrenOrdnungs­widrigkeiten (1 Punkt): verfallen nach 2,5 Jahren
Ordnungs­widrigkeiten oder Straftaten: verfallen nach 5 JahrenOrdnungs­widrigkeiten oder Straftaten (2 Punkte): verfallen nach 5 Jahren
Straftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 JahrenStraftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 Jahren

Für vor dem 1. Mai 2014 gesammelte Flensburg-Punkte gelten noch heute die alten Verjährungsfristen. Nach der Reform verbuchte Punkte hemmen dabei jedoch nicht den Punkteabbau. Hier gelten bereits die Regelungen vom Bußgeldkatalog 2015.

Was ist die Überliegefrist?

Ist die Tilgungsfrist verstrichen, werden die gesammelten Punkte in Flensburg gelöscht – jedoch nicht unmittelbar. Die Tilgungsfrist verlängert sich automatisch um noch ein weiteres Jahr, in dem die Flensburg-Punkte weiterhin gespeichert sind. Bezeichnet wird dieses Prozedere als Überliegefrist.

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Punktekonto in Flensburg ist, wann die gesammelten Punkte verfallen und wie viele Punkte sich in der Überliegefrist befinden? Dann beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unentgeltlich Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

Wann werden Punkte gelöscht?

Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.
Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.

Jedem Kraftfahrer steht es frei, sein Punktekonto durch die fakultative Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) zu reduzieren.

Eine vollumfängliche Löschung der Punkte in Flensburg kann dabei nicht erreicht werden. Verkehrssünder haben jedoch die Möglichkeit 1 Punkt abzubauen. Voraussetzung hierfür ist: Das Punktekonto darf maximal mit 5 Punkten belastet sein. Ist es schon voller, kann der Besuch eines FES den Punktestand nicht schmälern.

Beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Kosten verbunden ist. Jede Fahrschule, Anbieter dieser Dienstleistung, definiert die Seminar-Preise selbst. In der Regel zahlen Sie zwischen 300 bis 400 Euro.

Sie glauben, durch die wiederholte Teilnahme an mehreren Kursen binnen kurzer Zeit Ihre Punktelast abbauen zu können? Falsch gedacht. Das Seminar kann nicht beliebig häufig besucht werden. Die Löschung der Punkte in Flensburg ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

138 Kommentare

  1. hanjoo

    13. September 2017 um 6:30

    Hallo
    Bin in einer 30iger Zone mit 21.kmh zuviel innerorts geblitzt worden ,jetzt gab s eigenen Punkt und eine Geldstrafe. Wie lange bleibt der punkt in Flensburg?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:59

      Hallo Hanjo,

      wann der Punkt verfällt, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Tilo Z.

    9. September 2017 um 12:22

    Hallo

    Hatte zum 1.5.2014 6 Punkte nach der umstellung nur noch drei alles wegen zu schnellen fahren immer einen punkt bekommen muss ich ab dem 1.5. 2014 wieder 2,5 Jahre warten
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:37

      Hallo Tilo,

      wann die Punkte verfallen, können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Emil

    4. September 2017 um 20:06

    Vor 2 Jahren habe ich ein Unfall verursacht unter 0,6 Promille habe 1 Monat Fahrverbot bekomme 2 Punkte und 600€ Geldstrafe und jetzt werden die Punkte nach 5 Jahren verjähren so habe ich das verstanden

  4. Frank M.

    5. August 2017 um 20:47

    Guten Abend,

    Muss die vollstreckende Behörde in ihrem Schreiben mit der festgesetzten Bußgeldhöhe auch mitteilen, wieviel Punkte in Flensburg eingetragen werden ?
    Und falls sie es nicht getan hat, und ein Punkt wurde eingetragen, kann ich die Löschung beantragen ?

    Danke für Ihre Antwort,

    F. M.

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:48

      Hallo Frank,

      die Punkte müssen nicht im Bußgeldbescheid vermerkt werden.

      – Die Redaktion

  5. Sebastian

    28. Juli 2017 um 8:30

    Wie sieht es denn in folgendem Fall mit dem Tattagprinzip aus: Ich habe im Sommer 2016 ein Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen begangen, für das ich nach einem Gerichtsverfahren im Sommer 2017 zwei mal 2 Punkte (=4 Punkte) bekommen habe. Diese verjähren 5 Jahre nach Rechtskraft, also im Sommer 2022. Was ist, wenn mir jetzt im Frühling 2022 dasselbe erneut passiert und im Frühling 2023 vier weitere Punkte Rechtskraft erlangen?

    Würde mir dann trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, weil die alten Punkte am Tattag des zweiten Vergehens noch nicht getilgt waren?

    Das ist doch eigentlich unfair, denn beide Tattage liegen 5 Jahre und 9 Monate auseinander. Wird wirklich bei der ersten Tat der Zeitpunkt der Rechtskraft und bei der zweiten Tat der Tattag zu Grunde gelegt? Damit hat man die alten Punkte bedingt durch das lange erste Verfahren praktisch 6 Jahre auf dem Konto, und das hat nichts mit der Überliegefrist zu tun.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für ihre Auskunft.

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:48

      Hallo Sebastian,

      es gilt in beiden Fällen das Tattagprinzip.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Sebastian v. K.

        21. Dezember 2017 um 9:30

        D.h. obwohl die 4 alten Punkte zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verfallen wären, würde ich nicht die Fahrerlaubnis wg. 8 Punkten entzogen bekommen, weil beide Taten mehr als 5 Jahre auseinander liegen? Seid ihr euch absolut sicher?

        1. bussgeldrechner.org

          2. Januar 2018 um 12:02

          Hallo Sebastian v. K.,

          wenn am Tattag noch gültige Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind und mit der neuen Tat welche dazukommen, wodurch insgesamt 8 Punkte erreicht werden, wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Denn sowohl für die Tilgungsfristen als auch für das erneute Vergehen zählt der Tattag.

          Für eine Beurteilung eines bestimmten Falles kontaktieren Sie jedoch bestensfalls einen Anwalt.

          Das Team von Bussgeldrechner.org

  6. Ronny

    23. Juli 2017 um 12:40

    Hallo,
    hier meine Situation:
    Habe am 23.11.2010 rechtskräftig ein Urteil zum Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis bekommen… damals waren es 6 Punkte.
    Tilgung laut Register am 05.11.2017.

    Sind diese nun (für den Fall das weitere Punkte dazu kommen) relevant oder nicht?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:46

      Hallo Ronny,

      sofern die Punkte noch nicht getilgt sind, sind sie relevant.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Özdemir

    29. Juni 2017 um 15:47

    Hallo hätte ne frage war 2013 auf 17 punkte hab jetzt ca. 3,5 jahre kein punkt bekommen nur wegen schnelles fahren abgefahrene reifen und telefonieren wir ist das mit dem verfallen

  8. Horst

    18. Juni 2017 um 17:57

    Meine frage ab wann bekomme ich die Fahrerlaubnis wieder ohne das ich zur Mpu Schulung machen muss und macht jedes Bundesland seine Gesetze Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:24

      Hallo Horst,
      eine Verjährung tritt bei der MPU spätestens nach 15 Jahren ein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Aykut

    3. Juni 2017 um 20:03

    Hallo alte punkte
    21.12.13tat
    30.4.13 rech. 3 punktr rote ampel

    3.5.13 tat
    2.8.13 rech. 3 punkte 26auserort

    9.2.17 tat
    21.3.17 rech. 1 punkt überholverbot

    Meine frage wann sind die punkte gelöscht von alten system also der von 3.5.13
    Verhindert der von 17 den alten punkt zu löschen ?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 10:38

      Hallo Aykut,

      der Tabelle im Text können Sie entnehmen, wann die Punkte verfallen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Melanie

    2. Juni 2017 um 20:46

    Hallo, ein Bekannter von mir hat 3 Punkte ( Straftat ) in Flensburg bekommen.

    Kann er mit einem Seminar ( alle 5 Jahre nur einmal ) 1 Punkt von den 3 Punkten Abbauen die er bekommen hat?

    Meine nächste Frage:

    3 Punkte verfallen ja nach 10 Jahren!
    Wenn er aber 1 Punkt reduziert zwecks Seminar sind es dann ja nur noch 2 Punkte.

    Diese 2 Punkte verfallen dann ja nach 5 Jahren.

    Oder ist das mit dem 3 Punkten abbauen bzw zu reduzieren auf 2 Punkten nicht möglich weil es eine Straftat war?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 9:06

      Hallo Melanie,

      grundsätzlich können Sie einen der drei Punkte abbauen. Dies berührt allerdings die Frist für den Punkteverfall nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Hedwig

    2. Mai 2017 um 18:14

    Hallo,

    Ich musste aktuell meinen 6 punkte, durch 3 mal zu nahen auffahrens, also jeweils 2 punkte, Geldstrafe und je 1 Monat ohne Führerschein.
    Versteh ich es richtig das diese Punkte 10 jahre in meinen Akten bleiben?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:13

      Hallo Hedwig,

      Punkte verfallen wie folgt: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  12. Volker B.

    2. Mai 2017 um 11:10

    Hallo,
    ich habe dieses Jahr 2 Punkte bekommen und 1 Monat Fahrverbot (42 Km/h zu schnell gewesen) . Wie lange bleiben diese Punkte in Flensburg stehen ?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:55

      Hallo Volker B.,

      das kommt drauf an. Punkte verfallen wie folgt: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  13. Dieter

    3. April 2017 um 13:58

    Hallo Zusammen

    Ich hatte bei Umrechnung der alten Punkte 2 x 3 Punkte die in 3 neue Punkte umgerechnet wurden jetzt sind 1 x 3 alt verjährt und man hat mir gesagt das jetzt 1 Punkt neu gelöscht wird . Bleiben dann für die anderen 3 Punkte alt 2 oder 1 Punkt stehen

  14. Spinne

    2. April 2017 um 17:50

    Hallo.
    Habe ca 1998 meinen Freund ohne Führerschein fahren lassen. Des zweimal.
    Bekam Strahfbefehl und 2 mal 6 punkte.
    Sind die jetzt weg? .
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:13

      Hallo Spinne,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Severin

    27. März 2017 um 18:10

    Hallo Zusammen!

    Am 27.06.16 erhielt ich Post vom Landkreis. Habe zu dem Zeitpunkt 4 Punkte gehabt, davon einmal 3(nach altem VZR). Beginn Tilgungsfrist 17.12.11 und einmal 1 Punkt, Beginn Tilgungsfrist 04.08.12.

    Am 04.09.15 kam mein erster neuer Punkt nach Faer hinzu. Beginn Tilgungsfrist 10.11.15 – also am 10.05.18 getilgt.

    Und am 08.12.15 kam ein weiter Punkt hinzu. Beginn Tilgunsfrist: 23.02.16, getilgt also am 23.08.18.

    Meine große Frage: Warum erscheint beim Schreiben am 27.06.16 noch der Punkt vom 04.08.12. Ich blieb doch über 3 Jahre „sauber“. Ist es nicht nach altem Recht so gewesen, dass einzelne Punkte nach 2 Jahren verfallen, wenn in dieser Zeit kein weiterer hinzu kam?

    Gruß
    Severin

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:57

      Hallo Severin,
      wenden Sie sich in diesem Fall an das Kraftfahrtbundesamt. Dort können Sie Ihren Punktestand kostenlos abfragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Nadine M.

    20. März 2017 um 13:39

    Bin im Juni 2011 mit Handy erwischt worden. 1 Punkt.
    Ca.November mit 38km/h zu viel. 1 Punkt.
    Jetzt standstreifen befahren 1 Punkt und erhöhtes Bußgeld da Eintragungen im Fahrtengeriszer sind. Hätten die Punkte nicht längst gelöscht werden müssen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:23

      Hallo Nadine,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Maria

    1. März 2017 um 22:02

    Hallo. Ich habe eine Frage und zwar habe ich September 2008 zwei Monate nach meinem Fuehrerschein, also noch in der Probezeit 7 Punkte fuer Fahrerflucht erhalten; plus ein Monat Fahrverbot und Bussgeld. Natuerlich hat sich meine Probezeit auch verlaengert. Dann Dezember 2009 3 Punkte wegen Geschwindigkeit plus Bussgeld.
    Sind diese 3 Punkte jetzt nach drei Jahren zerfallen und die 7 werden erst 2018 zerfallen? Hab ich das richtig verstanden oder werden alle 10 punkte erst 2018 zerfallen oder noch laenger dastehen?
    Da das alles in meiner Probezeit passiert ist, bin ich etwas verwirrt.
    Seit dem bin ich unauffaellig bzw. Vorsichtiger gefahren. ….

    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 8:28

      Hallo Maria,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Daniele

    24. Februar 2017 um 11:43

    Hallo, meine sachlage.

    08.05.2016 23 zuschnell außerorts 1 punkt
    15.10.2016 51 zuschnell außerorts 2 punkte

    Habe ein Bußgeld von 600€ Bekommen,warum?
    Im Bußgeldkatalog steht 250€ + 1 Monat Fahrverbot

    Danke für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:15

      Hallo Daniele,
      bei Beharrlichkeit kann die Bußgeldstelle unter Umständen das Bußgeld erhöhen. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Nils

    20. Februar 2017 um 8:38

    Hallo, folgende sachlage:
    13.05.2015 außerorts 26 zu schnell 1 punkt
    25.09.2014 außerorts 37 zu schnell 1 punkt
    30.12.2016 außerorts 44 zu schnell 2 punkte

    Bekomme jetzt ein Schreiben in dem steht ich habe 4 Punkte erreicht. Müsste der erste Punkt nicht schon verfallen sein?

    Danke für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 9:31

      Hallo,

      der erste Punkt verjährt erst nach 2,5 Jahren – also am 12.11.2017.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Peter

    17. Februar 2017 um 4:57

    1,7% am 28.08.2006 Tattag.
    Neue Fahrerl. seit 12.06.2007, ab wann sind die Punkte geloescht ???

    ab 08. 2017 einschl. 1 J. Uebrliegefrist
    06. 2018 “ “ “ oder ab wann?

    Vielen Dank im voraus
    Peter M , Saarland

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 9:38

      Hallo Peter,

      dies ist korrekt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Manuel

    8. Februar 2017 um 23:34

    Hallo,

    habe 6.3.2012 2 Punkte erhalten
    17.11.2013 3 weitere Punkte
    – also 5
    Umstellung der Punkte von 18 auf 8
    wurden aus 5 Punkte „alt“ -> 2 Punkte „neu“
    jetzt am 14.10.2016 erneut 2 Punkte
    also Stand heute 4 Punkte und angeschrieben bzgl. Punkteabbau…

    Frage: Wann greift der automatische „Zeitabbau“ der Punkte
    – müssten 5 Jahre sein
    nur basierend auf den 6.3.2012 oder nen späteren Termin wegen der Folgepunkte

    Danke und Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:31

      Hallo Manuel,

      Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen nach zwei Jahren. Ihre alten Punkte müssten dementsprechend spätestens am 17.11.2015 getilgt sein. Sie werden allerdings erst nach der Überliegefrist gelöscht. Diese beträgt zusätzlich ein Jahr. Die alten Punkte müssten also seit dem 17.11.2016 gelöscht sein. Dadurch, dass die neue Ordnungswidrigkeit einen Monat vor Ende dieser Frist begangen wurde, kann es durchaus sein, dass dies von den Behörden nicht registriert worden ist.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Michael

    25. Januar 2017 um 7:25

    Ein Punkt von 27.06.2014 wegen zu schnell außerhalb g.O wann ist er verfallen?!!!???

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 9:30

      Hallo Michael,

      der Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Günter Großmann

    23. Januar 2017 um 10:39

    Vielen Dank, ist das Verfallsdatum der Punkte an den Tag an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde (12.01.2012) oder erst nach Antritt der Strafe (Führerscheinentzug im März).

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 10:00

      Hallo Günter,

      die Frist zum Verfall der Punkte beginnt am Tattag.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Günter G.

    23. Januar 2017 um 8:50

    Ich wurde vor 5 Jahren (am 12.01.2012) beim Autofahren mit 0,26 Promille erwischt.
    Habe eine Geldstrafe, 1 Monat Führerscheinentzug (trat ich dann im März 2012 an) und 4 Punkte in Flensburg (nach dem neuen Punktesystem 2 Punkte) erhalten.
    Sind diese Punkte in Flensburg jetzt verjährt, da es sich zwar um Fahren unter Alkoholeinfluss gehandelt hat aber es „nur“ eine Ordnungswidrigkeit war ?
    Danke für Info.
    Günter

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 9:29

      Hallo Günter,

      die Punkte verfallen nach fünf Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Martina Queckenberg

    4. Januar 2017 um 1:47

    Hallo, Bußgeldrechner-Team,
    ich bin zum 2.Mal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen. Das erste Mal in Deutschland mit 9 Monaten Führerscheinentzug. Allerdings war das 2.Vergehen in der Schweiz passiert und laut ADAC hätte dies keinerlei Einfluß auf meinen Führerscheinstatus in Deutschland haben dürfen. Nun ist es so gekommen, daß die Schweizer Behörden meine (Straftat in der Schweiz) in Flensburg gemeldet haben. 3 Monate später habe ich von meinem zuständigen Landratsamt die Aufforderung zur MPU erhalten,da ich zum 2.Mal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen sei mit entsprechenden Promillegrenzwerten.Meine Frage-ist es rechtens,daß deutsche Behörden mir den FS und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn das Delikt im Nicht-EU-Raum passiert ist?Ich bitte um kompetente Antwort,herzlichen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 8:32

      Hallo Martina,

      wenn die schweizer Beamten die deutschen Behörden über die Straftat informiert haben, kann dies zu begründeten Zweifeln an Ihrer Fahreifnung führen. Daher ist die Anordnung einer MPU auch wegen eines Verstoßes im Ausland denkbar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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