Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lange dauert es, bis Punkte gelöscht werden?

Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.
Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), egal ob mit Auto, Lkw oder Fahrrad begangen, werden mit Bußgeldern, mitunter auch Punkten in Flensburg oder im äußersten Fall Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot geahndet.

Hat ein Verkehrsteilnehmer 8 Punkte in Flensburg gesammelt, ist der Führerschein auf jeden Fall weg.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wie hoch das Punktekonto ist, wann Punkte in Flensburg verfallen und welche Möglichkeiten es zum Abbau von Punkten gibt.

FAQ: Punkteverfall

Wann verfällt ein Punkt in Flensburg?

Ein Punkt, der für Ordnungswidrigkeiten vergeben wird, verfällt nach 2,5 Jahren.

Wann verfallen zwei Punkte in Flensburg?

Zwei Punkte in Flensburg verfallen nach Ablauf von fünf Jahren.

Wann verfallen drei Punkte in Flensburg?

10 Jahre dauert es, bis bei drei Punkten in Flensburg der Verfall in Kraft tritt.

Verjährungsfrist von Punkten – Erklärung im Video

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

Tilgungsfrist von Punkten

Mit der Reform von Bußgeldkatalog und Punktesystem im Mai 2014 ist der Abbau von Punkten vereinfacht worden. Während vor der Umgestaltung, Punkte durch neue Verkehrsverstöße den Verfall von Punkten in Flensburg stoppten und den Zyklus wieder neu beginnen ließen, verjähren Punkte heute sowohl automatisch als auch für jeden Verstoß separat.

Es ist dabei unerheblich, ob neue Punkte dazukommen. Hinzugewonnene Punkte verlangsamen nicht mehr den Punkteabbau. Hierin liegt eine der großen Reform-Neuerungen. Die Frist, in der Punkte verfallen oder verjähren, ist von der Schwere des jeweiligen Verkehrsverstoßes abhängig.

Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem alten Katalog:Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem neuen Katalog:
Ordnungs­widrigkeiten: verfallen nach 2 JahrenOrdnungs­widrigkeiten (1 Punkt): verfallen nach 2,5 Jahren
Ordnungs­widrigkeiten oder Straftaten: verfallen nach 5 JahrenOrdnungs­widrigkeiten oder Straftaten (2 Punkte): verfallen nach 5 Jahren
Straftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 JahrenStraftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 Jahren

Für vor dem 1. Mai 2014 gesammelte Flensburg-Punkte gelten noch heute die alten Verjährungsfristen. Nach der Reform verbuchte Punkte hemmen dabei jedoch nicht den Punkteabbau. Hier gelten bereits die Regelungen vom Bußgeldkatalog 2015.

Was ist die Überliegefrist?

Ist die Tilgungsfrist verstrichen, werden die gesammelten Punkte in Flensburg gelöscht – jedoch nicht unmittelbar. Die Tilgungsfrist verlängert sich automatisch um noch ein weiteres Jahr, in dem die Flensburg-Punkte weiterhin gespeichert sind. Bezeichnet wird dieses Prozedere als Überliegefrist.

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Punktekonto in Flensburg ist, wann die gesammelten Punkte verfallen und wie viele Punkte sich in der Überliegefrist befinden? Dann beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unentgeltlich Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

Wann werden Punkte gelöscht?

Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.
Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.

Jedem Kraftfahrer steht es frei, sein Punktekonto durch die fakultative Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) zu reduzieren.

Eine vollumfängliche Löschung der Punkte in Flensburg kann dabei nicht erreicht werden. Verkehrssünder haben jedoch die Möglichkeit 1 Punkt abzubauen. Voraussetzung hierfür ist: Das Punktekonto darf maximal mit 5 Punkten belastet sein. Ist es schon voller, kann der Besuch eines FES den Punktestand nicht schmälern.

Beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Kosten verbunden ist. Jede Fahrschule, Anbieter dieser Dienstleistung, definiert die Seminar-Preise selbst. In der Regel zahlen Sie zwischen 300 bis 400 Euro.

Sie glauben, durch die wiederholte Teilnahme an mehreren Kursen binnen kurzer Zeit Ihre Punktelast abbauen zu können? Falsch gedacht. Das Seminar kann nicht beliebig häufig besucht werden. Die Löschung der Punkte in Flensburg ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

138 Kommentare

  1. Markus

    18. Januar 2023 um 12:06

    Ich habe 2018 2 Punkte kassiert (rechtskräftig November 2018). Nach der Regelung würden die Punkte ja nach 5 Jahren verfallen? Also November 2023. Ich habe vor paar Tagen eine Abfrage gemacht. Die Antwort kam das keine Einträge vorhanden sind! Wie kann das sein?

  2. mhei

    19. September 2022 um 14:18

    hallo ich benötige euer Scharmwisssen..
    ich würde 8/2020 mit 27km/h (97 statt 70 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe meinen 1 Punkt bekommen
    8/21 mit 38km/h (118 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt und weil ich innerhalb von 12 Monaten geblitzt würde ein Fahrverbot. von 1 Monat – welches ich 2/22 angetreten bin.

    nun habe ich innerhalb innerhalb von 3 Wochen 4 weitere erhalten, alle sehr fragwürdig da ich eigentlich nicht zu schnell war lt Verkehrszeichen zu dem Zeitpunkt…

    29.05. mit 21km/h (121 statt 100 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt
    10.6 mit 22km/h (102 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt
    10.6 mit 30km/h (110 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
    beides am gleichen Tag innerhalb von 12 min.
    20.6 mit 40km/h (120 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
    die letzten 3 sind alle auf der gleichen Straße passiert.

    So nun meine Fragen:
    -wie kann ich die Punkte abbauen.
    -wie lange muss ich ohne Führerschein sein? – nur 2 Monate ? oder länger
    -ich benötige meinen Führerschein beruflich – ohne wäre ich sofort arbeitslos. was kann ich tun?
    -wenn ich 8 Punkte habe wird mir der Führerschein entzogen – wie kann ich diesen wieder erlangen?
    -auf einem Bild bin ich eigentlich kaum zu erkennen, dort habe ich einen schwarzen Balken im Gesicht, über Augen und Nase
    auf dem anderen bin ich genauso verschwommen und von der Seite drauf.
    hätte ich da einen Chance zu sagen das ich das nicht war?

    Vielen Dank im Vorraus

  3. Mahid

    15. Dezember 2020 um 0:33

    Hallo Wie kann es wissen wann Punkte gelöscht werden? 1 Punkt im Juli 2019 und andere im November 2019, beide werden in 2,5 oder 5 Jahren gelöscht? Danke im voraus

  4. Bojan

    22. Januar 2020 um 10:26

    Hallo, vor ca. 12 Jahren wurde mir der Führerschein für 1 Monat abgenommen. Ich stand an einem Zebra Streifen und habe ein Frau rüber gehen lassen, in dem Moment wo ich noch stand fuhr mir einer drauf, das er schuld war, war außer frage, nur war ich die Nacht vorher auf einer großen Feier und hatte dadurch ein Restalkohol von 0,6 Promille als ich pusten musste vor Ort, das hat zu der Geldbuße und 1 Monat Führerschein Entzug geführt. Weis nicht wie viel Punkte es überhaupt da wenn überhaupt!
    Da ich mir sonst bis heute nichts zu schulden kommen gelassen habe was Punkte betrifft, müssten die Punkte doch weg sein, oder?
    Frage nach weil unsere Tochter jetzt Führerschein machen möchte mit 17 und ich als Begleitender Fahrer eingetragen werden soll und da darf man kein Punkt haben.

    Bedanke mich schon mal im Voraus für die Antwort! :-)

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 14:49

      Hallo Bojan,
      Ihren aktuellen Punktestand können Sie kostenlos beim KBA erfragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. E.

    14. September 2019 um 1:51

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu meiner Situation.

    Unzwar habe ich 8 Punkte in Flensburg und muss deshalb eine MPU machen. Meinen Führerschein habe ich nicht mehr seit November 2018. Meine Sperrfrist ist vorbei und ich müsste die Untersuchung also ablegen. Im Juli 2019 ist ein Punkt getilgt worden laut dem Fahreignungsregister, da ich die Ordnungswidrigkeit im Januar 2017 begangen habe und nun die 2,5 Jahre vorbei sind.

    Heisst das jetzt, dass ich nur noch 7 Punkte in Flensburg habe und die MPU nicht mehr machen muss oder müsste ich noch auf die komplette Löschung die nach einem Jahr stattfindet warten oder ist das kompletter Irrtum und ich müsse die MPU trotzdem machen selbst wenn alle Punkte gelöscht werden würden ?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 13:54

      Hallo,
      wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg entzogen wurde und die zuständige Behörde eine MPU von Ihnen verlangt, bevor sie einer Neuerteilung zustimmt, müssen Sie die Untersuchung wohl oder übel absolvieren. In einer solchen Situation ist es in der Regel unerheblich, welcher Punkt wann verfällt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Dennis

    4. August 2019 um 8:47

    Hallo guten Tag,
    habe mir Auskunft aus dem Fahreignungsregister zuschicken lassen.

    3 Punkte wegen Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.

    Aus der Auskunft ist zu entnehmen:
    Speicherdatum : 14.12.2018,
    Tilgungsdatum : 24.11.2033,
    Löschungsdatum: 24.11.2034

    Beutetet dies das die Punkte bei mir erst nach 15 Jahren Gelöscht werden??

    Danke für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      16. August 2019 um 16:15

      Hallo Dennis,

      gelöscht werden die Punkte erst ein Jahr nach dem Tilgungsdatum. Innerhalb dieser Zeit befinden sie sich in der Überliegefrist.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  7. Ivy

    4. Juni 2019 um 11:09

    Hallo,

    Sachlage wie folgt

    Führerschein gemacht 15.05.2015

    31 kmh zu schnell (1punkt) im November 2015

    Probezeitverlängerung und Aufbauseminar

    Vorfahrt missachtet mit Unfall 1 Punkt im Oktober 2017

    Im April 2019 25 kmh zu schnell 1 Punkt

    Alles in der Probezeit, denn die war erst am 15.05.2019 zu Ende,

    ist der erste Punkt getilgt oder muss ich meinen Führerschein (3 a delikte in der Probezeit) abgeben ?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:34

      Hallo Ivy,
      bei drei A-Verstößen droht in der Probezeit der Verlust des Führerschein. Die Anzahl der Punkte ist dafür in der Regel nicht relevant.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. RTFM

    27. Oktober 2018 um 11:10

    Hallo Team,

    ich bin gerade etwas verwirrt, ich habe soeben von der Stad ein Statusupdate zu meinem Punktekonto erhalten:
    Hier sind verzeichnet 6 Punkte
    Man räumt mir eine Reduzierung auf 5 ein – Finde ich gut !

    Gelistet werden

    Januar 2012: Mein Alkoholvergehen auf dem Fahrrad 7 Punkte alt –> 3 Punkte nue + MPU damit ich den Führerschein wiederbekomme
    Dazwischen: 1 Punk- in der Umweltzone gepark –> Gestrichen nach neuem System
    August 2017: 40kmh zu schnell –> 1 Punkt
    Sep. 2018: 41kmh zu schnell –> 2 Punkte + 1 Monat laufen

    Frage:

    1) Ich habe die MPU bereits vor Jahren bestanden und bin überrascht, dass die Punke noch verzeichnet sind, wird nach einer bestanden MPU nicht bei 0 Angefangen

    2) Wenn mir jetzt 1 Punkt reduziert wird muss ich dann meinen Führerschein noch abgeben weil das vergehen ist ja nur noch mit 1 Punkt im System

    3) Wenn mir jetzt 1 Punkt reduziert wird verfällt der übrige dann nach 4 oder 2 Jahren

  9. bussgeldrechner.org

    22. Oktober 2018 um 10:21

    Hallo Rudi,
    laut KBA beginnt die Tilgungsfrist bei allen Eintragungen mit dem Datum der Rechtskraft. Für die weitere Einschätzung sollten Sie die Auskunft abwarten oder sich an einen Anwalt wenden.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Michel

    26. Juni 2018 um 19:11

    Hallo,

    ich hatte im April 2014 3 Punkte stehen nach der neuen Reform ab dem 01.05.2014 gleich einen Punkt.

    Im Januar 2015 kam 1 Punkt mit dazu ; im August 2015 2 Punkte und im Oktober 2015 noch 1 Punkt.

    Demnach also nun 5 Punkte.

    Nun wurde ich heute erneut geblitzt und gehe davon aus da ich eben über 70 km/h in einer 50 er Zone gefahren bin das noch einer dazu kommt.

    Meine Frage : die Punkte vor dem 01.05.2014 sind die verfallen oder bestehen diese noch?

    VG Michel

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 9:03

      Hallo Michel,
      für den Punkteverfall gelten die im Ratgeber angegebenen Fristen. Alternativ dazu können Sie beim KBA kostenlos einen Auszug aus dem Punkteregister anfordern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Stella

    21. Juni 2018 um 18:48

    Hallo bußgeldrechner-team,

    ich hatte zwischen März und Mai 2016 wegen zu schnellen Fahrens außerhalb der Ortschaft einen 3-monatigen Führerscheinentzug, 3 Punkte in der Kartei und eine Geldstrafe von 500 oder 1000 € ausgesprochen bekommen.
    Nun sind mir wegen zu dichten Auffahrens 1 Punkt und 100 € mitgeteilt worden.

    Habe ich etwas zu befürchten außer der Geldstrafe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stella

  12. Klaus P.

    9. März 2018 um 12:53

    Hallo Team von Bußgeldrechner,

    habe im Jahr 2010 bei rot eine Ampel überfahren.
    Bei einfahrt in die Kreuzung, meint meine Frau, halt wir sind falsch gefahren, ich zögerte für einen Moment in der Kreuzung.
    Das heißt 200,00 €, 4 Punkte, ein Monat Führerschein weg.
    Frage wann werden meine Punkte gelöscht.
    Gruß Klaus

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 8:32

      Hallo Klaus,

      wann die Punkte verfallen, können Sie der Tabelle im Text entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Sergej T.

    7. März 2018 um 20:52

    Hallo.
    Ich wurde 2013 erwischt wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Hab nachdem ich meinen FS abgeben musste eine Prüfbescheinigung (25 km/h Moped) gemacht und einen Roller gekauft der abee 80 km/h schnell war und wurde natürlich erwischt. Hier gab es 6 Punkte nach dem alten System.
    Dann machte ich eine MPU und bekam meinen Auroführerschein wieder. Wieso sind die Punkte vor der MPU noch auf meinem Konto?
    Ich hatte mal gelesen dass alle Punkte nach wiedererteilung gelöscht werden.
    Können Sie mir helfen?

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 12:11

      Hallo Sergej,

      nach bestandener MPU, sollten in der Regel alle Punkte gelöscht sein. Eine Rechtsberatung können wir aber leider nicht geben. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Michael

    3. März 2018 um 14:39

    Hallo ich habe am

    15.9. 15Eintragung einen Punkt erhalten
    09.2. 16Eintragung einen Punkt erhalten
    16.2. 16Eintragung einen Punkt erhalten
    30.1.17Eintragung einen Punkt erhalten
    22.2.17Eintragung einen Punkt erhalten
    20.1.18Eintragung einen Punkt erhalten
    Wann verfallen diese Punkte????

    Vielen Dank vorab!!!

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 10:20

      Hallo Michael,
      Ordnungswidrigkkeiten, welche einen Punkt nach sich ziehen, werden 2,5 Jahren nach der Eintragung aus dem Register gelöscht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Mahmoud

    30. Dezember 2017 um 14:29

    Hallo
    Ich bin über roteampel gefahren habe ich gemerkt und schnell gebremst aber leider war bischen spät . ich habe bereit schon 2 punkten auf meinem führerschein jnd muss ich jetzt aufbauseminar machen (nicht wegen die roteampel )
    Bin im probezeit
    Was kann passieren jetzt ?

    Vielen dank

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 14:00

      Hallo Mahmoud,

      ein zweiter A-Verstoß zieht ein Bußgeld sowie Punkte nach sich. Kommt es noch ein weiteres mal zu einem schwerwiegenden Verkehrsdelikt, wird der Führerschein entzogen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  16. Mario

    28. Dezember 2017 um 12:33

    Hallo,

    leider wurde ich 2 Mal in 2 Monaten geblitzt, einmal 35 kmh zu schnell und einmal 21 kmh. beides aussrehalb geschlossener Ortschaft. jeweils 1 Punkt :(.

    Muss ich den Führerschein abgeben?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:40

      Hallo Mario,

      die Nebenfolgen werden normalerweise im Bußgeldbescheid genannt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  17. Matthias

    20. Dezember 2017 um 0:46

    Hallo,
    Bin vor geraumer zeit über rot gefahren und wurde mit alkohol angehalten und bin noch fahranfänger. Meine frage ist ob sich meine punkte (4) in 5 oder 10 jahren abbauen?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:31

      Hallo Matthias,

      Punkte in Flensburg verfallen gestaffelt nach Höhe der Eintragung für eine bestimmte Tat:

      Eintragungen über einen Punkt: nach 2,5 Jahren
      Eintragungen von 2 Punkten: nach 5 Jahren
      Eintragungen von 3 Punkten: nach 10 Jahren

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  18. Armin Z.

    8. Dezember 2017 um 10:28

    Ich bin mit einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes um +23km/h belegt worden. Eigentlich 70€ und ein Punkt. Da ich aber bereits vor 2 !!! Jahren bereits einen Geschwindigkeitsverstoß hatte mit +48km/h wurde das Bußgeld verdoppelt. Mit Anordnungsgebühr und Beschluss etc. wurden aus 70€ mal eben 176€.
    Das ist modernes Raubrittertum, für was gibt es einen Katalog wenn im Bedarfsfall geändert werden kann? Auch die „Verfallszeit finde ich übertrieben, ich fahre aus beruflichen Gründen ca. 50.000km/Jahr…

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:15

      Hallo Armin Z.,

      der Bußgeldkatalog gilt im Regelfall. Es liegt allerdings kein Regelfall mehr vor, wenn zum wiederholten Male die Geschwindigkeit überschritten wurde. In diesem Fall wird der Behörde ein Ermessensspielraum zugestanden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Neugierig

    1. Dezember 2017 um 14:20

    Meine Freundin hat jetzt vier Punkte und einen Verweis oder sowas bekommen. Jetzt stellt sich die Frage, wann die Verjährungsfrist beginnt. Mit dem Tattag, der Entscheidung, oder der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, denn dazwischen liegt fast ein halbes Jahr. Tattag war bspw. 11/2015, rechtskräftig war der Bescheid aber erst 04/2016.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 9:17

      Hallo,
      für den Punkteverfall ist grundsätzlich das Datum der Eintragung ausschlaggebend. Diese erfolgt mit Rechtskraft.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Schöner Tag

    1. Dezember 2017 um 1:15

    Hallo Team bussgeldrechner!
    Ab wann zählt ein Punkt im FAER? Bitte mit Angabe des Paragraphen, in dem das geregelt ist. Vielen Dank für eine Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 9:14

      Hallo,
      die Vorschriften zum Fahreignungsregister und der Eintragung von Punkten können Sie in den Paragraphen 28 bis 30c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nachlesen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Matthias

    27. November 2017 um 17:53

    Guten Abend,
    in den Erläuterungen oben steht, dass die Auskunft aus dem Fahreignungsregister unentgeltlich ist; ich bin über Ihren link zur „Punkte-Auskunft“ dann aber bei einer Rechnung über knapp 30 € gelandet. Was mache ich falsch?
    Freundliche Grüße – Ihr Matthias

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 7:55

      Hallo Matthias,
      holen Sie die Punkteabfrage direkt beim KBA ein, entstehen dafür keine Kosten. Beauftragen Sie allerdings ein Unternehmen mit der Abfrage, ist dies mit Gebühren verbunden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Ilia

    27. November 2017 um 8:19

    Guten morgen.ich hab drei mal einen Punkt bekommen.den 1. 25.3.2015, die anderen 7.2015.jetzt bekomme ich noch einen.wollte fragen ob wegen dem neuen Punk die alten bleiben oder nach zwei einhalb jahren gelöscht und nur der neue bleibt.LG

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 8:22

      Hallo Ilia,
      die Punkte verfallen abhängig von den gesetzlichen Fristen und unabhängig von möglichen neuen Punkten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Sabina

    2. November 2017 um 10:03

    Hallo, kann mir bitte jemand helfen? Wann verfallen meine Punkte:
    Tattag 06.11.2012 – Rechtskr. 06.05.2015 2 Pkte
    Tattag 21.12.2015 – Rechtskr. 23.02.2016 1 Pkt
    Tattag 17.04.2016 – Rechtskr. 28.10.2016 1 Pkt.
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:51

      Hallo Sabina,

      wann die Punkte verfallen können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Regina

    9. Oktober 2017 um 17:29

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen für zu schnelles Fahren auf der Autobahn (80. Zone – 125 km/h). Rechtskräftig 16.03.2017

    Mein zweites Vergehen war außerhalb der Ortschaft in einer 80. Zone – 106 km/h. Rechtskräftig 19.09.2017

    Meine Frage ist, wenn ich über die Fahrschule einen Punkt abbaue, kann ich dann ab 12.02.2020 begleitetes Fahren machen?
    Wenn ich diesen Punkt erst nach Verfall des letzten Punktes am 19.03.2019 in einer Fahrschule abbaue?

    Ansonsten spar ich mir die 700 Euro.

    Mit freundlichen Grüßen

    Regina

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:49

      Hallo Regina,

      Sie dürfen nur maximal einen Punkt zum Zeitpunkt der Antragstellung verzeichnet haben. Vergehen, welche mit 2 Punkten sanktioniert werden, verjähren nach fünf Jahren. Insofern sind bis 2020 Ihre Punkte nach wie vor aktuell; möchten Sie also die Begleitperson sein, sollten Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. David S

    27. September 2017 um 11:15

    Hallo,

    Überliegefrist??
    Wen ich das so lese und mit der Ermahnung vom 17.07.2017 die mir vorliegt, werden Punkte (einzelne) praktisch erst nach 2,5 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist gelöscht.
    Ich habe hier eine Ermahnung für 4 einzelne Punkte.
    Wo bei Rechtskräftig einer am 29.05.2014 und einer 10.09.2014 gewesen ist somit schon lange über 2,5 Jahre.
    Ich jetzt aber trotzdem Ermahnt wurde und 21,12€ Gebühr bezahlen muss!??
    Ist das Geldmacherei??
    Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:45

      Hallo David,
      eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an das KBA.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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