Wie funktioniert die Punktetabelle?
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Punkte in Flensburg: Eine Tabelle als Übersicht
Im Straßenverkehr gibt es eine Reihe an möglichen Ordnungswidrigkeiten, denen sich ein unaufmerksamer oder rücksichtsloser Fahrer schuldig machen kann. Um sich dafür zu sensibilisieren, konsultieren viele die Punktetabelle, die in Flensburg vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegeben wird. Doch für welche Taten werden Punkte gemäß Tabelle verhängt?
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie viele Punkte die Tabelle für ein Verstoß vorsehen kann. Außerdem zeigen wir Ihnen ausgewählte Verstöße, die beispielhaft illustrieren, welche Abstufungen es bei der Sanktionierung mit Verkehrspunkten gibt.
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Das Verkehrsrecht kennt für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drei unterschiedliche Sanktionen. Diese werden in der Regel mit dem Bußgeldbescheid verkündet und müssen dann, soweit das Verfahren nicht angefochten wird, angetreten beziehungsweise beglichen werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Punktetabelle
Einen Punkt gibt es normalerweise dann, wenn der Bußgeldkatalog für eine Ordnungswidrigkeit mindestens 60 Euro Bußgeld vorsieht und der Autofahrer mit seinem Verstoß die Verkehrssicherheit beeinträchtigt hat.
Punkte gibt es z. B. für Alkohol-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Je nach Schwere des Verstoßes dürfen 1, 2 oder sogar 3 Punkte auf einmal verhängt werden. Für welche Verstöße Sie wie viele Punkte erhalten, können Sie hier in der Tabelle nachlesen.
Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.
Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bei Verkehrsverstößen bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Sanktionen aus der Punktetabelle
Ordnungswidrigkeiten, die mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden, müssen ein bestimmtes Mindestmaß an Schwere erfüllen. Geringfügigere Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden zumeist nur mit einem Bußgeld sanktioniert. Erst wenn das Bußgeld 60 Euro erreicht hat, können auch Punkte in Flensburg gemäß der Punktetabelle verhängt werden.
Dabei ist mit den Punkten aber noch nicht das Höchstmaß der rechtlich möglichen Konsequenzen erreicht. Verkehrsverstöße können nämlich auch noch eine weitere Sanktion mit sich bringen, die dann zusammen mit Bußgeld und dem Eintrag gemäß Punktetabelle verhängt werden. Wenn Verkehrssünder sich zu viel zu Schulden kommen lassen, können sie damit rechnen, auch ein vorübergehendes Fahrverbot zu erhalten.
Doch noch bevor das passiert, erteilt die Tabelle der Punkte in Flensburg den ersten Punkt. So gibt es bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zuerst ein Bußgeld. Ab 21 km/h über dem Limit wird dann der erste Punkt der Punktetabelle verhängt.
Wie viele Punkte in Flensburg kann ein Verstoß einbringen?
Die Punktetabelle legt nicht nur die mit Punkten bedrohten Ordnungswidrigkeiten dar, sondern zeigt auch, an welcher Stelle der Gesetzgeber den Unterschied macht und mehr als einen Punkt verhängt. Hier sehen Sie das Punktesystem in der Tabelle:
Punkte | Verstoß |
---|---|
1 Punkt | nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten, in der Regel bei einem Bußgeld ab 60 Euro. |
2 Punkte | Schwerer Verkehrsverstoß, Straftat im Verkehr ohne Entziehung der Fahrerlaubnis |
3 Punkte | Straftaten die die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre fordern |
So zeigt sich, dass in Flensburg die Punkte aus der Tabelle unterschiedlich schnell daraufhin wirken, dass sich der beschuldigte Fahrer einer MPU stellen muss oder den Führerschein entzogen bekommt. Je nachdem, wie viele Punkte mit einem Mal verhängt wurden, kennt die Punktetabelle auch unterschiedliche Verjährungsfristen.
Für einen einzelnen Punkt existiert eine Frist von zwei Jahren, die aber nur angewandt werden kann, wenn der Punkt einzeln erworben wurden. Wenn mit einem Verstoß zwei Punkte in Flensburg ergehen, steigt die Verjährungsfrist. Dann beträgt sie 5 Jahre. Bei den schweren Verstößen, die 3 Punkte mit einem Mal nach sich ziehen, liegt die Frist bei 10 Jahren.
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