Punkte verkaufen – ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Alles rund um den Punktehandel
Berufskraftfahrer, Außendienstler, Bus- oder Taxifahrer – sie alle sind auf ihren fahrbaren Untersatz (Auto, Lkw und Co) angewiesen, um ihre Arbeit zu verrichten.
Haben sie sich bereits den einen oder anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geleistet, wächst das Punktekonto und es wird brenzlig.
Schließlich drohen bei 8 Punkten der Fahrerlaubnisentzug sowie ein Fahrverbot. Ohne Job, kein Geld für Wohnung, Lebensmittel und Co. Was nun?
Viele denken in so einer Situation darüber nach, Punkte in Flensburg zu verkaufen, gerade wenn sie kurz vor der letzten Maßnahmen-Stufe stehen.
Doch ist so ein Punktehandel überhaupt erlaubt? Mit welchen Kosten geht er einher? Droht eine Strafe? Und wie werden Verkehrssünder im Punktehandel ihre Punkte konkret los?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Punkte verkaufen
Hier können Sie nachlesen, wie ein Punktehandel üblicherweise ablaufen kann.
Nein. Punkte zu verkaufen, ist in Deutschland strafbar und kann entsprechend drastische Konsequenzen nach sich ziehen.
Es handelt sich um einen Betrug gemäß Strafgesetzbuch. Dieser kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden.
Punktehandel – Prozess
Üblicherweise läuft der Punktehandel wie folgt ab:
- Ein williger Strohmann erklärt sich dazu bereit, die mit einem Verkehrsverstoß einhergehenden Punkte zu übernehmen, obwohl er selbst unschuldig ist.
- Der Strohmann erhält den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde, den er ausfüllt und unterschreibt. Um nicht aufzufliegen, ist für das Gelingen der Operation wichtig, dass Strohmann und Auftraggeber sich ähnlich sehen und in etwa gleichaltrig sind.
- Wird die Behörde bei der Prüfung nicht stutzig, erhält der Strohmann den Bußgeldbescheid und damit auch die Punkte in Flensburg.
- Abschließend stellt die Bußgeldbehörde das gegen den wahren Verkehrssünder eingeleitete Bußgeldverfahren ein. Er kommt im Erfolgsfall unbescholten aus der Angelegenheit heraus, ohne ein Bußgeld bezahlt oder Punkte gesammelt zu haben.
Punkte verkaufen: erlaubt oder verboten?
Ist der Punktehandel legal? Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein!
Doch mit welchen Sanktionen müssen die Beteiligten eines solchen Punktehandels rechnen?
Während sich der Strohmann mit einer Selbstbezichtigung laut geltendem Recht nicht strafbar macht, ist das Ausfüllen des Anhörungsbogens hingegen eine mittelbare Falschbeurkundung. Des Weiteren ist auch das Punkte-übernehmen für Geld strafbar.
Auch der eigentliche Verkehrssünder kommt nicht ungeschoren davon, fällt der illegale Punktehandel auf.
Ein verlorener Führerschein ist dagegen eine Kleinigkeit.
Punktehandel – Erfolgsaussichten
Rund um Punktehandel in Flensburg existiert ein florierendes Netzwerk. Gründe hierfür gibt es viele. Angesichts der Menge an Verkehrsverstößen sowie immer weniger Personal in den Behörden, sinkt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Fall.
Für Nachforschungen bleibt aufgrund des Zeitmangels weniger Zeit. Hinzu kommen relativ kurze Verjährungsfristen von nur drei Monaten. Die Behörde hat damit nur ein kleines Zeitfenster, um eine Verfahrenseröffnung zu bewirken.
Die Aufdeckung einer versuchten Täuschung im Rahmen eines Punktehandels ist damit für Polizei und Behörden relativ schwierig, weshalb viele Punktehändler mit ihrem Schwindel erfolgreich sind.
Aber Achtung: Regt sich bei einem Sachbearbeiter nur der kleinste Zweifel an den Schilderungen, kann er das Passfoto des echten Verkehrssünders bei den Meldebehörden anfordern und einen Abgleich durchführen. Der Punktehandel ist damit höchstwahrscheinlich geplatzt, ein Verfahren wird eingeleitet. Doch nur selten kommt es anschließend auch zu einer Verurteilung.
Punkte verkaufen über das Internet
Während viele Verkehrssünder versuchen Kollegen, Freunde oder Verwandte vorzuschicken, um Punkte zu übernehmen, greifen andere auf Dienste zwielichtiger Online-Anbieter zurück.
Im Internet arbeiten professionelle Agenturen, welche aus dem Punktehandel Profit schlagen.
Über spezifische Portale vermitteln sie den Kontakt zwischen Strohmännern und Verkehrssündern.
Dank großer Karteien finden sich oftmals schnell die richtigen Kandidaten. Angesichts des großen Geschäftsrisikos lassen sie sich ihre Dienstleistung allerdings auch fürstlich bezahlen.
Punktehandel – Kosten
Preise entstehen durch Angebot und Nachfrage. Je größer die Not, desto höher ist meist auch die Zahlungsbereitschaft.
So kommt es, dass Verkehrssünder häufig sehr hohe Honorare im „Punkte-abgeben-Geschäft“ bezahlen.
Hinzu kommen „Bearbeitungsgebühren“, welche Agenturen für ihre Dienstleistung aufrufen. Plus die Bußgeld-Kosten. Enorme Beträge, die in Anbetracht der Tatsache, dass es sich beim Punktehandel um ein Risiko-Geschäft handelt, schnell versickern können.
Auch, wenn der Punktehandel häufig erfolgreich ist, sollten sich Verkehrssünder vor dem Punkte-verkaufen hüten, dienen die Flensburg-Punkte doch als Sanktions- und Erziehungsmittel. Sie helfen das eigene Fahrverhalten zu reflektieren.
Wenn man einen Punkt im Januar bekommt und zusätzlich noch einen im August verliert man dann die Fahrerlaubnis und wie lange??
Hallo Gerald,
die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn Sie 8 Punkte erreicht haben.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Autobahnausfahrt in 90537 Feucht ist 70 Km erlaubt wiesen aber nicht gehört zu schon Innenorts oder noch Auslaufzone von Autobahnausfahrt
sind jedoch geblitzt worden mit 110km erlaubt ist 70 km
Hallo Droste,
wir gehen davon aus, dass Sie in Erfahrung bringen wollen, welche Sanktionen nun auf Sie zukommen könnten.
Bei einem Toleranzabzug von 3% sind sie mit 36 km/h zu schnell unterwegs gewesen. Für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts sind 2 Punkte in Flensburg sowie 160 Euro Bußgeld angesetzt. Zusätzlich wird Ihnen voraussichtlich für einen Monat der Führerschein entzogen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Die Antwort ist hinsichtlich aller drei Sanktionen falsch. Richtig ist (sogar nach Ihrem eigenen Bussgeldrechner):
Bussgeld: € 120,–
Punkte: 1
Fahrverbot: 0
Was sollen dann solche Rechtsauskünfte???
Hallo M.,
was Sie beschreiben sind die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. In diesem Fall ging es allerdings um einen Verstoß innerorts. Daher sind die Angaben korrekt. Dies können Sie im Bußgeldrechner nachprüfen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org