Promillegrenze für Fahranfänger
Letzte Aktualisierung am: 23. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das kostet die Überschreitung der Promillegrenze für Fahranfänger!
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Wie bedeutsam ist die Promillegrenze in der Probezeit?
Innerhalb der Probezeit stehen Fahranfänger unter einer besonderen Beobachtung. Kommt es in dieser Zeit zu Verstößen gegen Verkehrsregeln, müssen Betroffene nicht nur mit den Sanktionen rechnen, die im aktuellen Bußgeldkatalog festgehalten sind. Dabei drohen auch spezifische Maßnahmen, die durch die Einteilung in A- und B-Verstöße zustande kommen.
Auch der Konsum von Alkohol in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr ist besonders geregelt: Null Promille gilt als Grenze für Fahranfänger. Im vorliegenden Ratgeber erfahren Sie, welcher Grundgedanke dahinter steht und welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Nicht zuletzt wird beleuchtet, ob die Promillegrenze Fahranfänger ab 21 Jahre immer noch betrifft.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Promillegrenze für Fahranfänger
Ja, in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt hinterm Steuer Alkoholverbot. Die Promillegrenze ist auf 0,0 festgelegt.
Halten sich Fahranfänger nicht an das Alkoholverbot, müssen sie neben dem Bußgeld von mindestens 250 Euro auch eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinnehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nein, die Null-Promillegrenze gilt nicht auf dem Fahrrad. Hier sind weiterhin die allgemeinen Vorgaben zu beachten. Die Promillegrenze liegt hier auch in der Probezeit bei 1,6.
Generell ist 0,00 Promille als Grenze verpflichtend
Grundsätzlich sind Verkehrsteilnehmer angehalten, sich nicht unter Einfluss von Alkohol ans Steuer zu setzen. Erfahrene Autofahrer dürfen jedoch durchaus mit bis zu 0,4 Promille ein Fahrzeug lenken. Kommt es dabei nicht zu einer auffälligen Fahrweise, drohen in der Regel auch keine Sanktionen.
Schon 0,1 Promille stellen folglich bei einem Neuling im Straßenverkehr einen Verstoß dar, der ernste Konsequenzen nach sich zieht:
- Es drohen ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Eine solche Handlung wird als A-Verstoß gewertet. Das hat nicht nur eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre zur Folge. Es kommt außerdem zur verpflichtenden Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, dessen Kosten selbst zu tragen sind.
- Beim zweiten Fehltritt dieser Art wird eine freiwillige psychologische Beratung empfohlen. Wer es in der Probezeit dreimal mit Alkohol übertreibt, dem wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen.
Die Promillegrenze für Fahranfänger sollte also in jedem Fall ernstgenommen werden, wenn einem der Führerschein lieb und teuer ist. Das gilt zudem nicht nur für diejenigen, die erst kürzlich ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Auch Verkehrsteilnehmer, welche das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen beim Alkoholkonsum aufpassen.
Nicht nur in Deutschland gilt die Alkoholgrenze in der Probezeit
Es zeigt sich, dass die Promillegrenze für Fahranfänger bei zu vielen Verstößen schnell die Fahrerlaubnis gefährdet. Mit dieser Regelung gehört Deutschland zu den strengeren Staaten im EU-Raum. Aber auch andere Länder ziehen klare Grenzen.
So dürfen Fahranfänger beispielsweise in Spanien 0,3, in Frankreich 0,2 und in der Schweiz 0,1 Promille nicht überschreiten. Diese Grenzen erscheinen aber nur auf den ersten Blick etwas großzügiger. Es darf nicht vergessen werden, dass je nach Person schon weniges Trinken zur Überschreitung dieser Promillegrenzen führen kann.
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