Promillegrenze für Busfahrer: Alkohol im Fahrdienst
Letzte Aktualisierung am: 14. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was kostet ein Alkoholverstoß?
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Was Busfahrer beim Thema „Alkohol am Steuer“ beachten müssen
Wenn es um Alkohol am Steuer geht, gilt grundsätzlich für alle Kfz-Fahrer in Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille, ab welcher das Führen eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Doch dies ist nicht der einzige Wert, der zu beachten ist. Für bestimmte Personengruppen und bestimmte Situationen gelten strengere Werte.
Fahranfänger unterliegen zum Beispiel einem absoluten Alkoholverbot am Steuer. Und auch alle anderen Fahrer können sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn sie ein auffälliges Fahrverhalten aufweisen oder einen Unfall mit dem Auto verursachen.
Nun stellt sich für manche die Frage, welche Promillegrenze eigentlich für Busfahrer gilt. Denn diese haben aufgrund der Vielzahl ihrer Passagiere und der Größe ihres Gefährts eine besonders hohe Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Was sieht also der Bußgeldkatalog für Busfahrer in puncto Alkohol an Besonderheiten vor? Darum soll es im folgenden Ratgeber gehen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Promillegrenze für Busfahrer
Eine besondere Promillegrenze für Busfahrer gibt es in der StVO nicht. Es gelten die allgemeinen Vorgaben – auch für Busfahrer.
Busfahrer müssen sich neben der StVO noch an weitere Vorschriften halten. Gemäß der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) gilt ein striktes Alkoholverbot. Mehr zu diesen Bestimmungen finden Sie hier.
Halten sich Busfahrer nicht an die Vorschriften, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Darüber hinaus sind auch gemäß der BOKraft weitere Bußgelder möglich. Wie hoch diese ausfallen, wird im Ratgeber hier erläutert.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Wie stark dürfen Busfahrer alkoholisiert sein?
Auch Busfahrer dürfen nicht stark alkoholisiert am Steuer sitzen, so viel ist klar. Doch welche genaue Grenze gilt für sie? Wie viel Promille dürfen Fahrer aufweisen? Um mehr über die Promillegrenze für Busfahrer zu erfahren, müssen wir uns die Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) anschauen. Dort heißt es in § 8 Abs. 3:
Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt, 1.während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht, […]
Hieraus geht hervor, dass für Busfahrer in puncto Alkohol ein absolutes Verbot besteht. Und zwar gilt dies nicht nur während des Dienstes selbst, sondern auch in der Dienstbereitschaft. Es ist also im Arbeitskontext völlig tabu, als Busfahrer alkoholisiert zu sein, ganz unabhängig davon, ob gerade tatsächlich gefahren wird oder nicht. Die Grenze liegt für sie bei 0,0 Promille.
§ 8 Abs. 4 BOKraft stellt klar, dass die genannte Promillegrenze für Busfahrer auch im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gilt.
Bußgelder für Busfahrer mit Alkohol am Steuer
Wer sich nicht an die oben genannte Promillegrenze für Busfahrer, also das absolute Alkoholverbot hält, begeht gemäß § 45 Abs. 2 BOKraft und § 61 Abs. 1 Nr. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Ordnungswidrigkeit.
Somit muss ein Busfahrer, der alkoholisiert unterwegs ist, damit rechnen, für diese Ordnungswidrigkeit zur Verantwortung gezogen zu werden. Laut § 61 Abs. 5 Nr. 2 muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro gerechnet werden.
Darüber hinaus gelten natürlich auch für Busfahrer mit Alkohol im Blut die üblichen Regeln und Sanktionen des Straßenverkehrsrechts. Wenn Fahrer sich also auffällig im Straßenverkehr verhalten oder einen Unfall verursachen, machen sie sich ab 0,3 Promille strafbar, was zum Führerscheinentzug und einer Freiheits- oder Geldstrafe führen kann.
Wenn sie sich weder im Fahrdienst noch in Bereitschaft befinden, so gilt im privaten Auto die übliche Promillegrenze auch für Busfahrer. Ohne Auffälligkeiten drohen also ab 0,5 Promille Sanktionen in Form von Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten.
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