Probezeitverlängerung: Ab wann ist dies möglich?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Verlängerung der Probezeit soll Fahranfänger wachrütteln

Ab wann wird die Probezeit verlängert?
Ab wann wird die Probezeit verlängert?

Bereits seit 1986 müssen Fahranfänger nach dem Erwerb einer Fahrerlaubnis zunächst eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Dies ist in § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgeschrieben. In dieser Zeit werden Verkehrsverstöße strenger geahndet, um das Unfallrisiko zu verringern.

Führerscheinneulinge sind sich den Gefahren, die im Straßenverkehr lauern, noch nicht gänzlich bewusst, weshalb sie sich des Öfteren leichtsinnig verhalten.

Daher gelten für sie zusätzlich besondere Regeln wie beispielsweise die Null-Promille-Grenze. Halten Sie sich nicht daran, drohen entsprechend harte Sanktionen. Unter anderem können diese aus einer Probezeitverlängerung bestehen. Doch wann genau verlängert sich die Probezeit? Und welchen Einfluss hat eine Probezeitverlängerung auf den Führerschein? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

FAQ: Probezeitverlängerung

Wann droht eine Probezeitverlängerung?

Eine Verlängerung ist möglich, wenn es innerhalb der zweijährigen Probezeit zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kommt.

Wie lange dauert die Probezeit nach der Verlängerung?

Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, sodass die Dauer insgesamt vier Jahre beträgt. Eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen

Hat die Probezeitverlängerung Auswirkungen auf den Führerschein?

Es muss zusätzlich ein Aufbauseminar absolviert werden. Kommt es zu weiteren Verstößen nach der Probezeitverlängerung, droht nach einer Ver­warn­ung und einer Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung sogar der Führerscheinentzug.

Aufgrund welcher Faktoren darf die Probezeit verlängert werden?

Grundsätzlich werden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) während der Probezeit in zwei Kategorien unterteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verstöße)

Als A-Verstoß wird beispielsweise die Nutzung vom Handy am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol gewertet.

Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?
Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

Das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Überziehen der Hauptuntersuchung gilt hingegen als B-Verstoß. Doch ab wann wird eine Probezeit­verlängerung fällig?

Bei einem Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstößen der Kategorie B kann die Probezeit verlängert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) setzt in diesen Fällen in der Regel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde davon in Kenntnis. Es kommt zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre.

Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger mit der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen, für das sie selbst finanziell aufkommen müssen.

Auswirkungen der Probezeitverlängerung auf den Führerschein

Doch was geschieht mit dem Führerschein, wenn die Probezeit einer Verlängerung unterzogen werden soll? Zunächst hat dies keine Auswirkungen. Weigert sich der betroffene Fahranfänger jedoch, nach einem A- oder zwei B-Verstößen an einem Aufbauseminar teilzunehmen, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nicht nur die Probezeit verlängern, sondern den Führerschein ebenfalls einziehen.

Führerscheinneulinge, die sich in der verlängerten Probezeit befinden, sollten außerdem darauf achten, sich keine weiteren Verstöße zu leisten. Ansonsten können nach der Probezeitverlängerung folgende Konsequenzen auf sie zukommen:

  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit ziehen eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Führerschein: Die Probezeit kann sich verlängern, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden.
Führerschein: Die Probezeit kann sich verlängern, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden.
  • Im Anschluss an den zweiten A-Verstoß oder die zweiten zwei B-Verstöße nach der Verlängerung der Probezeit wird der Führerschein entzogen.

Zu einer Probezeitverlängerung kann es dementsprechend nur ein einziges Mal kommen. Danach kommen härtere Maßnahmen zum Tragen, wenn der betroffene Fahranfänger sich immer noch nicht einsichtig zeigt und erneut gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt.

Übrigens: Die Probezeit vom Führerschein kann keiner Verlängerung unterzogen werden, wenn nur ein B-Verstoß begangen wurde. Erst bei zwei Verstößen dieser Kategorie müssen sich auffällig gewordene Führerscheinneulinge auf eine Probezeitverlängerung einstellen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

17 Kommentare

  1. Andreas

    14. Dezember 2022 um 9:33

    Hallo
    Bekomme ich einen Probezeitverlängerung wenn die Tat in der Probezeit die Straffestdtellung aber danach ist
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

  2. Jason

    6. November 2020 um 21:55

    Kann die Probezeit auch noch verlängert werden, wenn ich mit 19 wenige Tage nach Ende der Probezeit z.B. geblitz werde?

  3. Max

    24. Februar 2020 um 21:31

    Hallo, ich wurde vielleicht innerhalb 12monate 2mal mit 26kmh Zuviel geblitzt, bin in der verlängerten Probezeit. Droht mir nur das Bußgeld und die Empfehlung zum Verkehrspsychologen oder auch ein Fahrverbot?

    Gruß Max.

  4. Stefan

    9. Februar 2020 um 2:46

    ich hab da mal ne frage.

    und zwar: ich bin in der verlängerten Probezeit! Kann ich nun meinen Führerschein in der zeit erweiteren z.b ich hab Klasse B kann ich dann problemlos BE machen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Februar 2020 um 15:33

      Hallo Stefan,
      in der Regel sollte dies möglich sein. Erkundigen Sie sich ggf. direkt bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Jasmin

    29. April 2019 um 11:25

    Hallo,

    wann endet die verlängerte Probezeit? Ich habe am 16.02.2015 meinen Führerschein erhalten und habe am 19.03.2016 einen A-Verstoß begangen. Endete meine Probezeit dann am 16.02.2019 oder am 19.03.2019?

    VG

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 9:09

      Hallo Jasmin,
      die Probezeit endet zwei bzw. vier Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Manfred

    17. Mai 2018 um 15:32

    Guten Tag eine Frage und zwar ist Parken im eingeschränkten Halteverbot in der Probezeit in B-Verstoß?

    Es wurde eine schriftliche Verwarnung zugesandt.

    MFG Manfred

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:20

      Hallo Manfred,

      in der Regel zählt ein widerrechtliches Parken erst dann als B-verstoß, wenn hierfür ein Bußgeld von min. 60 Euro und ein Punkt fällig wird. In allen anderen Fällen ist dies meist nicht der Fall.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  7. Jokschmann

    3. November 2017 um 15:49

    Ich würde einmal mit 32 kmh in der Ortschaft geblitzt mit Abzug…
    Jetzt wieder aber mir ist jemand mit Fernlicht ziemlich dich aufgefahren und hat kein Abstand gehalten und gedrängelt dabei wurde ich geblitzt aber er ist abgebremst…..
    Hab dafür auch ein Zeuge und kann ich in widerspruch und wird mir da der Führerschein entzogen wenn ich kein Recht bekomm?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:54

      Hallo Jokschmann,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Renee

    16. September 2017 um 13:57

    habe Ende Juli 2016 (in der Probezeit) die Geschwindigkeit außerhalb
    geschlossenener Ortschaft (Autobahn) um 22 km (nach Toleanzabzug)
    überschritten – 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung.
    Anfang Juli 2017 (verlängerte Probezeit) habe ich die Geschwindigkeit
    außerhalt geschlossener Ortschaft (wieder Autobahn) um 27 km (nach Toleranzabzug)
    überschritten – Bußgeldbescheid liegt noch noch nicht vor, nur Anhörungsbogen.
    Mit was muss ich rechnen – nur Punkt, Bußgeld und Aufbauseminar oder
    auch Führerscheinentzug ?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 10:47

      Hallo Renee,
      das Aufbauseminar folgt nur nach dem ersten A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß zieht neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nur eine Verwarnung nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Yannic

    2. September 2017 um 22:51

    „Überschreiten der Parkzeit an einer Parkuhr gilt hingegen als B-Verstoß.“

    Nein, dafür ist im Regelfall lediglich ein Verwarnungsgeld vorgesehen. Das ist mithin weder ein A-Verstoß noch ein B-Verstoß und hat somit keine Auswirkungen auf die Probezeit.

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 12:44

      Hallo Yannic,
      vielen Dank für die Anmerkung. Wir korrigieren den Text.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Verena

    30. August 2017 um 13:56

    Hallo,

    meine Frage ist was mit mir passiert, wenn ich in der Probezeit einen B Verstoß begangen habe und einen A verstoß, weswegen ich schließlich 2 jahre länger Probezeit habe und ein Aufbauseminar machen muss.
    Jetzt, zwischen der zeit wo meine Probezeit eigentlich vorbei wäre (wenn die verlängerung nicht da wäre) und der Zeit in dem ich mich gerade für das Aufbauseminar anmelden will, wurde ich geblitzt indem ich über eine gelbe ampel gefahren bin, deie rot wurde als mein Auto aber schon halb über der Markierung war.

    Muss ich jetzht mein führerschein abgeben, das das ja dann der 2. A Verstoß ist, bzw. der 1. in der verlängerten Probezeit?

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:30

      Hallo Verena,
      der zweite A-Verstoß zieht eine Verwarnung nach sich. Sollten Sie hingegen einen weiteren A- oder B-Verstoß begehen, droht der Verlust des Führerscheins.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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