Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Mona M.

    25. August 2015 um 23:02

    Hallo ich habeheute nach der Arbeit einen Fehler gemacht .. An der Kreuzung müsste ich links abbiegen und Polizei Wagen war hinter mir ..von gegen über kämmen paar Autos und ich habe auf alle gewartet bis auf einen Radfahrer der bisschen mehr Abstand hätte also ich könnte sehr gut noch abbiegen..das tat ich auch und nach mir kam halt Polizei ich habe im Spiegel gesehen dass er was sich notiert hat … Was wird passieren ich bin noch in Probezeit

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:11

      Hallo Mona,

      wenn es sich um die Tatbestandsnummer 109136 („Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen.“) handelt, zieht das ein Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich. Auf die Probezeit hat dieses Vergehen keine Auswirkung.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Nerihan

    7. August 2015 um 22:24

    Hallo ich wurde heute angehalten, weil ich eine SMS während des Fahrens geschrieben habe, befinde mich noch 1 Jahr in der Probezeit.
    Der Polizist meinte ich muss eventuell zu einer Nachschulung, was aber hier nicht aufgeführt ist in Ihrer Seite.
    Muss ich das wirklich machen oder kommt „nur“ Bußgeld und 1 Punkt?

    1. bussgeldrechner.org

      10. August 2015 um 11:57

      Hallo Nerihan,

      ein Handyverstoß ist ein B-Verstoß. In der Probezeit führen erst zwei B-Verstöße zur Probezeitverlängerung und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar. Liegt lediglich ein B-Verstoß vor, wird nur daher nur das Bußgeld und der Punkt fällig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Saskia

    30. Juli 2015 um 12:52

    Hi ich befinde mich noch in der Probezeit und wurde geblitzt beim überfahren einer roten Ampel (rotzeit = 00.55s) was kommt auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      3. August 2015 um 9:56

      Hallo Saskia,

      da die Ampel, die Sie überfahren haben, noch nicht länger als 1 Sekunde rot war, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Dieser zieht ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt nach sich. Ein Rotlichtverstoß als Fahranfänger hat jedoch auch die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre zur Folge. Außerdem werden Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Alexander

        24. Januar 2020 um 17:40

        Hallo liebes Bussgeldrechner Team, ich wurde mit 42km/h zu schnell innerorts geblitzt. Ich bin schon in der Verlängerten Probezeit da ich das erste Mal eine rote Ampel überfahren habe. Droht mir ein Fahrverbot oder so was?

        1. bussgeldrechner.org

          20. Februar 2020 um 15:29

          Hallo Alexander,
          die drohenden Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie hier.
          Handelt es sich bei dieser Ordnungswidrigkeit um Ihren zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine Verwarnung, beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Fabi

    15. Juli 2015 um 16:27

    Hallo Bußgeldrechner Team,

    ich habe vor 3 Jahren, mit 17 am Aufbauseminar teilgenommen, Abstandsverstoß.
    Jetzt bin ich vor 2 Wochen wieder in eine Abstandsmessung, wieder 1 Punkt…
    Eine Verwarnung ist noch nicht ausgesprochen worden, da ich den Brief gerade erst zurück geschickt habe.
    Jetzt bin ich heute mit 42km/h, nach Abzug außerorts geblitzt worden.
    Habe ich jetzt mit einem Fahrverbot von 1 Monat oder mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen? Obwohl ich ja theoretisch nicht wissen kann, dass ich keinen A-Verstoß mehr machen darf.

    Vielen Dank für eure Einschätzung!

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 11:44

      Hallo Fabi,

      bei 2 A-Verstößen in der verlängerten Probezeit kommt es zum Führerscheinentzug.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. blitzer4

        24. März 2016 um 2:47

        Also kommt der Führerschein für immer weg? Ich wurde jetzt vor kurzem geblitzt mit 64 km/h zuschnell innerorts. Wo 50 km/h erlaubt waren war ich mit 114 km/h.
        So meine frage wäre ich wurde schonmal geblitzt vor nem halben Jahr und musste den Aufbauseminar machen, vor 3 Monaten ungefähr habe ich meinen Führerschein wieder bekommen! Was kommt jetzt auf mich zu? Ich würde mich freuen wenn sie zurück antworten. Ich bedanke mich schonmal im voraus

        Mfg blitzetnümero4 :)

        1. Ordnungsmensch

          11. Mai 2016 um 21:14

          Ich finde Ihre Fragen schon merkwürdig. Wenn ein Verkehrsteilnehmer ein solches Verhalten an den Tag legt, und Innerorts mit über 100 (!) km/h unterwegs ist, sollte man den Führerschein sofort entziehen. Es geht hier nicht um die Punkte oder ein Bußgeld, es geht um Menschenleben. Sie haben anscheinend nicht verstanden, dass die Kontrollmaßnahmen kein Spass sind, sondern gebraucht werden um den Verkehr sicherer zu machen, da es Verkehrsteilnehmer gibt, die ihre Achtsamkeit mit bestandener Prüfung verlieren. Ich appelliere an Sie Ihr Verhalten zu ändern, und sich an die StVo zu halten, da es im SV sehr schnell zu schlimmen Katastrophen kommen kann. Tun Sie das für sich, ihre Angehörigen und für Unbeteiligte. Bemessen Sie die Punkte nicht als Ärgernis, sondern als Chance Ihr Verhalten zu ändern.

        2. bussgeldrechner.org

          29. März 2016 um 9:45

          Hallo blitzer4,

          Sie werden mindestens mit 3 Punkten in Flensburg und 480 Euro Bußgeld rechnen müssen. Weitere Maßnahmen sind ebenfalls denkbar. Nach Entzug der Fahrerlaubnis, können Sie diese Wiedererlangen, indem Sie diese neu beantragen.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  5. S

    2. Juni 2015 um 15:11

    Hallo, ich wurde innerorts mit 10km/h zu viel geblitzt abzüglich Toleranz sind es 7km/h, nebenbei habe ich telefoniert . Noch bin ich in der Probezeit und es ist mein erster Verstoß. Mit was muss ich jetzt rechnen ? Führerschein Entzug ?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Juni 2015 um 11:20

      Hallo,

      mit einem Führerscheinentzug müssen Sie noch nicht rechnen. Der Verstoß „Handy am Steuer“ wird als B-Verstoß gewertet, was auch keine unmittelbare Auswirkungen auf Ihren Probezeitführerschein hat.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. fabian

    19. Mai 2015 um 23:16

    Hallo
    Wenn ich mit meiner 125 mit bearbeiteten Auspuff fahre und erwischte werde mit welchen konSequenzen haben ich zu Rechner wenn ich in der Probezeit bin.

    1. bussgeldrechner.org

      26. Mai 2015 um 11:25

      Hallo Fabian,

      nicht in die Betriebserlaubnis eingetragene Bauteile an Ihrem Fahrzeug führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, es fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Fabian

    28. April 2015 um 17:40

    Guten Tag,
    ich wurde heute mit über 30 km/h zu schnell geblitzt.
    Meine Probezeit endet in 3 Wochen.
    Und nun meine Frage, denn man hat mir mitgeteilt, das wenn die probezeit offiziell endet und erst danach der Brief mit dem Bußgeld eingeht, die 2 weiteren Jahre Probezeit nicht mehr gelten?

    1. Katja

      25. Februar 2017 um 12:30

      Hallo Fabian,
      haben die in dem Bußgeldbescheid sofort deine Probezeit berücksichtigt oder kam das in einem 2. Brief hinterher?

      Ich war zum Zeitpunkt der Messung noch in der Probezeit und als der Brief kam nicht mehr. Habe jetzt eine Gebührenauflistung bekommen aber nirgends steht, dass ich zum Tathergang noch in der Probezeit war?!

      1. Ersan

        2. Juni 2017 um 12:42

        Hallo ich habe 3x a Verstoß in der Probezeit was erwartet auf mich habe glaube 3 punkte

        1. bussgeldrechner.org

          7. Juni 2017 um 10:28

          Hallo Ersan,

          nach drei A-Verstößen in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    2. Maike

      6. Februar 2016 um 16:15

      Und was ist dabei herausgekommen Fabian?

    3. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2015 um 11:15

      Hallo Fabian,

      in der Regel gilt bei einem Verkehrsverstoß der Tag der Tat. § 2a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetz schreibt vor, dass die Faherlaubnisbehörde dazu berechtigt ist, auch bei zwischenzeitlichem Ablaufen der Probezeit, eine Geschwindigkeitsüberschreitung (A-Verstoß) von mehr als 20 km/h zu ahnden.

      Neben dem Bußgeld kann dann eine Anordnung für ein Aufbauseminar innerhalb einer bestimmten Frist, die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis dohen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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