Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Jenny S.

    18. April 2016 um 13:03

    Hallo :)
    Ich hatte heute einen Unfall und bin mir nicht sicher ob ich schuld bin. Ich bin in der verlängerten Probezeit, wäre im Oktober diesen Jahres raus.

    Es war auf einer sehr engen Straße nahe einer Kreuzung.
    Die Sonne blendete mich, ich bin 20 kmh wenn nicht langsamer gefahren und habe ein schwarzes Auto wahrgenommen. Allerdings weiter hinten, deshalb fuhr ich langsamer da ich dachte, dass mich die Fahrerin durch lässt. Sie stand dann aber plötzlich auf meiner Straße und ich bin in Sie herein gefahren.
    Sie dachte, dass ich in eine Lücke, welche bei mir auf der Seite war, hinein fahre. War auch schon beim Anwalt und muss jetzt abwarten. Trotzdem habe ich Angst, da ich nicht weiß was auf mich zukommt :/
    Könnt ihr mir da etwas genaueres zu sagen, ob ich Teilschuld oder die ganze Schuld habe? Und was auf mich zukommen könnte?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:14

      Hallo Jenny,
      wenn Sie bereits Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen haben, bleibt Ihnen nichts weiter, als abzuwarten. Er kennt die genauen Tatumstände besser und steht Ihnen mit Rat und Tat kompetent zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Maren

    18. April 2016 um 9:58

    Ich bin gestern über die Mittelinsel eines Kreisels gefahren und habe danach bemerkt dass vor mir die Polizei ist.
    Bin noch ca. ein halbes Jahr in der Probezeit
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 8:33

      Hallo Maren,
      überfahren Sie in der Probezeit die Fahrbahnbegrenzung und missachten dabei die Vorfahrt anderer, kann es sich um einen A-Verstoß handeln. Das erste Delikt dieser Art wird mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der Verordnung eines Aufbauseminars geahndet. Zusätzlich kommen die regulären Verwarn- oder Bußgelder sowie gegebenenfalls ein oder zwei Punkte in Flensburg hinzu. Was hier konkret zu erwarten ist, hängt von den Umständen des begangenen Delikts ab. Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird das Bußgeld schnell dreistellig.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Maren

        12. Mai 2016 um 12:22

        Beim Thema Fahrbahnbegrenzung steht aber, dass das überfahren der Begrenzung ohne Gefährdung 10 Euro kostet
        Handelt es sich dann wirklich schon um ein A-Delikt?
        Gefährdet wurde dabei nämlich sicher niemand.

        1. bussgeldrechner.org

          17. Mai 2016 um 10:13

          Hallo Maren,
          gemäß Bußgeldkatalog wird für die Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (angezeigt durch das Zeichen 215) ein Verwarngeld von 25 Euro fällig. Es handelt sich unter dieser Maßgabe um ein B-Delikt. Bleibt es bei diesem einen, kommt es zu keiner Verlängerung der Probezeit und keinem Aufbauseminar.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Nicolas

    17. April 2016 um 18:43

    Hallo,
    Ich wurde vor einem Monat ca. mit 42 KM/H drüber geblitzt. Das ganze geschah außerhalb geschlossener Ortschaften, und meine Probezeit läuft erst ein 3/4 Jahr. Womit muss ich jetzt rechnen? War das Auto meiner Schwester und sie hat einen Fragebogen zur Ermitlung bekommen. Kann Sie das Verfahren sonst auch übernehmen?

    Vielen dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 8:56

      Hallo Nicolas,
      Tempoüberschreitungen stellen immer einen A-Verstoß dar. Sie müssen nun – sofern es sich um den ersten Verstoß dieser Kategorie handelte – mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Hinzu kommen die regulären Ahndungen durch den Bußgeldkatalog – 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ihre Schwester kann vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die Schuld auf sich nehmen, sollte Sie nicht, schließlich handelt es sich um eine verkehrserzieherische Maßnahme.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Manuel

    14. April 2016 um 12:30

    Hallo,
    Ich wurde am 8.11.15 mit 78km/h in einer 50-er Zone geblitzt. Meine Probezeit endete am 18.11.15. Nach einigen schreiben kam ein Brief auf dem unter anderen erwähnt wurde, dass ich einen Punkt eingetragen bekommen und ein Überweisungsträger mit einem Wert in Höhe von 98,50€. Dieser Brief kam am 27.2.16!
    Muss ich noch ein aufbauseminar absolvieren , bzw. gibt es dabei eine zeitliche Frist bis wann ich darüber informiert werden müsste?

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:32

      Hallo Manuel,

      die Anordnung zu einem Aufbauseminar sollte im selben Bußgeldbescheid enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, werden Sie wahrscheinlich nicht nachträglich dazu aufgefordert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Andrea

    14. April 2016 um 8:26

    Hallo, mein Sohn ist in der Probezeit geblitzt worden. Hat also schon ein A- Delikt. Muss ein Aufbauseminar machen und Probezeitverlängerung usw. Jetzt wurde er angehalten, weil er angeblich ein Stoppschild überfahren hat. Was droht ihm jetzt. Er sagt er hat angehalten und hatte auch Zeugen im Auto.Lohnt sich ein Widerspruch?

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:37

      Hallo Andrea,

      wer ein Stoppschild überfährt, muss mit einem Bußgeld bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ob sich ein Einspruch lohnt, darf Ihnen nur ein Anwalt sagen. Lassen Sie sich also von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Marko M.

    13. April 2016 um 19:53

    Hallo wurde heute auf der Autobahn in 80er Zone mit 140 geblitzt ärgerlich ist das Auto vor mir hatte in etwa die selbe Geschwindigkeit hab mich mitreißen lassen

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:28

      Hallo Marko,
      es kommen nun laut Bußgeldkatalog 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Da Sie sich in der Probezeit befinden, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Haifa

    9. April 2016 um 13:50

    Hallo, ich mache jetzt eine Seminar zu schnell gefahren ich bin noch aus versehen 20km/h mehr geblitz . Ich bin immer noch im Probezeit Was kommt jetzt?

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 8:24

      Hallo Haifa,

      Sie sind 20 km/h zu schnell gefahren, was unter der Toleranzgrenze von 21 km/h liegt. Sie werden also neben dem Bußgeld nichts zu erwarten haben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Alexander

    6. April 2016 um 21:06

    Guten Abend, ich wurde vor 1 Stunde in einer 50 Zone geblitzt.
    Als ich das rote Licht vom mobilen Blitzer merkte , sah ich auf mein Tacho und da war 70 km/h.
    Wann kann ich mit der Post rechnen?
    Wie hoch wird mein Bußgeld ausfallen?
    Kann ich beim Amt anrufen und die Herrschaften fragen wie schnell ich unterwegs war?

    Mit freundlichem Gruß
    Alexander

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 9:02

      Hallo Alexander,

      den Bußgeldbescheid werden Sie in den nächsten drei Monaten erhalten, ein Anruf wird sich wahrscheinlich nicht lohnen. Rechnen Sie mit einem Bußgeld bis 30 Euro.

      Das Team von bußgeldrechner.org

  9. Lukas

    30. März 2016 um 10:39

    Hallo,
    Wurde gestern außerorts mit ca. 117km/h statt 100 geblitzt. Bin noch in der Probe Zeit. Was kommt alles auf mich zu?
    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 9:52

      Hallo Lukas,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A-Delikte. Handelt es sich um Ihren ersten Verstoß dieser Kategorie, haben Sie mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar zu rechnen. Hinzu kommen 30 Euro Verwarngeld.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  10. Maxi

    29. März 2016 um 20:43

    Hallo,

    Ich fahre zur Zeit ein Auto, welches TÜV bis Februar 2016 hatte. Jedoch hat das Auto keinen neuen TÜV bekommen. Was würde auf mich zukommen wenn ich dieses Auto trotzdem weiterhin fahre? Wie viel Bußgeld bzw Punkte würde ich nach wie viel Monaten ca bekommen? Ich bin zudem nicht der Fahrzeughalter.
    Meinen Führerschein besitze ich seit dem 16. Februar 2016, habe also noch 2 Jahre Probezeit vor mir.

    Liebe Grüße, Maxi

  11. Maxi

    29. März 2016 um 20:41

    Hallo,

    Ich fahre zur Zeit ein Auto, welches TÜV bis Februar 2016 hatte. Jedoch hat das Auto keinen neuen TÜV bekommen. Was würde auf mich zukommen wenn ich dieses Auto trotzdem weiterhin fahre? Wie viel Bußgeld bzw Punkte würde ich nach wie viel Monaten ca bekommen? Ich bin zudem nicht der Fahrzeughalter.

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 9:49

      Hallo Maxi,
      die Überziehung der Hauptuntersuchung ist in den ersten zwei Monaten mit keinem Verwarngeld belegt. Ab einer Überziehung von 2-4 Monaten kommen 15 Euro auf Sie zu, bei 4-8 Monaten 25 Euro und bei mehr als 8 Monaten 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Es ist unerheblich, ob Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  12. Eric K.

    22. März 2016 um 0:39

    Hallo,

    Ich wurde vor kurzer Zeit von der Polizei herausgezogen weil ich über dem Bahnübergang (freie Sicht auf den Gegenverkehr) ein Traktorfahrer überholt habe. Ich bin leider noch in der Probezeit.
    Als was wird meine Strafe angesehen und vor allem mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 10:10

      Hallo Eric,

      Sie werden mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen müssen. Falls dies Ihr erstes Vergehen war, wird wahrscheinlich keine weitere Sanktion verhängt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Eve

    14. März 2016 um 14:52

    Hallo ,

    Ich wurde am 10.02.2016 mit festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 72km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22km/h zu viel und zulässige Geschwindigkeit ist 50km/h…
    Ich habe das Anhörung ausgefüllt und abgeschickt die Dame vom bußgeldstelle meinte das ich 80 Euro Geld Strafe plus 28 Euro Auslagen Geld Strafe bekomme zusätzlich noch 1 punkt….

    Das ist mein erstes mal und am Juli endete eigentlich mein probezeit , bisher War ich nicht auffällig noch sonstiges muss ich jetzt mit probezeitverlängerung und aufbauseminar rechnen??

    Bitte um eine Erklärung mache mir sehr viel Kopf darüber :(

    Mit freundlichen grüßen
    Eve

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:05

      Hallo Eve,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit stellt immer einen A-Verstoß dar. Waren Sie mit mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs, drohen probezeitrelevante Maßnahmen. Der erste A-Verstoß zieht in der Regel die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4) sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. phil

    11. März 2016 um 18:01

    Hallo,

    ich wurde heute mit 93km/h angehalten in einer 50er Zone.
    Meine Probezeit endet in ca 1 Monat.
    Der Polizist hat mir gesagt, dass ich mit ca. 200€ und 2 Punkten rechnen kann.
    Die Probezeit hat er aber wohl nicht gesehen.
    Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu?

    Grüße Phil

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 9:52

      Hallo Phil,

      Ihre Probezeit wird verlängert werden. Außerdem haben sie verpflichtend an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Daniel

    9. März 2016 um 11:24

    Hallo,
    ich führ auf der Autobahn es staute sich und ich fuhr auf dem Standstreifen zur nächsten Ausfahrt ca. 500 meter wurde dabei von der Brücke von der Polizei fotografiert , wahr aber nicht der einzigste und es staute sich dort auch habe schon Probezeitverlängerung bekommen sowie ein Aufbauseminar.
    der Bescheid kam heute 1 Punkt und den Tatbestand „Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des Schnelleren Vorwärtskommens “ .
    Was Passiert jetzt wie lange bekomme ich den Führerschein weg kann ich dagegen angehen da ich nicht der einzigste wahr der die nächste Ausfahrt nutzen wollte

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:11

      Hallo Daniel,

      Wenn Sie ein Fahrverbot zu erwarten hätten, stünde dies im Bußgeldbescheid. Dass neben Ihnen auch andere die Ordnungswidrigkeit begangen haben, entlastet sie nicht.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Zehra

    3. März 2016 um 20:05

    Hallo Liebes Team bussgeldrechner.org,
    Mein Freund ,der Dussel, ist in einer 50er Zone ungefähr 75-80 km/h gefahren. Er hat vor ungefähr einem Jahr sein Führerschein bekommen und ist somit noch in der Probezeit. Er hat bisher keine verkehrwidrigen Taten. Kann er mit einem Aufbauseminar rechnen? Ich habe leider nicht ganz verstanden wann man wirklich mit einem Aufbauseminar rechnen kann..
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 10:07

      Hallo Zehra,

      ein Aufbauseminar wird auf Ihren Freund mit großer Wahrscheinlichkeit zukommen, außerdem wird seine Probezeit verlängert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. S

    3. März 2016 um 18:36

    Hallo,
    Wenn man unter 21 km/h zu schnell fährt wird es dann als B-Delikt gewertet oder kann man so oft man will bis zu 20 km/h zu schnell fahren in der Probebetzeit ohne dass es Konsequenzen gibt?

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 10:13

      Hallo S,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer ein A-Delikt, wird aber erst bei über 21 km/h als solcher bestraft. So werden Sie mit höheren Strafen rechnen müssen, wenn Sie einen anderen A-Delikt begehen. Wenn Sie zu oft mit einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung auffallen, kann Ihnen außerdem Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Dies führt zu einem höheren Bußgeld und kann auch mit Führerscheinentzug geahndet werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Sebastian G.

    29. Februar 2016 um 9:58

    Hallo ich wurde im dezember 2014 schon einmal geblitzt 22 km/h zu schnell außerorts hab da ein punkt bekommen und musste zum aufbauseminar und jetzt bin ich ca. 35 km/h zu schnell in einer 50er zone. Mit was habe ich jetzt zu rechnen?

    1. Sebastian

      29. Februar 2016 um 10:21

      Ja dazwischen ist nix vorgefallen. Werde ich mit einem Fahrverbot auch rechnen müssen?

      1. bussgeldrechner.org

        7. März 2016 um 10:28

        Hallo Sebastian,
        bei 35 km/h zu viel innerorts ist mit einem Monat Fahrverbot zu rechnen.
        Das Team von bussgeldrechner.org

    2. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 10:04

      Hallo Sebastian,

      der Vorfall wird wahrscheinlich einen weiteren Eintrag ins Fahreignungsregister, sowie ein Bußgeld von 129 Euro nach sich ziehen. Bezüglich Ihrer verlängerten Probezeit ist mit einer Verwarnung und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen. Vorausgesetzt, dies war Ihr erster A-Verstoß seit der Verlängerung.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. J

    27. Februar 2016 um 11:46

    Hallo
    Also es ist etwas kompliziert
    Mein mann hat pkw Führerschein gemacht und ein jahr danach lkw Führerschein
    Am tag des ende der probezeit vom pkw wurde er mit dem lkw bei einer messung zur abstandskontrolle gemessen und hatte keinen ausreicheneden abstand
    Was kommt jetzt auf ihn zu? Das es genau der letzte tag der probezeit ist und mit dem lkw und nicht mit dem pkw begangen wurde?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 9:34

      Hallo J,

      ein Verkehrsverstoß wirkt sich immer auf die Probezeit aus, selbst als Fußgänger. Ihr Mann hat also mit einer Verlängerung der Probezeit zu Rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Sebbo

    24. Februar 2016 um 23:21

    Hallo, ich bin heute unglücklicher Weise geblitzt worden. Ich bin in der Probezeit. Innerorts mit etwa 15 km h oder 20 km h zu viel. Was passiert wenn es in der nähe einer Schule war 30 er Zone. Ich bin mir sehr unsicher wie viel es wirklich waren. Danke !!

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 9:59

      Hallo Sebbo,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h werden Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen. Wenn das Tempo-Limit darüberhinaus überschritten wurde, steht die Verlängerung der Probezeit, sowie ein Aufbauseminar an. Ob erschwerende Umstände greifen, etwa, weil Kinder gefährdet wurden, muss die Bußgeldstelle individuell entscheiden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Nicole

    24. Februar 2016 um 8:19

    Hallo! Ich bin noch in der Probezeit. .was passiert wenn ich geblitzt werde wenn ich mit rot über die Ampel fahre und es länger als 1 sek rot war?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 10:06

      Hallo Nicole,

      neben dem Bußgeld und der Eintragung ins Fahreignungsregister wird Ihre Probezeit verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Iva

        21. Mai 2016 um 11:34

        Hallo Nicole!

        Letzen Monat ist mir das gleiche passiert… Ich warte noch auf das Brief… Wollte dich aber fragen : hast du deine Führerschein entzogen gehabt?

  22. Annika

    22. Februar 2016 um 23:08

    Hallo
    Am 20.02.2016 gegen 23:30Uhr wurde ich in Düsseldorf beim über rot fahren geblitzt.
    Ich habe mich Verfahren, wollte auf die andere Spur wechseln und habe dabei nicht drauf geachtet ob die Ampel noch grün wäre und weiß leider nicht wie lange diese Ampel rot war. doofe Sache aber leider dumm gelaufen.
    Da ich in der Probezeit bin, wollte ich euch mal fragen, was auf mich zu kommen wird.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 10:00

      Hallo Annika,
      ein Rotlichtverstoß in der Probezeit wird vom Bußgeldkatalog als A-Delikt gewertet. Das bedeutet: Beim ersten Verstoß dieser Kategorie wird die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert und Sie müssen verpflichtend an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen, die kostenpflichtig ist. Hinzu kommen die regulären Sanktionen für den Verstoß (mindestens 90 Euro und 1 Punkt). Die konkrete Höhe entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. M.

    20. Februar 2016 um 13:57

    Hallo

    Am 20.02 bin ich Außerorts geblitz worden bei einem tempolimit von 100
    und war mit ca. 120 unterwegs vllt ein bisschen mehr (+ 4 km/h).
    Bei einem Verstoß von bis zu 20 km/h zu viel gilt das Aufbauseminar und die probezeitverlängerung nicht (auch in der probezeit)

    Meine frage wäre ob sich das trotzdem auf mich zu kommen kann. bin noch in der Probezeit und würde es gern vermeiden den aufbauseminar zu machen
    Es ist mein erster A-verstoß

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 9:34

      Hallo M.,

      schon der erste A-Verstoß zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Jedoch wird in der Regel eine Toleranz von 3 Prozent abgezogen. Bei 124 km/h in einer 100 km/h-Zone kämen Sie auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h. Somit wäre neben dem Bußgeld von etwa 30 Euro nicht mit weiteren Sanktionen zu rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Max J.

    19. Februar 2016 um 8:40

    Guten Tag
    Vor Weihnachten würde ich in einen Unfall verwickelt und bekam 1P in Flensburg und ein Aufbau Seminar wekches jedoch noch nicht schriftlich angeordnet würde (bis jetzt).
    Heute morgen war ich zur Arbeit spät dran und wurde innerorts mit 75km/h geblitzt…Welche Folgen wird das haben? Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen und auf verschiedenen Seiten wird entweder gesagt das nichts kommt, weil ich das Aufbau Seminar noch nicht absolviert habe, der Führerschein entzogen wird oder eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen wird…
    Ich bitte um eine schnelle Antwort da mir das ganze keine Ruhe lässt…

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 9:47

      Hallo Max,

      neben dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung dürften Sie keine weiteren Sanktionen zu erwarten haben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Markus

    18. Februar 2016 um 14:37

    Hallo,

    Mein Beifahrer war nicht angeschnallt und hat dementsprechend auch einen Bußgeldbescheid bekommen.
    Muss ich als Fahrer, der angeschnallt war, mit Konsequenzen rechnen?

    MfG
    Markus

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 9:56

      Hallo Markus,

      als Fahrer haften Sie nur für die Anschnallpflicht minderjähriger Insassen. Erwachsene Mitfahrer haften selbst.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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