Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Biene

    6. Juni 2016 um 0:04

    Hallo,
    Ich hab heute übelst Mist gebaut hab meinen Lappen erst seid Dezember 15 und wurde heute grblitzt hab ka ob 10 oder dreißig zu schnell war zu unübersichtlich… Das Auto läuft aber über meinen Vater… Bekommt der das angerechnet oder hab ich jetzt ein dickeres Problem :( passiert mir sicher nimmer aber es würde mich interessieren… Hab so bammel :( sonst immer überkorrekt heute war nicht mein tag.

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 10:19

      Hallo Biene,

      Da Ihr Vater als Fahrzeughalter eingetragen ist, bekommt er auch den Bußgeldbescheid zugeschickt. Er hat dann die Möglichkeit Sie als Fahrerin des Wagens zu nennen, sodass Sie für den Verstoß belangt werden können. Sind Sie bis zu 20 km/h zu schnell gefahren, droht Ihnen nur ein Verwarngeld, das sich daran bemisst, ob Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder innerorts zu schnell gefahren sind. Ab 21 km/h spricht man von einem Bußgeld und mindestens ein Punkt kommt dazu. Da Sie einen A-Verstoß begangen haben und noch in der Probezeit sind, verlängert sich diese (ab einem Bußgeld von mindestens 60 Euro) um zwei Jahre. Zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Maria

    3. Juni 2016 um 20:04

    Hallo!
    Ich habe nun in 24 Tagen meinen Führerschein 4 Jahre lang. Durch ein Vorfahrtsdelikt wurde meine Probezeit verdoppelt, in 24 Tagen wäre sie vorbei. Nun allerdings würde ich heute auf der Autobahn mit 25-30 kmh zu schnell geblitzt. Mit was muss ich rechnen? Beim letzten Vergehen musste ich ein aufbauseminar machen, kann dies erneut auf mich zukommen? Wie hoch wird die Strafe sein und wird die Probezeit erneut um 2 Jahre verlängert ?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 10:48

      Hallo Maria,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Verwarngelder (bis 60 Euro) und Bußgelder (ab 60 Euro) unterteilt. Bei über 21 km/h über der Höchstgeschwindigkeit können Sie mit einem Bußgeld rechnen. In der verlängerten Probezeit können Sie bei einem A-Verstoß, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung, mit einer Verwarnung und einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Hinzu kommt ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Probezeit kann allerdings nur einmal verlängert werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Charlie

    2. Juni 2016 um 20:29

    Hallo,
    Ich habe nun seit 1 Jahr einen neuen Führerschein nach einen Unfall und bin mit 41 Km/h drüber in einer Autobahnbaustelle geblitz worden.
    Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 11:13

      Hallo Charlie,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Verwarngelder (bis 60 Euro) und Bußgelder (ab 60 Euro) unterteilt. Bei 41 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit können Sie mit einem Bußgeld rechnen.
      Da Sie sich nach einem Jahr noch in der Probezeit befinden und einen A-Verstoß begangen haben, können Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zusätzliche zwei Jahre und einem Aufbauseminar rechnen. Hinzu kommt ein Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ab 41 km/h zu schnell müssen Sie auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. P.

    1. Juni 2016 um 8:08

    Hallo, bin gestern mit ca 15-20km\h zu schnell geblitzt worden und heute mit ca 5-10km/h zu schnell. Also an zwei aufeinander folgenden Tagen ein Verstoß aber noch unter 21km/h… Bin noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?
    War beides inner Orts, 50km/h war erlaubt. Toleranz ist noch nicht abgezogen.

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 9:49

      Hallo P.,
      Gescheindigkeitsverstöße in der Probezeit stellen immer A-Delikte dar. Sie werden mit probezeitrelevanten Sanktionen erst belegt, wenn die gefahrene Geschwindigkeit 21 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit lag. Sie haben daher laut Bußgeldkatalog mit einmal 30 Euro Verwarngeld und einmal mit 10 Euro zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. :)

    27. Mai 2016 um 15:01

    Hallo,
    Ich mache momentan ein aufbauseminar wegen verstoß gegen die vorfahrtsregelungen. Kurz bevor ich die aufforderung zum afs per post bekommen habe, wurde ich über rot geblitzt. Ich denk mal, ich bin über eine Sekunde drüber gefahren, habe aber deshalb noch keine post bekommen.
    Nun ist es so, dass ich mit 117 km/h bei erlaubten 100km/h (außerorts).
    Mit was muss ich nun rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:36

      Hallo,

      der Rotlichtverstoß wir wahrscheinlich mit einem Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkten in Flensburg und 320 Euro Bußgeld geahndet. In Bezug auf das Aufbauseminar und die verlängerte Probezeit könnte eine Verwarnung und die Empfehlung für die Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Seminar ausgesprochen werden. Beim nächsten A-Verstoß würden dann Ihre Fahrerlaubins eingezogen werden. Allerdings könnte dieser Schritt auch ausbleiben, da Sie das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen hatten, als der Verstoß begangen wurde. Der Geschwindigkeitsverstoß wird Sie voraussichtlich 30 Euro Bußgeld kosten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Manuel

    26. Mai 2016 um 10:32

    Hallo ich habe bereits eine probezeit verlängerung auf 4 Jahre bekommen und musste an einem aufbauseminar teilnehmen aufgrund eines rotblitzers.
    Nun wurde ich leider in einer 50 kmh Zone geblitzt als ich aufs Tacho geschaut habe War ich knapp unter 100 kmh.
    kann mir jemand sagen was nun auf mich zu kommt?
    Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:57

      Hallo Manuel,
      handelt es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, kommt es höchstwahrscheinlich zu einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Um die grundsätzlichen Ahndungen hingegen, kommen Sie nicht herum. Fahren Sie doppelt so schnell wie erlaubt, geht die Behörde in der Regel von Vorsatz aus, was das zu zahlende Bußgeld verdoppelt. Sie müssen daher mit 400 Euro, 2 Punkten in Flensburg und mindestens 1 Monat Fahrverbot rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Miriam

    24. Mai 2016 um 16:03

    Guten Tag ,
    Ich hab Volgendes Problem
    Bin außer Orts mit 13 km/h zu viel geblitzt worden , 50 erlaubt .
    Bin aber noch in der Probezeit und hab schon ein Aufbau Seminar machen müssen da ich da ich mal über eine rote Ampel gefahren bin .
    Was wird das für folgen haben ?
    Mfg Miriam

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 10:07

      Hallo Miriam,
      der erste A-Verstoß in der verlängerten Probezeit geht zunächst mit einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, einher. Hinzu kommen 20 Euro Verwarngeld.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Antonio

    22. Mai 2016 um 9:48

    Hallo,
    ich bin 17 und hab begleitetes fahren. Ich mache grade den A2 Führerschein also für ein Motorrad. Heute bin ich mit einer Maschine ein paar mal die Straße hoch und runter gefahren um zu üben. Leider kam die Polizei. Das Motorrad wahr leider auch nicht angemeldet. Mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 8:12

      Hallo Antonio,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Wahrscheinlich werden Sie Ihren BF17-Führerschein verlieren. Außerdem müssen Sie mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Thema Fahren ohne Fahrerlaubnis.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Sina

    22. Mai 2016 um 0:52

    Ich habe gelesen, dass, wenn man geblitzt wurde, es nach 12 Wochen „verjährt“. Stimmt das? Hier fand ich`s nicht. Ich kam halt mal an eine Ampel in so einem Moment, in dem man überlegt, ob noch schnell fahren oder doch scharf bremsen. ´bin noch schnell gefahren und selber unsicher, ob es gerade noch gelb oder doch gerade schon rot war, jedenfalls blitzte es kurz hinterher… Könnte auch sein, dass ich durchs noch schnell Gas Geben 5-10 km/h zu viel hatte. Bin noch in der Probezeit. Das ist 13 Wochen her und es kam nichts. Kann ich hoffen, dass nichts mehr kommt?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 8:17

      Hallo Sina,

      die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt drei Monate. Jedoch kann diese Verjährung unterbrochen werden, wenn Behördenintern Ermittlungen (etwa zur Identifizierung des Betroffenen) aufgenommen werden. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zur Verjährung von Bußgeldern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Cazim H.

    20. Mai 2016 um 23:14

    Hallo Bußgeldrechner

    Befinde mich noch in der Probe zeit habe seit 6 Monaten meinen fürerschein ich glaube das ich in der schweiz auf der auto bahn geblitz worden bin 120 waren erlaubt und ich wahr ca 20 km oder 25 zu schnell bin mir aber nicht sicher ob ich geblitz worden bin .
    Ich wahr mit ein Leihwagen unterwegs

    Mit was muss ich Bitte rechnen

    Danke im voraus

    Mit was muss ich Bitte rechnen

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 8:54

      Hallo Cazim,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 25 km/h außerorts wird mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 260 Euro geahndet. Ab mindestens 26 km/h zu viel, droht der mindestens einmonatige Führerscheinentzug und ein Strafverfahren. Das muss nicht bedeuten, dass Sie auch in Deutschland nicht mehr fahren dürfen. Müssen Sie Ihren Führerschein abgeben, ist Ihnen auch die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland untersagt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf das Schweizer Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Marianna

    19. Mai 2016 um 22:12

    Hallo,
    Ich wurde gestern mit ca. 15km/h zu viel geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit und wurde vorher noch nie geblitzt.
    Was kommt auf mich zu?

    LG marianna

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 8:33

      Hallo Marianna,

      neben 25 Euro Bußgeld ist vorerst nicht damit zu rechnen, dass weitere Konsequenzen drohen. Sollten sich Vorfälle dieser Art jedoch häufen, kann Ihre Probezeit verlängert und Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden.

      Das Team von bussgeldrechne.org

  12. Michael

    15. Mai 2016 um 23:02

    Wurde heute mit dem Handy am Steuer erwischt 60@ und einen Punkt … bin aber noch in der Probezeit mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 8:45

      Hallo Michael,
      Handy am Steuer zählt zu den B-Delikten. Bleibt es in der Probezeit bei diesem einen, müssen Sie nichts weiter befürchten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. seto76

    15. Mai 2016 um 18:28

    Hallo Bußgeldrechner Team,
    ich bin in der Probezeit, vor ca 2 Monaten mit 6kmh zu viel geblitzt wurden. Dann diesen Monat unter 1sek. über Rot gefahren und einen Verkehrsunfall verursacht, auf einem Behindertenparkplatz geparkt und mit 20kmh zu schnell geblitzt worden.
    Was kommt auf mich zu ? ?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:03

      Hallo seto76,

      alle diese Vorfälle werden für sich sanktioniert. Während Sie für die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Parken auf einem Behindertenparkplatz mit Bußgeldern zu rechnen haben, wird es Sie nicht wundern, dass es bei dem Rotlichtverstoß mit Unfall dicker kommt. Hier ist mit mindestens einem Monat Fahrverbot, 2 Punkten in Flensburg und 240 Euro Bußgeld zu rechnen. Außerdem kann es zum Gerichtsverfahren kommen, je nach dem, wie die Schäden und Verletzungen des Unfallgegners ausgefallen sind. Darüber hinaus wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert, ein Aufbauseminar ist obligatorisch.

      Das Team von Bußgeldrechner.org

  14. Nicole

    11. Mai 2016 um 23:57

    Hallo ich habe heute schreiben bekommen von der Polizei Anhörung mein Sohn (noch 1 jahr probezeit) sein Auto ist auf seinen Stiefvater angemeldet wurde angehalten jetzt steht da sind sie der Fahrzeug Halter von xxxxx wussten sie das das Auto abgefahrene reifen hat wussten sie das das Auto ein falsches sportfahrwerk hat wussten sie das das Auto zwei unterschiedliche reifen größen hat 13 Zoll 14 Zoll was kommt jetzt auf uns zu mein Sohn ist seit 1mai nicht mehr bei uns im Haushalt gemeldet wie werden wir jetzt bestraft

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 10:16

      Hallo Nicole,

      die aufgezählten Mängel können insgesamt ein Bußgeld von unter 100 Euro ausmachen (Voraussetzung ist, dass kein Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurde). Ein Punkt in Flensburg kann wegen der abgefahrenen Reifen verhängt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Theresa

    11. Mai 2016 um 16:04

    Hallo
    Ich wurde heute in einer Spielstraße geblitzt. Weiß nicht genau wie viel ich gefahren bin ( höchstens 30 kmh). Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:34

      Hallo Theresa,
      mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit müssen Sie rechnen, sind Sie mindestens 21 km/h zu schnell gefahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Claudia

    9. Mai 2016 um 21:13

    Hallo,
    Ich wurde heute in eine 30 Zone mit ca 20 kmh (kann auch etwas weniger gewesen sein) geblitzt.
    Ich bin noch in der Probezeit und habe bereits vor 2 Wochen mein Aufbauseminar beendet.
    Welche Konsequenzen hat es jetzt für mich? Bin ich mein Führerschein los?
    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 8:55

      Hallo Claudia,
      Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit stellen immer ein A-Delikt dar, werden aber erst ab 21 km/h zu viel geahndet. Ihren Führerschein sind Sie höchstwahrscheinlich nicht los, müssen aber 15 Euro Verwarngeld zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Sunny

    9. Mai 2016 um 16:23

    Hallo Team,

    ich hatte vor ca. 1,5 Jahren ein Aufbauseminar und mein Führerschein war entzogen und mein Führerschein wurde verlängert. Grund: Über eine rote Ampel gefahren. Jetzt wurde ich wieder geblitzt, diesmal bei 100 km/h bin ich entweder 120 oder 130 gefahren. Was kann auf mich zukommen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:01

      Hallo Sunny,
      sofern Sie sich innerhalb der letzten Monate keinen weiteren Geschwindigkeitsverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben, kommen nun 80 Euro und ein Punkt auf Sie zu. Da es sich um das erste A-Delikt in der verlängerten Probezeit handelt, werden Sie verwarnt. Ihnen wird zudem die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. vivian

    9. Mai 2016 um 14:28

    Hallo, ich habe vor ziemlich genau einem Jahr ein Aufbauseminar absolviert wegen überfahren einer roten Ampel. Meine Probezeit wurde infolge dessen verlängert bis Ende 2016. Heute wurde ich wegen Handy am Steuer aufgehalten. Was hat das nun für Konzequenzen für mich ? Muss ich meinen Schein nun abgeben, da ich bereits das Aufbauseminar gemacht habe und es ja nun erneut einen Punkt bekomme? Wie wird es weiter gehen?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 8:49

      Hallo Vivian,
      ein B-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat bis auf die regulären Ahndungen in Form vom 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt keine weiteren Konsequenzen für Sie.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Verena

    7. Mai 2016 um 12:59

    Hallo,
    ich habe bereits ein Aufbauseminar hinter mir und meine Probezeit läuft jetzt noch ca. 2 Jahre. Ich wurde letzte Woche geblitzt. Innerorts mit 56kmh nach Abzug der Toleranz bei erlaubten 50kmh. Bußgeld: 15,-
    Was kommt noch auf mich zu?
    Zählt dies als weiterer Verstoß??
    Mfg Verena

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 8:55

      Hallo Verena,

      dieser Vorfall dürfte keine weiteren Konsequenzen für Sie haben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Sabrina

    6. Mai 2016 um 21:44

    Bin gestern durch rot gefahren. Dummerweiße genau an der ampel die so n blitzer dran hat. Die ampel war schon gut 2 sec. Auf rot. Da ich dachte ich „schaffs noch“ hab ich natürlich auch noch gas gegeben und hatte bestimmt 70 drauf obwohl nur 50 erlaubt war. Muss ich jetzt mit dem entzug des führerscheins rechnen?

    Vielen dank im vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 9:02

      Hallo Sabrina,

      einige Rotlichtblitzer sind durchaus in der Lage, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ebenfalls zu messen. Sie hätten in dem Fall mit zusätzlichen sanktionen zu rechnen. Nutzen Sie hierfür unseren Rechner zur Geschwindikeitsüberschreitung. Für den Rotlichtverstoß wird ein Monat Fahrverbot auf Sie zukommen, sowie 2 Punkte in Flensburg und 200 Euro Bußgeld.

  21. Cüneyt

    28. April 2016 um 16:13

    Hallo,

    wurde gerade eben mit ca 70-80kmh in einer 50er Zone geblitzt. Meinen Führerschein habe ich vor ca 3 Monaten bekommen also ich befinde mich am Anfang meiner Probezeit. Welches Konsequenzen muss ich tragen?

    Vielen Dank im Vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 8:34

      Hallo Cüneyt,
      Sie müssen mit bis zu 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt und eventuell 1 Monat Fahrverbot rechnen. Letztes hängt davon ab, ob sie bereits schon einmal in den letzten 12 Monaten mit 26 km/h oder mehr erwischt wurden. In der Probezeit sind Geschwindigkeitsüberschreitungen immer A-Verstöße. Es kommt deshalb noch die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Sven

    26. April 2016 um 22:04

    Hallo,
    Ich bin noch in der Probezeit und habe mit dem Roller eine rote Ampel überfahren(mehr als 1sek).
    Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 8:39

      Hallo Sven,
      ein Rotlichtverstoß gehört zu den A-Delikten in der Probezeit. In Ihrem Fall kommen mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Das Bußgeld erhöht sich, wenn Sie dabei jemanden gefährdeten. Zudem wird Ihnen vermutlich ein Aufbauseminar aufgebrummt und Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Max

    21. April 2016 um 19:18

    Hallo,
    ich wurde mit einem Auto ohne Katalysator angehalten. Bin nicht der Fahrzeughalter und befinde mich in der Probezeit. Was kommt da jetzt auf mich zu ?

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 8:49

      Hallo Max,
      es handelt sich bei diesem Verstoß um ein B-Delikt. Bleibt es bei diesem einem bis die Probezeit rum ist, müssen Sie mit keinen probezeitrelevanten Konsequenzen rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Jira

    19. April 2016 um 21:29

    Hallo
    Ich bin noch in der Probezeit und hatte schon 3 Unfälle das erstmal bin ich beim fahren gegen den Spiegel des geparkten Auto gekommen danach beim ausparken und heute wollte von der Tankstelle raus und nach links abbiegen es kam zum Unfall
    Da ich schon 3 Unfälle hatte könnte es sein das mein Führerschein mir abgenommen wird ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 10:16

      Hallo Jira,

      welche Sanktionen auf Sie zukommen, können wir in diesem Fall nicht konkret sagen. So könnten Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden. Ein Entzug des Führerscheins ist ebenfalls möglich, bis die Führerscheinstelle zu der Auffassung gelangt, dass Sie geeignet sind, ein Kfz zu bedienen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Baris

    19. April 2016 um 20:50

    Ich hab die Fahrprüfung am 26.08.13 bestanden und mein Führerschein am selben Tag noch bekommen. Die Ordnungswidrigkeit geschah am 26.08.13 und somit genau nach 2 Jahren, theoretisch gesehen nach meiner Probezeit. Trotzdem muss ich zum Aufbauseminar… ist das rechtens?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:04

      Hallo Baris,
      Sie befanden sich noch in der Probezeit und müssen damit mit der Verlängerung Ihrer Bewährung sowie der Teilnahme am Aufbauseminar rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. Baris

      19. April 2016 um 20:51

      Sorry am 26.08.15 geschah die Ordnungswidrigkeit wurde mit 25km/h auf der Autobahn zu schnell geblitzt.

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