Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

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FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Taubenheim

    20. August 2016 um 17:04

    Mein Mann ist in der Probezeit und wurde heute auf der Autobahn bei einer 120er Strecke mit 155 km/h geblitzt womit muss er nun rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:20

      Hallo Taubenheim,
      Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ihr Mann ist 35 km/h zu schnell unterwegs gewesen und muss daher mit den üblichen Strafen rechnen: ein Punkt in Flensburg und 120 Euro Bußgeld. Zudem wird seine Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Meike

    15. August 2016 um 13:11

    zu Kommentar 130..

    Ich wurde evtl. auch mit mehr als 40 kmh beblitzt. Habe den Bescheid noch nicht erhalten.

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:34

      Hallo Meike,
      da Blitzer- oder Lasergeräte Messungenauigkeiten aufweisen können, wird vom dokumentierten Tempo eine Toleranz abgezogen. Diese beträgt in der Regel entweder 3 km/h oder 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab. Er weist genau auf, was Ihnen vorgeworfen wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Meike

    15. August 2016 um 13:10

    Hallo,

    Situation: Ich befinde mich bereits in der verlängerten Probezeit (nach absolviertem Aufbauseminar) und wurde mit einer Geschwindigkeit von 40 kmh zu schnell geblitzt. Was drohen mir nun für Konsequenzen? Muss ich meinen Führerschein nun abgeben?

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:28

      Hallo Meike,
      der erste A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird mit einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, geahndet. Hinzu kommen die sonstigen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog vorsieht: Kam es innerorts zu einer Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, drohen 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Außerorts sind es 120 Euro und 1 Punkt. Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt wurden, kommt auch hier ein mindestens einmonatiges Fahrverbot hinzu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Herr K.

    3. August 2016 um 10:02

    Hallo,

    Ich wurde innerorts mit 72 km/h (inkl. Toleranzabzug) geblitzt. Erlaubte Geschwindigkeit 50 km/h. Laut Sichtung des aktuellen Bußgeldkatalogs 2016 besteht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 21 km/h „lediglich“ ein Bußgeld. Bei einer Geschwindigkeitsübergrenzung über 21 km/h kommt ein Punkt, Bußgeld, in meinem Fall aufgrund der Probezeit ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
    Es liegt letztendlich genau an der Grenze um 1 km/h, die ausschlaggebend für die weiteren Konsequenzen sind.

    Gibt es irgendwie ein Ermessensspielraum? Kann man mit dem Sachbearbeiter sprechen und nachfragen, ob Ermessen ausgeübt werden kann?

    Den Punkt nehme ich auf mich. Auch würde ich das Bußgeld zahlen. Es geht mir nur um die Verlängerung der Probezeit als auch um das Aufbauseminar, obwohl ich dies auch machen würde, wenn dafür die Verlängerung der Probezeit wegfallen würde.

    Gibt es da Möglichkeiten oder bringt es nichts mit der Sachbearbeiterin darüber zu sprechen bzw. Zu „verhandeln“?

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 8:51

      Hallo Herr K.,
      bevor Sie sich an den Sachbearbeiter wenden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht aufzunehmen. Dieser berät Sie darüber, wie aussichtsreich Ihr Vorhaben ist und ob es nicht noch andere Wege gibt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Franz

    30. Juli 2016 um 12:51

    Hallo,
    ich wurde innerorts mit 68km/h geblitzt. Erlaubt waren 50km/h. Ich war mit meiner KTM125Duke unterwegs, bin 17 Jahre alt und fahre mit dem A1 Führerschein.
    Mit was habe ich zu rechnen? Einem Aufbauseminar?

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:40

      Hallo Franz,
      bei 18 km/h innerorts zu schnell müssen Sie generell mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser wird allerdings nur bestraft (Probezeitverlängerung und Aufbauseminar), wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs waren. Sie müssen also nur mit dem Verwarngeld rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Lisa

    28. Juli 2016 um 12:56

    Hallo,
    Ich hab meinen Führerschein August ’12 gemacht, 2013 wurde ich dann in einer 30er mit 28 km/h zu viel geblitzt, hatte Aufbauseminar, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot, verlängerte Probezeit um 2 Jahre. 2015 wurde ich dann erneut geblitzt mit über 21 km/h zu viel und habe eine Empfehlung zur MPU oder Beratung bekommen, der ich nicht nachgegangen bin.
    Nun hatte ich gestern Abend einen Unfall, stand vor der roten Ampel, war durch meine Beifahrerin sehr abgelenkt, und bin gradeaus gefahren, obwohl rot für mich war, grün für die Rechtsabbieger. Dabei ist mir dann ein Auto in die Seite gefahren. Nun habe ich mit der Polizei geredet, sie meinten dass ich aus der Probezeit raus wäre, weil nichts auf meinem Führerschein vermerkt wurde und ich nach diesem schon 2 Jahre raus bin. Außerdem meinten sie, dass die Bußeldstelle flexibel wäre, in Hinsicht, dass die Ampel grade erst rot wurde und ich nur ein Bußgeld zu zahlen hätte + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot.
    Nun zu meiner Frage: es wurde gestern Aussage gegen Aussage protokolliert und bekomme einen Brief zugeschickt, in dem ich Stellung dazu nehmen muss. Dieser kommt eventuell erst nach Probezeitende, da ich jetzt bald raus bin. In der Straßenverkehrsordnung ist die Sprache von einer „rechtskräftigen Entscheidung“. Diese hat ja noch nicht statt gefunden, oder? Wenn diese erst nach Probezeitende stattfindet, kann ich der MPU dann umgehen?

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 9:03

      Hallo Lisa,
      auch wenn Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden, wenn eine Entscheidung vom Gericht gefällt wird, gilt das Tattag-Prinzip. Demnach ist entscheidend, ob Sie sich am Tag des Unfalls noch in der Probezeit befanden oder nicht. Bei einem Rotlichtvergehen handelt es sich um ein A-Verstoß. Bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit müssen Sie mit einem Führerscheinentzug rechnen. Warten Sie jedoch zunächst den Bußgeldbescheid ab. Eventuell könnte es Sinn machen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der Sie beim Verfahren unterstützt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Paridi

    28. Juli 2016 um 8:10

    Meine probezeit wurde verlängert auf 4 jahre nachdem ich geblitzt wurde. Nächstes jahr endet meine probezeit wurde aber letztens erwischt wie ich über eine rote ampel unter 1 sekunde überquert habe… Welche konsequenzen kommen auf mich zu ???

    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:30

      Hallo Paridi,
      für den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Sie verwarnt. Zudem erhalten Sie eine Empfehlung, die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dazu müssen Sie in der Regel auch noch mindestens 90 Euro zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg.
      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Julian

    26. Juli 2016 um 20:41

    Hi was passiert wenn ich abgefahrende reifen habe aber gerade zur werkstatt fahre um neue drauf zumachen aber auf dem hinweg angehalten werde ?

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:24

      Hallo Julian,
      in der Regel müssen Sie die Sanktionen in diesem Fall in Kauf nehmen. Das Bußgeld und den Punkt in Flensburg bei abgefahrenen Reifen umgehen Sie, wenn Sie das Fahrzeug mit einem Trailer zur Werkstatt transportieren.
      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  9. Oliver

    22. Juli 2016 um 17:09

    Hallo mein Kumpel wurde in der 70 zone mit 103 geblizt das ist sein erster Verstoß in der probezeit mit was mit er den rechnen ??

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 8:50

      Hallo Oliver,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist ein A-Delikt. Es führt bei mindestens 21 km/h zu schnell dazu, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und Ihr Kumpel ein Aufbauseminar absolvieren muss. Hinzu kommen die regulären Ahndungen, die sich daran bemessen, ob die Überschreitung innerorts auftraten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Hatim

    21. Juli 2016 um 11:20

    Hallo,
    Ich wurde letzte Woche mit 20-30 km/h zu viel geblitzt und bin noch in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 8:46

      Hallo Hatim,
      Ihr erstes A-Delikt in der Probezeit wird mit der Verlängerung dieser Bewährungszeit auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars geahndet. Welches Bußgeld Sie zu zahlen haben, bemisst sich daran, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs waren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Herr Geblitzt

    8. Juli 2016 um 1:39

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich in der Probezeit und nun wurde ich zum dritten Mal geblitzt. Innerorts (50Kmh) mit 74kmh. Das macht dann leider den dritten A-Verstoß während meiner Probezeit. Das erste Mal musste ich ein Aufbauseminar besuchen. Beim zweiten Mal (kurz danach) den Führerschein für 1Monat abgeben. Was passiert nun beim dritten Mal? Welche Folgen/ Kosten kommen auf mich zu? Das Problem heute….auf dem Navi stand 70kmh und ich habe mich daran orientiert weil ich vorher kein Schild gesehen habe, bzw. ich keins bemerkt hatte. Kann ich damit argumentieren? Ich habe als Beweis ein Foto vom Navi gemacht (mit Uhrzeit und Standort).

    Ich bin sehr auf mein Auto angewiesen, da ich es beruflich dringend benötige. Außerdem werde ich bald Papa. Das Auto wird dann noch wichtiger.

    Auf ein paar antworten freue ich mich sehr.

    PS: Seitdem ich ein zweites Mal geblitzt wurde, fahre ich sehr vorsichtig und halte mich an allen Verkehrsregelen! Das heute war einfach nur naiv!

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:43

      Hallo Herr Geblitzt,
      Da Sie sich bereits nach dem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit befinden, droht bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (dritter A-Verstoß insgesamt) der Entzug der Fahrerlaubnis. Hinzu kommen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
      Auf den deutschen Straßen gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die durch Schilder angezeigt wird. Im Zweifelsfall sollten Sie sich Rat bei einem Verkehrsanwalt suchen. Dieser hilft Ihnen in Ihrer Situation sicherlich gern weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Nicol

    5. Juli 2016 um 19:26

    Ich wurde heute zum 4. Mal in der Probezeit Geblitzt, War mit 9 Km/h zu schnell. Mit was muss ich jetzt rechnen?

    LG Nico

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:54

      Hallo Nico,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind immer A-Delikte, die jedoch erst probezeitrelevant geahndet werden, ab einer Übertretung von mindestens 21 km/h. Mit welchen Konsequenzen Sie deshalb zu rechnen haben, ist abhängig davon, um wie viel Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Vergangenheit überschritten haben. Beim zweiten A-Verstoß in Höhe von 21 km/h in der verlängerten Probezeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Hinzu kommt noch das zu zahlende Verwarngeld, das sich daran bemisst, ob das Delikt außerhalb oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft erfolgte. Es handelt sich um mindestens 10 Euro.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Steffi

    4. Juli 2016 um 10:45

    Hi,wurde letztes Jahr im Februar geblitzt (Ampel unter einer Sek) habe dann am Aufbauseminar teilgenommen. 06/15 hat es mich mit über einer Sek erwischt. Ich hatte vier Wochen den Führerschein weg. Nun hat es mich,bin ja noch in der verlängerten Probezeit mit einer Abstandsmessung erwischt mit weniger als 3/10 des halben tachowerts. Womit muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:40

      Hallo Steffi,
      Sie haben sich Ihren zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit geleistet. Damit kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, sofern Sie nicht erfolgreich Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein Anwalt kann hier helfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Tim

    3. Juli 2016 um 19:33

    Hallo zusammen,

    Ich wurde gestern geblitzt. Ich habe das 80er Schild einfach übersehen.
    Ich bin laut meinem Tachometer 100 gefahren, in der 80er Zone auf der Autobahn.

    Mein Handy zeigt mir, wenn mein Tacho 100 zeigt, ca. 95-97 an.
    Ich habe allerdings noch ein 3/4 Jahr Probezeit.

    Was habe ich zu befürchten, bzw. zu zahlen?

    VG Tim

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 8:28

      Hallo Tim,
      Sie haben die Geschwindigkeit um maximal 20 km/h überschritten. Daher haben Sie einen A-Verstoß begangen. Der Bußgeldkatalog sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ein Verwarngeld von 30 Euro vor. Bereits bei einem A-Verstoß droht eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung zum Aufbauseminar. Allerdings müssen Sie damit erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Caro

    1. Juli 2016 um 5:14

    Hallo! Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit, nachdem ich vor etwas über einem Jahr innerhalb der Probezeit über eine rote Ampel gefahren bin. Habe damals 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot bekommen. Aufbauseminar wurde absolviert. Nun bin ich letzte Woche quasi aus Versehen in eine, wegen Baustelle, gesperrte Straße gefahren. Die Straße war halbseitig abgesperrt. Ich bin seitlich vorbei gefahren und befand mich plötzlich auf einer abgefreesten Straße. Ich bin dann vorsichtig bis zur nächstmöglichen Ausfahrt gefahren. Das es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt ist mir nun bewusst, aber mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 8:43

      Hallo Caro,
      da Sie die Straße verbotswidrig befahren haben, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Auf die Probezeit hat dies keine Auswirkungen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Sascha

    28. Juni 2016 um 12:00

    Hallo,
    seit ein paar Tagen habe ich mein Führerschein und noch in der Probezeit.
    Ich bin auf einer Landstraße außerorts ca. 80 km/h gefahren, erlaubt waren 100 km/h.

    Kurz nach der Ortschaft habe ich beschleunigt,
    nach ca 200 m kam ich ins Rutschen mit meinen T4 , habe versucht gegenzulenken aber dann war ich schon im Grünstreifen und schräg gegen ein Baum im graben aufgeprallt.
    Mir ist nichts passiert aber halt eine Fette Bäule am Auto .

    Zum Glück war kein anderer beteiligt.

    Nun meine Frage:

    Was wird auf mich zu kommen?
    Bekomme ich eine strafe?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 9:00

      Hallo Sascha,
      der Bußgeldkatalog sieht für das Abkommen von der Fahrbahn und Verursachung eines Sachschadens ein Verwarngeld von 35 Euro vor. Lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß, der in der Probezeit – tritt er zum ersten mal auf – mit einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Dome

    22. Juni 2016 um 0:45

    Hallo leute ich wollte mal rein interessen halber fragen
    was auf mich so zu kommen könnte sodale
    ich wurde das erste mal geblitzt mit 30 kmh zu schnell davon gehen ja noch tollerans punkte weg keine ahnung wie viel aber auf jedenfall wurde ich in der 50er zone innenorts geblitzt jetzt habe ich mich versucht über internet schlau zu machen aber 3 seiten sagen jeweils was anderes mich interessiert nur eins bekomme ich durch das ein fahr verbott???

    Zweite frage auf dem weg nach stuttgart wurde ich leider mit 10 kmh da werden ja noch die tollerans punkte abgezogen geblitzt das war vor kurzem und die 30 zu schnell war jetzt vor genau 2 monaten hat das eine auswirkung auf das komplette gesamt packet ???

    muss ich mit einem fahrverbott rechnen ( und aufbauseminar?)

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:41

      Hallo Dome,
      bei 26 bis 30 km/h zu viel innerorts müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Wenn Sie das erste Mal zu schnell gefahren sind, müssen Sie eher nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Ist es der erste A-Verstoß in der Probezeit, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar absolvieren. Die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung gilt ebenfalls als A-Verstoß, wird aber nicht probezeitrelevant geahndet, da es weniger als 21 km/h zu viel waren. Je nachdem, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell waren, kommt jedoch noch ein Verwarngeld hinzu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Florian

    21. Juni 2016 um 19:33

    Hallo alle zusammen,
    Ich komme gleich zu meinem Sachverhalt:
    Bin während der Probezeit (Ca.4.Woche) bei extremen Straßenverhältnissen (Schnee) in einer 30er Zone Innerorts bei Ca. 15 – 20 km/h beim Bremsvorgang (Winterreifen OK) ins Rutschen gekommen, da die Straße steil bergab verlief. Dadurch rutschte ich in eine Vorfahrtsstraße worauf mich ein Auto von links und eins von rechts rammte. Nach unzähligen bürokratischen Vorgängen die Bilanz von der Staatsanwaltskanzlei: Verfahren eingestellt. Von der Polizei: Bußgeldbescheid, Tatbestand: Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. $3 Abs. 1, $1 Abs. 2, $49 StVO, 8.1 BKat, $ 3 Abs. 3 BKatV, $ 19 OWiG;
    Geldbuße in Höhe von 145€ zzgl. 28,50€ Gebühren, somit 173,50€
    + 1 Punkt
    Nun die Frage: Lohnt es sich Einspruch zu erheben bzw. sind Chancen realistisch? Droht die sinnlose Teilnahme an einer dieser berühmten Aufbauseminaren?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:34

      Hallo Florian,
      ob sich ein Einspruch lohnt, bringen Sie bei einem Verkehrsrechtsanwalt in Erfahrung. Er berät Sie ausführlich und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Sara

    19. Juni 2016 um 17:47

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein seid knapp 3 Monaten und bin heute geblitzt wurden als ich eine gelbe ampel überfahren habe ob sie dann auf rot geschaltet hat als ich durch gefahren bin kann ich nicht sagen aufjedenfall war sie nicht rot als ich durch gefahren bin…natürlich sollte man sich bei einem gelben Lichtzeichen auf das anhalten einstellen…das weiß ich selbst .Habe viel im Internet gelesen aber irgendwie reden alle etwas anderes deswegen wollte ich mal fragen was jetzt auf mich zu kommen wird ?
    Danke im vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:55

      Hallo Sara,

      die Strafen für einen Rotlichtverstoß können Sie auf der Seite https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html nachlesen. Sollten Sie einen Rotlichtverstoß begangen haben, verlängert sich Ihre Probezeit um 2 weitere Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Wenn Sie tatsächlich bei Gelb gefahren sind und geblitzt wurden, kommt ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro auf Sie zu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Jonas

    18. Juni 2016 um 19:07

    Hallo ich hatte vor 2jahren ein aufbauseminar gemacht und bin in der verlängerten probezeit. Jetzt wurde ich mit 12kmh (toleranz abgezogen) in einer 70er zone geblitzt mit handy am steuer. Was kommt jetzt auf.mich zu ? Und wenn es heisst empfehlung zu einen psychologischen gutachten , ist das dann pflicht ? Liebe Grüße Jonas

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:18

      Hallo Jonas,

      es besteht keine Pflicht, an der verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Außer dem Bußgeld und dem Punkt müssen Sie bei diesen Vergehen in der Regel mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. luithle m.

    17. Juni 2016 um 20:34

    Hallo ich hatte eine Polizei Kontrolle
    Und ein reifen wahr abgefahren und meine Blinker vorne waren nicht vorhanden bin noch in der probezeit.
    Mit was für folgen muss ich rechnen?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 10:00

      Hallo Luithle,
      Das Fahren mit abgefahrenen Reifen zählt als B-Verstoß. Es folgt ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wenn die Blinker nicht funktionieren geben Polizeibeamte meist eine Verwarnung und ein Verwarngeld. Dies hat allerdings keine Auswirkungen auf die Probezeit, wenn der Mangel schnellstmöglich behoben wird. Sie müssen also mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Marco

    15. Juni 2016 um 23:02

    Also ich wurde in der probezeit geblizt mit über 21 zu schnell jezt musste ich ein Aufbauseminar machen. Meine frage ist ob ich in nächster zeit geblizt werden darf, versteht sich alles unter 21 und was dies für konsiquensen mit sich trägt

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:42

      Hallo Marco,
      Generell gilt: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist strafbar! Sie müssen mit den üblichen Konsequenzen rechnen, die ein Geschwindigkeitsverstoß mit sich trägt. Bußgeld und Punkte in Flensburg zählen dazu. Begehen Sie einen erneuten Geschwindigkeitsverstoß in der verlängerten Probezeit folgt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. Marco

      15. Juni 2016 um 23:03

      Also ich hab ja auch ne probezeitverlängerung bekommen um 2 jahre

  23. Martha

    11. Juni 2016 um 21:43

    Hallo,
    Bin in der verlängerten Probezeit. (4 Jahre) habe auch schon ein aufbauseminar absolviert und für zu schnelles fahren Punkte + Bußgeld Strafe bekommen .
    In 2 Monaten wäre ich mit der Probezeit durch. Habe vor kurzem einen Autounfall gehabt. Und zwar bin ich an der Kreuzung an dem Stoppschild stehen geblieben. Musste aber langsam weiter fahren weil die rechte Seite abgesperrt war. Beim vortasten kam ein Wagen aus der Straße und ich erwischte ihn noch hinten. Die Polizei war auch da. Mit was muss ich rechnen. ?! Wird mir der FS entzogen?!
    Danke im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 9:47

      Hallo Martha,
      Leider fehlen uns die genaueren Hintergrundinformationen zum Tathergang. Nach einem Unfall gilt es zunächst zu klären, inwiefern Sie die Schuld tragen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. coco

    11. Juni 2016 um 16:17

    Meine Probezeit ist in 3 Wochen zu Ende.
    Leider hatte ich gestern einen unfall.bin einer Dame ins Auto gefahren im baustellenbereich.Leider war ich in panik und stand unter Schock.habe den Unfallort somit verlassen.wollte zu Hause nach dem ich erst realisiert hab, was ich getan habe, die Polizei rufen doch diese standen dann vor meiner Tür.mit was muss ich rechnen.verliere ich meinen schein.brauch ihn ich habe2 Kinder und bin Alleinerziehende, berufstätige Mutter??bin dankbar für eure antworten…

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 8:34

      Hallo Coco,
      Als Sie den Unfallort verlassen haben, haben Sie Fahrerflucht begangen. Dies ist der Fall, wenn Sie sich nach einem Unfall entfernen, ohne dass Sie den Unfallbeteiligten die Feststellung Ihrer Person ermöglichen. Fahrerflucht zieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe mit sich. Dazu kommen drei Punkten und eventuell auch ein Fahrverbot oder der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.
      Da Sie sich noch in der Probezeit befinden und einen A-Verstoß begangen haben, können Sie zudem mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Emre A.

    11. Juni 2016 um 10:33

    Hallo, ich bin in der probezeit und wurde auf einer Bundesstraße mit 28 kmh zuviel geblitzt, abzüglich der Toleranzgrenze sind es 25 kmh zu viel, dann wurde ich bei einer Autobahn Ausfahrt mit 18 kmh zuviel geblitzt, da nur 60 kmh erlaubt waren,, womit muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 8:48

      Hallo Emre,
      bei Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt es sich in der Probezeit um schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die als A-Verstoß gelten. Dieser zieht eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit sich. Der Bußgeldkatalog sieht zudem ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt für den ersten Geschwindigkeitsverstoß vor. Für den zweiten Verstoß können Sie mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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