Wozu dient die Probezeit beim Führerschein?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Lesen Sie hier, welche Verstöße es in der Probezeit häufig gibt:
A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) | B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) |
---|---|
Alkohol am Steuer | Falschparken |
Missachtung des Tempolimits (erst probezeitrelevant ab 21 km/h zu viel) | Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert |
Rotlichtverstoß | Fahren mit abgefahrenem Reifenprofil |
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln) | Termin der Sicherheitsprüfung um mehr als acht Monate überzogen |
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung | Gefährdung / Behinderung von Fußgängern / Radfahrern beim Abbiegen |
Warum beim Führerschein die Probezeit nötig ist
Um in Deutschland motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, ist abgesehen von wenigen Ausnahmen ein Führerschein nötig. Die Probezeit ist, nachdem die Fahrschule und die nötigen Prüfungen absolviert sind, die letzte Hürde vor der freien Fahrt. Doch Vorsicht ist geboten, da Fahrerfahrung noch fehlt und Verstöße in dieser Zeit anders gewertet werden.
Doch seit wann gibt es den Führerschein auf Probe? Warum wird die Fahrerlaubnis anfangs nur auf Probe vergeben? Was darf sich ein Fahranfänger erlauben und was passiert, wenn Sie den Führerschein nicht dabei haben, mit der Probezeit?
Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich der Ihnen vorliegende Ratgeber. Im Folgenden erfahren Sie, wie und warum eine Probezeit beim Führerschein in Deutschland angesetzt wird. Auch können Sie hier nachlesen, welche Besonderheiten für die Probezeit beim Führerschein bis zum 21. Lebensjahr gelten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Probezeit vom Führerschein
Die Fahrerlaubnis wird zunächst zwei Jahre auf Probe ausgestellt.
Ein A-Verstoß stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr dar. Beim B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten.
A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video
Der Führerschein auf Probe: Seit wann und wozu existiert die Regelung?
Neben der langen Geschichte, die das Automobil vorzuweisen hat, ist die Probezeit für den Führerschein noch sehr jung. Erst 1986 wurde sie in Deutschland eingeführt. Bereits vorher gab es Regelungen, die den Erwerb der Fahrerlaubnis festlegten.
Doch die damaligen Unfallzahlen machten Maßnahmen nötig, die die Verkehrstauglichkeit in einem erweiterten Maße sicherstellen. Um auch über die Fahrschule und die Prüfung hinaus eine Möglichkeit zu haben, die Fahranfänger zu kontrollieren, wurde die Probezeit beim Führerschein eingeführt. In dieser Zeit werden die Fehler im Straßenverkehr strenger beurteilt. Geregelt ist das in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Für jeden, auch beim Führerschein der Klasse B, gilt, die Probezeit zu absolvieren. Dann werden die möglichen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt. Abhängig davon fallen die Konsequenzen für den Verstoß aus. Mit dieser Maßnahme konnte die Zahl der verunglückten Fahranfänger massiv reduziert werden.
Was ist in der Probezeit zum Führerschein anders?
Nachdem der Fahrausweis auf Probe ausgestellt wurde, beginnt die Zeit, in der besondere Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Fahranfängers gelegt wird. Verstöße gegen die StVO werden in dieser Zeit ganz besonders verfolgt. Auch die möglichen Konsequenzen weichen ganz klar von den üblichen Ordnungsbußen ab.
Sanktionsstufen in der Probezeit zum Führerschein
Sanktionsstufe | Verstoß | Maßnahme |
---|---|---|
1 | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar, Probezeitverlängerung um zwei Jahre |
2 | 1 weiterer A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße | Verwarnung, verkehrspsychologische Beratung |
3 | 1 weiterer A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße | Fahrerlaubnisentzug |
Wie aufgefallen sein könnte, fehlt ein Eintrag für das Fahren ohne Führerschein in der Probezeit. Haben Sie den Führerschein nicht dabei, bleibt die Probezeit unberührt. Den Führerschein vergessen: In der Probezeit ist das in den seltensten Fällen mit einer Sanktion verbunden. Auch nach dem Ende der Probezeit handelt es sich in Deutschland eher nur um eine Bagatelle.
Andere Verstöße aber werden ganz genau betrachtet. Jeder Verstoß wird klassifiziert. Nach dem ersten A-Verstoß oder nach zwei B-Verstößen kommt es zur ersten Sanktion. Diese reichen von der Anordnung eines Aufbauseminars bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Sanktionen in der Probezeit zur Fahrerlaubnis
In der Probezeit beim Führerschein bedeutet die erste Sanktion ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Damit soll das in der Fahrschule erworbene Wissen noch einmal gefestigt und sichergestellt werden, dass die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht.
Eine Weigerung, am Aufbauseminar teilzunehmen, führt dazu, dass die Fahrerlaubnis in der Probezeit bereits wieder eingezogen wird. Beim Führerscheinverlust in der Probezeit handelt es sich um eine Konsequenz, die sonst erst nach wiederholten Verstößen eintritt. In der Regel ist wenigstens noch eine Sanktions-Stufe vorgeschaltet. Die verlängerte Probezeit bei Führerschein-Problemen macht auch den Zeitraum größer, in dem der Fahranfänger von den besonderen Sanktionen betroffen sein kann.
Denn nach einem zweiten A-Verstoß oder dem zweiten Paar B-Verstöße fährt das StVG schon schärfere Geschütze auf, um den Neuling zu erziehen und ihm die Teilnahme am Straßenverkehr nicht endgültig verwehren zu müssen. In einem solchen Fall wird dann ein Termin bei der verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Dort werden die Ursachen und Lösungsmöglichkeiten für das sanktionswürdige Verhalten besprochen und eine Strategie erarbeitet, damit die Probezeit zum Führerschein in Deutschland doch noch erfolgreich absolviert werden kann.
Führerschein mit Probezeit: Wo steht das geregelt?
- 2 StVG – Allgemeine Gesetze zu Fahrerlaubnis und Führerschein
- 2a StVG – Gesetze zur Probezeit
- 2b StVG – Gesetze zum Aufbauseminar
Danach sind die Chancen allerdings vertan. Werden Sie noch einmal, nachdem die Probezeit zum Führerschein bereits zweimal verlängert wurde, bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erwischt, kommt es zum Führerscheinentzug. Weil diese finale Konsequenz ständig im Raum steht, ist das Ende der Probezeit in Deutschland für Führerschein-Neulinge oft eine spürbare Erleichterung.
Besonderheiten zum Führerschein in der Probezeit
Auch in der Probezeit zum Führerschein gibt es ungewöhnliche Situationen, mit denen das Recht umgehen muss. So ist es in der Probezeit für einen Führerschein mit 17. Die Probezeit für zwei Jahre gilt hier regulär. Sanktionen treffen junge Fahrer in Begleitung genauso wie andere Verkehrsteilnehmer, die noch ihren Führerschein in der Probezeit haben.
Aber noch andere Regelungen sind wichtig für junge Absolventen der Fahrschule. In der Probezeit zum Führerschein gilt bis 21 eine 0,0 ‰-Grenze im Straßenverkehr. Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß, der sofort sanktioniert wird.
Dabei kommt es darauf an, wie die gesetzliche Lage im entsprechenden Land ist. Denn auch mit einem deutschen Probezeit-Führerschein im Ausland müssen die Regeln des entsprechenden Landes eingehalten werden.
Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben, wird eine Probezeit genauso fällig, als hätten Sie den Führerschein gerade neu erworben. Die Probezeit zu verkürzen, um den Führerschein stressfreier verwenden zu können, ist in keinem Fall möglich. Weder wenn Sie seit Jahren einen ausländischen Führerschein besitzen, noch wenn Sie sich in der Probezeit vorbildlich verhalten.
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