Privatparkplatz: Diese Besonderheiten sollten Sie kennen
Letzte Aktualisierung am: 20. September 2024
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Es gelten spezielle Regeln für private Parkplätze
Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehrsraum, in dem die Zuständigkeit für Parkverstöße bei der Polizei oder dem Ordnungsamt liegt und in dem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anwendung findet, gelten auf einem Privatparkplatz andere Vorschriften.
Wie diese aussehen, entscheidet grundsätzlich der Besitzer. Wer sich nicht an die gesonderten Regeln hält und dadurch auf einem Privatparkplatz zum Falschparker wird, muss mit Konsequenzen rechnen.
In diesem Ratgeber erklären wir, was auf Sie zukommen kann, wenn Sie gegen die Parkplatzordnung auf einem Privatparkplatz verstoßen und was Sie tun können, wenn Sie einen Strafzettel wegen ordnungswidrigem Parken auf einem privaten Parkplatz erhalten haben.
Weitere Informationen zum Privatparkplatz
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Privatparkplatz
Allgemein handelt es sich bei jeder Parkfläche, die sich auf privatem Grund und Boden befindet, um einen Privatparkplatz. Da solche Plätze nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, können die Besitzer selbst entscheiden, welche Regeln dort gelten und wer dort parken darf.
Bei der Kennzeichnung von einem Privatparkplatz sollten Besitzer auf ein entsprechendes Schild zurückgreifen. Neben dem Hinweis, dass der Parkplatz in Privatbesitz ist, können sie darauf außerdem die dort geltenden Vorschriften erwähnen, wie z. B. die maximale Parkdauer oder die Nutzung einer Parkscheibe.
Hat ein anderer Fahrer sein Kfz unerlaubt auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt, haben Sie normalerweise das Recht dazu, ihn abschleppen zu lassen. Schließlich entscheiden Sie als Besitzer darüber, wer dort parken darf und wer nicht. In diesem Fall müssen Sie jedoch zunächst einmal in Vorkasse gehen und die Abschleppkosten bezahlen. Diese können Sie sich anschließend vom Halter des Fahrzeugs zurückholen. Denken Sie aber unbedingt daran, den Parkverstoß zu dokumentieren, um ihn beweisen zu können.
Vorschriften beim Parken auf einem Privatparkplatz
Wie bereits erwähnt, entscheidet der Besitzer darüber, welche Regeln beim Parken auf seinem privaten Parkplatz einzuhalten sind. Dabei kann es sich sowohl um eine Privatperson als auch um ein Unternehmen handeln. Betreiber von einem Bau- oder Supermarkt beispielsweise gestatten es in der Regel ausschließlich Personen, die bei ihnen einkaufen, ihr Fahrzeug auf den jeweiligen Parkflächen abzustellen.
Ist der entsprechende Parkplatz nur für Kunden gedacht, dürfen andere Personen dort nicht parken. Wichtig: Es ist ratsam, einen Privatparkplatz durch ein Schild als solchen zu kennzeichnen.
Neben dem Hinweis, dass der Parkplatz privat ist, können Besitzer auf diesem Schild außerdem darauf hinweisen, an welche Regeln sich Personen halten müssen, die auf dem Privatparkplatz parken. Dabei kann beispielsweise die maximale Parkdauer, das Nutzen einer Parkscheibe oder die Reservierung einzelner Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge Erwähnung finden.
Gängig sind auch Parkplatzschilder auf einem Privatparkplatz, die die Aufschrift „Hier gilt die StVO“ tragen. In einem solchen Fall ist vor allem der in § 1 StVO genannte Grundsatz zu beachten, der „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ vorschreibt. Nicht selten ist ein solches Schild auf einem privaten Parkplatz außerdem mit dem Zusatz versehen, dass höchstens 10 km/h bzw. Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
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Welche Konsequenzen müssen Falschparker auf einem Privatparkplatz befürchten?
Die folgende Gegenüberstellung soll dabei helfen, die Unterschiede zwischen Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum und auf einem Privatparkplatz zu verdeutlichen:
- Missachten Sie im öffentlichen Verkehrsraum die Vorschriften zum Parken und werden erwischt, erwartet Sie im Regelfall ein „Knöllchen“ unter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs, welches von der Polizei oder vom Ordnungsamt ausgestellt wurde. In diesem Fall wird meist ein Verwarnungsgeld aus dem Bußgeldkatalog fällig.
- Haben Sie hingegen unerlaubt auf einem Privatparkplatz geparkt oder dort die Höchstparkdauer überschritten, sind weder das Ordnungsamt noch die Polizei zuständig. Vielmehr können die Betreiber des privaten Parkplatzes einen externen Dienstleister damit beauftragen, die Einhaltung der dort geltenden Regeln zu überwachen. Stellt dieser einen Parkverstoß fest, erhalten Sie zwar ebenfalls einen Strafzettel, müssen allerdings kein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen, sondern eine sogenannte Vertragsstrafe.
Besagt das jeweilige Schild auf dem Privatparkplatz, dass das Parken bestimmten Personen verboten ist, und Sie stellen Ihr Fahrzeug dennoch dort ab, kann Ihnen demnach eine Vertragsstrafe auferlegt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie auf einem Supermarkt-Parkplatz parken und die maximale Parkdauer überschreiten oder Ihr Kfz dort abstellen, ohne Kunde zu sein.
Die Vertragsstrafe fällt oft um einiges höher aus als die möglichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, da die Parkplatzbetreiber die Höhe unter Einhaltung einer gewissen Verhältnismäßigkeit selbst bestimmen dürfen.
Schlimmstenfalls können Sie beim Fremdparken auf einem Privatparkplatz außerdem abgeschleppt werden. Dafür muss der Besitzer zwar erst einmal in Vorkasse gehen und die Abschleppkosten selbst zahlen, allerdings kann er sich den Betrag später vom Fahrzeughalter zurückholen, sofern er beweisen kann, dass es zu einer Verletzung der Vorschriften auf dem Privatparkplatz gekommen ist. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie die Einfahrt zu einem Privatparkplatz zuparken.
Können Sie die Vertragsstrafe anfechten?
Haben Sie auf einem Privatparkplatz falsch geparkt und eine Vertragsstrafe erhalten, besteht durchaus die Möglichkeit, gegen diese vorzugehen. Gründe, die einen Widerspruch gegen einen Strafzettel wegen ordnungswidrigem Parken auf einem privaten Parkplatz rechtfertigen, können mitunter die folgenden sein:
- Es war keine Beschilderung auf dem Privatparkplatz vorhanden, die auf die jeweils geltenden Regeln sowie die drohende Vertragsstrafe bei Missachtung hinweist.
- Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch, sprich mehr als doppelt so hoch wie die Sanktionen, die im öffentlichen Verkehrsraum für den gleichen Verstoß fällig geworden wären. Liegt die Vertragsstrafe wegen dem Parkverstoß auf dem Privatparkplatz deutlich über einem Betrag von 30 Euro, sollten Sie über einen Widerspruch nachdenken.
Es ist empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Ihnen eine Vertragsstrafe nach einer Zuwiderhandlung beim Parken auf einem Privatparkplatz aufgebrummt wurde. Ein solcher kann Sie nicht nur entsprechend beraten, sondern Ihnen auch dabei helfen, den Widerspruch beim jeweiligen Parkraumüberwachungsdienstleister zu verfassen.
Vor dem Grundstück einer WEG steht ein Schild mit dem offiziellen Halteverbotsverkehrszeichen und der Aufschrift
Privatparkplatz
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt
Wer außer den Bewohnern darf hier auf dem Grundstück sein Fahrzeug abstellen?
Der Kaffeebesuch, Kinder der Eltern, der Pflegedienst, der Handwerker oder keiner von denen ?