Polizeikontrolle?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner zum Thema Polizeikontrolle

Polizist bei einer Polizeikontrolle
Polizist bei einer Polizeikontrolle

Wie aus dem Nichts taucht die Kelle auf – und nach dem Anhalten und Öffnen des Fensters auf der Fahrerseite heißt es dann auch schon: „Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle, mein Name ist … Ihren Führerschein und Fahrzeugschein bitte“.

Bei solchen oder ähnlichen Szenarien rutscht manchem Autofahrer das Herz in die Hose, obwohl er gar nichts zu befürchten hat. Oberstes Gebot ist hier, Ruhe zu bewahren. Insbesondere sind Aggressivität, Arroganz oder Überheblichkeit fehl am Platz. Vielmehr ist den Weisungen der Polizei Folge zu leisten.

FAQ: Polizeikontrolle

Was darf die Polizei bei einer Kontrolle?

Hier erfahren Sie, welche Befugnisse Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle haben.

Welche Sanktionen drohen bei der Polizeikontrolle?

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welche Sanktionen bei einer Polizeikontrolle drohen können.

Muss ich einem Alkoholtest zustimmen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einer Alkoholkontrolle zuzustimmen. Allerdings kann eine Blutprobe angeordnet werden, wenn der konkrete Verdacht für Alkohol am Steuer besteht.

Video: Das sollten Sie zur allgemeinen Verkehrskontrolle wissen

In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die Polizeikontrolle.
In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die Polizeikontrolle.

Das darf die Polizei kontrollieren

Bei einer Verkehrskontrolle dürfen Polizisten (Polizeivollzugsbeamte – PVB) sowohl die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugsführers als auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüfen. Das kann im öffentlichen Straßenverkehr gegenüber jedem Verkehrsteilnehmer jederzeit, überall und unabhängig von einem bestimmten Ereignis erfolgen. D.h. auch Fahrradfahrer können derart von der Polizei kontrolliert werden.

§ 36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt hierzu:

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Was beim Fahrzeugführer kontrolliert wird

Der Fahrer wird daraufhin überprüft, ob er verkehrstüchtig ist. Damit ist in erster Linie die Beeinflussung durch berauschende Mittel gemeint, aber auch die Beeinträchtigung durch Krankheiten, Behinderung oder Übermüdung. Weiterhin werden die vom Fahrzeugführer bei sich zu führenden Papiere, also Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), kontrolliert. Dabei wird auch geprüft, ob der Fahrer etwaige im Führerschein festgelegte Auflagen erfüllt, etwa das Tragen von Augengläsern. Die Papiere muss der Fahrzeugführer auf Verlangen der Polizeibeamten vorlegen. Ebenso hat er der Aufforderung nachzukommen, aus seinem Fahrzeug auszusteigen.

„Haben Sie etwas getrunken?“

Während der Polizeikontrolle wird der Fahrer auch auf Alkohol am Steuer überprüft
Während der Polizeikontrolle wird der Fahrer auch auf Alkohol am Steuer überprüft

Speziell bei abendlichen Verkehrskontrollen fragen Polizeibeamte den Fahrzeugführer regelmäßig, ob dieser etwas getrunken hat. Gemeint ist damit der Konsum von Alkohol. Je nach Antwort oder Ermessen des Polizeibeamten folgt dann als nächstes die Frage, ob der Fahrer bereit wäre, an einem Atemalkoholtest teilzunehmen.

Diese Teilnahme ist freiwillig. Das Ergebnis eines solchen Testes darf in einem Bußgeldverfahren gegen den Fahrzeugführer verwendet, dagegen in einem Strafverfahren nicht. Ist der Fahrzeugführer zu diesem Test bereit, sollte er den Anweisungen der Polizeibeamten nachkommen. Die von der Polizei verwendeten Messgeräte rechnen entweder die Atemalkoholkonzentration in Promille um oder zeigen diese in Milligramm pro Liter Atemluft an. Bei dieser Anzeige wird dann der Wert zur Bestimmung der Promillezahl verdoppelt.

Ist der angezeigte Wert des Atemalkoholtestes für ein Strafverfahren von Bedeutung (etwa bei mehr als 0,3 Promille bei einem Verkehrsunfall oder ab 1,1 Promille für die Annahme einer strafrechtlich relevanten Trunkenheitsfahrt), wird zusätzlich eine Blutprobe angeordnet. Diese Anordnung erfolgt ebenfalls, wenn der Fahrzeugführer den freiwilligen Atemalkoholtest verweigert, aber aufgrund seiner Alkoholfahne, auffälligen Fahrweise o. ä. der Anfangsverdacht für eine Straftat besteht (auch hier etwa der Trunkenheitsfahrt).

Die Anordnung der Blutprobe erfolgt als Maßnahme der Strafprozessordnung (StPO) durch den Richter. Wird aber dadurch die Blutprobe verzögert und damit der Alkoholabbau eingeleitet, kann die Staatsanwaltschaft die Probe anordnen und ihr nachrangig die Polizei als deren Ermittlungsbeamte. Und besteht ein ausreichender Verdacht benötigen die Polizisten überhaupt keine Anordnung, um den Bluttest durchzuführen.

Die Entnahme der Blutprobe erfolgt durch einen Arzt. Sich dagegen zur Wehr zu setzen, ist zwecklos, da die Entnahme erzwungen werden kann.

Weitere Tests des Arztes (etwa Urin- oder Schriftproben) darf und sollte der Fahrzeugführer allerdings verweigern. Das gilt insbesondere für das Gehen auf einer Linie. Gerade dieser Test geht schnell nach hinten los. Denn meistens möchten Autofahrer zeigen, dass sie kaum etwas getrunken haben und bemühen sich, keinesfalls schwankend über die Linie zu gehen. Dies wird jedoch bei höheren Promillewerten dahin ausgelegt, dass der Fahrer an Alkohol gewöhnt sei, was in jedem Fall nachteilig ist.

Je nach Promillegehalt kann der Führerschein von der Polizei sichergestellt werden. Hier sollte am nächsten Tag ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Hat der Fahrer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kommt diese in der Regel für die Anwaltskosten auf, sofern der Promillegehalt unter 1,6 liegt.

Beim Fahren unter Drogeneinfluss gelten ähnliche Grundsätze.

Was beim Fahrzeug kontrolliert wird

Bei der Polizeikontrolle kann auch das Fahrzeug kontrolliert werden
Bei der Polizeikontrolle kann auch das Fahrzeug kontrolliert werden

Zunächst wird bei der Verkehrskontrolle untersucht, ob das Fahrzeug im verkehrssicheren Zustand ist. Dazu gehören etwa die Fahrzeugbeleuchtung (wobei der Fahrer hier zur Mitwirkung verpflichtet ist), Zustand und Profiltiefe der Reifen, Gültigkeit von HU- und AU-Plaketten bzw. „gültiger TÜV“ oder auffällige Beschädigungen. Oft wird auch kontrolliert, ob Fahrzeugumbauten wie beispielsweise Tuningmaßnahmen im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ferner wird geprüft, ob Verbandkasten und Warndreieck mitgeführt werden.

Kofferraum öffnen darf nicht verlangt werden

Um in den Kofferraum zu schauen, benötigen die Polizeibeamten grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Nur bei Gefahr im Verzug, also wenn die Beamten den begründeten Verdacht für eine rechtswidrige Tat bzw. Handlung haben und die durch die Anrufung des Richters entstehende Zeitverzögerung den Durchsuchungszweck vereiteln würde, dürfen sie das Öffnen des Kofferraums verlangen.

In der Praxis lösen die Polizeibeamten dies aber dadurch, dass sie um das Vorzeigen von Verbandkasten und Warndreieck bitten. Auf diese Weise können sie trotzdem schnell kurz in den Kofferraum hineinschauen.

Wenn der Fahrer Anordnungen der Polizei verweigert

Kommt der Fahrzeugführer verkehrsregelnden Weisungen oder Anweisungen der Polizei zur Durchführung einer Verkehrskontrolle nicht nach, droht ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld von 20 Euro. Was passiert aber, wenn ein Autofahrer die Kelle des Beamten einfach ignoriert und weiterfährt? Um eine strafbare Fahrerflucht handelt es sich hier nicht. Vielmehr wird das mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Neben Verwarnungsgeldern für nicht mitgeführte Papiere oder dem fehlenden Verbandskosten bzw. Warndreieck wird es für Betroffene besonders unangenehm, wenn Polizeibeamte anlässlich einer Verkehrskontrolle Mängel am Fahrzeug entdecken. Denn für alle diese Sachverhalte sieht der Bußgeldkatalog zahlreiche Sanktionen vor. Welche das im Einzelfall sind, lässt sich mit unserem Bußgeldrechner Polizei schnell und zuverlässig ermitteln.

Aber auch die Bußgelder und Punkte in Flensburg, die das etwa von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle festgestellte Fahren unter Alkoholeinfluss nach sich ziehen, ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog Rechner.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

25 Kommentare

  1. zoltan

    9. Juli 2023 um 19:12

    Hallo, mein Nachbar kam und sagte mir, ich solle das Auto von seinem Parkplatz wegbringen, und ich trank Alkohol und ein Glas Wein, welche Strafen kann ich erwarten, vielen Dank.

  2. Tutnichtszursache

    25. April 2022 um 23:27

    Wo ist denn jetzt der genaue Unterschied zwischen den 20 Euro und den 70 Euro + Punkt, wenn man sich einer Verkeherskontrolle entzieht?

    Wie ist’s mit dem Fahrrad?
    Abhauen 20 oder 70 Euro + Punkt?
    SInd das 2 verschiedene Situationen?

  3. Mike

    7. Oktober 2021 um 1:28

    Hallo bin heute Abend mit 80-85 km/h gefahren innerorts und polizei stand weiter vorne und hat mit der Winkelkelle gewunken um mich anzufordern zu halten und bin weiter mit 80-85 km/h weiter gefahren in der 50 er Zone wurde aber nicht verfolgt oder angehalten

    Droht mir was jetzt?

  4. Inna

    27. Mai 2020 um 1:40

    Hi ,meine auto hat farbe grau im dokument, aber jetzt hat folie blau ist das Problem mit Kontrolle Polizei?

  5. Lui

    14. Januar 2020 um 13:23

    Hallo,

    bin gestern auf dem Heimweg gewesen und in einer 30er-Zone wurde scheinbar gelasert.
    War etwas am träumen und habe den Polizisten zuerst nicht bemerkt. Hatte ca. 45 drauf, also nicht „wirklich“ tragisch.
    Als Ich dann den Beamten bemerkte schritt dieser auf die Straße und deutete mit dem Finger anzuhalten.
    Jetzt kommt das Problem: mein Kumpel hinter mir (auch zu schnell) fuhr rechts ran, ich dachte daraufhin, dass ich nicht gemeint war und bin weitergefahren.
    Was für eine Strafe droht mir jetzt? Hab wirklich nicht ahnen können, dass ich gemeint gewesen sein könnte…

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 14:27

      Hallo Lui,
      befolgen Sie das Haltgebot der Polizei nicht, kann dies laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt nach sich ziehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Thomas

    19. November 2019 um 19:48

    Dürfen Beifahrer auf Verstoß gegen das BTM Gesetz getestet werden?

  7. Christian

    31. Januar 2019 um 13:55

    Hallo ich habe eine Frage,

    Ich bin heute mit meinem Firmenwagen und einem Angänger gefahren. Ich besitze nur den Führerschein Klasse B. Die Polizei hat mich kontrolliert und gemeint dass zulässige Gesamtgewicht ist überschritten und das wäre fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Mein Chef meinte zu mir dass ich diesen Anhänger mit meinem Führerschein fahren darf. Was kommt jetzt auf mich zu bzw. kann ich zu meinem Chef sagen dass er die Geldstrafe die ich erwartet zahlen muss?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2019 um 16:19

      Hallo Christian,
      wird Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, liegt eine Straftat vor. Das Gericht bestimmt dann die Sanktionen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Birgit

    23. August 2018 um 16:27

    Hallo, habe heute ein Schreiben bekommen. Mir wird vorgeworfen, dass ich einen Einsatz Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgewichen bin. Sie seien mit Martinshorn und Blauchlich in der Stadt hinter mir gewesen. Mein Beifahrer und ich können uns noch gut an die Situation erinnern, da wir uns sehr gewundert haben als das Blaulicht plötzlich hinter uns war und wir kein Martinshorn gehört haben. Sind aber zu fort ausgewichen. Musik oder ähnliches hatten wir auch nicht an im Auto. Soll jetzt eine Stellungnahme schreiben. Was erwartet mich? Finde im Netz widersprüchliche aussagen. Viele Dank im Vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 9:47

      Hallo Birgit,
      der Bußgeldkatalog sieht für den Umstand, dass einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn geschaffen wurde mindestens ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

      Ob die Abgabe einer Stellungnahme erfolgsversprechend ist, können wir nicht einschätzen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Bewertung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Cenk

    27. Juni 2018 um 18:46

    Hallo wurde von der Polizei angehalten wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bin 55 km/h gefahren in einer 30er Zone. Im bußgeldkatalog steht 80 euro und 1 Punkt. Das problem ist das ich noch in der Probezeit bin und habe das auch der Polizei gesagt. Die Polizei sagte: sie kriegen Kein Punkt ist nur ein Ordnungswidrigkeit, Sie müssen nur einen Bußgeld in höhe von 80 euro bezahlen. Stimmt die Aussage?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 9:06

      Hallo Cenk,
      eine Einschätzung ist uns dazu pauschal nicht möglich. Denn hierbei kommt es unter anderem darauf an, ob eine Toleranz bereits abgezogen wurde oder nicht. Einen Überblick zu den Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung liefert unser Ratgeber zum Thema.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Cakolli A.

    13. April 2018 um 22:20

    Halo ich habe bei rückwärts fahren Ei auto gestoßen und nicht gemerkt schchpet Abend wahren Polizei bei mir.ich habe Fahrerflucht begonnen ohne Absicht was erwartet mich Mit freundlichen Grüßen .

    1. bussgeldrechner.org

      16. April 2018 um 11:54

      Hallo Cakolli A.,

      eine Sanktion für Fahrerflucht vorherzusagen, ist kaum möglich. Sie müssten zudem erst einmal nachweisen können, dass Ihnen Ihre eigene Fahrerflucht wirklich nicht aufgefallen ist. Sie werden im Mindesten mit einer Geldstrafe und auch Punkten rechnen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  11. Nadja

    13. Oktober 2017 um 23:02

    Hallo,
    Wie hoch ist die strafe bei Hänger fahren ohne Be Schein?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:54

      Hallo Nadja,

      dies zählt als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, welche streng sanktioniert wird. Die genaue Strafe kann nicht pauschal gesagt werden, Sie müssten sich jedoch im Mindesten auf eine hohe Geldbuße, Punkte und auch ein Fahrverbot einstellen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Daniel

    4. Oktober 2017 um 2:10

    Hallooo ;)

    Bin vor 2 wochen in eine polizeikontrolle geraten,
    Habe einige stunden zuvor einen joint geraucht (habe ads) bin deswegen auch in psychologischer behandlung um es „legal“ als medizin zu bekommen.
    Habe auch medikenet, eine abweichung von retalin als medikament verschrieben bekommen.

    Sind den rote augen ausreichend genug, um einen drogentest durchzuführen?
    Natürlich schlug der test posetiv an auf thc und anph. kommt durch das medikenet….

    Mir wurde blut abgenommen, linie laufen usw. das volle programm…..

    Meine frage, was erwartet mich denn jetzt? Viele leute meinten das ich mpu oder wie das heist machen muss?!

    Liebe grüße daniel aus bayern

    Ps. Nein ich kiffe nich zum vergnügen sondern weil es meine medizin ist.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 9:44

      Hallo Daniel,
      stehen Sie unter dem Einfluss von Drogen oder bestimmten Medikamenten, sind Sie nicht befugt ein Kfz zu führen. Fahren Sie dennoch kann dies zum Führerscheinentzug führen. Um den Führerschein wieder zu erhalten fordert die Fahrerlaubnisbehörde nicht selten eine sogenannte MPU. Diese beinhaltet eine medizinischen Untersuchung, einen Leistungstest und einen Gespräch mit einem Psychologen. Nicht selten werden im Zuge dessen auch Abstinenznachweise gefordert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Nati

    16. August 2017 um 3:06

    Hallo ich bin ausversehen über Rot gefahren und wurde nicht von der Polizei angehalten kann ich deswegen trotzdem eine Strafe bekommen ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 10:16

      Hallo Nati,

      das kann der Fall sein, wenn eine Video- oder Fotoaufnahme (z. B. durch einen Blitzer) den Verstoß nachweist. Der Nachweis kann aber auch im Rahmen einer „gezielten Verkehrsbeobachtung“ durch einen Polizeibeamten erfolgen.

      – Die Redaktion

  14. Julia

    13. August 2017 um 15:27

    Hallo,
    Ich bin gestern Nacht mit meinem Roller auf einer Straße neben dem Park gefahren. Da waren Polizisten, standen da und haben irgendwas gesagt und mir mit ner Lampe ins Gesicht geleuchtet. Ich bin langsamer gefahren, weil ich nichts verstanden hatte. Habe sie angeschaut und weil nichts weiter kam bin ich weiter gefahren.
    Später fiel mir auf, dass mein Licht auf Fernlicht war, dieses aber durchgebrannt und somit nicht an. Hab dann aber sofort das normale abblendlicht zum fahren angemacht.
    Gilt das nun als nicht anhalten, und ohne Licht fahren. Die Situation war so uneindeutig. Ich weiß auch nicht ob sie mein Kennzeichen notiert haben, die Möglichkeit besteht. Was wird passieren ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:22

      Hallo Julia,

      da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir die Situation leider nicht beurteilen.

      – Die Redaktion

  15. Neno

    4. Juni 2017 um 11:59

    Guten Tag meine lieben Leute.
    Ich hab ein deftiges Problem denke ich
    Ich war mit mein Kollege mit einem Mietwagen (auf mich zugelassen ) unterwegs auf der Autobahn.
    Was passiert , natürlich dine Polizei Kontrolle. Bitte folgen ! Als der Polizei wagen die Ausfahrt nimmt. Hab mein Kollege voll Gas wieder auf die Autobahn zurück. Ich war geschockt. Als ich fragte was los was sagt er das er misst am Stecken hatte. Ich denke aber das ist hier nicht relevant. Was wird er für eine straffe bekommen würde ich gerne von euch wissen. Er ist gefahren weil ich zu müde war. Er hat die Anweisung der Polizei nicht befolgt !!!???‘

    Ich bedanke mich im Voraus 😘

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 8:59

      Hallo Neno,

      wurde das Haltegebot der Polizei nicht befolgt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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