Pflichtversicherung: Diese Regelungen gelten
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Zwang zur Vorsorge: Pflichtversicherungen in Deutschland
Versicherungen spielen im Leben vieler Menschen eine große Rolle. Das ist auch kein Wunder, denn die Möglichkeiten der Absicherung nehmen immer mehr zu. Während die meisten Versicherungen jedoch eine freiwillige Vorsorge darstellen, gibt es in Deutschland auch für einige Lebensbereiche eine sogenannte Pflichtversicherung. Wie der Name schon sagt, ist es in diesen Fällen gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Ein bekanntes Beispiel: die Kfz-Pflichtversicherung. Aber wie funktioniert eine Pflichtversicherung genau? Welche konkreten Schäden sind abgedeckt und wie unterscheidet sich die Pflichtversicherung von den freiwilligen Versicherungen?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Pflichtversicherung
Für alle Kfz-Halter ist in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Darüber hinaus sind die Sozialversicherungen wie Kranken- und Rentenversicherung als Pflichtversicherungen ausgestaltet. Ebenfalls gelten für einige Berufsgruppen verpflichtende Regelungen. Welche Pflichtversicherungen es sonst noch gibt, lesen Sie hier.
Eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit Autounfällen entstehen. Insbesondere Sach- und Personenschäden der Unfallopfer werden von der Pflichtversicherung übernommen. Schäden am eigenen Wagen deckt die Versicherung im Gegensatz zu einer Teil- oder Vollkaskoversicherung jedoch nicht ab. Wovor eine Kfz-Pflichtversicherung weiterhin schützt, lesen Sie hier.
Die Pflichtversicherungsgrenze zeigt an, bis zu welchem Jahresgehalt Sie verpflichtend über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sein müssen. Übersteigt Ihr Gehalt diese Grenze, gelten Sie als “versicherungsfrei” und können sich auch privat krankenversichern lassen. Mehr dazu hier.
Die Kfz-Pflichtversicherung schützt vor hohen Unfallkosten
Zum Straßenverkehr gehören Unfälle. Das zeigt auch die Statistik: Allein im Jahr 2019 wurden in Deutschland über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Aufgrund dieses erhöhten Risikos müssen Kfz-Halter hierzulande eine Pflichtversicherung abschließen, die im Schadensfall vor teils enormen Kosten bewahrt. Dabei schützt die Versicherung alle Unfallbeteiligten, also sowohl den Fahrer, als auch die Unfallopfer.
Das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz als rechtliche Grundlage
Grundlage für die Kfz-Pflichtversicherung ist das “Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter” (auch Pflichtversicherungsgesetz oder abgekürzt PflVG). Das Gesetz regelt Rechte und Pflichten einerseits der Kfz-Halter und andererseits der Versicherungen selbst. Weiterhin legt es gesetzlich fest, wer in Deutschland überhaupt eine Pflichtversicherung für sein Kfz abschließen muss. So heißt es in § 1 des PflVG:
“Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden […] abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen […] verwendet wird.”
§ 1 Pfichtversicherungsgesetz (PflVG)
Der Gesetzestext macht deutlich, dass grundsätzlich jeder Kfz-Halter mit einem Fahrzeug in Deutschland eine Versicherung abschließen muss. Diese muss nicht nur ihn selbst, sondern auch ggfs. abweichende Eigentümer und Fahrer mit in den Schutz einbeziehen. Oder anders gesagt: Alle Personen, die sich mit dem Kfz im Straßenverkehr bewegen, müssen grundlegend durch die Pflichtversicherung abgesichert sein.
Was deckt eine Pflichtversicherung für das Auto ab?
Doch wovor schützt die Kfz-Pflichtversicherung genau? Als Haftpflichtversicherung deckt sie bei einem Unfall die Schäden der Unfallopfer bis zur Höhe der vereinbarten Mindestversicherungssumme ab. Im Einzelnen kann es sich dabei um folgende Schadenspositionen handeln:
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Mietwagenkosten
Die Liste ist natürlich nicht abschließend. Letztlich übernimmt die Pflichtversicherung alle Kosten, die an fremden Fahrzeugen bzw. Personen entstehen. So sind unter anderem auch notwendige Behandlungskosten und Schmerzensgeld-Forderungen der Unfallopfer vom Schutz umfasst.
Im Gegensatz zur freiwilligen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gleicht die Kfz-Pflichtversicherung nicht die Schäden am eigenen Auto aus. Vielmehr geht es lediglich darum, den Schaden anderer Verkehrsteilnehmer abzudecken, die durch den Unfall entstanden sind.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestversicherungssumme?
Wie auch bei anderen Versicherungen, ist die Kostenübernahme bei der Kfz-Versicherung auf eine bestimmte Summe gedeckelt: die sogenannte Mindestversicherungssumme. Während Versicherungen die Höhe dieses Betrages grundsätzlich frei vereinbaren können, besteht bei einer Pflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme. Auch diese ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Bei einer Kfz-Pflichtversicherung gelten derzeit folgende Summen:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1.220.000 Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für reine Vermögensschäden
Alle Vereinbarungen mit Kfz-Versicherungen, die eine niedrigere Mindestsumme vorsehen, sind gesetzlich demnach nicht erlaubt.
Welche Pflichtversicherungen gibt es noch?
Neben der KfZ-Pflichtversicherung gibt es in Deutschland auch noch weitere Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Meist ist dies der Fall, wenn durch eine bestimmte Tätigkeit schnell ein hoher Schaden für Dritte drohen kann. Der Gesetzgeber will dann sichergehen, dass die Schäden auch bei Zahlungsunfähigkeit des Verursachers schnell ausgeglichen werden können, damit das Opfer nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Denn gerade für notwendige Behandlungskosten oder Hinterbliebenengeld können schnell horrende Summen fällig werden, die ohne Versicherung für die meisten Menschen nicht zu stemmen wären. Weiterhin sind in Deutschland zusätzlich die Sozialversicherungen als Teil des Sozialstaates Pflicht.
Beispiele für weitere Pflichtversicherungen sind:
- Krankenversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
Darüber hinaus gibt es noch Einige mehr. Dabei ist nicht jede Pflichtversicherung für jeden gleichermaßen vorgeschrieben. Vielmehr kommt es auch bspw. auf die Berufswahl an. So ist eine Berufshaftpflichtversicherung nur für bestimmte Berufe, wie z.B. Anwälte oder Ärzte, verpflichtend.
Was ist die Pflichtversicherungsgrenze?
Geht es um das Thema Pflichtversicherung, kann es sein, dass Sie auch auf den Begriff der Pflichtversicherungsgrenze stoßen. Was verbirgt sich dahinter?
Die Pflichtversicherungsgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) spielt in erster Linie eine Rolle bei der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Überschreiten Sie mit Ihrem Jahresgehalt jedoch die Pflichtversicherungsgrenze, können Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Vereinfacht gesagt handelt es sich also um eine Obergrenze, bis zu der die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung bleibt.
Die Höhe der Pflichtversicherungsgrenze variiert jährlich. Im Jahr 2020 beträgt sie 62.550 Euro. Überschreiten Sie mit Ihrem Jahresgehalt diese Grenze, steht es Ihnen also frei, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen wollen – Sie sind dann “versicherungsfrei”.
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