Parkschein per App oder am Automaten kaufen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldrechner für Park- und Halteverstöße

Aktuelle Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein

Be­schrei­bungVerwarn­geld
Par­ken an ein­er ab­ge­­lau­fe­nen Par­kuhr, oh­ne vor­ge­schrie­bene Park­­schei­be, oh­ne Park­schein oder un­ter Über­­schrei­ten der er­laub­ten Höchst­­park­dauer
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €

Parken mit Parkschein

Parken nur mit Parkschein: Dieses Schild zeigt an, wann der Schein Pflicht ist.
Parken nur mit Parkschein: Dieses Schild zeigt an, wann der Schein Pflicht ist.

Früher gab es für jeden einzelnen Parkplatz Parkuhren mit Münzeinwurf. Inzwischen wurde diese durch Automaten abgelöst, an denen Autofahrer einen Parkschein lösen konnten.

Allerdings gehört auch diese Methode vielleicht bald der Vergangenheit an, denn inzwischen gibt es Parkscheine auch per Handy oder online. Parkschein-Apps machen vielen Autofahrern das Leben leichter, andere haben mit der Neuheit so ihre Schwierigkeiten.

Wir berichten über die Vor- und Nachteile, den Parkschein online zu kaufen. Außerdem erfahren Sie in diesem Ratgeber, was das Parken ohne Parkschein kostet, ob Sie einen Parkschein, auf dem noch etwas Zeit übrig ist, weitergeben dürfen und wem das Halten und Parken auch ohne Parkschein gestattet ist.

FAQ: Parkschein

Wozu dient ein Parkschein?

Durch den Parkschein können Sie nachweisen, dass Sie in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung die Parkgebühr bezahlt haben.

Kann ich einen Parkschein online kaufen?

Hier erfahren Sie, wie Sie den Parkschein auch online kaufen können.

Was kostet Parken ohne Parkschein?

Für das Parken ohne Parkschein kann eine Geldbuße bis zu 40 Euro fällig werden.

Parkschein online kaufen

Vielerorts können Sie den Parkschein per App erwerben.
Vielerorts können Sie den Parkschein per App erwerben.

Ein gut vorbereiteter Autofahrer hat immer eine Handvoll Kleingeld im Auto, um den Parkscheinautomaten mit Münzen zu füttern. Doch Geld fließt zunehmend digital und Münzen sind nicht mehr so schnell zur Hand wie früher.

Glücklicherweise können Sie den Parkschein jetzt auch online kaufen. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Parkschein-App. Das bringt einige Vorteile:

  • Bargeldlose Abrechnung (z. B. via Kreditkarte, Direktüberweisung, Paypal, per Lastschrift oder auch über das Prepaid-Guthaben des Handys).
  • Gute Vorbeugung gegen Strafzettel: Die App informiert per SMS 10 Minuten im Voraus, wann der Parkschein abläuft.
  • Kostenersparnis durch Vermeidung von Überzahlung: Viele Autofahrer sind nicht sicher, wie lange Sie das Kfz abstellen möchten. Was ist, wenn an der Supermarktkasse eine besonders lange Schlange ist? Deshalb zahlen sie mehr, als eigentlich notwendig. Durch die minutengenaue Erfassung der App können Betroffene das vermeiden.

Einen kleinen Haken hat das Ganze jedoch: Die Anbieter der Parkschein-App stellen für ihren Service pro Parkvorgang Gebühren zwischen 10 und 50 Cent in Rechnung. Wer sich mit dem Smartphone schwer tut, kann den Parkschein auch per SMS oder Anruf anfordern.

Sie dürfen Ihren Parkschein weitergeben, wenn Sie den Parkplatz vor Ablauf der „erworbenen“ Parkdauer verlassen. Das betrifft jedoch in ersterer Linie öffentliche bzw. kommunale Parkflächen. Bei kostenpflichtigen Privatparkplätzen ist das nicht unbedingt der Fall.

Strafzettel trotz Parkschein

Strafzettel trotz Parkschein: Was können Sie dagegen tun?
Strafzettel trotz Parkschein: Was können Sie dagegen tun?

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Parkschein gelöst und dann vergessen, ihn im Auto gut sichtbar auszulegen. Daraufhin kassieren Sie ein Knöllchen. Müssen Sie es bezahlen oder genügt es, den Parkschein rückwirkend vorzulegen?

Leider muss das Ordnungsamt den nachgereichten Parkschein nicht akzeptieren und kann auf dem Strafzettel beharren. Das begründet sich damit, dass ein Parkschein nur dann gültig ist, wenn er gemäß § 13 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch gut sichtbar und lesbar ausgelegt wurde.

Außerdem mindert die Behörde mit dieser Strenge auch das Betrugsrisiko. Es kann beispielsweise kaum nachgewiesen werden, dass der nachgereichte Parkschein wirklich von dem Fahrzeughalter für das betreffende Kfz gelöst wurde.

Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe

Parkschein abgelaufen: Die Kosten richten sich nach der Überschreitung der Parkdauer.
Parkschein abgelaufen: Die Kosten richten sich nach der Überschreitung der Parkdauer.

Anders als die Parkschein-Preise, sind die Sanktionen für das Parken ohne Parkschein einheitlich geregelt. Dabei wird üblicherweise für Parkverstöße kein Bußgeld sondern ein Verwarnungsgeld erhoben, weil es sich um geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt (außer, es wurde beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt und so ein Einsatzfahrzeug behindert).

Mehr als ein Verwarngeld droht, wenn ein Autofahrer mit seinem Kfz gehäuft durch Falschparken oder Parken ohne Parkschein auffällig wird. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin (Az.: VG 4 L 271.12). Nach 127 Strafzetteln in eineinhalb Jahren und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde dem Fahrzeughalter der Führerschein entzogen.

Im Übrigen ist es auch nicht sinnvoll, mit dem Ordnungshüter, der gerade im Begriff ist, das Knöllchen für den fehlenden Parkschein auszustellen, zu diskutieren. Einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München zufolge (Az.: 11 ZB 14/1026), kann bei besonderer Uneinsichtigkeit des Falschparkers auch eine Schulung angeordnet werden.

Wer bestimmt eigentlich die Parkschein-Preise? Die Städte können z. B. durch einen Stadtentwicklungsplan für Verkehr (StEP) einen zeitlichen und preislichen Rahmen vorgeben. In der Regel liegt dieser zwischen 0,25 und 3 Euro pro Stunde. Wie viel das Parken schlussendlich kostet, hängt aber auch von dem Bezirk ab. Bei besonders hohem Verkehrsaufkommen oder in Touristengebieten beispielsweise wird üblicherweise der höhere Satz von 3 Euro pro Stunde für jeden Parkschein verlangt. So können die Preise für Parkscheine selbst innerhalb der Städte stark variieren.

Kostenlose Kurzparkscheine und Ausnahmeregelungen

In den meisten Städten ist das Parken nur mit Parkschein erlaubt.
In den meisten Städten ist das Parken nur mit Parkschein erlaubt.

Üblicherweise gibt es vor allem in den großen Städten Ausnahmeregelungen. Das bedeutet, dass bestimmten Kfz auch ohne Parkschein das Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz gestattet ist. Das betrifft beispielsweise Handwerker oder ähnliche Dienstleister. Das heißt aber nicht, dass solche Kfz kostenfrei abgestellt werden dürfen.

Vielmehr muss der jeweilige Gewerbetreibender die Sondergenehmigung kostenpflichtig bei der Stadtverwaltung oder dem Bezirksamt beantragen. Folgende Nachweise sind dafür zu erbringen:

  • Gewebeanmeldung
  • Nachweis über den Gewerbemietvertrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil I des jeweiligen Kfz (inkl. Angaben zum Fahrzeughalter)

Auch bieten manche Städte Gästeparkscheine oder Gästevignetten an, damit Personen, die mehrere Wochen in der Stadt verbringen, die Parkmöglichkeiten bequem und unkompliziert nutzen können. Auch dafür ist vorab ein Antrag zu stellen, in dem der Antragsteller sich und seinen Gastgeber ausweisen muss. Die Kosten variieren. In Berlin ist die Gästevignette für eine Dauer von drei Tagen bis vier Wochen erhältlich und kostet zwischen 10,20 und 25 Euro.

Wer nur rasch Brötchen holen will, für den gibt es die sogenannte „Brötchentaste“. Sie erlaubt Kurzparkern für bis zu 15 Minuten kostenfrei auf dem eigentlich gebührenpflichtigen Parkplatz zu parken.

2006 wurde der Begriff „Brötchentaste“ in den Duden aufgenommen. Natürlich können alle Kurzparker davon Gebrauch machen, auch wenn Sie keine Brötchen holen, sondern z. B. nur kurz einen Brief einwerfen möchten.

Parken mit abgelaufenem Parkschein

Sie riskieren bis zu 40 Euro Bußgeld, wenn der Parkschein abgelaufen ist.
Sie riskieren bis zu 40 Euro Bußgeld, wenn der Parkschein abgelaufen ist.

Wie bereits erwähnt, gibt es für das Parken ohne oder mit abgelaufenem Parkschein ein Verwarnungsgeld, kein Bußgeld. Wie lange der Parkschein überzogen wurde, ist ausschlaggebend für das Knöllchen.

Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 20 und 40 Euro und richtet sich danach, wie weit die auf dem Parkschein angegebene Parkdauer überschritten wurde. Obiger Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, wie teuer ein abgelaufener Parkschein sein kann.

Gleiches gilt im Übrigen für die Parkscheibe. Es gibt immer noch Parkplätze ohne Parkschein-Pflicht. Stattdessen ist das Parken bis zu einer oder zwei Stunden kostenfrei erlaubt – unter der Bedingung, dass der Kfz-Führer eine Parkscheibe auslegt, die seine Ankunftszeit angibt. Auch daran kann das Ordnungsamt erkennen, ob und wie lange die Parkdauer überschritten wurde.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar