Parken mit Parkscheibe – Welche Vorschriften gibt es?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Aktuelle Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkscheibe
Beschreibung | Verwarngeld |
---|---|
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer | |
... bis zu 30 Minuten | 20 € |
... bis zu 1 Stunde | 25 € |
... bis zu 2 Stunden | 30 € |
... bis zu 3 Stunden | 35 € |
... über 3 Stunden | 40 € |
Offizielles Verkehrszeichen: Die Parkscheibe
Sie gehört zur Standardausrüstung eines jeden Fahrzeugs: die Parkscheibe. Mancherorts ist ein Parken ohne Parkscheibe kaum noch möglich. Ihren Ursprung hatte die kleine blaue Scheibe in Paris. Dort herrschte 1957 bereits eine solche Parkplatznot, dass die städtische Polizei sich genötigt sah, eine Zone auszuweisen, in der fortan nur noch mit der neu erfundenen Parkscheibe geparkt werden durfte.
Als erste deutsche Stadt führte Kassel die Parkscheibe 1961 ein. Insbesondere das Argument, der teure Bau von Parkuhren werde so überflüssig, überzeugte die Kritiker. Schließlich einigten sich die Verkehrsminister der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1979 auf eine einheitliche Regelung der Parkscheibe.
Mittlerweile ist das Angebot an Parkscheiben unübersichtlich. Selbst digitale oder mitdrehende Parkscheiben können erworben werden. Aber welche Regelungen gelten heute für die Nutzung der Parkscheibe? Kann jede Parkscheibe als solche verwendet werden? Was müssen Autofahrer grundsätzlich beachten?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parkscheibe
Die Parkscheibe dient als Nachweis darüber, wann das Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt wurde.
Hier erfahren Sie, welche Vorgaben eine Parkscheibe gemäß StVO erfüllen muss.
Das Parken ohne Parkscheibe kostet zwischen 20 und 40 Euro.
Weiterführende Ratgeber zur Parkscheibe
Video: Die Parkscheibe richtig nutzen
Die Parkscheibe in der StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt vor allem das Aussehen der Parkscheibe überraschend genau. Das liegt vor allem daran, dass die blaue Scheibe ein offizielles Richtzeichen ist, das Ge- und Verbote ausspricht. Zu den Richtzeichen gehören beispielsweise auch Vorfahrtszeichen, Fußgängerüberwege oder Parkverbote.
Anlage 3, Nummer 11 der StVO weist genaue Vorgaben für Maße und Aussehen der Parkscheibe aus:
- Maße: 110 x 150 Millimeter
- Farbe: Blaue Farbe mit weißer Scheibe inklusive Zeitangaben
- Zeiteinteilung: Volle und halbe Stunden
- Schrift/Ziffern: DIN 1451 (Schriften für den Straßenverkehr)
Insofern ist Vorsicht bei Werbegeschenken u. Ä. geboten. Solche Parkscheiben entsprechen nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Zudem darf die Werbung nur auf der Rückseite angebracht sein. Integrierte Eiskratzer sind aber zulässig. Auch ein Zettel, auf dem die Ankunftszeit notiert wurde, ist nicht ausreichend.
Wann muss eine Parkscheibe verwendet werden?
Parkscheiben sind insbesondere dann zu verwenden, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies fordert. Meist ist dies durch das Zusatzzeichen 318 ausgewiesen, etwa in der rechten unteren Ecke eines Parkschildes.
Eine Parkscheibe muss aber auch verwendet werden, wenn Parkuhr- oder Parkscheinautomat defekt sind. Dann darf nur bis zur Höchstparkdauer dort gestanden werden, was durch die Verwendung einer Parkscheibe sicherzustellen ist.
Halten versus Parken: Wird nur kurz zum Ein- oder Aussteigen bzw. zum Be- oder Entladen gehalten, entfällt die Nutzung der Scheibe auch dort, wo sie per Zeichen gefordert wird.
Alternative Parkscheiben
Eine elektronische bzw. digitale Parkscheibe ist erlaubt, wenn sie eine amtliche Zulassung, auch Typengenehmigung genannt, besitzt. Diese Parkscheibe stellt sich mithilfe eines Bewegungsmelders automatisch auf die Ankunftszeit ein.
Außerdem müssen digitale Parkscheiben folgende Anforderungen erfüllen:
- Selbstständige Einstellung auf die nächste halbe Stunde bei Halt des Autos
- Ankunftszeit darf nicht manipulierbar sein
- Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite
- „Ankunftszeit“ über dem Display
- 24-Stunden-Zeitangabe
- Zahlenhöhe von mindestens 2 cm
- Von außerhalb des Fahrzeugs zweifelsfrei lesbar
Wo ist eine Parkscheibe zu kaufen?
Parkscheiben gibt es in vielen Geschäften: Tankstellen, Baumärkte, Werkstätten oder Ersatzteilhändler bieten die blauen Rechtecke an. Wichtig ist bloß die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Auch im Internet sind Parkscheiben erhältlich.
Verbotene Parkscheiben
Verboten ist selbstverständlich eine automatische bzw. mitlaufende Parkscheibe mit integrierter Uhr. Zwar sind sie im Internet einfach zu erhalten, benutzt werden dürfen sie jedoch nicht. Ebenso ist es verboten, die Parkscheibe weiterzudrehen, wenn die Parkdauer überschritten ist. Der Parkplatz muss stattdessen verlassen werden.
Die Verwendung der Parkscheibe mit Uhr wäre zudem unfair gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, deren Parkscheibe nicht automatisch die Ankunftszeit verschiebt. Die Parkscheibe muss den oben genannten Vorgaben exakt entsprechen.
Andere Farben wie grüne oder rosarote Parkscheiben sind genauso unzulässig wie eine abweichende Größe. Es droht eine Geldbuße für das widerrechtliche Parken.
Parken ohne Parkscheibe: Kosten
Das Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe ist abhängig von der Zeit, die ein Auto bereits ordnungswidrig auf dem Parkplatz steht. Auch die Überschreitung der zulässigen Parkzeit wird so geahndet.
Was kostet das Parken ohne Parkscheibe nun? Das Bußgeld kann der obenstehenden Bußgeldtabelle entnommen werden.
Die Parkscheibe richtig stellen: So geht’s!
Immer noch kursieren einige Mythen über das Parken mit Parkscheibe, die bei elektronisch betriebenen Modellen jedoch entfallen.
Ankunftszeit ausweisen
Die Parkscheibe soll die Ankunftszeit zwar ausweisen, diese darf jedoch bis zur nächsten halben Stunde aufgerundet werden (§ 13 Abs. 2 StVO):
(2) Wird im Bereich […] die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Wird das Auto beispielsweise 12:15 Uhr abgestellt, so ist die Parkscheibe auf 12:30 Uhr einzustellen. Selbst wenn erst 12:01 Uhr ist, kann die Anzeige auf 12:30 Uhr gedreht werden. Der Zeiger muss jedoch eindeutig auf dem Halbstunden- bzw. Stundenstrich stehen – ansonsten könnte dies einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen.
Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?
Zu diesem Punkt gibt es keine genaue Vorgabe. Wichtig ist, dass die Stelle gut einsehbar ist und die Scheibe ebenso wie die Anzeige lesbar sind. Es hat sich jedoch eingebürgert, die Parkscheibe hinter der Frontscheibe auf dem Armaturenbrett zu positionieren – so können Polizeibeamte und Politesse das Richtzeichen am besten erkennen.
Wie ist die Parkscheibe für das Motorrad zu befestigen?
Trotz ihrer schlanken Bauart muss auch das Motorrad eine Parkscheibe vorweisen, wenn sie auf Parkplätzen parken, die dies verlangen. In vielen Gemeinden gelten Parkbeschränkungen jedoch nur für mehrspurige Fahrzeuge.
Biker müssen bei der Anbringung erfinderisch werden oder auf das Wohlwollen der Kontrolleure setzen. Beispielsweise kann die Parkscheibe an einer Ecke gelocht und dann mit Kabelbinder an das Bike angebracht werden. Auch beim Motorrad ist eine elektrische, weiterdrehende Parkscheibe selbstverständlich nicht zulässig.
Erneut Parken: Wann ist das möglich?
Der Bußgeldkatalog sieht fürs Parken ohne Parkscheibe zweistellige Summen vor. Deswegen kehren viele Autofahrer vor Ablauf der Parkdauer zurück, um das Fahrzeug kurzerhand etwas vor- und wieder zurückzusetzen. Beginnt damit die Parkdauer erneut?
Trotzdem könnte der Kontrolleur ein Bußgeld verhängen – die Parkscheibe kann nicht auf eine neue Ankunftszeit eingestellt werden. Erst wenn der Parkplatz für andere Verkehrsteilnehmer zugänglich war, beginnt die Parkdauer von neuem. Dazu wäre es aber nötig, mindestens eine Runde um den Block zu fahren, um den anderen Fahrern eine reale Chance zu geben, den Stellplatz einzunehmen.
Auch das Reservieren bzw. Freihalten eines Parkplatzes, etwa durch den Beifahrer, ist verboten und kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein.
Bußgeld trotz Parkscheibe?
Sie haben ein Verwarn- oder Bußgeld bekommen, obwohl Sie die Parkscheibe ordnungsgemäß eingestellt und ausgelegt haben? Dann können folgende Verstöße dazu geführt haben:
- Nicht platzsparend geparkt: 10 Euro
- Parkverbot missachtet: mindestens 10 Euro
- Unzulässig geparkt (z. B. auf dem Radweg oder in zweiter Reihe): mindestens 55 Euro
- In Feuerwehrzufahrt geparkt: mindestens 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt: 55 Euro
Wird beispielsweise der Verkehr behindert, kann auch das Abschleppen des Fahrzeugs drohen. Damit sind oft erhebliche Kosten von mehreren 100 Euro verbunden.
Private Parkplatzüberwachung
Die hier ausgewiesenen Bußgelder gelten jedoch nur für öffentliche Parkplätze. In jüngster Zeit verlangen jedoch gerade die Betreiber von Supermärkten von ihren Kunden, eine Parkscheibe im Rahmen einer privaten Parkraumüberwachung auszulegen.
Denn vor allem in Städten werden die Stellflächen von Lebensmittelgeschäften gerne von Autofahrern als kostenlose Alternative ausgenutzt, ohne im dazugehörigen Laden tatsächlich einkaufen zu wollen. Kunden finden dann oftmals keinen Stellplatz mehr.
Die Überwachung findet durch private Firmen statt. Wer keine Parkscheibe auslegt oder die maximale Parkdauer überschreitet, findet bei seiner Rückkehr ein saftiges Knöllchen samt Überweisungsschein am Auto vor. Die Buße liegt oftmals zwei- oder dreifach über dem Satz des öffentlichen Raums.
Ist das rechtens?
Grundsätzlich ist dies rechtens, denn der Autofahrer geht in diesem Fall einen Vertrag mit dem Betreiber ein und akzeptiert die Bedingungen. Allerdings müssen die Modalitäten klar ersichtlich sein, beispielsweise durch Schilder.
Trotzdem kann ein Widerspruch bei sehr hohen Strafen sinnvoll sein. Auch das Vorlegen des Kassenbons des Lebensmittelgeschäfts kann unter Umständen dazu führen, dass die Vertragsstrafe noch storniert wird.
Schlimmstenfalls wird abgeschleppt
Die Parkplatzüberwachung hat auch das Recht, Falschparker abzuschleppen. In einigen Fällen erfolgte dies schon bei wenigen Minuten Parkdauerüberschreitung. In einem Rechtsstreit würde sich ein solches Vorgehen möglicherweise als unverhältnismäßig herausstellen – um das Auto zurück zu bekommen, bleibt Betroffenen als erste Handlung jedoch meist nur die Begleichung der oft hohen Auslöse.
Parkscheiben im Ausland
Gerade im europäischen Raum ist die Parkscheibe ein gängiges Mittel der Parkraumüberwachung. Reisende sollten sich frühzeitig informieren, welche Regeln beim Parken gelten. Auf Falschparker kommen andernorts deutlich höhere Bußgelder zu – in Dänemark zum Beispiel mindestens rund 70 Euro.
So markiert in Italien beispielsweise ein weißer Bordstein, dass eine Parkscheibe zu benutzen ist, wohingegen ein gelber Eckstein ein grundsätzliches Parkverbot ausweist. Auch in den Niederlanden weist ein gelber Bordstein der Hinweis auf ein Parkverbot. Verstöße werden mit mindestens 90 Euro geahndet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Bußgeld erhalten, weil ich ohne Parkscheibe geparkt habe. Mir war nicht bewusst, dass in diesem Bereich eine Parkscheibe notwendig ist. Die Straße, die dies betrifft ist etwa zwei Kilometer lang. Es steht lediglich am Anfang und am Ende dieser Straße ein Schild, dass auf das Parken mit Parkscheibe hinweist. Ich hätte einen weiten Spaziergang machen müssen um diese Info zu erhalten und bin mir deshalb keiner Schuld bewusst. Ich habe etwa in der Mitte dieser Straße geparkt.
In welchem Abstand müssen die Schilder aufgestellt sein? In meinen Augen ist das so nicht ausreichend.
Würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich vorab.
Viele Grüße,
Elisa
Was folgt, wenn ich einen dieser privaten „Dienstleister“ dabei erwische, wie er mir trotz korrekt eingestellter Parkscheibe ein Knöllchen verpassen will aus Unkenntnis des §13 Abs. 2 StVO. Erfüllt er, trotz Hinweis auf und Vorlage des entsprechenden Textes, einen Straftatbestand?
Ich wurde kürzlich in Nördlingen mit 20 € Verwarngeld bestraft, weil ich zwei Parkscheiben im Auto hatte. Rechts eine vom Autohaus angebrachte fest verklebte auf der Windschutzscheibe und eine mobile von Fahrerseite zu verwendende Scheibe. Ich habe die bewegliche eingestellt. Dies wurde moniert und mit Bußgeld belegt. Ist die rechtens?
Sind diese Beträge noch aktuell? Heute parkte ich ohne Parkscheibe 40 min auf dem REWE-Parkplatz in der Ostseestraße in 10409 Berlin. Nach dem Einkauf fand ich eine Forderung der Firma fairtrade parken GmbH über € 29,90 vor. Alles fein vorgedruckt mit der Erläuterung „fehlende Parkscheibe/Parkvignette“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater hat in seinem KFZ zu der digitalen Parkscheibe noch die man. Parkscheibe
gestellt und im KFZ hinterlassen.
Dafür – 2 Parkscheiben- soll er jetzt ein Bußgeld von Euro 30,00 bezahlen.
Das kann doch nicht richtig sein, das dies angeblich wie ein KFZ ohne Parkscheibe
gewertet wird?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Wenn innerhalb einer Parkscheibenzone eine Strecke von ca. 4 – 5 m mit einer Zick-Zack-Markierung (Zeichen 299) auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist, aber ansonsten kein Halt- oder Parkverbot besteht, darf man dort Parken oder ist das bußgeldbewehrt?