Parkscheibe vergessen? Diese Kosten kommen auf Sie zu!

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Be­schrei­bungVerwarn­geld
Par­ken an ein­er ab­ge­­lau­fe­nen Par­kuhr, oh­ne vor­ge­schrie­bene Park­­schei­be, oh­ne Park­schein oder un­ter Über­­schrei­ten der er­laub­ten Höchst­­park­dauer
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €

FAQ: Parkscheibe vergessen

Was kostet eine vergessene Parkscheibe?

Wie teuer eine vergessene Parkscheibe für Sie wird, hängt von der Parkdauer ab. Ein Verstoß von bis zu 30 Minuten kostet 20 Euro. Das Verwarngeld kann aber bis zu einer Höhe von 40 Euro ansteigen, wenn die Parkdauer drei Stunden überschreitet.

Wie lange darf ich halten ohne Parkscheibe?

Halten ist auch ohne Parkscheibe erlaubt, denn Halten und Parken sind zwei verschiedene Dinge. Hier erfahren Sie mehr über den Unterschied.

Was tun, wenn man keine Parkscheibe hat?

Wenn Sie keine Parkscheibe haben, sollten Sie sich nach alternativen Parkmöglichkeiten umsehen. Andererseits begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit und müssen unter Umständen ein Verwarngeld bezahlen.

Fehlende Parkscheibe: Kann ich nicht einfach einen Zettel schreiben?

Leider nein. Eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen und kann nicht durch einen selbst geschriebenen Zettel ersetzt werden.

Parken ohne Parkscheibe: Wie teuer wird es?

Parkscheibe vergessen? Das kann Sie etwas kosten.
Parkscheibe vergessen? Das kann Sie etwas kosten.

Wenn Sie keine Parkscheibe dabei haben, kann die Suche nach anderen Parkmöglichkeiten schon einmal für Unmut sorgen. Schließlich sind Parkplätze oftmals rar gesät.

Das Parken ohne Parkscheibe kann allerdings teuer werden: Bis zu 40 Euro kostet das Ganze auf entsprechenden Flächen. Bereits bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten beträgt das Verwarngeld 20 Euro. Das trifft übrigens auch dann zu, wenn Sie Ihre Parkscheibe nicht gut lesbar eingelegt haben.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Parkscheibe vergessen, wird ein Verwarnungsgeld fällig, aber kein Bußgeld. Ein Bußgeldverfahren wird nur eröffnet, wenn Sie Ihre Zahlungsfrist nicht einhalten.

Parken ohne Parkscheibe auf dem Privatparkplatz: Andere Regeln, andere Folgen

Privatparkplätze, zum Beispiel vor einem Supermarkt, gehören nicht zum öffentlichen Straßenland. Folglich darf auf diesen Flächen der Eigentümer sein Hausrecht ausüben und selbst entscheiden, ob und wie das Parken ohne Parkscheibe sanktioniert wird. Welche Folgen der Parkverstoß auf dem jeweiligen Gelände hat, können Sie in der Regel vor Ort an einem entsprechenden Hinweisschild erkennen.

Parkscheibe vergessen auf einem Privatparkplatz? Das kann teuer werden.
Parkscheibe vergessen auf einem Privatparkplatz? Das kann teuer werden.

Das Parken ohne Parkscheibe kann auch Abschleppen zur Folge haben. Die Kosten, die dabei anfallen, müssen Sie selber tragen. Vor allem auf einem Privatparkplatz kann das Vergessen der Parkscheibe also durchaus ein recht teures Vergnügen werden: Die Gebühren für das Abschleppen im Zuge einer Vertragsstrafe liegen in der Regel im dreistelligen Bereich und müssen nicht etwa vom Eigentümer, sondern vom Parksünder übernommen werden. Achten Sie also auch auf Privatparkplätzen auf entsprechende Hinweisschilder und prüfen Sie im besten Fall vor Ihrer Abfahrt, ob Sie Ihre Parkscheibe dabei haben.

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Während das Parken ohne Parkscheibe in entsprechenden Bereichen nicht erlaubt ist, sieht es mit dem Halten schon wieder anders aus. Was ist also der Unterschied? Die Straßenverkehrsordnung hat hierauf eine klare Antwort:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

So steht es in § 12 Absatz 2. Halten ist also Parken unter drei Minuten auch ohne Parkscheibe erlaubt. Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie das Auto während des Haltevorgangs nicht verlassen dürfen. Sonst gelten nämlich auch Stehzeiten unter drei Minuten als Parken.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Experte für alles Rechtliche rund um Verkehr und Kfz. Er studierte Jura an der Universität Bremen und erhielt 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Zu seinen weiteren Schwerpunktgebieten zählen unter anderem das Zivil- und Versicherungsrecht.

Verfasse einen neuen Kommentar