Parkscheibe vergessen? Diese Kosten kommen auf Sie zu!
Letzte Aktualisierung am: 11. März 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Beschreibung | Verwarngeld |
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Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer | |
... bis zu 30 Minuten | 20 € |
... bis zu 1 Stunde | 25 € |
... bis zu 2 Stunden | 30 € |
... bis zu 3 Stunden | 35 € |
... über 3 Stunden | 40 € |
FAQ: Parkscheibe vergessen
Wie teuer eine vergessene Parkscheibe für Sie wird, hängt von der Parkdauer ab. Ein Verstoß von bis zu 30 Minuten kostet 20 Euro. Das Verwarngeld kann aber bis zu einer Höhe von 40 Euro ansteigen, wenn die Parkdauer drei Stunden überschreitet.
Halten ist auch ohne Parkscheibe erlaubt, denn Halten und Parken sind zwei verschiedene Dinge. Hier erfahren Sie mehr über den Unterschied.
Wenn Sie keine Parkscheibe haben, sollten Sie sich nach alternativen Parkmöglichkeiten umsehen. Andererseits begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit und müssen unter Umständen ein Verwarngeld bezahlen.
Leider nein. Eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen und kann nicht durch einen selbst geschriebenen Zettel ersetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Parken ohne Parkscheibe: Wie teuer wird es?
Wenn Sie keine Parkscheibe dabei haben, kann die Suche nach anderen Parkmöglichkeiten schon einmal für Unmut sorgen. Schließlich sind Parkplätze oftmals rar gesät.
Das Parken ohne Parkscheibe kann allerdings teuer werden: Bis zu 40 Euro kostet das Ganze auf entsprechenden Flächen. Bereits bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten beträgt das Verwarngeld 20 Euro. Das trifft übrigens auch dann zu, wenn Sie Ihre Parkscheibe nicht gut lesbar eingelegt haben.
Übrigens: Wenn Sie Ihre Parkscheibe vergessen, wird ein Verwarnungsgeld fällig, aber kein Bußgeld. Ein Bußgeldverfahren wird nur eröffnet, wenn Sie Ihre Zahlungsfrist nicht einhalten.
Parken ohne Parkscheibe auf dem Privatparkplatz: Andere Regeln, andere Folgen
Privatparkplätze, zum Beispiel vor einem Supermarkt, gehören nicht zum öffentlichen Straßenland. Folglich darf auf diesen Flächen der Eigentümer sein Hausrecht ausüben und selbst entscheiden, ob und wie das Parken ohne Parkscheibe sanktioniert wird. Welche Folgen der Parkverstoß auf dem jeweiligen Gelände hat, können Sie in der Regel vor Ort an einem entsprechenden Hinweisschild erkennen.
Das Parken ohne Parkscheibe kann auch Abschleppen zur Folge haben. Die Kosten, die dabei anfallen, müssen Sie selber tragen. Vor allem auf einem Privatparkplatz kann das Vergessen der Parkscheibe also durchaus ein recht teures Vergnügen werden: Die Gebühren für das Abschleppen im Zuge einer Vertragsstrafe liegen in der Regel im dreistelligen Bereich und müssen nicht etwa vom Eigentümer, sondern vom Parksünder übernommen werden. Achten Sie also auch auf Privatparkplätzen auf entsprechende Hinweisschilder und prüfen Sie im besten Fall vor Ihrer Abfahrt, ob Sie Ihre Parkscheibe dabei haben.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Während das Parken ohne Parkscheibe in entsprechenden Bereichen nicht erlaubt ist, sieht es mit dem Halten schon wieder anders aus. Was ist also der Unterschied? Die Straßenverkehrsordnung hat hierauf eine klare Antwort:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
So steht es in § 12 Absatz 2. Halten ist also Parken unter drei Minuten auch ohne Parkscheibe erlaubt. Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie das Auto während des Haltevorgangs nicht verlassen dürfen. Sonst gelten nämlich auch Stehzeiten unter drei Minuten als Parken.
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