Die Parkscheibe nachstellen: Ist das erlaubt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Die Parkscheibe nachstellen

Ist es erlaubt, die Parkscheibe nachzustellen?

Nein, wenn Sie die Parkscheibe nachstellen, überschreiten Sie die Höchstparkdauer. Das ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten.

Muss ich für das Weiterdrehen der Parkscheibe ein Bußgeld bezahlen?

Für das Überschreiten der Höchstparkdauer sind Verwarngelder vorgesehen. Je länger Sie einen Parkplatz besetzen, desto höher fällt die Sanktion aus. Alle Sanktionen finden Sie hier in der Bußgeldtabelle.

Warum darf man die Parkscheibe nicht weiterdrehen?

Indem Sie die Parkscheibe durch Nachdrehen neu einstellen und dadurch „manipulieren“, nehmen Sie anderen Verkehrsteilnehmern unter Umständen die Möglichkeit, auf dem Parkplatz zu parken. Begrenzte Parkzeiten sollen dagegen sicherstellen, dass möglichst vielen Fahrern eine Parkgelegenheit geboten wird.

So ist die Rechtslage beim Nachstellen der Parkscheibe

Darf man die Parkscheibe einfach nachstellen?
Darf man die Parkscheibe einfach nachstellen?

Das Parken auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen ist in deutschen Städten meist nur zeitlich begrenzt erlaubt. Doch nicht immer ist es möglich, alle Termine und Erledigungen in einem solchen festgelegten Zeitraum zu schaffen. Dann ist ein Gedanke naheliegend: Sie könnten noch einmal zu Ihrem Parkplatz zurückkehren und die Parkscheibe einfach nachstellen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Parkzeitbegrenzungen dienen dazu, möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu erlauben, ihr Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkflächen abstellen zu können. Wenn Sie die Parkscheibe einfach nachstellen, halten Sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstparkdauer. Die Parkscheibe einfach weiterdrehen ist somit nicht erlaubt. Es stellt vielmehr eine Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer dar, wie sie durch § 13 Abs. 2 StVO geregelt ist.

Zwar darf man die Parkscheibe nicht einfach nachstellen, einen legalen Trick um weiter parken zu dürfen gibt es aber dennoch:

Wenn Sie nach Verstreichen der Höchstparkdauer Ihr Auto vom Parkplatz wegfahren und ihn anschließend wieder befahren, verhalten Sie sich regelkonform. Anschließend darf eine neue Ankunftszeit auf der Parkuhr eingestellt werden, obwohl Sie nur wenige Minuten weg waren. Entscheidend ist, dass andere Fahrer in der Zwischenzeit die Möglichkeit haben, Ihren Platz einzunehmen.

Die Parkscheibe weiterdrehen: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Wie hoch das Verwarngeld ausfällt, wenn Sie die Parkscheibe nachstellen, hängt davon ab, wie weit Sie die Höchstparkdauer überschreiten. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind jedoch nicht zu befürchten. Folgende Tabelle bietet eine Übersicht der zu erwartenden Sanktionen:

Be­schrei­bungVerwarn­geld
Par­ken an ein­er ab­ge­­lau­fe­nen Par­kuhr, oh­ne vor­ge­schrie­bene Park­­schei­be, oh­ne Park­schein oder un­ter Über­­schrei­ten der er­laub­ten Höchst­­park­dauer
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €

Sind automatisch drehende Parkscheiben erlaubt?

Auch bei einer geringen Höchstparkdauer sollten Sie die Parkscheibe nicht einfach weiterdrehen.
Auch bei einer geringen Höchstparkdauer sollten Sie die Parkscheibe nicht einfach weiterdrehen.

Auch von automatisch drehenden Parkscheiben ist abzuraten. Diese Geräte können die angegebene Ankunftszeit auf der Parkscheibe automatisch nachstellen, während der Fahrer abwesend ist. Das ist nicht nur gleichermaßen verboten, sondern meist auch wenig erfolgversprechend.

Der Grund: Die Verkehrsüberwacher haben in der Regel genug Erfahrung, um diesen Trick zu entlarven. Gerade bei kleinen, gut überblickbaren Parkflächen fällt ein Auto, das dort länger als erlaubt steht, auf.

Video: Die Parkscheibe richtig nutzen

Informationen zur Nutzung der Parkscheibe finden Sie auch im Video.
Informationen zur Nutzung der Parkscheibe finden Sie auch im Video.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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