Parken ohne Parkschein – Wie teuer ist ein Knöllchen?
Letzte Aktualisierung am: 13. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Aktuelle Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein
Beschreibung | Verwarngeld |
---|---|
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer | |
... bis zu 30 Minuten | 20 € |
... bis zu 1 Stunde | 25 € |
... bis zu 2 Stunden | 30 € |
... bis zu 3 Stunden | 35 € |
... über 3 Stunden | 40 € |
Parken ohne Parkschein: Welche Strafen drohen?
Der Parkschein für das geparkte Auto kann in Deutschland durchaus teuer sein, dies verleitet viele Autofahrer dazu, ihren Wagen ohne Parkschein zu parken, in der Hoffnung, nicht erwischt zu werden. Doch auch hier drohen Strafen für das Parken ohne Parkschein.
Beim Parken ohne Parkschein handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Verwarngeld geahndet wird.
Doch was kostet der Strafzettel für das Parken ohne Parkschein schließlich? Und ist es möglich, dass das Auto sogar abgeschleppt wird?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken ohne Parkschein
Die Höhe der Geldbuße richtet sich danach, wie lange Sie ohne Parkschein parken. Über drei Stunden können 40 Euro kosten.
Wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten, erfahren Sie hier.
Verfügen Sie über einen Anwohnerparkausweis, müssen Sie keinen Parkschein ziehen.
Was kostet Parken ohne Parkschein?
Wer sein Fahrzeug ohne gültigen Parkschein oder über die erlaubte Zeit hinweg auf einem Parkplatz platziert, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hinterlässt. Parken ohne Parkschein kann verschiedene Kosten mit sich bringen, die sich vor allem danach richten, wie lange das Fahrzeug bereits unerlaubt geparkt wurde.
Da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird zunächst erst einmal kein Bußgeld für das Parken ohne Parkschein fällig, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld. Parken ohne Parkschein kann aber trotzdem teuer werden. Nämlich dann, wenn Sie die Bezahlfrist für das Knöllchen verstreichen lassen. Zahlen Sie nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid. Das Verwarngeld wird dann zum Bußgeld. Zusätzlich dazu fallen im Bußgeldverfahren Gebühren an.
Wer zwar einen Parkschein besitzt, jedoch sein Fahrzeug über dessen Gültigkeit hinweg weiter parkt, der kommt ebenfalls ein Knöllchen.
Die Kosten für das Parken ohne gültigen Parkschein richten sich danach, wie lange die Parkzeit überschritten wurde. Ist die Gültigkeit des Parkscheins um bis zu 30 Minuten überschritten, kostet dies 20 Euro.
Wurde das Auto bis zu einer Stunde zu lange auf dem Parkplatz gelassen oder kein neues Ticket gezogen, kostet dies bereits 25 Euro. Bei einer weiteren Stunde erhöht sich das Verwarngeld auf 30 Euro. Bei bis zu drei Stunden bringt das Parken ohne Parkschein eine Strafe von 35 Euro mit sich und ab drei Stunden werden 40 Euro fällig.
Darauf sollten sich Fahrer jedoch nicht ausruhen, denn Dauerparken kann durchaus noch strenger geahndet werden. Wer sein Auto dauerhaft falsch oder ohne Ticket parkt, riskiert zudem früher oder später abgeschleppt zu werden.
Parken ohne Parkschein: Ist Abschleppen erlaubt?
Die wohl größte Angst eines Autofahrers ist es, zum Parkplatz zurückzukehren und sein Fahrzeug nicht mehr an Ort und Stelle vorzufinden. Aber ist das realistisch, nachdem das Fahrzeug ohne gültigen Parkschein abgestellt wurde? Und vor allem, ist das erlaubt?
In der Regel wird ein Auto, das lediglich über eine kurze Zeitspanne ohne Parkschein geparkt wird, nicht abgeschleppt, solange es keine Gefährdung darstellt und keine anderen Fahrzeuge oder Ausfahrten blockiert. Ein korrekt geparktes Fahrzeug auf einem Parkplatz, das lediglich keinen Parkschein besitzt, wird daher meist nicht abgeschleppt.
Belässt der Fahrer sein Fahrzeug über langen Zeitraum auf dem Parkplatz, riskiert er jedoch, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Strafe für das Parken ohne Parkschein ist somit nicht nur das Verwarngeld, sondern gegebenenfalls auch das Entfernen des Fahrzeugs.
Allerdings muss hierbei auch immer die Verhältnismäßigkeit gesehen werden. Steht das Fahrzeug auf einem Parkplatz, auf dem sonst noch genug freie Plätze vorhanden sind, ist die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens anzuzweifeln.
Dauerparken ohne Parkschein kann ebenfalls zum Abschleppen des Fahrzeugs führen.
Das Abschleppen des Fahrzeugs kann durchaus teuer werden. Wer den Abschleppdienst nicht gerade noch abpasst und Schlimmeres verhindern kann, zahlt zwischen 200 und 300 Euro. Ist das Auto noch nicht abgeschleppt, werden nur die Anfahrtskosten fällig.
Darf ich auf einem zahlungspflichtigen Parkplatz im Auto sitzen, ohne einen gültigen Parkschein zu besitzen?
Prinzipiell gilt ein Auto, das mehr als drei Minuten nicht bewegt wird, als geparkt. In der StVO ist dies in §12 eindeutig beschrieben:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Somit ist es unerheblich, ob sich der Fahrer im Auto befindet oder nicht. Wird das Fahrzeug auf einem zahlungspflichtigen Parkplatz oder vor einer Parkuhr abgestellt, ist die jeweilige Gebühr zu entrichten.
Ein Fahrzeug gilt nicht automatisch als gehalten, nur weil der Fahrer sich in ihm befindet. Somit kann auch „Halten“ ohne Parkschein zu einem Knöllchen führen.
In vielen Fällen sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts jedoch gnädig, wenn sich der Fahrer noch im Auto befindet und genügend andere freie Parkplätze vorhanden sind. Jedoch liegt dies im Ermessensspielraum des Mitarbeiters.
Wie verhalte ich mich, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?
Ist der einzige Parkscheinautomat, der weit und breit zu sehen ist, kaputt, gehen viele Autofahrer davon aus, dass sie nun gratis parken können. Schließlich ist es nicht möglich, einen Parkschein zu ziehen. Jedoch drohen auch hier Strafzettel.
Ist der Automat defekt, bedeutet das nicht, dass einfach ohne Parkschein geparkt werden kann. In diesem Fall muss eine Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit gut sichtbar im Auto platziert werden. Das Auto kann anschließend bis zur angegebenen Höchstparkdauer des jeweiligen Parkplatzes dort abgestellt werden.
Es sollte aber unbedingt sichergestellt werden, dass kein zweiter, funktionstüchtiger Automat in der Nähe ist, der hätte benutzt werden können. Sollte dies der Fall gewesen sein, kann das Ohne-Parkschein-Parken mindestens ein Verwarngeld mit sich bringen.
Ich habe vergessen, meinen gültigen Bewohnerparkausweis sichtbar ins Fahrzeug zu legen und habe zwei Tage hintereinander geparkt, ohne das Fahrzeug zu bewegen. Nun habe ich dafür zwei Verwarnungsgelder erhalten. Habe ich eine Chance, dass Tateinheit vorliegt und ich nur 1 Verwarnungsgeld bezahlen muss?
Vielen Dank.