Ist das Parken in zweiter Reihe laut StVO erlaubt oder verboten?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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Parken in zweiter Reihe: Welche Strafe wird fällig?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unerlaubt in zweiter Reihe parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 110 € | 1 |
Wenn die zweite Reihe zum Parken genutzt wird
So praktisch es auch sein mag, ein Auto zur Verfügung zu haben, um Besorgungen zu machen oder schlichtweg von A nach B zu gelangen – kompliziert wird es häufig, sobald es um die Suche nach einem geeigneten Parkplatz geht. Ist dann die Zeit auch noch knapp, entscheiden manche Autofahrer kurzerhand, zum Parken die zweite Reihe zu nutzen.
Aber darf man überhaupt in zweiter Reihe parken? Was die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu besagt, weshalb das Parken in zweiter Reihe mit eingeschaltetem Warnblinklicht keine gute Idee ist und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für das unerlaubte Parken in 2. Reihe vorsieht, erklären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken in zweiter Reihe
Normalerweise ist das Parken in der zweiten Reihe für alle Kfz verboten. § 12 Absatz 4 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht jedoch eine Ausnahme für Taxifahrer vor. Sie dürfen ihr Fahrzeug in zweiter Reihe abstellen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen; dies gilt allerdings nur, wenn die Verkehrslage es zulässt.
Auch wenn Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs eingeschaltet haben, dürfen Sie im Regelfall nicht in der 2. Reihe parken. Weitere Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.
Das Parken in zweiter Reihe kann Kosten zwischen 55 und 110 Euro verursachen. Zusätzlich kann unter Umständen ein Punkt in Flensburg auf Sie zukommen. Detaillierte Infos zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog hält diese Tabelle für Sie bereit.
Parken in zweiter Reihe: Was steht im Gesetz?
Welche Regeln beim Halten und Parken im Verkehr Beachtung finden müssen, ist in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Um das Parken in zweiter Reihe geht es in § 12 Absatz 4 StVO:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. […]“
Daraus ergibt sich: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit beim Parken in zweiter Reihe. Das Halten in zweiter Reihe hingegen kann Ihnen unter Umständen gestattet sein, sofern Sie tatsächlich nicht länger als drei Minuten dort stehen (ab dann handelt es sich nicht mehr um Halten, sondern um Parken) und sofern niemand dadurch behindert oder gefährdet wird. In diesem Fall kann es Ihnen durchaus erlaubt sein, kurz in zweiter Reihe zu halten.
Welche Fahrzeuge dürfen ausnahmsweise in 2. Reihe parken?
§ 12 Absatz 4 Satz 3 StVO sieht in puncto Parken in zweiter Reihe eine Ausnahme für Taxifahrer vor. Sofern die Verkehrslage es zulässt und sie dabei niemanden behindern oder gefährden, dürfen sie in zweiter Reihe stehen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
Zweite Reihe: Ist das Parken auch mit Warnblinklicht tabu?
Fahrzeuge, die beim Parken in zweiter Reihe das Warnblinklicht eingeschaltet haben, sind durchaus keine Seltenheit. Eine eingeschaltete Warnblinklage berechtigt Sie jedoch nicht nur keinesfalls dazu, Ihr Kfz in zweiter Reihe abzustellen, sondern stellt obendrein noch einen weiteren Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht dar.
Schließlich gestattet § 16 StVO den Einsatz des Warnblinklichts nur, um auf Gefahren hinzuweisen. Parken Sie in zweiter Reihe mit eingeschalteter Warnblinkanlage, setzen Sie diese demzufolge unerlaubt ein und müssen mit einem Verwarngeld von 5 Euro rechnen. Hinzu kommen außerdem die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für das unzulässige Parken in der zweiten Reihe.
Zweite Reihe zum Parken genutzt: Welche Strafe droht?
Häufig ist es beim Parken in 2. Reihe mit einem Bußgeld nicht getan. Der Verstoß an sich zieht 55 Euro nach sich, die Sanktionen können allerdings je nach den vorliegenden Umständen weitaus strenger ausfallen:
- Behinderten Sie beim Parken in zweiter Reihe jemanden, erwarten Sie 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Bei einer zusätzlichen Gefährdung steigt das Bußgeld auf 90 Euro an. Auch hier droht ein Punkt.
- Endete das Parken in zweiter Reihe in einem Unfall, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 110 Euro und ebenfalls einen Punkt einstellen.
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