Parken in Kurven: Wann ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 6. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgelder Parkverstöße
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
ordnungswidrig im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | 35 EUR | |
... mit Behinderung | 55 EUR | |
... länger als eine Stunde | 55 EUR | |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 55 EUR | |
... Rettungsfahrzeuge dadurch behindert | 100 EUR | 1 |
FAQ: Parken in Kurven
Handelt es sich um eine scharfe Kurve, ist laut § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowohl das Halten als auch das Parken nicht zulässig. Ist es hingegen keine scharfe Kurve, dürfen Sie dort parken, sofern Sie nicht gegen andere Verkehrsregeln verstoßen.
In der StVO gibt es keine genaue Definition, wann es sich um eine scharfe Kurve handelt und somit das Parken im Kurvenbereich untersagt ist. Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung und den Gerichten überlassen, dies zu bestimmen. In der Regel geht die aktuelle Rechtsprechung von einer 90-Grad-Krümmung aus. Mehr dazu hier.
Parken Sie ordnungswidrig in der Kurve beziehungsweise zu nah am Kurvenbereich, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Verwarn- und Bußgelder zwischen 35 und 100 Euro sind möglich. Die Tabelle bietet einen Überblick, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen können.
Inhaltsverzeichnis
Darf man in einer Kurve parken?
Parkraum ist in vielen Gebieten knapp und jeder Zentimeter wird ausgenutzt. Schwierig wird es, wenn dabei gegen Verkehrsregeln verstoßen und andere behindert werden. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist definiert, wo das Halten und Parken grundsätzlich untersagt ist. Unter anderem finden sich hier auch Regeln zum Parken in Kurven. Doch wann bedeutet das Parken in einer Kurve ein Bußgeld? Und wie weit von einer Kurve darf man dann parken?
Eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Halten und Parken bildet § 12 StVO. In diesem sind die allgemeinen Vorschriften definiert. Hier heißt es bezüglich dem Halten und Parken in Kurven wie folgt:
(1) Das Halten ist unzulässig […]
2. im Bereich von scharfen Kurven, […]
Da bereits das Halten in diesem Bereich verboten ist, dürfen Sie hier auch nicht parken. Das Haltverbot schließt automatisch ein Parkverbot ein. Das Verbot nach § 12 StVO ist auf scharfe Kurven beschränkt. Das bedeutet, dass das Parken in anderen Kurven durchaus zulässig sein kann, wenn dadurch keine anderen Verkehrsregeln verletzt werden.
“Scharfe Kurve”: Was bedeutet das?
Doch was ist eine scharfe Kurve im Sinne der StVO? Eine klare Definition dazu gibt es im Gesetz nicht. Die Entscheidung darüber, wann es sich um eine scharfe Kurve handelt, liegt dann regelmäßig bei den Gerichten. Auch wenn es sich jedes Mal um eine Einzelfallentscheidung handelt, dienen einige Urteile als Orientierung für zukünftige Entscheidungen.
So beispielsweise ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (VG München, 28.04.2020, Az.: M 7 K 8.5617). Gemäß diesem gilt eine Kurve dann als scharf, wenn der “Radius so klein ist, dass für Kraftfahrzeuge die Gefahr besteht, unabsichtlich auf die Gegenfahrbahn zu gelangen.”
In der Urteilsbegründung heißt es wie folgt weiter:
Denn ausweislich der vorgelegten und der in der Behördenakte befindlichen Lichtbilder sowie einer Luftbildkarte (BayernAtlas) verläuft die B. Straße an der Stelle, an der das klägerische Fahrzeug geparkt war im 90° Winkel und stellt damit auf Grund des Radius des Straßenverlaufs eine scharfe Kurve dar […]
In der Regel ist also das Parken in Kurven, ob Wohngebiet oder außerhalb, dann untersagt, wenn der Straßenverlauf eine Krümmung von 90 Grad aufweist.
Parken vor und nach Kurven
Nicht nur das Parken in Kurven ist untersagt, wenn es sich um eine scharfe Kurve handelt. Gemäß § 12 StVO ist der gesamte Bereich um diese herum erwähnt. Das heißt, dass sowohl vor als auch nach einer scharfen Kurve das Parken unzulässig ist. Üblich ist, dass von der Innenseite der Kurve mindestens 5 Meter Abstand gehalten werden sollte.
Halten oder parken Sie ordnungswidrig nach einer Kurve oder davor, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Neben Verwarn- und Bußgeldern kann im schlimmsten Fall auch ein Abschleppen drohen.
Womit muss ich rechnen, wenn ich verkehrswidrig in einer Kurve parke?
Ist das Parken in Kurven allgemein untersagt, müssen Sie bei einem Verstoß mindestens mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen. Behindern Sie andere dadurch, steigt das Verwarngeld auf 55 Euro. Gleiches gilt, wenn Sie länger als eine Stunde dort stehen. Teuer wird es, wenn Sie durch das ordnungswidrige Parken in Kurven Rettungsfahrzeuge behindern. Hier wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Behindern Sie den Verkehr auf besondere Weise, kann das neben den Sanktionen auch weitere Konsequenzen haben. Wie beim verkehrswidrigen Parken vor und nach Kurven, müssen Sie dann damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Als Verursacher haben Sie dann auch alle anfallenden Kosten zu tragen.
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