Parken im Kreuzungsbereich: Hier gilt besondere Vorsicht
Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle zum Parken im Kreuzungsbereich
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Weniger als 5 m vor/hinter einer Kreuzung/Einmündung geparkt | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... länger als drei Stunden | 20 € | |
... länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Weniger als 8 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung geparkt, obwohl rechts neben der Fahrbahn ein Radweg verläuft | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... länger als drei Stunden | 20 € | |
... länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € |
FAQ: Parken im Kreuzungsbereich – Das sollten Sie wissen
Ein Kreuzungsbereich umfasst den Bereich, in dem sich zwei oder mehrere Fahrbahnen schneiden oder einmünden, einschließlich T-Kreuzungen. Hier treffen Verkehrsteilnehmer aus verschiedenen Richtungen aufeinander, was besondere Vorsicht erfordert. Hier erfahren Sie mehr über die Gefahren beim Parken im Kreuzungsbereich.
Das Halten und Parken mit mindestens 5 Metern Abstand vom Schnittpunkt der Kreuzungsstraßen ist erlaubt. Das Parken unter 5 Metern Abstand vor und nach einer Kreuzung ist verboten (§ 12 Abs. 3 StVO). Der Abstand wird vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten gemessen, mehr dazu hier.
Inhaltsverzeichnis
Parkverbot im Kreuzungsbereich: Diese Regeln gelten
Das Parkverbot an einer Kreuzung dient der Sicherheit im Straßenverkehr und ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig geregelt. Es soll sicherstellen, dass die Sicht auf den fließenden Verkehr nicht behindert wird und Fußgänger sowie Radfahrer Kreuzungen gefahrlos überqueren können. Verstöße gegen das Parkverbot führen zu gefährlichen Situationen und werden mit Bußgeldern geahndet. So heißt es in der StVO zum Parken an der Kreuzung (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO):
- Beim Parken an Kreuzungen muss ein Abstand von mindestens 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor und hinter Kreuzungen eingehalten werden.
- Befindet sich in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg, ist ein Abstand von mindestens 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einzuhalten.
Der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ist der Punkt, an dem die Ränder der Fahrbahnen zweier Straßen bei einer Kreuzung zusammentreffen würden, wenn man sie weiter verlängern würde. Der benötigte Abstand für das erlaubte Parken an Kreuzungen wird von diesem Punkt aus gemessen.
Auch das Parken im Kreuzungsbereich einer T-Kreuzung sowie das Parken im Kreuzungsbereich einer 30er Zone ist untersagt. Hier muss ebenfalls beim Parken der vorgegebene Abstand zur Kreuzung eingehalten werden, um die freie Sicht auf die Fahrbahn und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu gewährleisten.
Beim Parken im Kreuzungsbereich kann ein Bußgeld drohen, wenn beim Parken an der Kreuzung der vorgegebene Abstand nicht eingehalten wird. In besonders schweren Fällen, wie bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Verursachung von Unfällen, kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden.
Insbesondere wenn das parkende Auto Durchfahrtswege blockiert oder die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, kann es ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Das Abschleppen erfolgt oft sofort, um die Verkehrs- und Rettungswege freizumachen. Wer falsch parkt, sollte daher immer damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt werden kann.
Im Kreuzungsbereich parken – mögliche Gefahren
Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen birgt erhebliche Gefahren. Es kommt sehr oft vor, dass durch das Parken im Kreuzungsbereich ein Unfall passiert. Die meisten Unfälle hängen hauptsächlich mit Sichtbehinderungen durch geparkte Fahrzeuge zusammen. Wer beim Parken den vorgeschriebenen Abstand zur Kreuzung nicht einhält, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.
Das Parken im Kreuzungsbereich kann eine Strafe zur Folge haben, wenn das parkende Auto den Weg versperrt oder Durchfahrtswege blockiert und die freie Fahrt behindert.
An Kreuzungen parken – 3 Tipps für Autofahrer
- Beachten Sie die Beschilderung: Achten Sie stets auf Verkehrszeichen, insbesondere auf Parkverbotsschilder und Markierungen in der Nähe von Kreuzungen. Temporäre Schilder, etwa bei Baustellen, können zusätzliche Einschränkungen aufweisen, die beim Parken vor einer Kreuzung unbedingt beachtet werden müssen.
- Halten Sie den Mindestabstand ein: Stellen Sie sicher, dass Sie den Abstand zur Kreuzung beim Parken von mindestens 5 Metern einhalten, wie es die StVO für das Parken im Kreuzungsbereich vorschreibt.
- Überprüfen Sie Ihr Parkverhalten: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug korrekt geparkt ist, überprüfen Sie es. Achten Sie darauf, dass Sie beim Parken im Kreuzungsbereich keine Sichtbehinderungen verursachen und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Laut StVO muss die freie Sicht und Durchfahrt jederzeit gewährleistet sein.
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