Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt: Ist das erlaubt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt

Ist das Parken vor Grundstückseinfahrten erlaubt?

Nein. Sie dürfen durch das Parken die Einfahrt auf Grundstück nicht blockieren. Stellen Sie Ihr Fahrzeug in einem solchen Bereich ab, müssen Sie damit rechnen, dass der Eigentümer des Grundstücks veranlasst, dass Ihr Wagen abgeschleppt wird. Die Kosten dafür müssen Sie dann übernehmen.

Wie weit darf man gegenüber einer Einfahrt Parken?

Gemäß StVO ist das Parken gegenüber einer Einfahrt verboten, wenn es sich um eine schmale Fahrbahn handelt und somit ein problemloses Einfahren auf das Grundstück für andere Verkehrsteilnehmer nicht möglich ist. Daher sollten Sie beim Parken vor Einfahrten einen Abstand von mindestens drei Metern wahren.

Wie viel Platz muss gegenüber einer Ausfahrt sein?

Für eine Ausfahrt gelten dieselben Regeln wie für das Parken gegenüber einer Einfahrt. Das ist nur erlaubt, sofern ein ausreichender Abstand von mindestens drei Metern gegeben ist.

Darf man gegenüber von Einfahrten parken?

Das Parken gegenüber einer Einfahrt ist laut StVO erlaubt, wenn genügend Abstand gegeben ist.
Das Parken gegenüber einer Einfahrt ist laut StVO erlaubt, wenn genügend Abstand gegeben ist.

Sämtliche Vorschriften zum Parken und Halten werden in der Straßenverkehrsordnung in § 12 geregelt. Im Gesetzestext ist unter anderem definiert, wo Sie das Fahrzeug abstellen dürfen und wo nicht.

Doch sind dort auch Regelungen zum Parken gegenüber von einer Einfahrt festgehalten? Ja. In § 12 Absatz 3 StVO heißt es nämlich:

  • Das Parken ist unzulässig
  • […]
  • 3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  • […].

Daraus wird erst einmal deutlich, dass Sie vor einer Einfahrt in keinem Fall parken dürfen. Für das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt muss genügend Platz sein. Welcher Abstand damit konkret gemeint ist, bleibt im Gesetzestext allerdings offen.

Allerdings haben sich schon mehrere Gerichte mit dem Parken gegenüber von Einfahrten befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens 3 Meter Abstand gegeben sein müssen, damit andere Verkehrsteilnehmer ohne Behinderung Ein- und Ausfahren können.

Wichtig: Das Parken direkt vor einer Einfahrt ist immer verboten, da Sie dadurch das Einfahren in ebenjene behindern bzw. unmöglich machen. Stellen Sie Ihr Kfz vor der Einfahrt ab, kann dieses abgeschleppt werden. Für die Abschleppkosten müssen Sie dann selbst aufkommen. Diese liegen in aller Regel im dreistelligen Bereich.

Ordnungswidrig gegenüber einer Einfahrt parken: Was droht?

Auch der gebotene Mindestabstand hält manchmal Verkehrsteilnehmer vom Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt nicht ab, auch wenn dies gemäß StVO eigentlich verboten wäre. Für diesen Fall und wenn Sie direkt vor einer Einfahrt parken, sind Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog vorgesehen. Unsere Tabelle fasst diese für Sie zusammen:

VerstoßBuß­geld
Parken im Bereich einer Grund­stücks­ein­fahrt bzw. -aus­fahrt10 Euro
… mit Be­hin­de­rung15 Euro
… länger als 3 Stun­den20 Euro
… länger als 3 Stun­den mit Be­hin­de­rung30 Euro
Parken gegen­über einer Grund­stücks­ein­fahrt bzw. -aus­fahrt auf einer schma­len Fahr­bahn10 Euro
… mit Be­hin­de­rung15 Euro
… länger als 3 Stun­den20 Euro
… länger als 3 Stun­den mit Be­hin­de­rung30 Euro

Interessant: Stellen Sie als Eigentümer des Grundstücks ein Schild mit der Aufschrift „Ausfahrt freihalten auch gegenüber“ auf, so ist dieses nicht bindend. Ist Gegenüber genügend Platz, so dürfen andere Verkehrsteilnehmer dort Ihr Fahrzeug abstellen und Sie können diese nicht dafür belangen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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