Parken an einer Bushaltestelle: Welche Vorschriften gibt es?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Parkverbot an einer Bushaltestelle missachtet

VerstoßBußgeld
Im Abstand von weniger als 15 Metern von einem Halte­stellen­schild parken (Zeichen 224)55 €
… mit Behinderung70 €
… mit Gefährdung80 €
… mit Unfallfolge100 €
… länger als drei Stunden70 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung80 €
… länger als drei Stunden mit Gefährdung80 €
… länger als drei Stunden mit Unfallfolge100 €

Wenn die Bushaltestelle zum Parkplatz umfunktioniert wird

Ist das Parken an einer Bushaltestelle zulässig oder nicht?
Ist das Parken an einer Bushaltestelle zulässig oder nicht?

Bushaltestellen lassen sich nicht nur an den ent­spre­chen­den Markierungen auf der Straße erkennen, sondern ebenfalls am Verkehrszeichen 224. Dabei handelt es sich um ein grünes H in einem grünen Kreis auf einem gelben Hintergrund. Jedem Kraftfahrer sollte in diesen Fällen klar sein: Dieser Bereich ist Bussen vorbehalten.

Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen Fahrer beschließen, ihren fahrbaren Untersatz dort abzustellen. Ob das Parken in der Bushaltestelle zulässig ist oder ob Sie als Autofahrer in diesem Bereich lediglich halten dürfen, erfahren Sie hier. Zudem informieren wir Sie darüber, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für das unerlaubte Parken an einer Haltestelle vorsieht.

FAQ: Parken an der Bushaltestelle

Wie weit vor und hinter einer Bushaltestelle darf man parken?

Grundsätzlich gilt direkt an einer Bushaltestelle ein Parkverbot. Wenn Sie allerdings 15 Meter Abs‌tand beim Parken zur Bushaltestelle einhalten, begehen Sie keine Ordnung‌swidrigkeit und müssen dementsprechend auch kein Buß‌geld befürchten.

Ist das Parken an einer Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten gestattet?

Eine solche Vorschrift gibt es nicht. Sie müssen zu jeder Zeit beim Parken an einer Bushaltestelle den Abs‌tand von 15 Metern einhalten, um keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu riskieren.

Ist das Halten an Bushaltestellen erlaubt?

Das Halten an einer Bushaltestelle ist zulässig, wenn Sie sich nicht allzu weit von Ihrem Fahr‌zeug entfernen und nur maximal drei Minuten lang dort stehen. Sobald sich ein Bus der Haltestelle nähert, müssen Sie ihm jedoch Platz machen, damit der Fahrer anhalten und Fahrgäste ein- bzw. aussteigen lassen kann. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch keine drei Minuten dort gehalten haben.

Droht für das Parken an einer Bushaltestelle ein Buß‌geld?

Wenn Sie direkt an einem Haltestellenschild parken und den Abst‌and von 15 Metern nicht einhalten, müssen Sie sich auf ein Buß‌geld von mindestens 55 Euro einstellen. Je nachdem, ob Sie es dabei zu einer Behinderung, einer Gefä‌hrdung oder einem Unfall gekommen ist, kann der Betrag auf bis zu 100 Euro ansteigen. Detaillierte Infos zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Dürfen Sie laut StVO an einer Bushaltestelle parken?

Beim Parken an der Bushaltestelle muss ein Abstand von 15 Metern eingehalten werden.
Beim Parken an der Bushaltestelle muss ein Abstand von 15 Metern eingehalten werden.

Bei der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um das wohl bekannteste Regelwerk im deutschen Verkehrsrecht. Darin sind jegliche Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr festgehalten.

Die Bushaltestelle selbst findet darin zwar keine Erwähnung, dafür aber das Verkehrszeichen 224, welches eine Haltestelle kennzeichnet. In Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 14 StVO heißt es dazu:

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.“

Demzufolge herrscht generell ein Parkverbot direkt an Bushaltestellen und Sie handeln sich Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ein, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort abstellen. Wenn Sie allerdings an einer Bushaltestelle parken und einen Abstand von 15 Metern dabei einhalten, leisten Sie sich keine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall zieht das Parken an einer Bushaltestelle auch kein Bußgeld nach sich.

Was gilt beim Halten an Bushaltestellen?

Auch wenn Sie keinen Bus steuern, dürfen Sie allgemein an einer Bushaltestelle halten. Dabei dürfen Sie sich jedoch nicht allzu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen, damit Sie in der Lage sind, es stets wegfahren zu können. Zudem ist das Ganze nur maximal drei Minuten lang gestattet.

Stehen Sie länger dort, handelt es sich nicht mehr um Halten, sondern um Parken und die oben beschriebenen Vorschriften finden Anwendung. Darüber hinaus gilt: Nähert sich ein Bus der Haltestelle, müssen Sie diesem Platz machen, um es ihm zu ermöglichen, anzuhalten und Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen.

Wie wird das unzulässige Parken vor einer Bushaltestelle sanktioniert?

Wenn Sie als Autofahrer direkt an einer Bushaltestelle parken, besteht die Strafe aus einem Bußgeld von mindestens 55 Euro. Es gibt allerdings gewisse Umstände, die den Betrag ansteigen lassen können:

  • Halten Sie beim Parken den Abstand zur Bushaltestelle nicht ein und behindern dabei andere Verkehrsteilnehmer, müssen Sie 70 Euro zahlen.
  • Kam es zu einer Gefährdung beim Parken in einer Bushaltestelle, liegt das Bußgeld bei 80 Euro.
  • Haben Sie durch das zu nahe Parken hinter einem Haltestellenschild einen Unfall verschuldet, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vor.
  • Stehen Sie länger als drei Stunden unerlaubt an einer Bushaltestelle, werden 70 Euro fällig.
  • Das Parken auf einer Bushaltestelle für länger als drei Stunden mit einer zusätzlichen Behinderung kostet Sie 80 Euro.
  • Wer sein Kfz länger als drei Stunden mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer an einer Haltestelle abstellt, muss ebenfalls mit 80 Euro rechnen.
  • Halten Sie den vorgeschriebenen Abstand zu einer Bushaltestelle beim Parken nicht ein, stehen dort länger als drei Stunden und führen dadurch obendrein einen Unfall herbei, kommt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro auf Sie zu.

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

2 Kommentare

  1. Andrè

    19. September 2024 um 20:46

    Würde mich auch sehr interessieren. Ist mir heute auch passiert. Wissen Sie schon eine Antwort? Gruß André

  2. Heiner

    5. Mai 2024 um 16:16

    Habe leider an einer nicht gekennzeichneten Bushaltestelle ( keine Markierungsstreifen) 13 m vom
    Halteschild kurzzeitig geparkt. Kostenpunkt 55.00 €.
    Frage: Wer ist in der Lage 15 m abzuschätzen oder führt ein Meassband dieser Länge mit sich?
    Frage: Ist da nicht der Bediener bzw. die Stadt verpflichtet eine Abgrenzung anzubringen??

    Vielen Dank für die Antwort.

    MfG Hl

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