Parken auf Grünfläche bzw. Grünstreifen: Erlaubt oder verboten?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Parken auf dem Grünstreifen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Grünstreifen trotz Verbot genutzt | 55 € |
… mit Behinderung | 70 € |
… mit Gefährdung | 80 € |
… mit Sachbeschädigung | 100 € |
Inwiefern unterscheiden sich Grünstreifen und Grünfläche?
Auch wenn die Begriffe „Grünfläche“ und „Grünstreifen“ häufig synonym verwendet werden, ist damit doch jeweils etwas anderes gemeint: Ein Grünstreifen beschreibt einen schmalen begrünten Bereich im öffentlichen Verkehrsraum, der z. B. zwei Fahrbahnen voneinander abgrenzt.
Von einer Grünfläche ist wiederum die Rede, wenn es um einen größeren öffentlichen Ort geht, der zu Erholungszwecken genutzt wird (wie z. B. Wiesen oder Parkanlagen). Hier erfahren Sie, ob das Parken auf einer Grünfläche/einem Grünstreifen nach § 12 StVO zulässig ist und mit welchen Konsequenzen Sie ggf. rechnen müssen, wenn Sie Ihr Kfz unerlaubt dort abstellen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken auf Grünfläche bzw. Grünstreifen
Eine exakte Definition von einem Grünstreifen lässt die StVO leider vermissen; das gilt ebenfalls für eine Grünfläche. Allgemein handelt es sich bei Ersterem jedoch um einen schmalen begrünten Bereich im öffentlichen Verkehrsraum, der beispielsweise zwei Fahrbahnen oder Fahrbahn und Gehweg voneinander abgrenzt. Eine Grünfläche beschreibt wiederum einen größeren öffentlichen Ort, der zu Erholungszwecken genutzt wird, wie zum Beispiel eine Wiese oder eine Parkanlage.
Grundsätzlich dürfen Sie als Kraftfahrer nicht auf einem Grünstreifen parken, geschweige denn diesen überhaupt befahren. Das unerlaubte Parken im Grünstreifen zieht laut Bußgeldkatalog mindestens 55 Euro nach sich. Haben Sie allerdings dabei jemanden behindert, gefährdet oder sogar einen Unfall herbeigeführt, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 70, 80 oder 100 Euro einstellen.
Das Parken auf öffentlichen Grünflächen, wie z. B. einer Wiese, ist in der Regel nicht gestattet. Allerdings verbietet das Parken auf einer Grünfläche nicht die StVO, sondern vielmehr die entsprechende Verordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in Bezug auf das Verhalten in Grünanlagen. Daher kann es bei den Konsequenzen für verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche durchaus regionale Unterschiede geben. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.
Parken auf Grünstreifen: Laut StVO generell nicht gestattet
Die Vorschriften zum Parken definiert die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 12. In Absatz 4 des genannten Paragraphen heißt es:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. […]“
Je nachdem, wo sich der Grünstreifen befindet, kann er zwar als Seiten- bzw. Parkstreifen angesehen werden, allerdings ist er in der Regel nicht ausreichend befestigt, weshalb beispielsweise das Parken auf einem Grünstreifen vor einem Grundstück nicht erlaubt ist.
Und auch wenn der Bereich zum Rad- oder Gehweg gehört, dürfen Sie Ihr Fahrzeug dort nicht abstellen. In diesem Fall kann das Parken auf dem Grünstreifen den Tatbestand der falschen Straßenbenutzung nach § 2 StVO erfüllen. Mindestens 55 Euro müssen Sie dann zahlen. Teilweise wird das Parken auf Grünfläche und Grünstreifen im Dorf zwar toleriert, sofern dabei niemand behindert oder gefährdet wird, jedoch sollten Sie sich auch in ländlichen Gegenden nicht darauf verlassen, dass das Parken auf Grünstreifen kein Bußgeld nach sich zieht.
Parken auf einer Grünfläche: Wird ein Bußgeld fällig?
Darüber hinaus ist es in der Regel ebenfalls nicht erlaubt, auf einer Grünfläche zu parken. Wiesen und Parkanlagen befinden sich generell im Eigentum der Gemeinde bzw. des Landes, weshalb das Parken auf einer Grünfläche keinen Tatbestand aus der StVO erfüllt. Vielmehr greift hier die entsprechende Verordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in Bezug auf das Verhalten in Grünanlagen.
Dementsprechend kann zwar ein Bußgeld für das Parken auf einer Grünfläche drohen, die Höhe des Betrags kann jedoch regional unterschiedlich hoch ausfallen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Beispiele von Städten aufgelistet, die aufzeigen sollen, wie viel das unerlaubte Parken auf einer Grünfläche kosten kann:
- Berlin: bis zu 5.000 Euro
- Köln: bis zu 1.000 Euro
- Mainz: bis zu 5.000 Euro
- München: bis zu 25.000 Euro
- Stuttgart: bis zu 1.000 Euro
Je nachdem, welche Umstände bei der Ordnungswidrigkeit „Parken auf einer Grünfläche“ vorlagen, kann das Bußgeld höher oder niedriger ausfallen. Die obige Auflistung enthält ausschließlich die möglichen Maximalbeträge. Außerdem sollten Sie als Autofahrer bedenken, dass Ihr Kfz obendrein abgeschleppt werden kann, wenn Sie beim Falschparken auf einer Grünfläche erwischt werden.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen