Parken auf dem Gehweg: Nur bestimmten Fahrzeugen ist das gestattet

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer darf auf dem Gehweg parken?

Parken außerhalb der Fahrbahn ist verboten.
Parken außerhalb der Fahrbahn ist verboten.

In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten.

Allerdings darf man auf dem Gehweg parken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wann ist das Parken verbotswidrig auf dem Gehweg, welche Verkehrszeichen räumen eine Ausnahme ein und wie hoch fällt das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Gehwegparkverbot aus? Hier erfahren Sie es.

FAQ: Auf dem Gehweg parken

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Die StVO schreibt in erster Linie das Parken auf der Fahrbahn vor. Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild dies erlaubt.

Was kostet es, ordnungswidrig auf dem Gehweg zu parken?

Dafür können laut Bußgeldkatalog bis zu 100 Euro und ein Punkt drohen. Genauer können Sie die Sanktionen in dieser Tabelle nachlesen.

Wer darf auf dem Gehweg parken?

Es gibt eine Reihe von Fahrzeuge, die auf dem Gehweg parken dürfen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Parken auf dem Gehweg nach der Straßenverkehrsordnung

Grundsätzlich ist nach StVO das Parken auf dem Gehweg untersagt. Allerdings unterscheidet die Straßenverkehrsordnung zwischen Halten und Parken. Ein Fahrzeug hält, wenn es freiwillig für weniger als drei Minuten seine Fahrt unterbricht.

Für das Parken auf dem Gehweg macht das wenig Unterschied, denn aus § 12 Abs. 4 lässt sich folgern, dass sowohl das Halten als auch das Parken auf dem Bürgersteig verboten sind. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird in der Regel mit einem Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. (§ 12 Abs. 4)

Bußgeld für Parken auf dem Gehweg

Parken auf dem Gehweg kann Geld kosten. Dabei kommt es bei der Höhe des Bußgeldes für das Parken auf Gehwegen auch darauf an, ob es sich um ein „Parken auf dem Gehweg mit Behinderung“ handelt. Ohne Behinderung kostet das Parken auf dem Bürgersteig ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Die Dauer spielt dabei auch eine Rolle. Wer länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig parkt, muss mit 70 Euro und einem Punkt rechnen. Die Bußgelder sind im Bußgeldkatalog für Parken auf dem Gehweg festgelegt. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt.

Park­verstoßBußgeldPunkte
Sie park­ten verbots­widrig auf dem Geh­weg55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sach­beschä­digung100 €1
... länger als eine Stun­de70 €1
... länger als eine Stun­de mit Behin­derung80 €1

Im Übrigen gilt das Verbot für das Parken auf dem Gehweg nicht nur für den Fußweg, sondern auch für den Radweg. Auf allen Flächen, die nach § 2 Abs. 1 StVO nicht zur Fahrbahn gehören, ist das Parken auf dem Gehweg verboten.

Halten auf dem Gehweg: Wann liegt eine Behinderung vor?

Stellt ein Fahrzeug eine Behinderung dar, wird es abgeschleppt.
Stellt ein Fahrzeug eine Behinderung dar, wird es abgeschleppt.

Das höhere Bußgeld bei Behinderung geht auf einen in der StVO festgelegten Grundsatz zurück. In § 1 Abs. 2 StVO heißt es: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Aber wann wird von Behinderung gesprochen? Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn der Fußverkehr durch das Fahrzeug den Gehweg nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Trotzdem geben sich manche Gemeinden hier tolerant, sofern zu allen Seiten des Fahrzeugs ausreichend Platz für den Fußverkehr ist. Der Platz ist dann ausreichend, wenn Fußgänger noch großzügig aneinander vorbeigehen können. Großzügig deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass Fußgänger noch Gegenstände, wie eine Tasche oder einen Regenschirm, bei sich haben können.

Auch Rollstühle und Kinderwägen sollten Platz haben. Der Richtwert für eine ausreichende Restgehwegbreite liegt bei 1,2 Metern.

Diese Fahrzeuge dürfen auf dem Bürgersteig parken

Das Fahrzeug muss nicht immer vollständig auf dem Bürgersteig parken. Der Bordstein ist eine wichtige Schnittstelle. Wenn Fahrzeuge beim Parken halb auf den Gehweg ragen, oder über den Bordstein hinaus parken, wird von Überparken gesprochen. Das geschieht besonders dann, wenn das Fahrzeug größer ist als die gekennzeichnete Parkfläche.

Dies gilt auch für das Überhängen von Fahrzeugnasen auf den Fußgängerweg. Ragt die Schnauze Ihres Fahrzeugs auf den Gehweg, auch wenn die Reifen den Bordstein nicht überfahren haben, ist das in der Regel unzulässig.

Entsteht beim Überfahren des Bordsteins ein Schaden am Auto, etwa durch einen hohen Bordstein oder einen Baum, so kann die Gemeinde nicht dafür belangt werden.

Handwerker, Versorgungsdienste und Zusteller mit Sondergenehmigung

Manche Kommunen gestatten Handwerkern, Versorgungsdiensten und Zustellern das Parken auf dem Bürgersteig. Ihnen ist das Parken auf dem Bürgersteig normalerweise erlaubt, weil sie dann der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO unterliegen. Die Kriterien für die Erteilung einer solchen Sondergenehmigung sind nicht einheitlich festgehalten und werden von den Kommunen selbst bestimmt.

In der Regel liegt in den Fahrzeugen die Genehmigung aber gut sichtbar aus, beispielsweise auf dem Armaturenbrett. Die Fahrzeugführer müssen in der Lage sein, die Genehmigung vorzuzeigen, wenn sie von Ordnungshütern dazu aufgefordert werden.

Motorrad parken auf dem Gehweg

Motorräder: Auf dem Gehweg verboten.
Motorräder: Auf dem Gehweg verboten.

Oft nehmen Motorradfahrer fälschlicherweise an, dass ihr motorisiertes Zweirad von dem Verbot für das Parken auf dem Gehweg ausgenommen ist. Motorräder sind aber keine Ausnahme. Ein Motorrad darf genauso wenig auf dem Gehweg parken wie andere Fahrzeuge. Allerdings sehen Polizei und Ordnungsamt häufiger davon ab, für das Parken auf dem Gehweg von Motorrädern ein Bußgeld zu verhängen. Das kann daran liegen, dass Motorräder nicht so viel Platz einnehmen wie Pkws und damit nicht unbedingt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen.

Nach § 25 StVO gilt „Halterhaftung“, das heißt, auch wenn der Halter, also der Besitzer des Fahrzeugs, es selbst nicht auf dem Gehweg geparkt hat, trägt er die Konsequenzen dafür. Damit muss auch der Halter, nicht der Fahrer des Fahrzeugs, für eventuelle Abschleppkosten aufkommen.

Parken auf dem Gehweg: Dieses Schild erlaubt es

Parken auf dem Gehweg wird durch ein Verkehrszeichen erlaubt.
Parken auf dem Gehweg wird durch ein Verkehrszeichen erlaubt.

Parken auf dem Fußweg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Parken auf dem Bürgersteig ist beispielsweise erlaubt, wenn ein Verkehrszeichen oder eine Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt. Diese Ausnahme wird in der Regel vom Verkehrszeichen Nummer 315 angezeigt.

Dabei handelt es sich um ein blaues Schild, auf dem in Weiß, ein halb auf dem Gehweg parkendes Fahrzeug abgebildet ist. Zusatzzeichen, wie beispielsweise Pfeile, können den Bereich, in dem das Parken dann erlaubt ist, näher definieren. Das Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg aber nur bestimmten Fahrzeugen. Ist das Zeichen 315 sichtbar, darf nur auf dem Gehweg parken, wer das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreitet. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,8 t auf dem Gehweg parken
  • Das Schild gibt bildlich vor, wie die Fahrzeuge geparkt werden dürfen
  • Auch an Orten, wo das Zeichen 315 das Parken erlaubt, darf nicht über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen geparkt werden
  • Anfang und Ende des erlaubten Parkens auf dem Gehweg können durch weiße Pfeile angegeben werden

Zwar wird in der Regel nur dann der Führerschein entzogen, wenn eine bestimmte Anzahl von Punkten in Flensburg erreicht wird, allerdings kann dies auch bei besonders häufigem Falschparken passieren.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

25 Kommentare

  1. Sanne

    11. Oktober 2024 um 12:07

    Hallo,
    ich habe mit meinem PKW kurz auf einem ziemlich breiten Gehweg (mit 2 Rädern) gehalten. Ein Halteverbotsschild gibt es dort nicht. Ich stand auch nicht auf der großen 2-spurigen Hauptstraße in zweiter Reihe, sondern am Anfang einer Bushaltestellenzufahrt (mind. 15 m vom Haltestellenschild entfernt). Der Gehweg ist dort sehr breit. Rechts in Fahrtrichtung gibt es ca. 3 m Platz für Fußgänger, links davon verläuft ein ca. 1,50 m breiter Radweg. Wiederum links vom Radweg, gibt es noch ein gutes Stück Bürgersteig (ca. 1 m breit). Auf diesem linken Stück stand ich mit zwei Rädern auf dem Bordstein, um Platz für evtl. heranfahrende Busse zu gewähren, aber auch nicht zu weit rechts um womöglich Radfahrer oder Fußgänger zu gefährden.
    Ich holte kurz im Imbiss mein vorbestelltes Essen ab. Dann sah ich ein Fahrzeug und eine Dame vom Ordnungsamt, die ein Foto von meinem Fahrzeug machte. Ich bin sofort zu ihr gegangen und habe ihr gesagt, dass ich das Fahrzeug direkt wegfahre, was ich dann auch umgehend gemacht habe. Sie sagte noch, ist ok. Heute habe ich eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsheld von 50 EUR im Briefkasten. Folgende Widrigkeit wird vorgeworfen: „Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 241). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1 3 Nr. 5 StVG; Bkat. Ist die Verwarnung rechtens? Danke für eine Einschätzung.

  2. Viktor

    5. Juni 2023 um 13:46

    Ich habe eine Frage wir haben auf der haubt Straße eine Geschwindigkeit 30. Letzte Zeit steht ein VW Bus bei uns in unserem Einfahrt auf dem Fußweg und blitzt die haubt Straße. Ich habe die angesprochen ,und die Polizei in diesem Bus, antworteten mir frech das sie dürfen da parken und blitzen nach egen welche n Paragraf. Haben die recht oder nicht. Danke

  3. Markus

    26. Mai 2023 um 12:12

    Mein Wagen hat eine zulässiges Gesamtgewicht von 2850 kg. Habe heute ein Ticket bekommen, da ich die 2,8 t beim halbseitigen Parken auf den Gehsteig überschritten habe. Das Delta von 50 kg entspricht somit 1,78 %, Frage: gibt es beim Gewicht eine Toleranz?

  4. Angi Ja

    18. Oktober 2022 um 15:03

    Ich habe in einen anderen Beitrag gelesen, dass alle Kraftfahrzeuge nicht auf den Gehweg parken dürfen. Unter Kraftfahrzeuge gelten auch die Elektroroller (kein Moped) und auch Fahrräder, die mit einen Motor angetrieben werden. Also dürften die ganzen Elektro-Fahrräder nicht auf Gehwegen abgestellt werden, wenn dazu kein entsprechendes Schild da ist? Sehe ich das richtig?

    1. Chris

      1. Dezember 2022 um 15:40

      E-Scooter und Fahrräder dürfen auf dem Gehweg oder Plätzen abgestellt werden, sofern von ihnen keine Behinderung des Fußverkehrs ausgeht; ein Parkverbot für diese Verkehrsmittel sieht die StVO nicht vor. Vielmehr könnenFahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen nicht beach-tet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG, 3 C 29.03)
      Zusätzlich entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg, dass das Abstellen von betriebsbereiten Fahrrädern, auch von Mieträdern, zum Gemeingebrauch der Straße zählt, da sie den Zwecken des Verkehrs die-nen (OVG Hamburg, 2 Bs 82/09).
      Da E-Scooter explizit dort stehen dürfen, wird das BVG vermutlich genauso mit E-Bikes verfahren.

  5. JuJu

    18. Oktober 2022 um 13:58

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Jede Wohnung hat im Hinterhof mindestens einen Parkplatz angemietet. Eine/r der Mieter/in stellt sein Auto trotzdem so gut wie immer direkt an die Straße. (Die Reifen übertreten den abgesenkten Bordstein meist nur um ein paar cm) Es ist zwar genügend platz, um auf dem Gehweg sogar noch mit einem Kinderwagen durch zukommen und ich habe auch kein Problem damit, wenn Besucher der Anwohner da parken, weil es keine anderen Möglickeiten in unmittelbarer Nähe gibt -oder Kurzparker, die etwas be oder entladen müssen.! ABER dieser Mieter parkt da eben sehr sehr häufig. Manchmal Tage lang ohne einmal das Auto bewegt zu haben. Sie spart sich dadurch vllt 5 Meter Fussweg bis zur Wohnungstür… (kurze Zwischeninfo: Sobald die betreffende Person aber ihren Einkauf ausladen möchte, wird das Auto direkt vor der Haustür geparkt, sodass es die komplette Hofeinfahrt versperrt.) Das es sich hierbei um grenzenlose Faulheit handelt, ist ziemlich eindeutig. Wenn hier in der Straße mal sehr viele Autos/Besucher parken, haben auch schon Landwirte Probleme mit ihren Fahrzeugen durch zu kommen… In solchen Situationen, finde ich es persönlich dermaßen unverschämt, als Mieter da auch noch zu hinzustehen bzw. anderen die Parkmöglichkeiten zu nehmen, obwohl (ich wiederhole) ! zwei ! Stellplätze im Hof zur Verfügung stehen bzw. angemietet wurden… Hier in der Straße sind keine Verkehrschilder angebracht, die das verbieten. Aber auch keine, die es erlauben. Was also gilt? Macht es Sinn, dass dem Ordnungsamt oder besser erst mal dem Vermieter mitzuteilen, oder blamiere ich mich im Endeffekt nur, weil es erlaubt ist? Natürlich könnte ich die Person erst einmal persönlich darauf ansprechen, erfahrungsgemäß ist diese aber leider so garnicht kritikfähig…

    1. Chris

      1. Dezember 2022 um 15:38

      Vor abgesenkten Bordsteinen ist das Parken verboten, genauso auf Gehwegen, außer es ist explizit durch das VZ 315 erlaubt.
      Das Halten zum Be- und Entladen ist nur auf der Fahrbahn nicht aber auf dem Gehweg gestattet, außer wenn das eben genannte Verkehrszeichen 315 angeordnet wurde.
      Ist das Gehwegparken gestattet, endet die Fläche, die zum Parken genutzt werden darf am Bordstein bzw. exakt an den markierten Flächen. Ragen Teile des Fahrzeugs über den Bordstein oder die Markierung, steht das Fahrzeug im Park- bzw. Haltverbot.

  6. Hanna

    16. August 2022 um 14:22

    Auf einer langen Strasse im Wohngebiet gibt es gekennzeichnete Abschnitte auf dem Bürgersteig, auf denen man mit dem Auto parken darf. (also rechtes Vorder- und Hinterrad darf auf dem Bürgersteig stehen). Es gibt einen solchen Abschnitt für ca. 6 Fahrzeuge, dahinter folgt ein Abschnitt ohne Kennzeichnung, dann wieder ein Abschnitt mit Kennzeichnung., so geht das einige Male bis Strassenende. Ich habe auf einem Abschnitt ohne Kennzeichnung geparkt, und eine Knolle bekommen für verbotswidriges Parken auf dem Gehweg. Bei allem Paragraphen-Recht, sorry aber das ist für mich reine Schikane. Es gibt keinen ersichtlichen Grund warum das nicht durchgehend auf der ganzen Strasse erlaubt ist.
    Meine Frage ist auch: Es darf mit Parkscheibe bis max. 4 Stunden innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden, von 7:00 bis 19:00. Welche Regeln gelten außerhalb dieses Zeitraums? Darf man dann gar nix??

  7. Thomas

    7. Juni 2022 um 19:54

    Ganz tolle Regelung. Habe heute tatsächlich deshalb ein Knöllchen bekommen. Vor meinem eigenen Haus. Hätte ich auf der Straße gestanden, wäre alles in Ordnung gewesen. Allerdings wäre dann niemand mehr durchgekommen, weil gegenüber ein Wagen auf der Straße stand. Das wäre eine wirkliche Behinderung gewesen. So ist es Geldschneiderei.

    1. J. S.

      26. Juni 2022 um 0:12

      Dann ist die Lage doch ganz einfach: Sie konnten vor Ihrem Haus zu diesem Zeitpunkt nicht parken. Sich dann einfach auf den Gehweg zu stellen, ist rücksichtslos und verboten. Schön, dass Sie ein Knöllchen bekommen haben. Eventuell hilft das ja beim Verständnis der Verkehrsregeln.

  8. Ronny

    28. April 2021 um 16:55

    Ja genau 🤣 natürlich nicht!
    Der ewige Streit!
    Parken auf Fußweg zum be und entladen ist ein Problem.
    Fahrrad oder Fußgänger auf der Straße abwohl sowohl Fußweg und Fahrradweg vorhanden natürlich nicht.
    Zu dem noch das ignorieren von Rot.
    Asozial? Ohne weiteren Kommentar!

    1. Iruwen

      18. Juli 2022 um 16:40

      Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, Ronny…

  9. Erich

    21. Februar 2021 um 15:00

    Wo finde ich in der StVO einen § der das Parken auf dem Geweg bei einer Bordsteinhöhe von 1 bis 2 cm ( Seitenstreifen ) erlaubt ?

  10. Andy

    10. April 2020 um 12:54

    Ich kann das Gejammer der Falschparker nicht mehr hören/lesen. Parkt nicht rücksichtslos und asozial und alles wird gut. Ich zeige sie in meiner Straße täglich an und kann nur alle Bürger mit Rückgrat auffordern es ebenso zu tun. Das hat NICHTS mit denunzieren zu tun. Ohne Strafen ändern sich Asoziale einfach nicht.

    1. Hightower

      29. November 2021 um 19:54

      Das Wort „Asozial“ ist eine Beleidigung. Passen Sie also auf das Sie nicht anzeigt werden.

      Gruss

    2. UMi

      18. Mai 2021 um 11:29

      …..genau so isses. Autofahrer runter von den Geh- und Radwegen. Ganz schlimme zeige ich regelmäßig an. Aber die lernen es nicht. Also bezahlen bis der Arzt kommt!

    3. Benjamin

      20. Januar 2021 um 14:38

      Das ist das lächerlichste was ich je gehört hab. Und einfach nur erbärmlich. Ich habe heute einen Zettel wegen Parken auf dem Gehweg erhalten. Seit 8 Jahren stehen auf diesem Teilstück Autos, ich auch immer mal wieder, weil morgens nach der Nachtschicht kilometerweit (und zwar wirklich kilometerweit) keine Parkplätze frei sind.

      An der Stelle wo ich und auch andere stehen behindert man niemanden. Es ist weder rücksichtslos noch asozial, die Fläche könnte ohne Einschränkung des Gehweges auch einfach runtergesetzt und als Parkplatz ausgewiesen werden. Jeden gleich als asozial zu bezeichnen ist.. naja, asozial. Das hat sehr wohl was mit denunzieren zu tun. Normale Menschen wissen wie schlecht die Parkplatzsituation ist, und das an diesen Stellen niemand behindert wird, da der eigentliche Gehweg garnicht benutzt wird sondern ein Teilstück daneben was an den Gehweg angeschlossen ist.

      Das es da heute das erste mal ein Knöllchen gab nachdem mir heute einer ans Auto gespuckt hat ist sicherlich kein Zufall.

  11. Ina

    24. August 2019 um 17:13

    Ich bin 31 Jahre alt und wohne in meiner Wohnung seid 7 Jahren ich bin wirklich null spießig ehrlich im Grunde genommen ist mir alles egal aber wenn ich zu Fuß von meiner Hofeinfahrt die geht auch steil bergab mit meinem hund komme die Straße ist eine Einbahnstraße und nicht einsehbar und schrecklich schmal ich muss auch immer 3 Mal gucken ob ich jetzt wirklich mein Tor öffnen kann es geht zur Straße hin auf und wenn es ganz offen ist ist somit die halbe Straße blockiert bis ich das Tor wieder hinter mir zu mache so also will ich natürlich so schnell wie möglich auf dem großzügigen gegenüberliegenden Bürgersteig tja Pustekuchen da muss ich denn aber auch noch samt Hund und Fahrrad und am besten noch einen Hänger erstmal einen riesen Bogen um die parkenden Autos machen unmöglich ehrlich ich will nur zu sehen das die Autos wieder fahren können und ich mein Hoftor zu mache. Ich beobachte das jetzt schon ein paar Monate habe auch schon einen Zettel hinter die Scheibenwischer geklemmt dass das kein Parkplatz ist interessiert niemanden und es sind immer wieder die selben Autos und der hammer ich habe den Damen vorhin wo ich mit meinem Hund draußen war Grad dabei erwischt wie sie wieder einmal schnurstraks mit einer Selbstverständlichkeit auf dem Bürgersteig gefahren sind und geparkt haben da habe ich ihnen schon höflich gesagt es sei doch kein Parkplatz sie haben mich natürlich ignoriert alte Omas sorry ich habe nix gegen sie aber so erwachsen bin selbst Ich. und jetzt knapp eine Stunde später stehen die dort schon wieder bzw vielleicht immernoch sogar zwei Autos ich bekomme wirklich einen Krampf was mache ich denn rufe ich die Polizei weil ich denke nicht das wenn ich das Gespräch suchen sollte sie das auch nur ansatzweise dazu anregt etwas zu ändern im Prinzip habe ich ja auch gar keine andere Wahl als die Polizei zu rufen ich finde es schon sehr dreist.

    1. UMI

      17. Mai 2021 um 10:56

      Ordnungsamt anrufen. Die kommen. Man könnte ja dort erwähnen, dass Behinderung und Gefährdung von Fußgängern vorliegt. Ruhig ein bisschen hochstapeln. Im Extremfall Foto machen und über Online oder Mail Anzeige machen. Strafantrag stellen. Das muss formuliert werden. Datum Uhrzeit und ggf. mehrere Zeugen ist gut. Der Halter bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung und das Thema ist durch. Nicht nachlassen. Immer wieder. Das nenne ich dann Zivilcourage. Hast du die?

  12. Artimenke

    15. Juni 2019 um 11:03

    Wir haben unser Fahrzeug zum Be und Entladen von schweren Sprudelkisten vor unserem Haus kurz auf dem Gehweg geparkt mein Mann ist 60% schwerbehindert und hat vor kurzem eine Knie Gelenks Operation bekommen wurden wir von einer Politesse fotografiert bekommen einen Strafzettel von 20 € trotz Widerspruch sollen wir die 20 € bezahlen. Eine Zeugin kann bestätigen, dass wir die Kisten gemeinsam ausgeladen haben und in den Keller getragen haben. ZU diesem Zeitpunkt hat die Politesse das Bild gemacht, was können wir tun? Sie hat uns auch keinen Strafzettel an das Auto gehängt sondern direkt das Bild geschickt. Gibt es zum Be und Entladen vor der eigenen Haustür nicht eine Sonderregelung Wäre super wenn sie mir darauf antworten würden, auch speziell in unserem Härtefall Danke und Gruß

    1. J. S.

      26. Juni 2022 um 0:08

      Das Auto gehört nicht auf den Gehweg. Parken Sie mit dem Auto auf der Straße. Wenn dort nicht geparkt werden darf, darf dort eventuell kurz gehalten werden. Wenn auch nicht gehalten werden darf, können Sie vor Ihrer Haustüre nicht ausladen.

    2. UMI

      17. Mai 2021 um 10:52

      Was die Leute so denken, wann sie Sonderrechte haben. Es ist lachhaft. Es gibt keinen Härtefall. tragen Sie einfach Ihre Kisten etwas von weiter in den Keller.

  13. Artimenke

    15. Juni 2019 um 10:56

    Wir haben unser Fahrzeug zum Be und Entladen von schweren Sprudelkisten vor unserem Haus kurz auf dem Gehweg geparkt mein Mann ist 60% schwerbehindert und hat eine Knie op bekommen

  14. Irmgard

    6. Juni 2019 um 20:15

    Es gibt in unserer Straße extreme Parknot, eine 30er Zone.
    Seit längerem parken hier zusätzlich gewerblich genutzte Transporter.
    Alle, aber auch alle parken halb auf dem Bürgersteig. Unter anderem ein VW Touareg , der nur von A nach B bewegt wird und so gut wie nicht gefahren wird. Vielleicht möchte der Besitzer auf diese Art und Weise in den nächsten Jahren erreichen, das H Kennzeichen zu bekommen,
    Ganz davon abgesehen, dass er wegen seines Gewichts nicht auf dem Bürgersteig parken darf, gibt es Parkplätze garnicht weit von von hier. Dort können Autos so breit sein wie es dieser Touareg und diese Transporter sind.
    ABER DAS PROBLEM IST, es ist eine kleine Nebenstraße, um die kümmert sich niemand!!

    1. UMI

      17. Mai 2021 um 10:50

      stimmt nicht. Foto machen, an das Ordnungsamt schicken und Strafantrag formulieren.

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