Parkausweis – Welche Formen gibt es?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
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Der Parkausweis: Ein begehrtes Dokument
Ein Parkausweis ist gerade in Großstädten ein begehrtes Dokument, denn die zur Verfügung stehenden Parkplätze reichen dort für die Masse an Fahrzeugen kaum aus und sind meist auch noch kostenpflichtig.
Inhaber eines Parkausweises können jedoch im Rahmen gewisser Zonen ihr Fahrzeug ohne Parkschein abstellen. Insbesondere, wenn das eigene Wohnhaus kein zugehöriges Parkareal hat, kann durch einen Parkausweis viel Geld eingespart werden.
Parkausweis ist jedoch nicht gleich Parkausweis. Welche Formen gibt es und welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen sind an den Besitz geknüpft?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parkausweis
Wer einen gültigen Parkausweis für die jeweilige Parkzone besitzt, muss keinen Parkschein ziehen und spart somit die Parkgebühr.
Hier erhalten Sie alle Informationen rund um den Parkausweis für Anwohner.
Es gibt unterschiedliche Parkausweise für Menschen mit Behinderung. Hier können Sie sich über diese informieren.
Der Bewohnerparkausweis
Die häufigste und vielen wohl auch geläufigste Form eines Parkausweises ist wahrscheinlich der Bewohnerparkausweis. Er ist insbesondere in Städten vertreten.
Der Anwohnerparkausweis berechtigt die Bewohner einer Straße bzw. eines Wohngebietes, in ihrer parkraumbewirtschafteten Zone zu parken, ohne dafür jedes Mal am Automat einen Parkschein ziehen zu müssen.
Zudem ist das längere Parken über die Zeitspanne hinaus, die am Automaten angeboten wird, dann normalerweise möglich. Oftmals sind auch Parkplätze durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet, die ausschließlich durch Anwohner genutzt werden dürfen.
Parkausweis beantragen: Nur für Anwohner möglich
Der Anwohnerparkausweis kann in der Regel bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel dem Bürgeramt, beantragt werden.
Dafür ist es normalerweise nötig, im jeweiligen Bezirk amtlich gemeldet zu sein. Zusätzlich kann die Behörde einen Nachweis über mangelnde private Abstellmöglichkeiten und die Zulassung des Fahrzeugs verlangen.
Anschließend bekommt der Antragsteller den Parkausweis, einen Gebührenbescheid sowie die Zahlungsaufforderung per Post zugesandt. Die anfallenden Gebühren für das parkscheinlose Parken können meist monatlich oder jährlich beglichen werden.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen mindestens für den Antrag abgegeben werden:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag: Entsprechende Formulare sind meist bei der Behörde erhältlich.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Wohnsitznachweis (wenn nicht anderweitig nachgewiesen)
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Kfz, auf das sich der Parkausweis beziehen soll
- Bei Firmenwagen: Nachweis der Firma über die dauerhafte Nutzung
- Bei Fremdwagen: Erklärung des Halters über die Überlassung zur dauerhaften Nutzung
Für Eilige: Der Antrag auf einen Parkausweis kann oft auch persönlich abgegeben werden. Klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihnen der Ausweis dann direkt ausgestellt werden kann, falls die Zeit drängt.
Parkausweis für Gäste
Einige Städte, darunter beispielsweise Berlin, bieten auch einen Parkausweis speziell für Gäste an. Diese können dann in einem festgelegten Zeitraum in der Parkzone ihres Gastgebers parken.
Auch dieser Parkausweis wird nur auf Antrag und gegen eine Gebühr ausgestellt, die jedoch deutlich unter den Gebühren für den normalen Bewohnerparkausweis liegen. Einen mehrmonatigen oder gar dauerhaften Gästeausweis gibt es jedoch in der Regel nicht.
Der blaue Parkausweis
Ein blauer EU-Parkausweis dagegen bezieht sich nicht auf die Bewohner eines bestimmten Distrikts, sondern wird nur Menschen gewährt, die einen Schwerbehindertenausweis innehaben. Er kann entgeltlos bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Nur bestimmte Handicaps führen dazu, dass die Behörde den Behindertenparkausweis gewährt:
- Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Merkzeichen „BI“ (Blindheit)
- Menschen mit Conterganschädigung (zum Beispiel bei Dysmelien)
- Menschen mit Amputationen
Ob Sie die Berechtigung für einen blauen Parkausweis haben, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde in Erfahrung bringen.
Wo können Inhaber parken?
Mit einem solchen blauen Parkausweis ist es Inhabern gestattet, in der gesamten Europäischen Union die entsprechend ausgewiesenen Behindertenparkplätze zu nutzen. Nur mit diesem Parkausweis ist das Parken auf den Stellflächen gestattet!
Geldbußen für Falschparker
Falschparker müssen dagegen mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen und möglicherweise weiteren hohen Kosten – denn mit Verlassen des Fahrzeugs und nach einer Standzeit von nur drei Minuten ist es gerechtfertigt, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Die Nutzung von EU-Behindertenparkplätzen ist ausschließlich mit dem blauen Parkausweis gestattet! Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises allein reicht nicht aus. Seit 2001 haben außerdem ältere nationale Parkausweise ihre Gültigkeit verloren!
Oranger Parkausweis
Ein orangefarbener bzw. gelber Parkausweis ist zwar auch nur für Menschen zugänglich, die eine Behinderung haben, im Gegensatz zum EU-Parkausweis ist er jedoch nur regional gültig.
Außerdem berechtigt diese Form des Parkausweises auch nicht dazu, sein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz mit der entsprechenden Beschilderung abzustellen.
Welche Vorteile hat der orangefarbene Ausweis?
Es gibt jedoch andere Parkerleichterungen. So können Ausweisinhaber
- im eingeschränkten Halteverbot,
- in verkehrsberuhigten Zonen,
- auf Anwohnerparkplätzen
bis zu drei Stunden parken und halten. Außerdem darf das Fahrzeug beispielsweise während der Ladezeit in Ladezonen abgestellt werden. In der Zone eines Parkscheinautomaten muss zudem kein Schein gezogen werden und das Parken ist zeitlich unbegrenzt möglich.
Wer kann den orangefarbenen Parkausweis beantragen?
Nicht jedes Handicap führt zur Ausstellung des Parkausweises. Folgende Behinderungen und Erkrankungen gehören unter anderem dazu:
- Merkzeichen G und/oder B im Schwerbehindertenausweis bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent, wenn das Handicap die unteren Gliedmaßen bzw. die Lendenwirbelsäule betrifft
- Merkzeichen G und/oder B im Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent, wenn eine Einschränkung der Herzfunktion oder der Atmungsorgane von mindestens 50 Prozent vorliegt
- Erkrankungen wie etwa Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, künstlicher Darmausgang, künstliche Harnableitung (abhängig vom Grad der Behinderung und dem Bundesland bzw. der Gemeinde)
Der Handwerkerparkausweis
Gerade in vielen großen Städten ist die Parkraumbewirtschaftung mittlerweile ein einträgliches Geschäft und deswegen großflächig anzutreffen. Für einige Berufsgruppen, wozu unter anderem Handwerker und Dienstleister gehören, stellt das ein nicht zu unterschätzendes Problem dar.
Müssten sie für jeden Einsatz beim Kunden einen Parkschein lösen, wäre das entweder eine finanzielle Belastung oder würde sich zu Ungunsten des Kunden im Endpreis niederschlagen. Deswegen gibt es häufig einen Parkausweis für Handwerker und andere Dienstleister, der für die einzelnen Zonen bei der jeweiligen Behörde gegen eine Gebühr beantragt werden kann und dann eine Gültigkeit von sechs Monaten, einem Jahr oder sogar zwei Jahren aufweist.
Welche Berechtigungen enthält dieser Parkausweis?
Der Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeuge zugelassen sein, allerdings ist er nicht zeitgleich nutzbar, denn es können keine zwei Fahrzeuge gleichzeitig in der jeweiligen Parkzone ohne Parkschein parken. Auch Behindertenparkplätze oder Halteverbote behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Lediglich die Notwendigkeit zum Lösen eines Parkscheins entfällt.
Gibt es einen Anhängerparkausweis?
Wer privat oder beruflich einen Anhänger benötigt, könnte auf die Idee kommen, seinen Parkausweis für den Anhänger zu nutzen. Dies ist in der Regel jedoch nicht möglich. Es gibt bisher auch keine Möglichkeit, einen Anhängerparkausweis zu beantragen.
Frage: kann ich meinen Anhänger weiterhin in der Parkzone gebührenfrei abstellen ? Einen Parkausweis gibt es ja für einen privat genutzten Anhänger nicht ?
m.f.G.
Ich! Axel! Habe eine Frage. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100%. Da steht drauf. Auf der Vorderseite wo das Foto drauf ist ein B. Auf der Rückseite stehen einmal ein G, H. Würde Ich dafür auch ein blauen EU Parkausweis bekommen? Braucht ihr dafür irgendwie etwas? Z.B. Ein Passfoto? Vor Grüße von Axel.
Guten Tag, ich habe im meine Zone private Auto angemeldet.
Beruflich fahre ich Kunden vom zu hause zum Reha mit Firmen Auto. Kann ich für das Firmen Auto zusätzlich ein Parkausweis beantragen.
Moin wenn nur auf der rechten Straßenseite 2 Zahlautomaten aufgestellt sind, keine weitere Beschilderung vorhanden ist, kann ich dann bussgeldfrei auf der linken Seite stehen?
Meine Frage ist: ist die Kopie eines Schwerbehindertenparkausweises auch gültig?
Für eine Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Eugen
Hallo, ich wohne in einer Straße, wo vorwiegend Einfamilienhäuser stehen. Wenn ich von Arbeit nach Hause komme, ist die Straße meist von fremd Parkern zu geparkt, so nenne ich die Leute die nicht in dieser Straße Wohnen und doch Tagelang hier parken. Es gibt im umkreis von 20 Kilometern keine Parkmöglichkeit. Was kann man tun, damit man sein PKW in der Straße parken kann in der ich wohne.
MfG. Holger
Guten Tag,
kann man als Unternehmen ebenfalls einen Parkausweis beantragen, also wenn das Gewerbe beispielsweise in der Innenstadt liegt und man den Mitarbeitern sozusagen einen Dauerparkplatz erkauft ?
Liebe Grüße und vielen Dank
Guten Tag,
sind Gemeinden verpflichtet Parkausweise für Anwohner gegen Gebühr auszustellen? Oder kann die Gemeinde es grundsätzlich ablehnen eine Parkregelung für Anwohner einzuführen.
Danke
Grüße
Hallo Konrad,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag, was macht man, wenn man ein Gewerbe hat, das aus einem Hänger betrieben wird (bspw. ein Marktstand, imbiss etc.) ? Es muss doch möglich sein, dass auch für dieses, wohlgemerkt angemeldetes, Fahrzeug ein Anwohner- bzw. Handwerkerparkausweis (sonst. Dienstleister) ausgestellt wird.
Beste Grüße
J.
Hallo Jürgen,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org