Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Erfahren Sie, wobei es sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt

Für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr drohen ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot.
Für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr drohen ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot.

Das Miteinander im Straßenverkehr wird unter anderem von der Straßenverkehrsordnung (StVO) reguliert. Dabei handelt es sich wohl um das bekannteste Regelwerk im Verkehrsrecht. Neben Vorschriften zur Geschwindigkeit, zur Vorfahrt und zum Abbiegen enthält die StVO außerdem Regeln zum Überholen, Parken und Halten.

Doch obwohl das Verhalten im Straßenverkehr gesetzlich genau festgehalten ist, ignorieren zahlreiche Verkehrsteilnehmer jeden Tag die vorgegeben Regeln und begehen damit häufig eine Ordnungswidrigkeit. Was es damit genau auf sich hat und inwiefern sich Ordnungswidrigkeiten von Straftaten unterscheiden, lesen Sie hier.

Weitere Informationen zur Ordnungswidrigkeit

FAQ: Ordnungswidrigkeit

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Hier erhalten Sie eine Definition für den Begriff „Ordnungswidrigkeit“.

Wie wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sanktioniert?

Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umfassen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.

Kann eine Ordnungswidrigkeit verjähren?

Wann eine Ordnungswidrigkeit verjährt, erfahren Sie hier.

Video: Die höchsten Bußgelder für Verkehrsverstöße – Top 5!

Für welche Verkehrsverstöße fallen die höchsten Bußgelder an? Erfahren Sie es hier im Video!
Für welche Verkehrsverstöße fallen die höchsten Bußgelder an? Erfahren Sie es hier im Video!

Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr vor? Eine Definition

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt:

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.“ (§ 1 OWiG)

Wird nach dieser Definition eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Sie stellt eine Sonderart dar und wird mit einem Bußgeldbescheid, der das Bußgeld und etwaige Punkte in Flensburg aufführt, geahndet. Darüber hinaus kann es aufgrund einer solchen Ordnungswidrigkeit auch zur Anordnung von einem Fahrverbot kommen.

Bei den am häufigsten im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um folgende Verstöße:
  • Handy am Steuer
  • Rotlichtverstoß
  • Falsch Parken
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung

Entscheidend ist, dass es sich um leichtere Verstöße gegen geltendes Recht handeln muss, damit es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Es darf also dem Verstoß keinerlei Planung dem Verstoß zugrunde liegen.

Eine häufige Ordnungswidrigkeit: Überhöhte Geschwindigkeit

Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich auch, wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.
Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich auch, wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Je nach begangener Ordnungswidrigkeit kommen unterschiedliche Kosten auf den Verkehrssünder zu. Wohl jedem Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist es schon einmal passiert: er war zu schnell unterwegs und hat deshalb eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen.

Dies ist in der Regel mit einer Ahndung verbunden, sofern ein Blitzer oder die Polizei Sie beim Rasen erwischt hat.

Im anstehenden Bußgeldverfahren stehen Ihnen laut Bußgeldtabelle die folgenden Bußgelder und weitere Sanktionen bevor:

Tempolimit innerorts überschritten

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
... über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Tempolimit außerorts überschritten

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h20 €eher nicht
... 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
... 41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
... 51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
... 61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
... über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Der Auszug aus dem Bußgeldkatalog macht eines ganz deutlich: Während geringere Tempoüberschreitungen bis zu 20 km/h mit nur geringen Geldbußen belangt werden, die einer Verwarnung gleichkommen, steigt das Sanktionsmaß mit der Höhe des Tempos. Auch ist die Ordnungswidrigkeit in Form einer Missachtung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften teurer. Eine Verwaltungsbehörde übernimmt die Verfolgung und Sanktionierung der Betroffenen.

Ebenso eine Ordnungswidrigkeit: Den Abstand nicht eingehalten

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist nach vorne und zur Seite ein Mindestabstand einzuhalten. Dieser bemisst sich an der gefahrenen Geschwindigkeit. Wird der Abstand unterschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Punkte und hohe Bußgelder sind die Folge. Besonders hartnäckige Verkehrssünder müssen auch mit einem Fahrverbot rechnen.

Die Einhaltung des Sicherheitsabstands und des Seitenabstands ist insbesondere beim Überholen wichtig. Bisher verlangte die StVO nur einen „ausreichenden Seitenabstand“, ohne diesen näher zu definieren. Mittlerweile wird der Gesetzgeber etwas konkreter – zumindest hinsichtlich des Abstands beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern.

Der neue § 5 Abs. 4 S. 3 StVO schreibt Folgendes vor:

[…] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]“

Ordnungswidrigkeit mit dem stehenden Fahrzeug

Halten und Parken dürfen Führer von Kraftfahrzeugen nur an bestimmten Stellen, schließlich ist es zum Beispiel für Rettungsfahrzeuge unerlässlich, dass sie schnell an den Einsatzort gelangen. Aber auch das Halten in zweiter Reihe nervt so manchen Anwohner, weshalb es schnell zur Anzeige der Ordnungswidrigkeit kommt.

Haben Sie sich ein Vergehen im Straßenverkehr geleistet, startet anschließend in der Regel das Bußgeldverfahren. Im Zuge dessen erhalten Sie häufig einen Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit, mit dem Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Ihre Sicht der Dinge dazulegen. Achtung: Den Bogen müssen Sie nicht ausfüllen – abgesehen von Ihren persönlichen Daten. Sie haben hier das Recht, die Aussage zu verweigern.

Wollen Sie Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise den Bußgeldbescheid einlegen, hilft in der Regel ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt weiter. Mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen prüft er die vorliegenden Unterlagen genauestens und entdeckt Fehler bzw. Lücken, wodurch der Widerspruch gegen die Ordnungswidrigkeit sehr lohnenswert sein kann – gerade wenn das Punktekonto in Flensburg schon recht voll ist und weitere Eintragungen drohen. Mit der Hilfe des Rechtsbeistandes können Sie unter Umständen auch einer Geldbuße aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit entgehen.

Unter Umständen kann das Einschalten eines Rechtsbeistandes jedoch dazu führen, dass das Verfahren vor Gericht landet. In diesem Fall kann vom Gericht auch eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit anordnen. Dies geschieht in der Regel jedoch eher selten bei weniger schwerwiegenden Delikten.

Eine Straftat ist von einer Ordnungswidrigkeit zu unterscheiden. Während erstere in einem Strafprozess verhandelt wird, folgt bei letzterer ein Bußgeldverfahren.

Verjährung einer Ordnungswidrigkeit

Eine begangene Ordnungswidrigkeit unterliegt nach einer gewissen Zeit der Verjährung – so besagt es das OWiG. Das bedeutet, ein Verkehrssünder kann für ebenjenen Verstoß nach einer bestimmten Frist nicht mehr belangt werden. Mit einer Verfolgung muss er dann nicht mehr rechnen.

Die Verfolgungsverjährung tritt nach Ordnungswidrigkeitengesetz für Straßenverkehrsvergehen in der Regel nach drei Monaten ein – so ist es in Paragraph 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten. Die Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit verlängert sich, wenn in diesem Zeitraum der Bußgeldbescheid bereits zugesandt wurde. Zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten kommt es dann erst nach maximal sechs Monaten, da der Bescheid die Frist unterbricht und wieder von vorne beginnen lässt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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3 Kommentare

  1. Lutfi

    25. Mai 2021 um 16:11

    Hallo,
    zur Beantragung der Deutschestaatt angehörigkeit zu haben, benötige ich von Ihnen die Erklärung über die Ordnungswidrigkeiten,weil aller meiner Unterlagen sind mit meinem alten Auto verbrannt.
    Vor schnell Antwort ich bedanke mich Ihnen
    Danke
    Lutfi

  2. B. Hegner

    11. Juli 2019 um 19:28

    Ich habe auf einem Wanderparkplatz geparkt , die dem der Parkautomat defekt
    war. Und ich habe stattdessen eine Parkscheibe ausgelegt. Wie mein Mitwanderer
    auch, der selbiges auch getan hat mit seinem PKW.
    Ich habe eine Ordnungswidrigkeit von 15.-€ bekommen, mit der Bergündung , es sei kein Parkuhr da gewesen, angeblich ein Zeuge.
    Ich habe auch ein Zeuge , dass ich sie ausgelegt hatte.
    Nun trifft doch Aussage gegen Aussage. Trotzdem bekomme ich eine Ladung vom Gericht, Abteilung Strafsache und soll eine Gegenüberstellung leisten.
    Ist das Rechtens, da ich dort das gleiche mit dem Zeugen aussagen werde, wie vorher schriftlich.
    Und um einen Betrag von 15.-€ ein Verfahren einzuleiten, trotz meines Widerspruchs müßte es dann doch ein Gericht entscheiden, oder liege ich da falsch?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Juli 2019 um 15:56

      Hallo B,

      wenden Sie sich mit Ihrer Angelegenheit an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie über Verfahrensfragen am besten aufklären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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