Nebelscheinwerfer einschalten: Welche Strafe droht bei guter Sicht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Verstöße in Verbindung mit Nebelscheinwerfern

VerstoßBußgeld
Nebelscheinwerfer missbräuchlich verwendet20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfallfolge35 €
Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht bzw. geschaltet15 €

Wann eingeschaltete Nebelscheinwerfer eine Strafe nach sich ziehen

Fahren mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer: Eine Strafe droht nicht immer.
Fahren mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer: Eine Strafe droht nicht immer.

Beleuchtungseinrichtungen am Kfz sorgen einerseits dafür, dass das Fahrzeug bei schlechten Sichtbehinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird, und andererseits behalten Fahrzeugführer dadurch den Überblick über die Fahrbahn.

Eine schlechte Sicht kommt zum Beispiel durch Witterungsbedingungen zustande. Niederschlag kann die Sichtweite am Tag erheblich reduzieren. Zudem verschlechtert sich die Sicht in der Dämmerung und während der Nacht aufgrund der eintretenden Dunkelheit.

Im Herbst und im Winter kommt es zudem häufig zur Nebelbildung auf den Straßen. Dann sorgt in der Luft kondensierter Wasserdampf in Form von Wassertröpfchen vor allem in den Morgenstunden für eine Beeinträchtigung der Sicht. In diesem Fall können Nebelscheinwerfer helfen.

FAQ: Bußgeld für eingeschaltete Nebelscheinwerfer

Wann dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?

Nebelscheinwerfer dürfen gemäß § 17 StVO nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee stark beeinträchtigt ist.

Welches Bußgeld droht, wenn Nebelscheinwerfer missbräuchlich eingeschaltet werden?

Schalten Sie trotz guter Sicht- und Witterungsbedingungen die Nebelscheinwerfer ein, droht ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro.

Sind Nebelscheinwerfer am Fahrzeug Pflicht?

Nein, es besteht keine Verpflichtung, Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug zu montieren.

Nebelscheinwerfer einschalten und Bußgeld vermeiden

Eine Strafe für eingeschaltete Nebelscheinwerfer droht nur ohne Nebel.
Eine Strafe für eingeschaltete Nebelscheinwerfer droht nur ohne Nebel.

Nebelscheinwerfer dienen dazu, die Fahrbahn bei schlechten Witterungsbedingungen besser auszuleuchten, um damit die Sicht zu verbessern – und das nicht nur bei Nebel. Gemäß § 17 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei folgendem Wetter gestattet.

  • Nebel
  • Regen
  • Schneefall

Ist die Sicht durch Niederschlag erheblich beeinträchtigt, dürfen Sie also Nebelscheinwerfer verwenden – und das unabhängig davon, ob Sie bei Tag oder bei Nacht fahren. Fahren Sie hingegen trotz guter Sicht– und Witterungsbedingungen mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und eine Geldbuße kann drohen.

So sind Nebelscheinwerfer zwar nicht verboten, allerdings bergen sie ein gewisses Risiko. Durch Nebelscheinwerfer können andere Fahrzeugführer geblendet werden, woraus eine Gefährdung oder sogar ein Unfall enstehen kann.

Sind Nebelscheinwerfer am Fahrzeug Pflicht?

Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen gemäß § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zwei Nebelscheinwerfer aufweisen. Voraussetzung ist, dass sich diese einstellen lassen und dass sie sich nicht unabsichtlich verstellen können. Sie müssen so eingestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.

Krafträder hingegen dürfen nur mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet sein. Zudem können Nebelscheinwerfer sowohl weißes als auch hellgelbes Licht ausstrahlen. Daher haben gelbe Nebelscheinwerfer keine Strafe zur Folge.

Eine Verpflichtung zum Anbringen von Nebelscheinwerfern am Fahrzeug existiert aber nicht.

Werden Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht oder geschaltet, kann das ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben.

Wie werden Nebelscheinwerfer verwendet?

Was bewirken Nebelscheinwerfer? Trifft das Licht der  normalen Fahrzeugbeleuchtung auf den Nebel, wird dieses reflektiert und der Fahrzeugführer geblendet. Nebelscheinwerfer hingegen können die Eigenblendung reduzieren und die Sichtweite erhöhen.

Nebelscheinwerfer können allein oder in Kombination mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht eingeschaltet werden, was unterschiedliche Effekte zur Folge hat. Gemäß § 17 Abs. 3 StVO gilt bei der Verwendung von Nebelscheinwerfern Folgendes:

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.

  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Das Sichtfeld in der Nahsicht des Fahrzeugführers wird breiter ausgeleuchtet. Die Eigenblendung wird allerdings nicht reduziert.
  • Nebelscheinwerfer und Standlicht: Die Eigenblendung wird reduziert und die Sicht verbessert. Dies macht nur bei besonders dichtem Nebel Sinn, da ansonsten allein mit dem Abblendlicht eine höhere Sichtweite erreicht werden kann.

Nebelscheinwerfer einschalten: Welche Strafe droht?

Mit Nebelscheinwerfer fahren: An Strafe haben Sie ein Bußgeld zu erwarten.
Mit Nebelscheinwerfer fahren: An Strafe haben Sie ein Bußgeld zu erwarten.

Damit die Verwendung der Nebelscheinwerfer keine Strafe zur Folge hat, sollten sie vorschriftsmäßig angebracht und geschaltet werden. Das Einschalten der Nebelscheinwerfer kann ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen, wenn die Sicht nicht durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt war. Das Bußgeld kann sich außerdem erhöhen:

  • Bei einer Gefährdung: 25 Euro
  • Bei einem Unfall: 35 Euro

Nebelscheinwerfer folieren: Kann eine Strafe folgen? Es ist in Deutschland nicht erlaubt, Veränderungen an den Beleuchtungseinrichtungen eines Fahrzeugs vorzunehmen. Das betrifft insbesondere Änderungen der Lichtfarbe oder der Lichthelligkeit. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden. In der Hauptuntersuchung werden Sie darauf hingewiesen und bei einer Polizeikontrolle droht ein Bußgeld von 50 Euro.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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