Nebelscheinwerfer einschalten: Welche Strafe droht bei guter Sicht?
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße in Verbindung mit Nebelscheinwerfern
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Nebelscheinwerfer missbräuchlich verwendet | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 35 € |
Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht bzw. geschaltet | 15 € |
Wann eingeschaltete Nebelscheinwerfer eine Strafe nach sich ziehen
Beleuchtungseinrichtungen am Kfz sorgen einerseits dafür, dass das Fahrzeug bei schlechten Sichtbehinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird, und andererseits behalten Fahrzeugführer dadurch den Überblick über die Fahrbahn.
Eine schlechte Sicht kommt zum Beispiel durch Witterungsbedingungen zustande. Niederschlag kann die Sichtweite am Tag erheblich reduzieren. Zudem verschlechtert sich die Sicht in der Dämmerung und während der Nacht aufgrund der eintretenden Dunkelheit.
Im Herbst und im Winter kommt es zudem häufig zur Nebelbildung auf den Straßen. Dann sorgt in der Luft kondensierter Wasserdampf in Form von Wassertröpfchen vor allem in den Morgenstunden für eine Beeinträchtigung der Sicht. In diesem Fall können Nebelscheinwerfer helfen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld für eingeschaltete Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer dürfen gemäß § 17 StVO nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee stark beeinträchtigt ist.
Schalten Sie trotz guter Sicht- und Witterungsbedingungen die Nebelscheinwerfer ein, droht ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro.
Nein, es besteht keine Verpflichtung, Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug zu montieren.
Nebelscheinwerfer einschalten und Bußgeld vermeiden
Nebelscheinwerfer dienen dazu, die Fahrbahn bei schlechten Witterungsbedingungen besser auszuleuchten, um damit die Sicht zu verbessern – und das nicht nur bei Nebel. Gemäß § 17 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei folgendem Wetter gestattet.
- Nebel
- Regen
- Schneefall
Ist die Sicht durch Niederschlag erheblich beeinträchtigt, dürfen Sie also Nebelscheinwerfer verwenden – und das unabhängig davon, ob Sie bei Tag oder bei Nacht fahren. Fahren Sie hingegen trotz guter Sicht– und Witterungsbedingungen mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und eine Geldbuße kann drohen.
So sind Nebelscheinwerfer zwar nicht verboten, allerdings bergen sie ein gewisses Risiko. Durch Nebelscheinwerfer können andere Fahrzeugführer geblendet werden, woraus eine Gefährdung oder sogar ein Unfall enstehen kann.
Sind Nebelscheinwerfer am Fahrzeug Pflicht?
Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen gemäß § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zwei Nebelscheinwerfer aufweisen. Voraussetzung ist, dass sich diese einstellen lassen und dass sie sich nicht unabsichtlich verstellen können. Sie müssen so eingestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Krafträder hingegen dürfen nur mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet sein. Zudem können Nebelscheinwerfer sowohl weißes als auch hellgelbes Licht ausstrahlen. Daher haben gelbe Nebelscheinwerfer keine Strafe zur Folge.
Eine Verpflichtung zum Anbringen von Nebelscheinwerfern am Fahrzeug existiert aber nicht.
Werden Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht oder geschaltet, kann das ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben.
Wie werden Nebelscheinwerfer verwendet?
Was bewirken Nebelscheinwerfer? Trifft das Licht der normalen Fahrzeugbeleuchtung auf den Nebel, wird dieses reflektiert und der Fahrzeugführer geblendet. Nebelscheinwerfer hingegen können die Eigenblendung reduzieren und die Sichtweite erhöhen.
Nebelscheinwerfer können allein oder in Kombination mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht eingeschaltet werden, was unterschiedliche Effekte zur Folge hat. Gemäß § 17 Abs. 3 StVO gilt bei der Verwendung von Nebelscheinwerfern Folgendes:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
- Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Das Sichtfeld in der Nahsicht des Fahrzeugführers wird breiter ausgeleuchtet. Die Eigenblendung wird allerdings nicht reduziert.
- Nebelscheinwerfer und Standlicht: Die Eigenblendung wird reduziert und die Sicht verbessert. Dies macht nur bei besonders dichtem Nebel Sinn, da ansonsten allein mit dem Abblendlicht eine höhere Sichtweite erreicht werden kann.
Nebelscheinwerfer einschalten: Welche Strafe droht?
Damit die Verwendung der Nebelscheinwerfer keine Strafe zur Folge hat, sollten sie vorschriftsmäßig angebracht und geschaltet werden. Das Einschalten der Nebelscheinwerfer kann ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen, wenn die Sicht nicht durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt war. Das Bußgeld kann sich außerdem erhöhen:
- Bei einer Gefährdung: 25 Euro
- Bei einem Unfall: 35 Euro
Nebelscheinwerfer folieren: Kann eine Strafe folgen? Es ist in Deutschland nicht erlaubt, Veränderungen an den Beleuchtungseinrichtungen eines Fahrzeugs vorzunehmen. Das betrifft insbesondere Änderungen der Lichtfarbe oder der Lichthelligkeit. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden. In der Hauptuntersuchung werden Sie darauf hingewiesen und bei einer Polizeikontrolle droht ein Bußgeld von 50 Euro.
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