Gibt es bei der MPU eine Verjährung?
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2024
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Informationen zu den Verjährungsfristen bei einer MPU
Alkohol am Steuer, zu viele Punkte in Flensburg oder das Fahren unter dem Einfluss von Drogen – all dies können Gründe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein.
Kam es aufgrund schwerwiegender Verstöße im Straßenverkehr zur Entziehung vom Führerschein, kann diese in der Regel nicht ohne weiteres wiedererlangt werden.
Die dafür zuständige Führerscheinbehörde zweifelt aufgrund solcher Verstöße erst einmal an der Fahreignung des jeweiligen Verkehrssünders und möchte natürlich sicherstellen, dass dieser aus seinen Fehlern gelernt hat. Bei einer MPU wird die Fahrtüchtigkeit des auffällig gewordenen Kraftfahrers auf Herz und Nieren geprüft. Auf diese Weise soll einer erneuten Gefährdung des Straßenverkehrs entgegengewirkt werden.
Aber wann verjährt eine MPU genau? Welche Verjährungsfrist maßgeblich ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, erklärt Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Die Verjährung der MPU
Die MPU unterliegt in Deutschland keiner Verjährung. Nach zehn Jahren ist allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis verjährt.
In der Regel dürfen Verkehrssünder nach zehn Jahren hinters Steuer zurückkehren. Da der Starttermin der Tilgungsfrist allerdings bis zu fünf Jahre nach der Tat angesetzt werden kann, kann es auch fünfzehn Jahre dauern, bis der Entzug der Fahrerlaubnis verjährt ist.
Ohne MPU erhalten Sie Ihren Führerschein nur dann zurück, wenn es in der Zeit nicht zu weiteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Verkehr gekommen ist.
Wann gilt eine MPU als verjährt?
In Deutschland unterliegt eine MPU grundsätzlich keiner Verjährung. Anders verhält es sich jedoch mit dem Vergehen, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis und so auch die Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung nach sich zog.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die zum Führerscheinentzug inklusive Sperrfrist führen, bestimmte Tilgungsfristen vor.
§ 29 StVG zufolge beträgt die Frist
zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.“
MPU: Tritt die Verjährung immer nach zehn Jahren ein?
Auch, wenn zehn Jahre eine relativ lange Zeit sind und viele Kraftfahrer wohl kaum während dieser Dauer auf ihren Führerschein verzichten möchten, stellt in Bezug auf die MPU die Verjährung der Tat eine Möglichkeit dar, sich einige Kosten und Mühen zu sparen. Doch ist es wirklich so einfach?
Zwar besagt § 29 StVG, dass die Verjährung der MPU nach zehn Jahren stattfindet, allerdings sind verschiedene Starttermine maßgeblich, an denen die Tilgungsfrist beginnt.
Es ist demnach durchaus möglich, dass auffällig gewordene Kraftfahrer noch länger warten müssen, bis sie ihren Führerschein wieder in den Händen halten können, ohne eine MPU absolviert zu haben.
Frühestens, wenn der Führerschein wiedererteilt wurde und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung fängt die Frist an zu laufen. Daher kann in punto MPU die Verjährung auch 15 Jahre betragen.
Dies geschieht außerdem nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie dürfen sich in dieser Zeit keine neuen Verstöße im Straßenverkehr erlauben, da die MPU-Verjährung sonst unterbrochen wird.
- Stellen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, bevor die Frist abgelaufen ist, wird abermals eine MPU verlangt. Auf Verjährung können Sie in diesem Fall nicht mehr hoffen.
- § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zufolge hat die zuständige Behörde zusätzlich nach Ablauf der Frist von 15 Jahren das Recht, eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen zu verlangen, wenn Sie nicht mehr über die „erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ verfügen, um ein Fahrzeug im Verkehr zu führen.
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