Motorrad-Tuning: Was ist möglich, was verboten?
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was ist beim Motorrad-Tuning zu beachten?
Das eigene Fahrzeug zu tunen ist für viele Traum und Hobby zugleich. Was beim Auto- und Bus-Tuning bereits gang und gäbe ist, stellt auch beim Motorrad keine Seltenheit dar.
Die Szene spezialisiert sich sogar zunehmend auf einzelne Bereiche des Tunings oder bestimmte Fahrzeugklassen.
Auch Motorrad-Umbauten erhalten in diesem Zuge immer mehr Zuspruch, auch wenn das Zweirad weniger Raum bietet als beispielsweise ein T5-Bus.
Trotzdem werden Motorräder nicht nur auf Leistung, sondern auch auf Optik getunt. Was gibt es dabei zu beachten? Benötige ich für den Motorrad-Tacho beim Umbau beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Motorrad-Tuning
Ja, Veränderungen am Motorrad müssen den Bestimmungen der StVZO entsprechen bzw. die Teile eine ABE oder ein Teilegutachten aufweisen.
Entspricht das Motorrad durch das Tuning nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, erlischt die Betriebserlaubnis. Fahren Biker dann mit dem Motorrad, wird ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig. Die Stilllegung des Motorrads droht ebenfalls.
Ja, ist die Betriebserlaubnis erloschen, betrifft das in der Regel auch den Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens müssen Fahrer diesen selbst tragen. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Leistungssteigernder Motorrad-Umbau
Das beliebteste Gebiet stellt wohl auch beim Motorrad die Leistungssteigerung bzw. das Motorrad-Motortuning dar, denn Hersteller verbauen in ihren Fahrzeugen häufig sogenannte Drosselungen.
Das geschieht meist, um sie mit den rechtlichen Gegebenheiten verschiedener Länder gleichzeitig kompatibel zu machen. Was sich einbauen lässt, lässt sich jedoch auch wieder ausbauen.
Allerdings sollten sich Interessenten im Vorfeld genau erkundigen, ob und wie es zulässig ist, ihr Motorrad zu entdrosseln – das kann in einer seriösen Tuning-Werkstatt geschehen, aber auch beim TÜV oder der DEKRA. Denn oft ist eine Entdrosselung illegal.
Drosselungen entfernen
An folgenden Stellen ist Motorrad-Tuning möglich. Entsprechende Teile können Drosselungen enthalten:
- der Gasschieberanschlag
- die Distanzringe
- die Drosselscheiben
- der Auspuff
- die Ansaugstutzen
- der Luftfilter
- der Vergaser
Chiptuning am Motorrad
Insbesondere neuere Motorradmodelle gleichen mittlerweile Computern auf zwei Rädern. Die verbaute Software steuert unter anderem auch die Laufleistung des Motors. Entsprechend kann eine Anpassung der Bordelektronik die Leistung des Zweirads maßgeblich beeinflussen und steigern.
Dabei schließt der Motorrad-Tuner entweder einen Computer an die Software des Motorrads an und verändert mithilfe bestimmter Programme die Einstellungen. Eine zweite Möglichkeit ist die Anbringung kleiner Steuergeräte, die einige Einstellungen ergänzen.
Generell sollte der Interessent beim Motorrad-Chiptuning Vorsicht walten lassen. Unseriöse Anbieter gibt es viele. Auch können Versprechungen wie eine bis zu 50-prozentige Leistungssteigerung meist nicht durch Chiptuning allein erreicht werden, sodass ein weiterer Umbau am Motorrad bzw. dem Motor erfolgen müsste, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
Optisches Tuning am Motorrad
Neben der Leistungssteigerung können beim Motorrad auch optische Aspekte eine Rolle spielen. Interessenten, die ihr Motorrad tieferlegen oder höherlegen wollen, droht aber möglicherweise eine Enttäuschung – denn dem Motorrad-Tuning sind hier räumliche Grenzen gesetzt.
Anders als bei vielen Autos ist der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrbahn bereits recht gering, sodass nur wenig Spielraum am Motorrad für Fahrwerk-Tuning bleibt. Von Veränderungen an den Radaufhängungen oder dem Einbau von Tieferlegungsfedern sind meist nur geringste Erfolge zu erwarten. Der gesamte Austausch des Fahrwerks ist oft die einzige Lösung, die etwas mehr Wirkung erzielt.
Sicherheit geht vor
Beim Motorrad sind der Tuning-Werkstatt in diesem Punkt einfach schon aufgrund der Sicherheit im Straßenverkehr Grenzen gesetzt: Würde Zubehör oder die Karosserie beim Motorrad durch einen Heckumbau den Boden berühren – etwa in einer Kurve – hätte dies aller Wahrscheinlichkeit nach einen schweren Unfall zur Folge.
Deswegen müssen die Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eingehalten werden. Insbesondere ist es diesbezüglich wichtig, die korrekten Fahrzeugmaße einzuhalten. Beispielsweise dürfen die Motorrad-Scheinwerfer beim Umbau nicht zu klein ausfallen. Auch zusätzliche Karosserieteile dürfen nicht die im Fahrzeugschein verbrieften Maße überragen.
Wichtig: Motorrad-Tuning prüfen lassen
Bauteile, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) haben, müssen in der Regel nicht zwingend durch TÜV oder DEKRA begutachtet werden. Allerdings unterliegen sie einer Eintragungspflicht in den Fahrzeugschein durch die zuständige Behörde.
Die meisten baulichen Veränderungen, die die Leistungssteigerung beim Motorrad fokussieren, müssen im Nachhinein aber meist dem TÜV bzw. der DEKRA vorgeführt werden. Ein Teilegutachten, das dem Bauteil beiliegt, ist nicht ausreichend. Fällt die Prüfung positiv aus, gilt aber auch hier: Eintragung in den Fahrzeugschein ist Pflicht.
Einige wenige Veränderungen, die vor allem Einfluss auf den Komfort und die Funktionalität haben, benötigen weder eine Prüfung noch eine ABE. Dazu gehören unter anderem Zubehör wie die Batterie und der Drehzahlmesser.
Folgen von unzulässigem Motorrad-Tuning
Was kann dem Motorradfahrer passieren, wenn er sein Motorrad nach dem Umbau nicht dem TÜV vorgestellt hat, obwohl dies seine Pflicht gewesen wäre? Eine Polizeikontrolle könnte dann teuer werden. Laut § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Also erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des gesamten Motorrads beispielsweise, wenn die Umbauten die Abgaswerte oder die Geräuschentwicklung beeinflussen. Gerade beim Motorrad kann das Umbauen des Auspuffs etwa eine große Lärmbelästigung verursachen. Zusammen ergibt das ein Bußgeld von wenigstens 90 Euro. Wurde die Verkehrssicherheit gefährdet, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Schwerwiegender ist allerdings, dass auch eine Stilllegung des Fahrzeugs droht.
Besteht Versicherungsschutz?
Auch wenn ein positives Prüfgutachten vorliegt und die Eintragung in den Fahrzeugschein erfolgt ist, sollten Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung davon in Kenntnis setzen.
Aber besonders drastisch können die Folgen sein, wenn durch das Motorrad-Tuning die Zulassung des Fahrzeugs nicht länger besteht – denn dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
Alle Schäden, die zum Beispiel durch einen Unfall entstehen, müssen dann vom Fahrer selbst getragen werden – gerade bei Verletzungen von Menschen können die Kosten schwindelerregende Höhen erreichen.
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