Fürs eigene Motorrad: Welche Kfz-Steuer ist zu zahlen?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Die Motorrad-Steuer fällt in Deutschland Jahr für Jahr an
Für viele Biker ist das Fahren eines Motorrads mehr als nur der Weg von A nach B. Je nach präferierter Geschwindigkeit ist es oftmals ein entspannendes oder aufregendes Hobby und viele genießen das Fahren in einer Gruppe und den Austausch mit anderen Zweirad-Fans.
Dass die Faszination „Motorrad“ immer mehr Menschen packt, zeigen auch aktuelle Zulassungszahlen. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Im Vorjahr waren es noch etwas mehr als 4,3 Millionen.
Erwägen Sie, sich selbst ein Motorrad zuzulegen, sollten Sie sich im Vorhinein auch über die anfallenden Kosten informieren. Einer der zu beachtenden Posten für ein Motorrad ist die Steuer, die für die meisten Kfz anfällt. Doch mit welchen Kosten ist bei einem Kraftrad – kurz Krad – zu rechnen?
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kfz-Steuer für Motorräder
Die Kfz-Steuer lässt sich bei Motorrädern sehr leicht berechnen: Pro angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an.
Nein, die Besteuerung von Trikes funktioniert wie die von Pkw, was bedeutet, dass neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse berücksichtigt wird.
Für Motorräder mit Saisonkennzeichen müssen Sie nur für den Zeitraum, in dem diese zugelassen sind, die Kfz-Steuer entrichten.
Wann müssen Sie für Ihr Motorrad Kfz-Steuer in Deutschland zahlen?
Genauso wie für einen Pkw oder Lkw müssen Sie in vielen Fällen auch für ein Motorrad Kfz-Steuer zahlen. Die Steuereinnahmen werden unter anderem für Investitionen in die Infrastruktur verwendet, doch können auch in Projekte fließen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Steuereinnahmen sind in Deutschland nämlich nicht zweckgebunden.
Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht, wenn Sie Ihr Motorrad in Deutschland bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Sie müssen erst dann keine Kfz-Steuern mehr zahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Kommt es zu einem Verkauf eines Kraftrads, so endet die Steuerpflicht, wenn dieses auf den Käufer umgemeldet wird. Die Motorrad-Steuer ist immer im Voraus für jeweils ein Jahr zu zahlen.
Wie lässt sich die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnen?
Die Berechnung der Kfz-Steuer für einen Pkw ist relativ kompliziert. Hier müssen nämlich verschiedene Kriterien beachtet werden, welche sich auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirken. Hierzu gehören das Datum der Erstzulassung, die Antriebsart, der Hubraum in Kubikzentimetern (ccm) sowie die Emissionsklasse.
Die Motorrad-Steuer zu berechnen ist im Vergleich dazu äußerst einfach. Hier ist lediglich der Hubraum in ccm von Bedeutung. Pro angefangene 25 ccm Hubraum ist ein Steuersatz von 1,84 Euro festgelegt.
Haben Sie also beispielsweise ein Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm, beträgt die Krad-Steuer 14,72 Euro pro Jahr. Bei einem Hubraum von 500 ccm steigt die Motorrad-Steuer auf 36,80 Euro.
Steuerberechnung beim Motorrad: Sparen durchs Saisonkennzeichen
Motorräder werden, wie beispielsweise auch Cabrios oder Wohnwagen, häufig nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt. In den nassen und kalten Wintermonaten wird das Zweirad meist in einer Garage geparkt und erst im späten Frühling, wenn das Wetter wieder besser wird, beginnt dann die neue Motorrad-Saison, welche häufig bis in den Herbst reicht.
Auch wenn es in den Wintermonaten nicht genutzt wird, so fallen für das Motorrad doch Kfz-Steuer und Versicherung an. Ein Saisonkennzeichen bietet Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit, diese Kosten zu sparen. Mit diesem speziellen Kennzeichen kann ein Fahrzeug für acht Wochen bis elf Monate zugelassen werden.
Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie Ihr Motorrad jedoch nicht nutzen. Es muss außerdem auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden. Das Parken auf öffentlichem Gelände ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
Motorrad-Steuer: Kosten für Krafträder mit Oldtimer-Kennzeichen
Mit einem H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, können nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder ausgestattet werden. Das Zweirad muss dafür jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Das Motorrad ist gut gepflegt.
- Es befindet sich weitestgehend im Originalzustand.
- Bei Reparaturen wurden Original-Ersatzteile oder entsprechende Nachbauten verwendet.
- Das Motorrad dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, nachdem er die oben genannten und weitere Punkte überprüft hat. Ist dieses positiv, kann der Besitzer ein H-Kennzeichen beantragen. Doch wie hoch ist bei dieser besonderen Form der Zulassung die Motorrad-Steuer? Sie liegt bei 46,02 Euro pro Jahr.
Wann ist ein Motorrad steuerfrei?
Wie bereits erwähnt, beträgt die Motorrad-Steuer 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum. Es gibt jedoch bestimmte Krafträder, für die gar keine Steuer anfällt. Doch welche gehören dazu?
Grundsätzlich müssen Leichtkrafträder laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zugelassen werden und sind damit steuerfrei. Als Leichtkraftrad gilt ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 ccm bis 125 ccm. Dabei ist zu beachten, dass die Nennleistung bei maximal 11 kW liegen darf. Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an.
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