Motorrad parken: Wo dürfen Sie Ihr Kraftrad abstellen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Ordnungswidriges Parken mit dem Motorrad

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Parken an engen unübersicht­lichen Stellen, im Kurvenbereich, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgänger­überwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, im (eingeschränkten) Halteverbot, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen35 €eher nicht
- mit Behinderung55 €eher nicht
- länger als 1 Stunde55 €eher nicht
- länger als 1 Stunde mit Behinderung55 €eher nicht
Unzulässiges Parken auf Rad- und Gehwegen55 €eher nicht
- mit Behinderung70 €1Hier prüfen **
- länger als 1 Stunde70 €1Hier prüfen **
- länger als 1 Stunde mit Behinderung80 €1Hier prüfen **
- mit Gefährdung80 €1Hier prüfen **
- mit Sachbeschädigung100 €1Hier prüfen **
Parken in zweiter Reihe55 €eher nicht
- mit Behinderung80 €1Hier prüfen **
- länger als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
- länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1Hier prüfen **
- mit Gefährdung90 €1Hier prüfen **
- mit Sachbeschädigung110 €1Hier prüfen **
Parken vor Feuerwehr­zufahrten55 €eher nicht
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen100 €1Hier prüfen **
Unzulässiges Parken in verkehrs­beruhigten Zonen10 €eher nicht
- mit Behinderung15 €eher nicht
- länger als 3 Stunden20 €eher nicht
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30 €eher nicht
Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln, in durch Verkehrszeichen verbotenen Parkbereichen, vor Bordstein­absenkungen, Sonder­parkplätzen für Bewohner10 €eher nicht
- mit Behinderung15 €eher nicht
- länger als 3 Stunden20 €eher nicht
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30 €eher nicht
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, Überschreiten der Höchstparkdauer
- bis 30 Minuten20 €eher nicht
- bis 1 Stunde25 €eher nicht
- bis 2 Stunden30 €eher nicht
- bis 3 Stunden35 €eher nicht
- länger als 3 Stunden40 €eher nicht
Parken im Fahrraum von Schienen­fahrzeugen55 €eher nicht
- mit Behinderung70 €1Hier prüfen **
Unberechtigtes Parken auf Schwer­behinderten-Parkplatz55 €eher nicht
Nicht platzsparend geparkt10 €eher nicht
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht25 €eher nicht
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen70 €1Hier prüfen **
Parken auf Sperrflächen25 €eher nicht
Parken mit Behinderung von Rettungs­fahrzeugen100 €1Hier prüfen **
Vorrang eines anderen Fahr­zeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke missachtet10 €eher nicht
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist25 €eher nicht
- mit Behinderung40 €eher nicht
- über eine Stunde40 €eher nicht
- über eine Stunde mit Behinderung50 €eher nicht
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55 €eher nicht
- mit Behinderung70 €eher nicht
- Gefährdung80 €eher nicht
- mit Sachbeschädigung100 €eher nicht
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht

FAQ: Motorrad parken

Darf man mit dem Motorrad überall parken?

Nein. Das Halten und Parken von Krafträdern (Motorräder, Motorroller etc.) unterliegt den Regelungen und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Somit ist es beispielsweise verboten, ein Motorrad auf dem Gehweg zu parken, es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen gestattet dies ausdrücklich. Wollen Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum abstellen, müssen Sie dafür vorgesehen Parkplätze- und flächen verwenden.

Ist ein Parkscheibe notwendig, wenn Sie Ihr Motorrad abstellen wollen?

Parken Sie mit dem Motorrad auf einer Parkfläche oder einem Parkplatz, der den Gebrauch einer Parkscheibe vorschreibt, müssen Sie eine solche an ihrem Kraftrad anbringen.

Welche Strafe droht, wenn Sie Ihr Motorrad nicht richtig abstellen?

Das ordnungswidrige Parken von einem Motorrad oder anderen Krafträdern (bspw. das Motorrad auf dem Gehweg zu parken) kann dies mindestens ein Verwarngeld nach sich ziehen. Schwere Parkverstöße mit Krafträdern, die beispielsweise eine Sachbeschädigung zur Folge haben, werden mit einem Bußgeld ab 70 Euro und ggf. einem Punkt in Flensburg geahndet. Eine vollständige Übersicht der möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.

Das Motorrad richtig parken: Diese Vorgaben gelten laut StVO

Das Motorrad-Parken auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es vom Verkehrszeichen 315 gestattet wird.
Das Motorrad-Parken auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es vom Verkehrszeichen 315 gestattet wird.

Die in Deutschland bestehenden Vorschriften und Verbote zum Halten und Parken finden sich im § 12 StVO. Sie gelten für alle Kraftfahrzeuge, folglich müssen Inhaber von Krafträdern dieselben Regeln wie Autofahrer befolgen, wenn sie Mofas, Mopeds, Motorräder oder Motorroller im Verkehrsraum abstellen.

Dementsprechend dürfen Sie Ihr Motorrad ausschließlich in dafür ausgewiesenen Parkplätzen oder Parkflächen abstellen. Diese können sich entweder auf der Straße oder in einem Parkhaus befinden, das über gesonderte Parkplätze für Motorräder verfügt. Ein Parkverbot in einem Parkhaus ist dann möglich, wenn der Parkhausbetreiber das Abstellen von Krafträdern durch eine entsprechende Beschilderung verbietet.

Weiterhin ist das Parken von einem Motorrad oder einem anderen Krafträdern gemäß § 12 Absatz 3 StVO in folgenden Situationen untersagt:

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

§ 12 Abs.3 StVO

Gut zu wissen: Es ist ihnen nur dann erlaubt, ein Motorrad auf dem Bürgersteig zu parken, wenn das Abstellen durch das Verkehrszeichen 315 ausdrücklich erlaubt wird. Dieses kann auch mit einen Zusatzzeichen ausgestattet sein, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Das Parken auf dem Gehweg wird meistens in Gebieten erlaubt, in denen es keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf der Straße gibt, aber der Gehweg so breit ist, dass ein abgestelltes Kraftfahrzeug Fußgänger nicht behindert.

Darf ich mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz parken?

Sie können Ihr Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, solange keine Zusatzzeichen dies verbieten.
Sie können Ihr Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, solange keine Zusatzzeichen dies verbieten.

Es besteht kein generelles Verbot, dass es Besitzern von Krafträdern untersagt ihr Fahrzeug auf einem PKW-Parkplatz abzustellen. Parkplätze (und Parkflächen) sind für gewöhnlich für Motorräder und Pkw gleichermaßen zugänglich. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Motorrad-Parken auf einem Pkw-Parkplatz von einem entsprechendem Zusatzzeichen eindeutig verboten wird.

Sollte es in einem Gebiet allerdings zusätzliche Parkflächen oder Parkplätze geben, die speziell und ausschließlich für Krafträder vorgesehen sind, müssen Sie Ihr Motorrad dort parken.

Gut zu wissen: Es ist in Deutschland erlaubt, das zwei Motorräder auf demselben Parkplatz abgestellt werden, um auf diese Weise Parkraum bzw. Platz zu sparen.

Video: Das Motorrad ordnungsgemäß parken

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum richtig abstellen.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum richtig abstellen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

An der juristischen Fakultät in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Jura-Studium. Im Anschluss verschlug es ihn für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und ist unter anderem im Verkehrsrecht tätig.

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