Motorrad parken: Wo dürfen Sie Ihr Kraftrad abstellen?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Ordnungswidriges Parken mit dem Motorrad
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | ||
---|---|---|---|---|
Parken an engen unübersichtlichen Stellen, im Kurvenbereich, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgängerüberwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, im (eingeschränkten) Halteverbot, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen | 35 | |||
- mit Behinderung | 55 | |||
- länger als 1 Stunde | 55 | |||
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 55 | |||
Unzulässiges Parken auf Rad- und Gehwegen | 55 | |||
- mit Behinderung | 70 | 1 | ||
- länger als 1 Stunde | 70 | 1 | ||
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 80 | 1 | ||
- mit Gefährdung | 80 | 1 | ||
- mit Sachbeschädigung | 100 | 1 | ||
Parken in zweiter Reihe | 55 | |||
- mit Behinderung | 80 | 1 | ||
- länger als 15 Minuten | 85 | 1 | ||
- länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 | 1 | ||
- mit Gefährdung | 90 | 1 | ||
- mit Sachbeschädigung | 110 | 1 | ||
Parken vor Feuerwehrzufahrten | 55 | |||
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 | 1 | ||
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 | |||
- mit Behinderung | 15 | |||
- länger als 3 Stunden | 20 | |||
- länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 | |||
Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln, in durch Verkehrszeichen verbotenen Parkbereichen, vor Bordsteinabsenkungen, Sonderparkplätzen für Bewohner | 10 | |||
- mit Behinderung | 15 | |||
- länger als 3 Stunden | 20 | |||
- länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 | |||
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, Überschreiten der Höchstparkdauer | ||||
- bis 30 Minuten | 20 | |||
- bis 1 Stunde | 25 | |||
- bis 2 Stunden | 30 | |||
- bis 3 Stunden | 35 | |||
- länger als 3 Stunden | 40 | |||
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 55 | |||
- mit Behinderung | 70 | 1 | ||
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 | |||
Nicht platzsparend geparkt | 10 | |||
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 25 | |||
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 | 1 | ||
Parken auf Sperrflächen | 25 | |||
Parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 | 1 | ||
Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke missachtet | 10 | |||
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist | 25 | |||
- mit Behinderung | 40 | |||
- über eine Stunde | 40 | |||
- über eine Stunde mit Behinderung | 50 | |||
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |||
- mit Behinderung | 70 | |||
- Gefährdung | 80 | |||
- mit Sachbeschädigung | 100 | |||
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 |
FAQ: Motorrad parken
Nein. Das Halten und Parken von Krafträdern (Motorräder, Motorroller etc.) unterliegt den Regelungen und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Somit ist es beispielsweise verboten, ein Motorrad auf dem Gehweg zu parken, es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen gestattet dies ausdrücklich. Wollen Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum abstellen, müssen Sie dafür vorgesehen Parkplätze- und flächen verwenden.
Parken Sie mit dem Motorrad auf einer Parkfläche oder einem Parkplatz, der den Gebrauch einer Parkscheibe vorschreibt, müssen Sie eine solche an ihrem Kraftrad anbringen.
Das ordnungswidrige Parken von einem Motorrad oder anderen Krafträdern (bspw. das Motorrad auf dem Gehweg zu parken) kann dies mindestens ein Verwarngeld nach sich ziehen. Schwere Parkverstöße mit Krafträdern, die beispielsweise eine Sachbeschädigung zur Folge haben, werden mit einem Bußgeld ab 70 Euro und ggf. einem Punkt in Flensburg geahndet. Eine vollständige Übersicht der möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Das Motorrad richtig parken: Diese Vorgaben gelten laut StVO
Die in Deutschland bestehenden Vorschriften und Verbote zum Halten und Parken finden sich im § 12 StVO. Sie gelten für alle Kraftfahrzeuge, folglich müssen Inhaber von Krafträdern dieselben Regeln wie Autofahrer befolgen, wenn sie Mofas, Mopeds, Motorräder oder Motorroller im Verkehrsraum abstellen.
Dementsprechend dürfen Sie Ihr Motorrad ausschließlich in dafür ausgewiesenen Parkplätzen oder Parkflächen abstellen. Diese können sich entweder auf der Straße oder in einem Parkhaus befinden, das über gesonderte Parkplätze für Motorräder verfügt. Ein Parkverbot in einem Parkhaus ist dann möglich, wenn der Parkhausbetreiber das Abstellen von Krafträdern durch eine entsprechende Beschilderung verbietet.
Weiterhin ist das Parken von einem Motorrad oder einem anderen Krafträdern gemäß § 12 Absatz 3 StVO in folgenden Situationen untersagt:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
§ 12 Abs.3 StVO
Gut zu wissen: Es ist ihnen nur dann erlaubt, ein Motorrad auf dem Bürgersteig zu parken, wenn das Abstellen durch das Verkehrszeichen 315 ausdrücklich erlaubt wird. Dieses kann auch mit einen Zusatzzeichen ausgestattet sein, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Das Parken auf dem Gehweg wird meistens in Gebieten erlaubt, in denen es keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf der Straße gibt, aber der Gehweg so breit ist, dass ein abgestelltes Kraftfahrzeug Fußgänger nicht behindert.
Darf ich mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz parken?
Es besteht kein generelles Verbot, dass es Besitzern von Krafträdern untersagt ihr Fahrzeug auf einem PKW-Parkplatz abzustellen. Parkplätze (und Parkflächen) sind für gewöhnlich für Motorräder und Pkw gleichermaßen zugänglich. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Motorrad-Parken auf einem Pkw-Parkplatz von einem entsprechendem Zusatzzeichen eindeutig verboten wird.
Sollte es in einem Gebiet allerdings zusätzliche Parkflächen oder Parkplätze geben, die speziell und ausschließlich für Krafträder vorgesehen sind, müssen Sie Ihr Motorrad dort parken.
Gut zu wissen: Es ist in Deutschland erlaubt, das zwei Motorräder auf demselben Parkplatz abgestellt werden, um auf diese Weise Parkraum bzw. Platz zu sparen.
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