Moped fahren: Mindestalter, Verkehrsregeln, Bußgelder & Co.
Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße mit dem Moped im Straßenverkehr
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beförderung einer Person auf einem Moped ohne besonderen Sitz | 5 € | |
Fahrten mit einem Moped mit einem Kind, das keinen Schutzhelm trägt | 60 € | 1 |
… mit mehreren Kindern | 70 € | 1 |
Fahrten mit einem Moped ohne Schutzhelm | 15 € | |
Fahrten mit einem Moped auf der Autobahn | 20 € | |
Fahrten mit einem Moped auf dem Gehweg | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mit Gefährdung | 20 € | |
… mit Sachbeschädigung | 25 € | |
Fahrten mit einem Moped ohne gültige Betriebserlaubnis | 50 € | |
Fahrten mit einem Moped ohne Kennzeichen | 40 € | |
Fahrten mit einem Moped ohne Versicherungsschutz | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr | |
Fahrten mit einem Moped ohne Führerschein | 10 € | |
Fahrten mit einem Moped ohne Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Welche Vorschriften sollten angehende Mopedfahrer kennen?
Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mopeds großer Beliebtheit, da sie den dafür benötigten Führerschein bereits in jungen Jahren erwerben können. Mit ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einem Hubraum von bis zu 50 cm³ sowie einer Leistung von maximal 4 kW gehören die praktischen Flitzer zur Kategorie der Kleinkrafträder.
Doch ab welchem Alter darf man genau Moped fahren und welche Verkehrsregeln sind dabei zu beachten? Das erfahren Sie hier. Außerdem informieren wir Sie über die möglichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die auf Sie zukommen können, wenn Sie sich bei Fahrten mit dem Moped nicht an die Vorschriften halten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Moped fahren
Bundesweit ist das Mopedfahren seit dem 28.07.2021 mit 15 Jahren erlaubt. Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie also bereits in diesem Alter erwerben. Mit 14 Jahren sind Sie dementsprechend in jedem Bundesland zu jung für Fahrten mit einem Kleinkraftrad.
Um Kleinkrafträder bis 45 km/h, wie beispielsweise einen Roller oder ein Moped, im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigt man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Da diese bereits in der Führerscheinklasse B inbegriffen ist, darf man automatisch mit einem Autoführerschein auch Moped fahren.
Als Mopedfahrer dürfen Sie an und für sich dieselben öffentlichen Straßen nutzen wie andere Kraftfahrer. Tabu sind jedoch Radwege, Gehwege sowie die Autobahn. Erstere sind schließlich Fahrradfahrern bzw. Fußgängern vorbehalten, letztere richtet sich ausschließlich an Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, wie z. B. Motorräder oder Pkw.
Moped fahren: Ist das mit 15 Jahren schon erlaubt?
Um Fahrten mit dem Moped unternehmen zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnisklasse liegt seit dem 28.07.2021 generell bei 15 Jahren. Allerdings kam es diesbezüglich bereits am 29. November 2019 zu einer Gesetzesänderung: Seitdem stand es den Bundesländern gemäß § 6 Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) frei, dieses Alter auf 15 Jahre herunterzusetzen.
Dementsprechend hing es von dem Bundesland ab, in dem Sie leben, wann es Ihnen erlaubt war, mit einem Moped zu fahren.
Vorsicht: Der Führerschein ab 15 ist nur in Deutschland gültig. Wollen Sie in einem anderen Land fahren, müssen Sie sich and die geltenden Mindestalterregelungen halten. Ansonsten kann dies so gewertet werden, als würden Sie mit einem Moped fahren, ohne eine Fahrerlaubnis dafür zu besitzen. Dies kann dann als Straftat gelten und eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Wichtige Verkehrsregeln bei Fahrten mit dem Moped
Anschließend haben wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften für Fahrten mit dem Moped im öffentlichen Straßenverkehr aufgelistet:
- Auch wenn Kleinkrafträder, wie Mopeds, als zulassungsfreie Fahrzeuge angesehen werden, Sie also keine Zulassung dafür benötigen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein. Werden Sie ohne eine solche erwischt, kostet Sie das 50 Euro.
- Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild. Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist. Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.
- Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Moped. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die mit auf dem Moped fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.
- Sie dürfen weder auf dem Gehweg, noch auf dem Radweg oder der Autobahn mit einem Moped fahren. Gehwege sind allein Fußgängern vorbehalten, Radwege wiederum Radfahrern. Die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge nutzen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen. Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro.
- Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Haben Sie Ihren Fahrausweis nicht vergessen, sondern besitzen gar keine Fahrerlaubnis und dies ist der Grund, weshalb Sie mit dem Moped ohne Führerschein fahren, begehen Sie eine Straftat. Laut § 21 StVG ist in diesem Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.
Übrigens: Sie müssen die Führerscheinklasse AM nicht extra erwerben, um Moped zu fahren, wenn Sie mit einem Autoführerschein der Klasse B ausgestattet sind. Die Klasse AM ist automatisch enthalten, weshalb Sie ohne Probleme mit einem B-Führerschein auch Moped fahren dürfen.
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