MonoCam-Blitzer: Handyverstöße werden aufgezeichnet
Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Monocam
Die MonoCam ist eine Kamera, die Handyverstöße aufzeichnet und mithilfe einer Künstlichen Intelligenz auswertet. Sie dient vornehmlich der Verkehrsüberwachung und wird als Handy-Blitzer eingesetzt.
Mit dem MonoCam-System werden Fahrspuren von einer Brücke aus überwacht und gefilmt. Stellt es einen Handyverstoß fest, werden das Kennzeichen und das dazugehörige Bildmaterial gespeichert und anschließend ausgewertet.
Derzeit gibt es keinen generellen Einsatz der MonoCam in Deutschland. Ein Pilotversuch in Rheinland-Pfalz wurde abgeschlossen. Eine rechtliche Grundlage für den flächendeckenden Einsatz besteht ebenfalls derzeit nicht. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
MonoCam-System: Was genau ist das eigentlich?
Bei der MonoCam handelt es sich um einen sogenannten Handy-Blitzer, der Verstöße mit dem Handy am Steuer erfasst und entsprechend speichert. Durch einen Pilotversuch 2022 in Rheinland-Pfalz und ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Trier wurde die MonoCam in der Öffentlichkeit bekannt. Der Pilotversuch beschränkte sich auf die Städte Mainz sowie Trier und wurde nicht flächendeckend durchgeführt. Ein solcher Einsatz in Deutschland ist derzeit noch nicht geplant.
Und wie funktioniert die MonoCam eigentlich? Die Kamera wird auf einer Brücke installiert und filmt von dort aus die Fahrspuren sowie die Fahrzeuge auf diesen. Eine Sichtung der Aufnahmen erfolgt bereits durch das Gerät mithilfe einer Künstlichen Intelligenz. Bei einem vorliegenden Handyverstoß werden die Aufnahmen dann gespeichert und durch einen Beamten ausgewertet. Handelt es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit, schickt der Beamte das Material dann an die zuständige Behörde bzw. Bußgeldstelle und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Alle anderen Aufnahmen, welche die MonoCam erstellt, werden, wenn kein Verstoß feststellbar ist, sofort wieder gelöscht.
Umstrittener Handy-Blitzer
Genau diese pauschale Funktionsweise führte beim Pilotversuch zu Problemen. Denn es gibt derzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Einsatz der MonoCam abdeckt bzw. das ständige anlasslose Filmen aller Fahrzeuge erlaubt.
Einige Verkehrsteilnehmer, die während des Pilotversuchs mit der MonoCam einen Bußgeldbescheid erhielten, zweifelten die Rechtmäßigkeit von diesem an – nicht zuletzt auch aus datenschutzrechtlichen Gründen. Allerdings hat das Amtsgericht Trier die Bußgeldbescheide für zulässig erklärt (AG Trier, 02.03.2023. Az.:27c OWi 8041 Js 2838/23).
Zwar stellte das Gericht die fehlende Rechtsgrundlage und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte fest, ließ aber die Aufnahmen als Beweismittel im Bußgeldverfahren zu. Laut Begründung sah das Gericht die von “einem potentiellen Handyverstoß ausgehende erhebliche Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs” als öffentliches Interesse an, weshalb die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde.
Laut der Entscheidung, gilt der Einsatz der MonoCam:
- als Gefahrenabwehr und unterliegt
- keinem Beweisverwertungsverbot.
Darüber hinaus wurde im Verfahren darauf hingewiesen, dass der Pilotversuch mit der MonoCam auch durch entsprechende Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Überwachung Handyverbot“ angekündigt wurde und Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hatten, ihr Verhalten anzupassen.
Bußgelder bei der MonoCam
Verkehrsteilnehmer, die durch die MonoCam erwischt wurden, müssen mit den Sanktionen für Handyverstöße rechnen. Das sind mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ging von Verhalten eine Gefährdung andere aus, steigt das Bußgeld auf 150 Euro und die Punkte auf zwei. Zudem müssen sie den Führerschein für einen Monat abgeben.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen