MonoCam-Blitzer: Handyverstöße werden aufgezeichnet

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Monocam

Was ist die MonoCam in der Verkehrsüberwachung?

Die MonoCam ist eine Kamera, die Handyverstöße aufzeichnet und mithilfe einer Künstlichen Intelligenz auswertet. Sie dient vornehmlich der Verkehrsüberwachung und wird als Handy-Blitzer eingesetzt.

Wie funktioniert die MonoCam als Handy-Blitzer?

Mit dem MonoCam-System werden Fahrspuren von einer Brücke aus überwacht und gefilmt. Stellt es einen Handyverstoß fest, werden das Kennzeichen und das dazugehörige Bildmaterial gespeichert und anschließend ausgewertet. 

Wird die MonoCam von der Polizei in Deutschland verwendet?

Derzeit gibt es keinen generellen Einsatz der MonoCam in Deutschland. Ein Pilotversuch in Rheinland-Pfalz wurde abgeschlossen. Eine rechtliche Grundlage für den flächendeckenden Einsatz besteht ebenfalls derzeit nicht. Mehr dazu erfahren Sie hier

MonoCam-System: Was genau ist das eigentlich?

MonoCam: Wer ein Handy am Steuer nutzt, wird geblitzt.
MonoCam: Wer ein Handy am Steuer nutzt, wird geblitzt.

Bei der MonoCam handelt es sich um einen sogenannten Handy-Blitzer, der Verstöße mit dem Handy am Steuer erfasst und entsprechend speichert. Durch einen Pilotversuch 2022 in Rheinland-Pfalz und ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Trier wurde die MonoCam in der Öffentlichkeit bekannt. Der Pilotversuch beschränkte sich auf die Städte Mainz sowie Trier und wurde nicht flächendeckend durchgeführt. Ein solcher Einsatz in Deutschland ist derzeit noch nicht geplant.

Und wie funktioniert die MonoCam eigentlich? Die Kamera wird auf einer Brücke installiert und filmt von dort aus die Fahrspuren sowie die Fahrzeuge auf diesen. Eine Sichtung der Aufnahmen erfolgt bereits durch das Gerät mithilfe einer Künstlichen Intelligenz. Bei einem vorliegenden Handyverstoß werden die Aufnahmen dann gespeichert und durch einen Beamten ausgewertet. Handelt es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit, schickt der Beamte das Material dann an die zuständige Behörde bzw. Bußgeldstelle und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Alle anderen Aufnahmen, welche die MonoCam erstellt, werden, wenn kein Verstoß feststellbar ist, sofort wieder gelöscht.

Umstrittener Handy-Blitzer

Die MonoCam hat in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Als Beweis sind Aufnahmen des Pilotversuchs aber zulässig.
Die MonoCam hat in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Als Beweis sind Aufnahmen des Pilotversuchs aber zulässig.

Genau diese pauschale Funktionsweise führte beim Pilotversuch zu Problemen. Denn es gibt derzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Einsatz der MonoCam abdeckt bzw. das ständige anlasslose Filmen aller Fahrzeuge erlaubt.

Einige Verkehrsteilnehmer, die während des Pilotversuchs mit der MonoCam einen Bußgeldbescheid erhielten, zweifelten die Rechtmäßigkeit von diesem an – nicht zuletzt auch aus datenschutzrechtlichen Gründen. Allerdings hat das Amtsgericht Trier die Bußgeldbescheide für zulässig erklärt (AG Trier, 02.03.2023. Az.:27c OWi 8041 Js 2838/23).

Zwar stellte das Gericht die fehlende Rechtsgrundlage und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte fest, ließ aber die Aufnahmen als Beweismittel im Bußgeldverfahren zu. Laut Begründung sah das Gericht die von “einem potentiellen Handyverstoß ausgehende erhebliche Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs” als öffentliches Interesse an, weshalb die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde. 

Laut der Entscheidung, gilt der Einsatz der MonoCam:

  • als Gefahrenabwehr und unterliegt
  • keinem Beweisverwertungsverbot.

Darüber hinaus wurde im Verfahren darauf hingewiesen, dass der Pilotversuch mit der MonoCam auch durch entsprechende Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Überwachung Handyverbot“ angekündigt wurde und Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hatten, ihr Verhalten anzupassen. 

Bußgelder bei der MonoCam

Verkehrsteilnehmer, die durch die MonoCam erwischt wurden, müssen mit den Sanktionen für Handyverstöße rechnen. Das sind mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ging von Verhalten eine Gefährdung andere aus, steigt das Bußgeld auf 150 Euro und die Punkte auf zwei. Zudem müssen sie den Führerschein für einen Monat abgeben.

Bußgeldtabelle für Handyverstöße

Tatbe­standBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Handy am Steuer ohne Frei­sprech­einrich­tung benutzt100 €1Hier prüfen **
...mit Gefähr­dung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
...mit Sach­beschä­digung200 €21 Monat1 MHier prüfen **

Bußgeldrechner

Im Video erklärt: Handy am Steuer

Erfahren Sie in diesem Video, welche Sanktionen Sie bei einem Blitzerfoto mit Handy in der Hand erwarten.
Erfahren Sie in diesem Video, welche Sanktionen Sie bei einem Blitzerfoto mit Handy in der Hand erwarten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

Bildnachweise

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