Mobiles Parkverbot: Heute da, morgen fort
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldrechner: Ordnungswidriges Parken
Temporäres Parkverbot: Eine Ankündigung muss im Voraus erfolgen
Zunächst sei eines geklärt: Halten und Parken sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Trotzdem gilt: Wo das Halten verboten ist, darf erst recht nicht geparkt werden. Ein stationäres oder mobiles Parkverbotsschild entspricht deshalb dem Verkehrszeichen Nummer 283, besser bekannt als absolutes Halteverbotsschild.
Wer aus dem Urlaub kommt und sein Auto nicht mehr findet, ist nicht unbedingt Opfer eines Diebstahls geworden. Es kann sein, dass in der Zwischenzeit ein mobiles Parkverbot eingerichtet und das Auto infolgedessen abgeschleppt worden ist.
Damit sich parkende Autos aber nicht einfach verflüchtigen, müssen die Behörden ein mobiles Parkverbot 48 bis 72 Stunden im Voraus ankündigen. So erhalten Parkende die Gelegenheit, das Auto umzuparken.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mobiles Parkverbot
Aus bestimmten Gründen (z. B. Bauarbeiten, Festumzüge) kann die Straßenverkehrsbehörde ein mobiles Parkverbot einrichten. Es ist nur vorübergehend gültig.
Das beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Manche sind der Ansicht es muss 48 oder 72 Stunden im voraus angekündigt werden, andere halten vier Tage, bevor das Halteverbot wirksam wird, für angemessen.
Ja, wer einen Umzug plant und dafür sorgen möchte, dass der Umzugswagen Platz hat, kann ein mobiles Halteverbot für den Umzug einrichten lassen.
Plötzlich abgeschleppt – und nun?
Stellen Sie sich das mal vor: Sie kommen aus dem Urlaub zurück, aber Ihr Auto ist spurlos verschwunden. Dabei hatten Sie sich vor der Abreise noch vergewissert, dass es dort stehen darf.
Wenn es nicht gestohlen wurde, dann vielleicht abgeschleppt. So ging es einer Frau in Berlin. Sie parkte ihr Auto und brach dann in den Urlaub auf. Als sie zurückkehrte, war das Auto nicht mehr da, dafür aber eine dicke Rechnung für Abschleppkosten und Standgebühren.
In der Zwischenzeit war ein mobiles Parkverbot angekündigt worden. 48 Stunden später wurde es wirksam und die Behörden ließen das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen.
In diesem Fall (Az.: 5A 470/14) blieb die Frau auf den Kosten sitzen. Dem Gericht zufolge hätten die heutigen großstädtischen Bedingungen und Anforderungen im Straßenraum berücksichtigt werden müssen. Dauerparker haben es hier nicht leicht.
Immerhin lässt sich das Bußgeld vermeiden. Ein Widerspruch lässt sich Juristen zufolge gut begründen. Wurde ein mobiles Parkverbot erst später eingerichtet, hat der Betroffene zum Zeitpunkt des Parkens keine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen.
Eine vergleichsweise geringe Erleichterung gibt es: Die Behörde muss den Weg der geringsten Kosten für den Fahrer wählen. Verkehrsrechtsexperten empfehlen: Lösen Sie das Auto zuerst aus, um weitere Standgebühren des Schleppers zu vermeiden. Zahlen Sie aber nur unter Vorbehalt und lassen Sie den Fall umgehend prüfen.
Wie muss ein mobiles Parkverbot eingerichtet werden
Ein mobiles Parkverbot kann aus ganz unterschiedlichen Gründen aufgestellt werden. Vielleicht stehen an der betroffenen Stelle Bauarbeiten an oder eine große Veranstaltung (z. B. ein städtischer Marathon) verlangt, dass Platz in den Straßen geschaffen wird.
Etwa 48 bis 72 Stunden, bevor ein mobiles Parkverbot wirksam wird, muss es angekündigt werden. Genaue Vorgaben können je nach Stadt variieren. In manchen Regionen muss das Schild bereits vier Tage im Voraus aufgestellt werden.
Wer ein mobiles Parkverbot für private Zwecke beantragt, sollte sich genau an das Aufstellprotokoll der Behörde halten. Bei Abweichungen gilt die erteilte Genehmigung für ein temporäres Parkverbot (trotz Ankündigung) für hinfällig.
Selbst gemachte Platzhalter oder Absperrungen sind im Übrigen unzulässig. Es kommt vor, dass Anwohner sich einen Parkplatz freihalten möchten (z. B. für den Umzug). Anstelle eines offiziellen Halteverbotsschildes „besetzen“ sie den Platz mit Stühlen oder einem Karton.
Das ist nicht erlaubt. Mehr noch: Es könnte als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und rechtlich entsprechend geahndet werden. Entstehen durch die selbst gemachten Platzhalter Schäden, muss deren Urheber dafür haften.
Halten bezeichnet eine gewillte, kurze Unterbrechung der Fahrt. Steht das Fahrzeug aber mehr als drei Minuten – selbst wenn der Autofahrer es nicht verlässt – kann von Parken gesprochen werden.
Temporäres Parkverbot selbst beantragen
Ein weiterer sehr häufiger Grund für ein mobiles bzw. temporäres Parkverbot ist ein Umzug. Selten genießen Anwohner in Städten den Luxus, jederzeit und direkt vor der Haustür einen Parkplatz zu finden.
Damit der Umzugswagen am Tag des großen Räumens auch Platz hat und die Möbel nicht erst bis zum nächsten freien Parkplatz geschleppt werden müssen, können Privatpersonen bei der Behörde ein mobiles Parkverbot (genau gesagt: Mobiles Halteverbot) beantragen.
Bei manchen Umzugsfirmen ist das im Service inbegriffen. Sie richten dann an beiden Wohnorten – dem bisherigen und dem künftigen – ein mobiles Parkverbot ein.
Den Antrag dafür stellen Sie in der Straßenverkehrsbehörde. Das Schild selbst müssen Sie allerdings mieten. Je nach Region liegen die Kosten dafür ungefähr zwischen 30 und 60 Euro.
Denken Sie daran, dass auch das Abstellen und Rangieren von Umzugskartons und Möbeln Platz in Anspruch nimmt. Rechnen Sie deshalb einige zusätzliche Meter zum Umzugswagen mit ein, wenn Sie das mobile Parkverbot beantragen.
Sorgen Sie unbedingt für ein ordnungsgemäßes Aufstellen des Parkverbotsschildes. Es muss anderen Anwohnern rechtzeitig ersichtlich sein, ab wann und für welchen Bereich das Parkverbot gilt. Außerdem darf es den Verkehr nicht behindern.
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