Mit dem Firmenwagen geblitzt: Wer muss zahlen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn es zum Geschwindigkeitsverstoß mit dem Dienstfahrzeug kam

Hatten Sie es zu eilig und wurden mit dem Firmenwagen geblitzt? Wer zahlt in diesem Fall?
Hatten Sie es zu eilig und wurden mit dem Firmenwagen geblitzt? Wer zahlt in diesem Fall?

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen immer wieder längere Strecken mit dem Auto fahren müssen, bekommen nicht selten von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.

Ein solcher fungiert oft als Statussymbol, da sich die Mitarbeiter das jeweilige Modell privat in der Regel nicht hätten leisten können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein Dienstfahrzeug meist nicht auf eigene Rechnung getankt werden muss, sondern die Kosten für Benzin von einer speziellen Tankkarte abgehen.

Diese wird normalerweise ebenfalls vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Wie verhält es sich jedoch, wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt werden? Ist der Arbeitgeber dann auch so kulant und übernimmt das Bußgeld für Sie? Diesem Thema widmen wir uns im folgenden Ratgeber.

FAQ: Mit dem Firmenwagen geblitzt

Wer muss für ein Blitzerfoto im Firmenwagen haften?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, weshalb auch bei einem Firmenwagen in der Regel der Fahrer und nicht der Halter zur Kasse gebeten wird. Der Anhörungsbogen geht zumeist dennoch erst an den Halter des Kfz. So will die Behörde den Verkehrssünder ausfindig machen.

Muss mein Chef angeben, dass ich gefahren bin?

Wenn Ihr Chef kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, muss er angeben, dass Sie gefahren sind. Dieses Recht besteht u. a. bei Verwandschaftsverhältnissen.

Was passiert, wenn mein Chef mich nicht verrät?

Kann die Behörde den Verantwortlichen für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nicht ausfindig machen, darf sie eine Fahrtenbuchauflage verhängen.

Geblitzt mit dem Firmenwagen? Die Fahrerhaftung gilt auch hier

Geblitzt mit dem Firmenwagen? Ein Anhörungsbogen wird meist an die Firma geschickt.
Geblitzt mit dem Firmenwagen? Ein Anhörungsbogen wird meist an die Firma geschickt.

Fast jeder deutsche Fahrer macht in seinem Leben einmal die Bekanntschaft mit einem Blitzer und muss sich darauf einstellen, innerhalb der nächsten Zeit einen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten vorzufinden. Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Sie mit dem Fahrzeug der Nachbarin, mit dem privaten Pkw oder mit dem Firmenwagen geblitzt wurden: In Deutschland gilt die Fahrerhaftung.

Dies bedeutet, dass der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, für sein Verhalten geradestehen muss und die daraus resultierenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auferlegt bekommt.

Diese können bei einer Geschwindig­keitsüberschreitung aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot bestehen. Wurden Sie mit Ihrem Dienstwagen geblitzt, ist folgender Ablauf gängig:

  • Zunächst wird die zuständige Behörde einen Anhörungsbogen an Ihre Firma schicken, da sich bei einem Firmenfahrzeug Fahrer und Halter zumeist unterscheiden und sie daher nicht weiß, wer letztendlich gefahren ist.
  • Ihr Chef hat die Möglichkeit, Angaben darüber zu machen, dass er selbst nicht gefahren ist, oder er leitet den Anhörungsbogen direkt an Sie weiter, da Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden.
  • Ist es der Behörde auch im weiteren Verlauf des Bußgeldverfahrens nicht möglich, den Mitarbeiter zu ermitteln, der für den Strafzettel am Firmenwagen verantwortlich ist, versendet sie normalerweise einen Zeugenfragebogen.

Darf mein Chef die Aussage verweigern, obwohl er weiß, dass ich mit dem Firmenwagen geblitzt wurde?

Wurden Sie mit dem Firmenwagen geblitzt, darf Ihr Chef Sie normalerweise nicht decken.
Wurden Sie mit dem Firmenwagen geblitzt, darf Ihr Chef Sie normalerweise nicht decken.

Normalerweise erhält derjenige den Zeugenfragebogen, dem der Firmenwagen gehört bzw. auf den er zugelassen ist. Daher wird der Bogen meist an den Arbeitgeber versendet. Doch muss dieser ihn auch wahrheitsgetreu ausfüllen oder darf er seine Aussage möglicherweise verweigern?

An diesem Punkt angelangt, spielt vor allem ein Aspekt eine wichtige Rolle, nachdem Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden: Sind Sie mit Ihrem Chef verwandt oder nicht? Ist dem nicht so, hat Ihr Arbeitgeber keine Wahl. Er muss zugeben, dass Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden.

Bei Vorliegen einer Verwandtschafts­beziehung muss er hingegen keine Angaben machen und kann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Dies kann jedoch Konsequenzen haben: Kooperiert Ihr Chef nicht und deckt Sie auch weiterhin, kann ihn eine Fahrtenbuchauflage ereilen, um so denjenigen ausfindig zu machen, der mit dem Firmenwagen geblitzt wurde.

Übrigens: Im schlimmsten Fall kann die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, sich auf jedes einzelne Fahrzeug im Unternehmen beziehen. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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