Existiert eine Mindestgeschwindigkeit im deutschen Straßenverkehr?
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann es verboten ist, im Schneckentempo zu fahren
Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote können in Deutschland auf Fahrer zukommen, die sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Obwohl diese Tatsache jedem bekannt sein sollte, der im Verkehr mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, kommt es immer wieder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Doch ist es andererseits auch möglich, zu langsam unterwegs zu sein? Gibt es so etwas wie eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit überhaupt? Und wenn ja, bezieht sie sich nur auf deutsche Autobahnen oder auf allen Straßen? Der Beantwortung dieser Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.
Zusätzlich informieren wir Sie darüber, ob die jeweilige Mindestgeschwindigkeit durch ein Schild angekündigt werden muss und was die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu dem Thema besagt.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mindestgeschwindigkeit
Nein. Allerdings stimmt es, dass ein Fahrzeug bauartbedingt mindestens 60 km/h fahren können muss, um die Autobahn befahren zu dürfen.
Es kommt nicht so häufig vor, dass eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Meist jedoch auf der Landstraße.
Das Verkehrsschild ist blau, die Mindestgeschwindigkeit ist in weiß darauf zu lesen. Ein Bild können Sie hier sehen.
Wie ist die Mindestgeschwindigkeit im Gesetz definiert?
Die Vorschriften zur Geschwindigkeit sind in § 3 StVO festgehalten. Zwar geht es darin nicht explizit um die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn oder der Landstraße, allerdings lässt sich in § 3 Absatz 2 StVO die Grundlage dafür erkennen:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“
Durch die Mindestgeschwindigkeit auf Bundesstraße, Kraftfahrstraße & Co. soll demzufolge eine Behinderung des Verkehrs ausgeschlossen werden. Bei welcher Kilometerangabe sich diese bewegt, können Kraftfahrer beispielsweise einem entsprechenden Verkehrsschild entnehmen. Die Mindestgeschwindigkeit wird dann durch das Zeichen 275 angegeben.
Unter gewissen Umständen ist es jedoch erlaubt, z. B. die Mindestgeschwindigkeit auf einer Landstraße zu unterschreiten. Dies ist gemäß der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Abschnitt 7 der Fall, wenn
- extreme Wetterlagen wie Glatteis oder starker Regen,
- Verkehrsverhältnisse wie z. B. Stau oder
- Straßenbegebenheiten wie Schlaglöcher oder Ähnliches vorherrschen.
Welche Mindestgeschwindigkeit gilt auf deutschen Autobahnen?
Dass auf der Autobahn ebenfalls eine Mindestgeschwindigkeit herrscht, könnte § 18 Absatz 1 StVO vermuten lassen:
Autobahnen […] und Kraftfahrstraßen […] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.“
Dieser Paragraph schreibt jedoch lediglich vor, dass die Bauart des jeweiligen Kfz eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zulässt, nicht aber, dass diese km/h mindestens gefahren werden müssen. Viele Autofahrer sind der Meinung, die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn läge bei 80 km/h, dies ist jedoch nicht der Fall.
Eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn existiert laut StVO nicht. Da jedoch ein zu langsamer Fahrer gerade auf der Autobahn schnell zu einer Behinderung oder gar einer Gefährdung werden kann, sollten Sie trotzdem nicht zu langsam unterwegs sein.
Dies gilt vor allem bei einem Überholvorgang. Auch wenn kein explizites Mindesttempo auf der Autobahn herrscht, schreibt es die StVO vor, dass Ihre Geschwindigkeit um einige km/h höher als die der zu überholenden Fahrzeuge sein muss.
Darf ich mit meinem Leichtmobil ( 45 Km/h ) auf einer Landstraße ( zb. L76 ) fahren ?
Ja, das ist möglich, sofern es sich nicht um eine Kraftfahrstraße (Verkehrszeichen 331.1) handelt oder eine Mindestgeschwindgkeit > 45 angegeben ist. In der Praxis ist mir aber noch nie ein Mindestgeschwindigkeitsschild auf einer regulären Landes/Bundesstraße begegnet.
Da mein Tacho 10% + 4 Km/h mehr anzeigen darf, kann es sein, dass ich bei Mindestgeschw. 80KM/h „nur“ 71Km/h fahre. Weche Strafe erwartet mich…? oder bei 100Km/h Mind.gesch. dann nur 86Km/h wirklich gefahren?
Hallo Madi60,
der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro vor, wenn Sie ohne ersichtlichen Grund zu langsam fahren und andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindern.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Dann darf ich also mit einer Ape 50, bis 45 h/km fahrbar, aud einer Bundesstraße fahren?
Hallo,
grundsätzlich sollte die Fahrt auf einer Bundesstraße zulässig sein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org