Mindestalter beim Führerschein: Was gilt?
Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024
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Die Altersgrenze hängt von der Führerscheinklasse ab
In Deutschland existieren insgesamt 16 Führerscheinklassen, welche die verschiedenen Fahrzeugarten in Kategorien unterteilen. Je nachdem, um welche Art von Kfz es geht, wird dies mit einem anderen Buchstaben kenntlich gemacht (z. B. A = Motorräder, B = Pkw, C = Lkw, D = Busse).
Der zusätzliche Buchstabe E steht für Anhänger, die an die Fahrzeuge der jeweiligen Klasse gekoppelt werden dürfen.
Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse sie erwerben möchten, müssen Anwärter gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem ein bestimmtes Mindestalter. Bei welchem Führerschein welche Altersgrenze gilt und welche Ausnahmen es gibt, klärt der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mindestalter für den Führerschein
Wollen Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis möglichst unabhängig sein, sprich allein Auto fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Für das begleitete Fahren liegt das Mindestalter bei 17 Jahren. Die Fahrschule dürfen Sie bereits mit 16,5 Jahren besuchen.
Hier gibt es ganz verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die alle ein unterschiedliches Mindestalter vorgeben. Für den großen A-Motorradführerschein müssen Sie 24 Jahre alt sein.
Ja, der AM-Schein für einen Motorroller kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Das Mindestalter von 16 Jahren gilt für den A1, auf den Sie die anderen A-Klassen aufbauen können.
Für welche Fahrerlaubnis muss welches Alter erreicht sein?
§ 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält die Vorschriften dazu fest, welches Mindestalter bei welchem Führerschein maßgeblich ist. Außerdem definiert der genannte Paragraph spezielle Auflagen, die teilweise ebenfalls Beachtung finden müssen. Welche Altersgrenze bei welchem Führerschein Anwendung findet, zeigt die folgende Tabelle:
Führerscheinklasse | Mindestalter & Auflagen |
---|---|
AM | 15 Jahre |
A1 | 16 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A | - 20 Jahre (bei Krafträdern + nur bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2) - 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit einer Leistung von über 15 kW) - 24 Jahre (bei Krafträdern) |
B + BE | - 17 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 18 Jahre |
C1 + C1E | 18 Jahre |
C + CE | - 18 Jahre (nur mit Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 21 Jahre |
D1 + D1E | - 18 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 21 Jahre |
D + DE | - 18 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland im Linienverkehr bis 50 Kilometer bzw. ohne Fahrgäste) - 20 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 21 Jahre (nur mit Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 Kilometer) - 23 Jahre (nur mit beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes) - 24 Jahre |
T | 16 Jahre |
L | 16 Jahre |
Ausnahme vom Mindestalter: Führerschein der Klasse B mit 17
Wie Sie der Tabelle entnehmen können, liegt das Mindestalter beim Führerschein der Klasse A zwar grundsätzlich bei 24 Jahren, kann allerdings herabgesetzt werden. Krafträder dürfen Sie mit dieser Klasse bereits mit 20 Jahren fahren, wenn Sie mindestens seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 sind.
Doch auch beim Führerschein der Klasse B kann das Alter heruntergeschraubt werden. Allgemein dürfen Sie einen Autoführerschein erwerben, sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bei dem Modell „Begleitetes Fahren“ ist dies schon mit 17 Jahren möglich. Dazu muss jedoch bei jeder Fahrt eine im Vorfeld festgelegte Begleitperson dabei sein, die folgenden Anforderungen gerecht werden muss:
- Seit mindestens fünf Jahren muss sie einen gültigen B-Führerschein besitzen.
- Das Mindestalter, um beim Führerschein ab 17 als Begleitperson akzeptiert zu werden, beträgt 30 Jahre.
- Im Fahreignungsregister (FAER) darf die betroffene Person maximal einen Punkt in Flensburg haben.
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