Mindestabstand im Straßenverkehr: Was ist zu dicht?
Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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Mindestabstand nicht eingehalten: Welche Strafe droht?
Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen
Mindestabstand: Was die StVO vorschreibt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt für verschiedene Situationen einen einzuhaltenden Mindestabstand vor. Auf diese Weise soll die Verkehrssicherheit gesteigert bzw. garantiert werden.
Besonders auf der Autobahn können Abstandsverstöße nicht nur teuer, sondern auch sehr gefährlich werden. Werden Fahrer bei einer Unterschreitung des Abstands erwischt, drohen nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Welche Strafe wird nun also fällig, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wurde und wonach richtet sie sich? Und gilt es auch, einen Mindestabstand zu einer Ampel einzuhalten? Im Ratgeber gibt’s die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mindestabstand
Innerorts gelten ca. 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen. Außerorts sollten Sie einen halben Tacho Abstand halten. Was innerorts und außerorts gilt, können Sie im Detail hier nachlesen.
Für Lkw gilt laut StVO explizit ein Mindestabstand von 50 Metern, auch bei Geschwindigkeit bis oder über 50 km/h.
Dann droht ein Bußgeld und ggf. noch Punkte oder ein Fahrverbot. Wenn Sie hier klicken, können Sie mithilfe des Bußgeldrechners etwaige Konsequenzen selbst ermitteln.
Mindestabstand innerorts und außerorts
Auf Straßen inner- sowie außerorts gilt ein gesetzlicher Mindestabstand, welcher in der StVO geregelt ist. Er wird folgendermaßen definiert:
- Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h gilt ein Richtwert von einer Sekunde Abstand zum Vordermann. Dies entspricht in etwa 15 Metern oder drei Fahrzeuglängen.
- Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten zwei Sekunden Sicherheitsabstand oder auch der halbe Tachowert. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h entspricht dies somit einer Lücke von 50 Metern.
Sie müssen den Mindestabstand nicht kompliziert berechnen. Orientieren Sie sich einfach an den Begrenzungspfeilern am Straßenrand, die jeweils 50 Metern voneinander entfernt sind. Im Zweifel gilt: Lieber mehr Abstand halten, als zu wenig.
Mindestabstand auf der Autobahn
Besonders auf der Autobahn sollten Autofahrer eine Unterschreitung vom Mindestabstand vermeiden, um weder sich, noch andere zu gefährden.
Auf der Autobahn gilt ein Mindestabstand von zwei Sekunden bzw. einem halben Tachowert. Bei einem Tempo von 120 km/h entspricht das einer Lücke von etwa 60 Metern. Sie können den einzuhaltenden Mindestabstand auf der Autobahn berechnen, indem Sie sich an Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit orientieren und diesen Wert halbieren.
Mindestabstand mit dem Lkw
Auch für den Lkw gilt ein Mindestabstand, um gefährlich dichtes Auffahren und Unfälle zu vermeiden. Hier finden andere Regeln Anwendung als für den Mindestabstand mit dem Auto. Dies lässt sich durch das deutlich höhere Gesamtgewicht von Lkw begründen, woraus auch ein längerer Bremsweg resultiert.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt laut StVO ein Mindestabstand von mindestens 50 Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h.
Welchen Mindestabstand von einer Ampel müssen Fahrzeuge einhalten?
Vor einer Ampel muss kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand eingehalten werden. Wer sich also mit seinem Auto einer Ampel nähert, darf prinzipiell immer bis zur Haltelinie vorfahren, um diese anschließend zu überqueren.
Eine andere Regelung gilt, wenn Sie Ihr Auto vor einer Ampel abstellen möchten. Hier beträgt der Mindestabstand zur Ampel 10 Meter.
Mindestabstand beim Parken
Auch beim Parken sollte ein Mindestabstand eingehalten werden, sodass andere Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt werden.
Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es in diesem Fall nicht, es gilt jedoch die Beachtung des §1 der StVO:
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Der Abstand zwischen zwei parkenden Autos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass andere Autofahrer weder beim Ein- noch Ausparken eingeschränkt oder blockiert werden.
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