Mindestabstand zur Ampel: Wieso ist er so wichtig?
Letzte Aktualisierung am: 22. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Verstoß | Verwarngeld |
---|---|
Halten bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen | 10 € |
… mit Behinderung | 15 € |
Parken bis zu zehn Meter vor einem Lichtzeichen | 15 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… länger als eine Stunde | 25 € |
… mit zusätzlicher Behinderung | 35 € |
Mehr Sicherheit dank eingehaltenem Abstand zur Ampel
Dass im deutschen Straßenverkehr ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand zum Vordermann eingehalten werden muss, ist wohl den meisten Kraftfahrern bewusst. Zu groß wäre ansonsten das Risiko eines Auffahrunfalls, sollte das vorausfahrende Fahrzeug ohne Vorwarnung stark abbremsen müssen.
Doch obwohl das Thema „Abstand“ in der Fahrschule noch vor dem Erwerb von einem Führerschein groß und breit durchgesprochen wird, erinnern sich viele Fahrer nach ein paar Jahren nicht mehr daran, dass es ebenfalls einen Mindestabstand zur Ampel zu beachten gilt. Schließlich könnte diese verdeckt werden, wenn ein Kfz zu dicht davor parkt oder hält, was wiederum einen Rotlichtverstoß sowie einen Unfall nach sich ziehen könnte.
Doch welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten? Mit welchen Konsequenzen müssen Autofahrer rechnen, wenn sie die Vorschriften zum Abstand zu einer Ampel missachten? Der folgende Ratgeber soll Licht ins Dunkel bringen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mindestabstand zur Ampel
Die Lichtzeichenanlage könnte durch ein parkendes oder haltendes Fahrzeug verdeckt werden, was einen Rotlichtverstoß oder einen Unfall zur Folge haben könnte.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass bis zu 10 Meter vor einer Ampel nicht gehalten oder geparkt werden darf, wenn diese dadurch verdeckt wird.
Wird beim Halten vor einer Ampel der Mindestabstand nicht eingehalten, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, beim Parken hingegen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Dieses kann sich je nach Dauer und Behinderung erhöhen.
Welchen Mindestabstand zur Ampel sieht die StVO vor?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 37 Absatz 1 Satz 2, welchen Abstand Sie als Kraftfahrer mindestens zu einer Ampel einhalten müssen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.“
Demzufolge beträgt der Mindestabstand zu einer Ampel sowohl beim Halten als auch beim Parken zehn Meter. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Situationen, in denen die Ampel Rot anzeigt und Sie bis zur Haltelinie vorfahren.
Nur wenn Sie Ihr Fahrzeug an der Seite für eine längere Zeit abstellen oder sogar verlassen, müssen Sie die Zehn-Meter-Vorschrift beachten.
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie den Mindestabstand vor einer Ampel nicht einhalten?
Davon abgesehen, dass Sie für ein höheres Unfallrisiko sorgen, indem Sie Ihr Auto zu nah an einer Ampel parken, sieht der Bußgeldkatalog bestimmte Sanktionen für ein solches Fehlverhalten vor.
Da es sich bei der Missachtung vom Mindestabstand zu einer Ampel jedoch um einen vergleichsweise geringfügigen Verstoß gegen das Verkehrsrecht handelt, werden weder Bußgelder, noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig.
Sie erwartet allerdings ein Verwarngeld, welches sich zwischen 10 und 35 Euro bewegt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen der Ordnungswidrigkeit.
Parkten Sie beispielsweise vor einer Ampel, ohne den Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten, haben jedoch niemanden gefährdet, kommen 15 Euro auf Sie zu. Hielten Sie lediglich zu nah an der Ampel und wurden dabei erwischt, müssen Sie ein Verwarngeld von 10 Euro berappen.
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