Mesta 208: Radartechnik aus Frankreich

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert der mobile Radar-Blitzer Mesta 208?

Der Mesta 208 arbeitet mit Radartechnik, um Raser zu erwischen.
Der Mesta 208 arbeitet mit Radartechnik, um Raser zu erwischen.

Sei es aus Zeitdruck, Unachtsamkeit oder schlichtweg Ignoranz: Immer wieder setzen sich deutsche Kraftfahrer über die jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr hinweg und bringen damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Um ebendiese Verkehrssünder aufzuspüren, nutzen die Polizeibeamten die unterschiedlichsten Messgeräte und Blitzer. Diese können entweder fest verbaut oder mobil zum Einsatz kommen. Zu Letzteren gehört unter anderem der Mesta 208. Er stammt zwar ursprünglich aus Frankreich, verfügt allerdings auch über eine deutsche Zulassung.

Wie das Radarmessgerät genau arbeitet und wodurch gegebenenfalls Fehler bei der Messung entstehen können, erklären wir im nachstehenden Ratgeber.

FAQ: Mesta 208

Welche Technik kommt beim Mesta 208 zum Einsatz?

Beim Mesta 208 handelt es sich um einen mobilen Blitzer, der mit Radartechnik funktioniert.

Wird eine Toleranz bei Messungen mit dem Mesta 208 abgezogen?

Wenn die gefahrene Geschwindigkeit unter 100 km/h lag, müssen 3 km/h vom Messergebnis subtrahiert werden. War der Fahrer mit mehr als 100 km/h unterwegs, als er vom Mesta 208 geblitzt wurde, muss ein Toleranzabzug von 3 Prozent stattfinden.

Welche Fehler können bei der Messung mit dem Mesta 208 geschehen?

Unter anderem können ein nicht korrekt geführtes Messprotokoll, zwei Fahrzeuge im Messbereich oder Fehler beim Aufbau des Mesta 208 zu einem falschen Ergebnis führen.

Die Arbeitsweise des Radargeräts Mesta 208

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Mesta 208 um eine Radaranlage, die dementsprechend wie folgt funktioniert:

  • Einmal am Straßenrand aufgebaut, gehen spezielle elektromagnetische Wellen vom mobilen Messgerät ab.
  • Sobald sich ein Kraftfahrzeug in den entsprechenden Straßenabschnitt einfährt, werden diese Wellen reflektiert und zum Gerät zurückgeschickt.
  • Dabei findet eine Änderung der Frequenz statt, anhand der das Radarmessgerät Mesta 208 in der Lage ist, die gefahrene Geschwindigkeit zu berechnen.

Sollte das Tempo über der gestatteten Maximalgeschwindigkeit liegen, löst dies den integrierten Blitzer aus und Fahrer sowie Kfz werden abgelichtet. Das sogenannte „Blitzerfoto“ fungiert als Nachweis für die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Mesta 208: Muss eine Toleranz abgezogen werden?

Welche Toleranz muss bei Messungen mit dem Mesta 208 abgezogen werden?
Welche Toleranz muss bei Messungen mit dem Mesta 208 abgezogen werden?

Grundsätzlich misst kein Blitzer exakt. Mögliche Ungenauigkeiten bei der Messung mit dem Mesta 208 sind daher keine Seltenheit. Um einen Ausgleich für diese zu schaffen,  wird stets ein gewisser Toleranzabzug vorgenommen. Dieser sieht folgendermaßen aus:

  • Waren Sie mit einem Tempo von unter 100 km/h unterwegs, als der Blitzer Sie geknipst hat, liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h.
  • Hat der Mesta 208 Sie mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h geblitzt, wird eine Toleranz von 3 Prozent vom Ergebnis abgezogen.

Auch beim Mesta 208 sind Messfehler möglich

Es existieren diverse Szenarien, innerhalb derer sich bei Messungen mit dem Mesta 208 Fehler einschleichen können. Ist das Gerät beispielsweise nicht geeicht, die Qualität der Aufnahmen lässt zu wünschen übrig oder das Messprotokoll wurde nicht korrekt geführt, kann dies der Fall sein. Das Gleiche gilt, wenn sich zwei Kraftfahrzeuge zum gleichen Zeitpunkt im Messbereich befanden.

Dann kann schließlich keine eindeutige Zuordnung des Messergebnisses durch den Mesta 208 stattfinden. Möglicherweise wurden aber auch Fehler beim Aufbau oder bei der eigentlichen Messung gemacht, die wiederum auf die Kappe der zuständigen Polizisten gehen würden. Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie ein falsches Ergebnis bei einer Messung mit dem Mesta 208 vermuten, sollten Sie sich generell zunächst einmal an einen Anwalt wenden.

Wann eine mögliche Fehlmessung durch den Mesta 208 einen Einspruch gegen den dazugehörigen Bußgeldbescheid rechtfertigen würde, kann er Ihnen am besten erklären. Darüber hinaus weiß er sowohl über die einzuhaltenden Fristen als auch die gewünschte Form des Einspruchs genau Bescheid und kann Ihnen dabei seine professionelle Hilfe und Unterstützung zukommen lassen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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